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Muster Arbeitsvertrag Teilzeit Schweiz 2026: Pflichtangaben, Pensum-Regelung und Word-Vorlage

9. Juni 20266 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Teilzeit-Arbeitsvertrag ist rechtlich ein normaler Arbeitsvertrag nach OR Art. 319 ff. mit reduziertem Arbeits-Pensum (unter 100 Prozent). Alle Standard-Pflichten (AHV, BVG, UVG, KTG) gelten anteilig zum Pensum.
  • Pflichtangaben im Muster 2026: Vertragsparteien, Beginn, Funktion, Arbeitsort, Pensum in Prozent oder Wochenstunden, Arbeitszeit-Modell (fix vs flexibel), Bruttolohn (Monatslohn oder Stundenlohn), Ferien (Pro-Rata), Sozialversicherungs-Angaben, Kündigungsfristen.
  • Pensum-Regelung 2026: fixes Pensum (z.B. 60 Prozent, 40 Prozent) mit fest vereinbarten Arbeitstagen oder flexibles Pensum mit Rahmen-Regelung (z.B. 40 bis 80 Prozent je nach Bedarf). Bei flexibler Regelung Achtung auf Arbeit-auf-Abruf-Regeln nach OR.
  • Ferien-Berechnung Teilzeit: Standard 20 Tage bei 100 Prozent Pensum wird pro rata reduziert. Bei 60 Prozent Pensum = 12 Ferientage (bei gleicher Wochenstruktur wie Vollzeit). Bei unregelmässiger Verteilung Umrechnung auf Ferien-Stunden empfohlen.
  • BVG-Schwelle bei Teilzeit: Eintrittsschwelle 2026 CHF 22'050 gilt Total-Jahreslohn. Bei mehreren Teilzeit-Anstellungen können Löhne kumuliert werden für BVG-Versicherung (Antrag beim Arbeitgeber möglich, in Aufbau).
  • Häufige Fehler 2026: Ferien-Berechnung bei unregelmässiger Verteilung falsch; BVG-Anmeldung bei Grenzfall CHF 22'050 vergessen; Arbeit-auf-Abruf-Regeln nicht beachtet; Ferien-Auszahlung bei Stundenlohn nicht separat ausgewiesen; Feiertagsentschädigung bei Teilzeit-Mitarbeitenden vergessen.

Ein Teilzeit-Arbeitsvertrag ist rechtlich ein normaler Arbeitsvertrag nach OR Art. 319 ff. mit reduziertem Arbeits-Pensum unter 100 Prozent. Alle rechtlichen Standard-Pflichten gelten anteilig zum Pensum; besondere Beachtung bei Pensum-Regelung, Ferien-Berechnung und BVG-Anmeldung.

Dieser Guide zeigt 2026 die Pflichtangaben, Pensum-Regelungen, Ferien-Berechnung und die Struktur einer rechtsgültigen Teilzeit-Vertrags-Vorlage.

Kurze Antwort

Muster für Teilzeit-Arbeitsvertrag Schweiz 2026 braucht 12 Pflichtangaben. Pensum-Regelung fix (feste Arbeitstage) oder flexibel (Rahmen mit Monatlicher Stundenaufstellung). Ferien pro rata; BVG-Anmeldung ab Lohn CHF 22'050. Kostenlose Word-Vorlage: /vorlagen/arbeitsvertrag-schweiz-vorlage (anpassbar für Teilzeit).

Rechtsgrundlage

OR Art. 319 ff. — Grundlagen des Arbeitsvertrags

OR Art. 329a — Ferien-Anspruch minimum 4 Wochen

OR Art. 335c — Kündigungsfristen

OR Art. 324a — Lohn-Fortzahlungspflicht bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung

Teilzeit-Verträge unterliegen denselben Bestimmungen wie Vollzeit-Verträge; alle Pflichten gelten anteilig zum Pensum.

Zwölf Pflichtangaben im Muster 2026

1. Vertragsparteien

  • Arbeitgeber: Firma, Sitz, Handelsregister-Nummer (CHE)
  • Arbeitnehmer: Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse, AHV-Nummer, Nationalität, Aufenthalts-Bewilligung

2. Beginn-Datum

Vertragsbeginn mit Tag, Monat, Jahr.

3. Funktion und Aufgabenbereich

Konkrete Bezeichnung (z.B. "Buchhalterin 60 Prozent", "Marketing-Managerin 80 Prozent") plus Kurzbeschreibung der Kernaufgaben.

4. Arbeitsort

Haupt-Arbeitsstätte mit Adresse, Home-Office-Anteil falls vereinbart.

5. Pensum in Prozent oder Wochenstunden

Zwei Formulierungs-Varianten

  • Prozent-Angabe: "Das Pensum beträgt 60 Prozent, entsprechend 25.2 Wochenstunden bei einer 42-Stunden-Referenz-Woche."
  • Stunden-Angabe direkt: "Die Arbeitszeit beträgt 25 Wochenstunden."

Bei flexibler Regelung (Rahmen)

"Das Pensum beträgt 40 bis 80 Prozent (17 bis 34 Wochenstunden) je nach Bedarf und in Absprache. Der monatliche Bedarf wird jeweils bis zum 15. des Vormonats mitgeteilt."

6. Arbeitszeit-Modell (fix vs flexibel)

Fixe Wochentage: "Der Arbeitnehmer arbeitet Montag, Dienstag und Donnerstag ganztags."

Reduzierte Tages-Stunden: "Der Arbeitnehmer arbeitet Montag bis Freitag je 5 Stunden (08:00 bis 13:00)."

Flexible Verteilung: "Die Arbeitszeit wird in Absprache mit dem Arbeitgeber flexibel gestaltet. Monatliche Stundenaufstellung ist Pflicht."

7. Bruttolohn

Bei Monatslohn (fixes Pensum): "Der Monatslohn beträgt CHF [X] brutto in 13 Auszahlungen."

Bei Stundenlohn (flexibles Pensum): "Der Stundenlohn beträgt CHF [X] brutto. Auszahlung monatlich basierend auf effektiv geleisteten Stunden."

8. Feriengeld und Feiertagsentschädigung

Bei Monatslohn: Ferien im Monatslohn enthalten; Feiertage nach Kanton-Regelung.

Bei Stundenlohn: separate Ausweisung nötig

  • Ferien-Zuschlag: 8.33 Prozent (4 Wochen) oder 10.64 Prozent (5 Wochen bei über 50 oder unter 20)
  • Feiertagsentschädigung: kantonal 3 bis 4 Prozent
    1. Monatslohn falls vereinbart: 8.33 Prozent

9. Ferien-Anspruch

  • Standard 20 Tage bei 100 Prozent Pensum (bei 5-Tage-Woche)
  • Erhöhter Anspruch: 25 Tage bei über 50-Jährigen oder unter 20-Jährigen
  • Pro-Rata bei Teilzeit siehe unten

10. Sozialversicherungs-Angaben

  • AHV/IV/EO: kantonale Ausgleichskasse
  • ALV: über Ausgleichskasse
  • BVG: Sammelstiftung bei Lohn über CHF 22'050
  • UVG: Suva oder Privatversicherer
  • Quellensteuer: bei Mitarbeitenden mit B- oder C-Bewilligung

11. Kündigungsfristen

OR Art. 335c

DienstjahrKündigungsfrist
Probezeit (max 3 Monate)7 Tage
1. Dienstjahr1 Monat
2. bis 9. Dienstjahr2 Monate
ab 10. Dienstjahr3 Monate

Kündigung immer auf Ende eines Kalendermonats.

12. Datum und Unterschriften

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber (Zeichnungsberechtigte), Unterschrift Arbeitnehmer.

Ferien-Berechnung bei Teilzeit

Bei fixer Wochenstruktur

Beispiel: 60 Prozent Pensum = 3 Arbeitstage/Woche

Ferien: 4 Wochen x 3 Tage = 12 Ferientage

Umsatz-Perspektive: Ferien in Tagen, entsprechen 12 Arbeitstagen mit vollem Lohn.

Bei unregelmässiger Verteilung

Umrechnung auf Ferien-Stunden empfohlen.

Formel: Ferien-Stunden = (Wochenstunden x 52) x (4/52) = Wochenstunden x 4 (bei 4 Wochen Ferien)

Beispiel: 25 Wochenstunden = 25 x 4 = 100 Ferien-Stunden

Bei Bezug: Arbeitnehmer entnimmt Stunden nach Bedarf; Restanspruch am Jahresende in Kalender-Stunden dokumentiert.

Bei Stundenlohn

Statt Ferientage: Ferien-Zuschlag auf Bruttolohn

  • 4 Wochen Ferien: 8.33 Prozent Zuschlag
  • 5 Wochen Ferien: 10.64 Prozent Zuschlag

Beispiel: Stundenlohn CHF 30 brutto, 100 geleistete Stunden, 4 Wochen Ferien

Bruttolohn: CHF 3'000 Ferien-Zuschlag 8.33 Prozent: CHF 249.90 Total: CHF 3'249.90

Ferien-Zuschlag muss auf Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein (OR Art. 329d Abs. 1).

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Muster-Struktur (Kurzform)

ARBEITSVERTRAG TEILZEIT

zwischen
[Firma], [Sitz], [CHE-Nummer]
(nachfolgend "Arbeitgeber")

und

[Vorname Name], [Adresse], [AHV-Nr.]
(nachfolgend "Arbeitnehmer")

1. Anstellung
Der Arbeitnehmer wird als [Funktion] angestellt.

2. Vertragsbeginn und -dauer
Der Vertrag beginnt am [Datum] und ist unbefristet.

3. Probezeit
Die Probezeit beträgt [1/2/3] Monate mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen.

4. Pensum und Arbeitszeit
Das Pensum beträgt [60] Prozent, entsprechend [25.2] Wochenstunden.
Die Arbeitszeit verteilt sich auf [Montag, Dienstag, Donnerstag ganztags].

5. Arbeitsort
Haupt-Arbeitsstätte: [Adresse]. Home-Office nach Absprache möglich.

6. Bruttolohn
Der Monatslohn beträgt CHF [X] brutto (13 Monatslöhne). 
Auszahlung Ende Monat auf das vom Arbeitnehmer bezeichnete Konto.

7. Ferien
Der Ferien-Anspruch beträgt [12] Tage pro Kalenderjahr.
Bei Erhöhung nach OR Art. 329a Abs. 1 lit. a bei über 50-Jährigen 
oder unter 20-Jährigen: [15] Tage.

8. Sozialversicherungen
AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG werden gemäss gesetzlichen Sätzen abgerechnet.
Der Arbeitgeber ist angeschlossen bei:
- AHV: [Ausgleichskasse]
- BVG: [Sammelstiftung]
- UVG: [Versicherer]

9. Kündigungsfristen
Nach Probezeit gilt OR Art. 335c:
- 1. Dienstjahr: 1 Monat
- 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate
- ab 10. Dienstjahr: 3 Monate
Kündigung jeweils auf Ende eines Kalendermonats.

10. Krankheit und Unfall
Lohn-Fortzahlung nach OR Art. 324a mit Berner Skala oder KTG-Versicherung.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizer Recht. Gerichtsstand [Sitz Arbeitgeber].

Ort, Datum:                            Ort, Datum:

_______________________                _______________________
Arbeitgeber                            Arbeitnehmer

Vollständige Word-Vorlage: Arbeitsvertrag Schweiz Vorlage (Pensum-Klausel für Teilzeit anpassen).

BVG bei Teilzeit

Eintrittsschwelle 2026

CHF 22'050 pro Jahr pro Anstellung. Bei Teilzeit-Lohn über CHF 22'050: BVG-Pflicht.

Beispiel: 60 Prozent Pensum, Monatslohn CHF 3'500 (13 Monatslöhne) = Jahreslohn CHF 45'500 → BVG-Pflicht.

Bei mehreren Teilzeit-Anstellungen

Löhne können für BVG-Versicherung kumuliert werden. Antrag beim einen Arbeitgeber; das versicherbare Einkommen wird auf koordinierten Lohn (zwischen Eintrittsschwelle CHF 22'050 und BVG-Maximum CHF 88'200) begrenzt.

Praxis 2026: Kumulierung noch selten genutzt; typisch bei zwei Teilzeit-Anstellungen mit je unter CHF 22'050 aber Total darüber.

Häufige Fehler

Ferien-Berechnung bei unregelmässiger Verteilung falsch

Bei fixen 3 Tagen/Woche = 12 Ferientage. Bei flexibler Verteilung besser Umrechnung auf Ferien-Stunden für saubere Dokumentation.

BVG-Anmeldung bei Grenzfall vergessen

Bei Jahreslohn nahe CHF 22'050 sicher rechnen (inkl. 13. Monatslohn und Zulagen). Bei knapp darüber: BVG-Pflicht innert 6 Monaten anmelden.

Ferien-Auszahlung bei Stundenlohn nicht separat ausgewiesen

OR Art. 329d Abs. 1: Ferien-Zuschlag muss auf Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein. Bei "Bruttolohn inkl. Ferien" ist die Ausweisung nicht klar; Nachforderungs-Risiko.

Feiertagsentschädigung vergessen

Kantonal 3 bis 4 Prozent Zuschlag auf Stundenlohn für Feiertage, an denen nicht gearbeitet wird. Bei Vollzeit im Monatslohn enthalten; bei Stundenlohn Teilzeit separat abrechnen.

Arbeit-auf-Abruf-Regeln nicht beachtet

Bei sehr flexibler Regelung ohne Rahmen-Pensum Risiko der Umdeutung zu Arbeit-auf-Abruf mit Lohn-Fortzahlungs-Pflichten. Klarer Rahmen (z.B. "40 bis 60 Prozent Pensum") empfohlen.

Quellensteuer vergessen bei ausländischen Mitarbeitenden

Bei Teilzeit-Mitarbeitenden mit B- oder C-Bewilligung (ohne Schweizer Pass-Anspruch) Quellensteuer-Abzug monatlich Pflicht.

Weiterführende Ressourcen

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Haeufige Fragen

Was ist ein Teilzeit-Arbeitsvertrag in der Schweiz?
Ein Teilzeit-Arbeitsvertrag ist rechtlich ein normaler Arbeitsvertrag nach OR Art. 319 ff. mit reduziertem Arbeits-Pensum (unter 100 Prozent Vollzeit). Standard-Vollzeit-Pensum in der Schweiz ist typisch 42 Wochenstunden (variiert nach Branche zwischen 40 und 45); Teilzeit ist damit unter 42 Stunden Woche. Alle rechtlichen Standard-Pflichten (AHV, BVG bei Lohn über CHF 22'050, UVG, KTG, Kündigungsfristen nach OR Art. 335, Kündigungsschutz während Krankheit/Schwangerschaft) gelten anteilig zum Pensum. Kein Sonderrecht für Teilzeit-Verträge, aber besondere Beachtung bei Pensum-Regelung, Ferien-Berechnung und BVG-Anmeldung.
Welche Pflichtangaben braucht ein Muster für Teilzeit-Arbeitsvertrag?
Zwölf Pflichtangaben 2026: erstens Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer); zweitens Beginn-Datum; drittens Funktion und Aufgabenbereich; viertens Arbeitsort; fünftens Pensum in Prozent oder Wochenstunden (fix oder Rahmen); sechstens Arbeitszeit-Modell (fixe Wochentage vs flexibel); siebtens Bruttolohn (Monatslohn bei fixem Pensum, Stundenlohn bei flexibel); achtens 13. Monatslohn (bei Monatslohn) oder Ferien-plus-Feiertagsentschädigung (bei Stundenlohn); neuntens Ferien (Pro-Rata); zehntens Sozialversicherungs-Angaben (AHV, BVG, UVG, Quellensteuer); elftens Kündigungsfristen nach OR Art. 335c; zwölftens Datum und Unterschriften.
Wie berechne ich das Pensum in einem Teilzeit-Vertrag?
Zwei Standard-Berechnungen 2026: erstens Prozent-Angabe (z.B. 60 Prozent) mit klarer Referenz auf 100 Prozent Vollzeit (typisch 42 Wochenstunden); Beispiel 60 Prozent = 25.2 Wochenstunden. Zweitens Stunden-Angabe direkt (z.B. 25 Wochenstunden). Bei fixer Verteilung typisch feste Arbeitstage (z.B. Mo, Di, Do 100 Prozent) oder reduzierte Tages-Stunden (z.B. Mo bis Fr je 5 Stunden). Bei flexibler Verteilung Rahmen definieren (z.B. 40 bis 80 Prozent je nach Bedarf) und Nachweis-Regelung (Monatliche Stundenaufstellung, Zeitkarte).
Wie berechne ich Ferien bei Teilzeit?
Ferien-Berechnung 2026 nach OR Art. 329a: 4 Wochen minimum bei 100 Prozent Pensum (typisch 20 Tage bei 5-Tage-Woche). Bei Teilzeit gleiche Wochen-Anzahl aber weniger Tage pro Woche. Berechnung: erstens bei fester Wochenstruktur (z.B. 3 Tage/Woche): 4 Wochen x 3 Tage = 12 Ferientage. Zweitens bei unregelmässiger Verteilung: Umrechnung auf Ferien-Stunden empfohlen (100 Prozent Pensum = 168 Ferien-Stunden bei 42 Wochenstunden; bei 60 Prozent Pensum = 100.8 Ferien-Stunden). Bei Stundenlohn: 8.33 Prozent Ferien-Zuschlag auf Bruttolohn (10.64 Prozent bei über 50-Jährigen oder unter 20-Jährigen mit 5 Wochen Ferien).
Wann ist BVG-Anmeldung bei Teilzeit Pflicht?
BVG-Anmeldungs-Pflicht 2026 ab Jahreslohn über Eintrittsschwelle CHF 22'050 pro Anstellung. Bei Teilzeit-Anstellung mit Lohn über CHF 22'050: BVG-Anmeldung Pflicht innert 6 Monaten. Bei Teilzeit-Anstellung mit Lohn unter CHF 22'050: keine BVG-Pflicht; freiwillige Anmeldung möglich. Bei mehreren Teilzeit-Anstellungen können Löhne für BVG kumuliert werden (Antrag beim einen Arbeitgeber; das versicherbare Einkommen wird auf koordinierten Lohn zwischen Eintrittsschwelle und BVG-Maximum CHF 88'200 begrenzt).
Wie unterscheidet sich Teilzeit-Vertrag von Arbeit-auf-Abruf?
Teilzeit-Vertrag mit fixem Pensum: klare Wochenstruktur (z.B. 3 Tage/Woche à 8 Stunden), verlässlicher Monatslohn, Ferien pro rata; Kündigungsschutz voll, planbare Arbeitszeit. Arbeit-auf-Abruf (auch Arbeit auf Zuruf): flexibler Einsatz nach Bedarf des Arbeitgebers; Arbeitnehmer muss verfügbar sein; Mindest-Voraussage-Frist gemäss Rechtsprechung (typisch 2 bis 3 Werktage). Rechtliche Grauzone: bei sehr unregelmässiger und minimaler Beschäftigung Risiko der Umdeutung zu Arbeitgeber-Verantwortung mit Lohn-Fortzahlungs-Pflichten. Detail in [Arbeitsvertrag auf Abruf Schweiz Vorlage](/vorlagen/arbeitsvertrag-auf-abruf-schweiz).
Wo finde ich eine Word-Vorlage für Teilzeit-Arbeitsvertrag?
Startupschwiiz.ch bietet 2026 eine Word-Vorlage für Standard-Arbeitsverträge in der Schweiz: [Arbeitsvertrag Schweiz Vorlage](/vorlagen/arbeitsvertrag-schweiz-vorlage). Diese eignet sich sowohl für Vollzeit als auch für Teilzeit-Anstellungen mit Anpassung der Pensum-Klausel. Für Stundenlohn-Basis (bei sehr flexibler Teilzeit): [Arbeitsvertrag Stundenlohn Schweiz Vorlage](/vorlagen/arbeitsvertrag-stundenlohn-schweiz). Für Arbeit-auf-Abruf-Regelung: [Arbeitsvertrag auf Abruf Schweiz Vorlage](/vorlagen/arbeitsvertrag-auf-abruf-schweiz). Alle Vorlagen anpassbar in Microsoft Word und rechtlich geprüft nach OR und Schweizer Arbeitsrecht 2026.
Anna Weber

Anna Weber

Compliance und Datenschutz

Anna Weber schreibt zu DSG, FINMA-Regulierung und branchenspezifischen Anforderungen. Sie arbeitet als Compliance-Beraterin.