Recht

Arbeitsvertrag auf Abruf Schweiz Vorlage

Mustervertrag für Abrufarbeit mit Vereinbarung der Arbeitszeit, Mindeststunden, Voranmeldefristen und SECO-konformer Lohnstruktur.

Hinweis: Muster ohne Rechtsgewähr. Vor Verwendung im Einzelfall durch eine Schweizer Anwältin oder einen Schweizer Anwalt prüfen lassen.

Was die Vorlage enthält

  • Vertragsparteien mit allen Pflichtangaben (UID, AHV-Nummer)
  • Unterscheidung echte vs unechte Abrufarbeit mit Markierungsfeld
  • Vereinbarung der Arbeitszeit: Mindeststunden pro Monat, maximale Abrufmenge, durchschnittliche Arbeitszeit
  • Voranmeldefrist für Einsätze (Bundesgerichts-Rechtsprechung: mind. 3 Tage vor Einsatz)
  • Lohnberechnung: Grundlohn pro Stunde, Bereitschaftslohn (bei echter Abrufarbeit), Zuschläge
  • Anteilige Ferien (4 Wochen pro Jahr nach OR Art. 329a, anteilig zur tatsächlichen Beschäftigung)
  • 13. Monatslohn anteilig oder pauschal als Stundenzuschlag
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall mit anteiligem Berechnungs-Hinweis
  • Kündigung nach OR Art. 335c mit Hinweis auf Mindestarbeitszeit als Sperrfrist-Grundlage
  • DSG-konforme Datenschutzklausel
  • Hinweis-Block: Wann sich Abrufarbeit in Schweizer Branchen anbietet (Gastronomie, Detailhandel, Eventbranche, Veranstaltungstechnik)

Warum diese Vorlage

Der Arbeitsvertrag auf Abruf in der Schweiz ist im OR nicht explizit geregelt, sondern durch das Bundesgericht ausgestaltet (BGE 124 III 249, 125 III 65). Wer Abrufarbeit ohne sauberen Vertrag praktiziert, riskiert die Umdeutung in einen unbefristeten Vollzeitvertrag mit nachträglichem Lohnanspruch für nicht abgerufene Stunden. Diese Vorlage adressiert die Unterscheidung zwischen echter Abrufarbeit (Arbeitgeber bestimmt Einsatz, mit Bereitschaftslohn) und unechter Abrufarbeit (beide Seiten müssen Einsatz vereinbaren) sowie die Mindeststunden-Garantie.

Für wen: Für Schweizer KMU in der Gastronomie, im Detailhandel, in der Eventbranche und in der Veranstaltungstechnik, die saisonale oder flexible Einsätze rechtssicher dokumentieren wollen. Auch für Vereinbarung der Arbeitszeit mit bestehenden Mitarbeitenden bei wechselndem Bedarf einsetzbar.

Häufige Fragen

Was unterscheidet echte von unechter Abrufarbeit?

Bei echter Abrufarbeit ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, bei Abruf zu erscheinen; der Arbeitgeber bestimmt einseitig den Einsatz. Im Gegenzug schuldet er einen Bereitschaftslohn (Pikettentschädigung) auch für Zeiten ohne Einsatz. Bei unechter Abrufarbeit (auch «Kapazitätsabrufvertrag» genannt) muss jeder Einsatz von beiden Seiten neu vereinbart werden; die Arbeitnehmerin kann ablehnen, der Arbeitgeber schuldet keinen Bereitschaftslohn. Welche Variante vorliegt, ergibt sich aus dem Vertrag und der gelebten Praxis. Wer im Vertrag nichts regelt, riskiert die Umdeutung in echte Abrufarbeit mit Bereitschaftslohn-Pflicht.

Welche Voranmeldefrist muss ich für den Einsatz einhalten?

Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass eine Voranmeldefrist von mindestens 3 Tagen vor Einsatz die Untergrenze ist; bei kürzerer Frist wird die Zeit vor dem Einsatz oft als Bereitschaftszeit qualifiziert. Wer mehrtägige Einsätze plant, sollte die Voranmeldung 1 bis 2 Wochen vorher kommunizieren, um die Vorhersehbarkeit zu wahren. Bei sehr kurzen Vorlaufzeiten (zum Beispiel Einsatz am gleichen Tag) entsteht ein Anspruch auf Bereitschaftslohn auch für die Stunden zwischen Anruf und Einsatz.

Wie wird der Lohn bei Abrufarbeit berechnet?

Der Grundlohn pro Stunde wird im Vertrag festgelegt und für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde geschuldet. Bei echter Abrufarbeit kommt ein Bereitschaftslohn dazu, üblich 20 bis 40 Prozent des Grundlohns, für die Zeit, in der die Arbeitnehmerin auf Abruf bereit sein muss. Zusätzlich sind anteilige Ferien (4 Wochen, also 8,33 Prozent Zuschlag) und ein anteiliger 13. Monatslohn (8,33 Prozent Zuschlag, sofern vereinbart) auf den Stundenlohn aufzurechnen. Sozialversicherungsabzüge sind identisch zum unbefristeten Vertrag.

Muss eine Mindestarbeitszeit vereinbart werden?

Ja, mindestens implizit. Wer Abrufarbeit ohne jede Mindeststunden-Garantie vereinbart, riskiert die Umdeutung in einen unbefristeten Vollzeitvertrag, wenn die Arbeitnehmerin nachweisen kann, dass sie sich exklusiv für den Arbeitgeber bereitgehalten hat. Die Vorlage enthält ein Pflichtfeld für die Mindeststunden pro Monat (Empfehlung mindestens 25 bis 50 Prozent eines Vollpensums) und für die maximale Abrufmenge. Im Streitfall kann das Bundesgericht die Mindeststunden als verbindlich behandeln, auch wenn der Arbeitgeber sie unterschreitet.

Wie unterscheidet sich diese Vorlage von der regulären Arbeitsvertrag-Vorlage?

Die reguläre Arbeitsvertrag-Vorlage geht von einem festen Pensum (typisch 100 Prozent oder fixe Teilzeit) aus. Diese Vorlage hat stattdessen variable Arbeitszeiten mit Mindeststunden-Garantie, Voranmeldefristen, optionalem Bereitschaftslohn und einer expliziten Unterscheidung zwischen echter und unechter Abrufarbeit. Wer Mitarbeitende fest mit einem konkreten Pensum anstellt, wählt die [reguläre Arbeitsvertrag-Vorlage](/vorlagen/arbeitsvertrag-schweiz-vorlage). Wer eine zeitlich befristete Anstellung mit fixem Pensum sucht, nutzt die [befristete Variante](/vorlagen/arbeitsvertrag-befristet-schweiz).

Weiterführende Ressourcen