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Befristeter Arbeitsvertrag im Stundenlohn Schweiz 2026: Vertragsstruktur, OR-Regeln und Mustertext

2. Juni 20268 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein befristeter Arbeitsvertrag im Stundenlohn kombiniert zwei Vertragsmerkmale: feste Endigung ohne Kündigungserklärung (Art. 334 OR) und Lohnabrechnung pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
  • Die maximale Befristung ist in der Schweiz nicht starr gesetzlich limitiert; bei mehr als 10 Jahren sieht Art. 334 Abs. 3 OR ein einseitiges Kündigungsrecht des Arbeitnehmers vor.
  • Im Stundenlohn werden Ferienanspruch (8.33 Prozent bei 20 Tagen, 10.64 Prozent bei 25 Tagen) und 13. Monatslohn (8.33 Prozent) pauschal auf den Stundenlohn aufgeschlagen, ohne dass Ferien faktisch bezogen werden müssen.
  • Ein befristeter Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Termin ohne Kündigung; die ordentliche Kündigungsfrist nach Art. 335c OR gilt nicht.
  • Mehrfache aufeinanderfolgende Befristungen ohne sachlichen Grund werden vom Bundesgericht als Ketten-Befristung (Art. 18 OR) erkannt und in einen unbefristeten Vertrag umqualifiziert (BGE 129 III 618).
  • Vorzeitige Kündigung eines befristeten Vertrags ist nur aus wichtigem Grund nach Art. 337 OR (fristlose Kündigung) oder bei Vereinbarung einer Kündigungsklausel im Vertrag selbst möglich.

Befristete Arbeitsverträge im Stundenlohn sind in der Schweiz ein häufiges Konstrukt für Projektarbeit, Saisonbeschäftigung in Gastronomie und Detailhandel, Studierende-Anstellungen und temporäre Aushilfen. Sie kombinieren zwei Vertragsmerkmale, die rechtlich getrennt geregelt sind: die feste Endigung ohne Kündigungserklärung (Art. 334 OR) und die Lohnabrechnung pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde mit pauschalen Ferien- und 13.-Monatslohn-Zuschlägen.

Dieser Guide erklärt die rechtliche Mechanik, die korrekte Stundenlohn-Berechnung, die Umdeutungsrisiken bei Ketten-Befristungen und die Vorlagen-Kombination für die saubere Vertragsgestaltung. Stand 2026, nach geltendem Schweizer Obligationenrecht.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel informiert allgemein über Schweizer Arbeitsrecht. Er ersetzt keine Einzelfallberatung durch einen Anwalt oder eine Anwältin. Insbesondere bei Branchen mit Allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten zusätzliche zwingende Vorgaben (z.B. Bau, Gastgewerbe, Personalverleih), die im Vertrag berücksichtigt werden müssen.

Was ein befristeter Stundenlohn-Vertrag ist

Ein befristeter Arbeitsvertrag im Stundenlohn hat zwei juristisch eigenständige Komponenten:

Befristung (Art. 334 OR)

Der Vertrag endet automatisch zu einem im Voraus bestimmten Termin (festes Enddatum) oder bei Erreichen eines bestimmten Ereignisses (Projektabschluss, Saisonende, Ende der Mutterschaftsvertretung). Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigungsfrist nach Art. 335c OR gilt nicht.

Stundenlohn (Art. 322 OR)

Der Lohn wird pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde abgerechnet, nicht als monatliches Fixum. Ferienanspruch und 13. Monatslohn werden als pauschale prozentuale Zuschläge auf den Stundenlohn aufgeschlagen.

Typische Einsatzbereiche

  • Sommer- oder Wintersaison in Gastronomie und Tourismus
  • Aushilfen in Detailhandel und Logistik
  • Studierende-Anstellungen während Semesterferien
  • Projektbezogene Arbeit (Bau, IT, Eventmanagement)
  • Mutterschafts- oder Krankheits-Vertretung mit Stundenanstellung
  • Erntehelfer und saisonale Landwirtschaftsarbeit

Maximale Befristung

Das Schweizer OR kennt keine starre Höchstgrenze für die Befristung. Drei Regeln strukturieren die Praxis:

Art. 334 Abs. 3 OR: Kündigungsrecht ab 10 Jahren

Bei Befristungen von mehr als 10 Jahren hat der Arbeitnehmer ein einseitiges Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist auf das Ende eines Monats. Diese Regel verhindert lebenslange Bindung.

Bundesgerichtspraxis: Ketten-Befristungen

Mehrere befristete Verträge hintereinander ohne sachlichen Grund führen zur Umqualifikation in einen unbefristeten Vertrag (BGE 129 III 618). Sachliche Gründe sind:

  • Projektabschluss oder spezifische Aufgabe
  • Saisonale Tätigkeit (Skigebiet, Strandbar)
  • Vertretung einer abwesenden Person (Mutterschaft, Krankheit, Sabbatical)
  • Ausbildungsphase oder Probezeit-ähnlicher Charakter

Ohne sachlichen Grund führen zwei bis drei aufeinanderfolgende Verträge typischerweise zur Umqualifikation.

Branchenspezifische GAV-Regelungen

Branchen mit Allgemeinverbindlich erklärtem GAV haben oft eigene Befristungsregeln. Beispiele:

  • L-GAV Gastgewerbe: maximale befristete Saisonverträge mit klar definierten Anfangs- und Endterminen
  • GAV Bau: Saisonarbeit mit besonderen Regelungen zu Witterungsausfall
  • GAV Personalverleih: maximale Einsatzdauer pro Einsatzbetrieb

Stundenlohn-Berechnung mit Zuschlägen

Der Bruttostundenlohn enthält in der Schweizer Praxis zwei pauschale Zuschläge, die auf den Grundstundenlohn aufgeschlagen werden.

Ferienzuschlag

Der Ferienanspruch nach Art. 329a OR ist gesetzlich vier Wochen pro Jahr (20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche). Für Mitarbeitende unter 20 Jahren und ab 50 Jahren sind es fünf Wochen (25 Arbeitstage).

FerienanspruchZuschlag
4 Wochen (20 Tage)8.33 Prozent
5 Wochen (25 Tage)10.64 Prozent
6 Wochen (30 Tage, freiwillig)13.04 Prozent

Die Formel: Zuschlag = Ferientage / (Arbeitstage pro Jahr − Ferientage). Bei 20 Ferientagen und 240 Arbeitstagen = 20 / 220 = 9.09 Prozent (oft auf 8.33 Prozent aufgerundet als Branchenstandard).

13.-Monatslohn-Zuschlag

Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben (mit Ausnahme einzelner GAV), sondern vertraglich. Wenn vereinbart, beträgt der pauschale Zuschlag auf den Stundenlohn 8.33 Prozent (1/12).

Beispielrechnung

Grundstundenlohn CHF 30 brutto, vereinbart sind 20 Ferientage plus 13. Monatslohn.

KomponenteBerechnungBetrag
GrundstundenlohnCHF 30.00
Ferienzuschlag 8.33 ProzentCHF 30 × 0.0833CHF 2.50
13.-Monatslohn-Zuschlag 8.33 ProzentCHF 30 × 0.0833CHF 2.50
Bruttostundenlohn inkl. ZuschlägeCHF 35.00

Lohnausweis-Anforderungen

Die Ferien- und 13.-Monatslohn-Komponenten müssen auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden (BGE 129 III 493 und ständige Praxis). Eine versteckte Pauschalierung im Bruttostundenlohn ohne Ausweis ist unzulässig und führt zu Nachforderungen.

Beispielklausel: Befristung im Stundenlohn

Befristungsklausel (Mustertext)

«Dieser Arbeitsvertrag beginnt am 1. Juli 2026 und endet ohne Kündigung am 31. Oktober 2026. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragsdauer ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach Art. 337 OR sowie eine einvernehmliche Aufhebung. Bei stillschweigender Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den 31. Oktober 2026 hinaus gilt der Vertrag als unbefristetes Arbeitsverhältnis (Art. 334 Abs. 2 OR).»

Stundenlohn-Klausel (Mustertext)

«Der Bruttogrundstundenlohn beträgt CHF 30.00. Dazu kommen pauschale Zuschläge: 8.33 Prozent für den Ferienanspruch (entsprechend vier Wochen pro Jahr nach Art. 329a OR) und 8.33 Prozent für den 13. Monatslohn. Der Bruttostundenlohn inklusive Zuschlägen beträgt CHF 35.00 brutto. Die Zuschläge werden auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen. Die Lohnzahlung erfolgt monatlich auf das vom Mitarbeitenden bezeichnete Bankkonto, jeweils per Monatsende.»

Vorzeitige Kündigung eines befristeten Vertrags

Die ordentliche Kündigung ist bei befristeten Verträgen grundsätzlich ausgeschlossen. Drei Ausnahmen:

Fristlose Kündigung (Art. 337 OR)

Aus wichtigem Grund (Vertrauensbruch, schwere Pflichtverletzung) ist die fristlose Kündigung jederzeit möglich. Die Anforderungen sind streng: die Fortsetzung der Anstellung muss objektiv unzumutbar sein. Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Diebstahl am Arbeitsplatz
  • Geheime Konkurrenztätigkeit
  • Schwere Beleidigung der Vorgesetzten oder Arbeitgeberin
  • Wiederholte unentschuldigte Absenz
  • Verstoss gegen Sicherheitsvorschriften mit Gefährdung Dritter

Einvernehmliche Aufhebung

Beide Parteien vereinbaren schriftlich das vorzeitige Vertragsende. Üblich bei Stellenwechsel des Arbeitnehmers oder Auftragsabbruch des Arbeitgebers. Die Aufhebungsvereinbarung muss schriftlich erfolgen und sollte Saldoklausel, letzte Lohnzahlung und Übergaberegelung enthalten.

Vereinbarte Kündigungsklausel im Vertrag

Im befristeten Vertrag kann eine ordentliche Kündigungsklausel vereinbart werden, die nach Vereinbarung greift. Beispiel: «Beide Parteien können diesen befristeten Vertrag mit einmonatiger Frist auf das Ende eines Monats ordentlich kündigen.» Eine solche Klausel macht den Vertrag faktisch zu einem unbefristeten Vertrag mit fixem Höchstdatum.

Bei unzulässiger vorzeitiger Kündigung

Wenn der Arbeitgeber ohne wichtigen Grund vorzeitig kündigt, haftet er für den Lohnschaden bis zum vereinbarten Vertragsende (Art. 337c OR analog). Beispiel: Vertrag bis Ende Oktober, Kündigung Ende August ohne wichtigen Grund. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Lohn September plus Oktober plus anteilige Zuschläge.

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Ketten-Befristungen vermeiden

Wenn ein Arbeitgeber mehrere befristete Verträge hintereinander mit derselben Person abschliesst, prüft die Rechtsprechung jeweils im Einzelfall, ob die Befristungen sachlich gerechtfertigt sind.

Sachliche Gründe (akzeptiert)

  • Projektabschluss: zwei aufeinanderfolgende Projekte mit unterschiedlichem Aufgabenfeld
  • Saison: Sommersaison plus Wintersaison im selben Hotel
  • Vertretung: zwei aufeinanderfolgende Mutterschaftsvertretungen
  • Ausbildung: Praktikumsphase mit anschliessender befristeter Anstellung

Keine sachlichen Gründe (umqualifiziert)

  • Dieselbe Tätigkeit ohne Projektabschluss
  • Vermeidung von Kündigungsschutz
  • Verhinderung von Sozialleistungen wie Pensionskasse oder Krankentaggeld
  • «Test-Verlängerung», nachdem die Probezeit abgelaufen ist

Bundesgerichtspraxis

BGE 129 III 618: Zwei aufeinanderfolgende identische Befristungen ohne sachlichen Grund führen zur Umqualifikation. Bei drei oder mehr Befristungen verschärft sich die Beweislast für den Arbeitgeber.

Folgen der Umqualifikation

  • Der Vertrag wird als unbefristet behandelt
  • Ordentliche Kündigungsfristen nach Art. 335c OR (1, 2 oder 3 Monate je nach Dienstjahren) gelten
  • Kündigungsschutz nach Art. 336 ff. OR greift
  • Sperrfristen während Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst gelten
  • Anspruch auf Pensionskassen-Anschluss ab Erreichen der BVG-Lohnschwelle (CHF 22'050 Jahreslohn)

Sozialversicherungen bei befristetem Stundenlohn

AHV/IV/EO und ALV

Pflichtversicherung ab erstem Franken Lohn. Beitragssätze 2026: AHV/IV/EO 10.6 Prozent (5.3 Prozent Arbeitnehmer, 5.3 Prozent Arbeitgeber), ALV 2.2 Prozent (je 1.1 Prozent). Bei Tieflöhnen (Bagatellgrenze CHF 2'500 pro Arbeitgeber pro Jahr) entfällt die ALV-Pflicht.

UVG (Unfallversicherung)

Pflicht ab erstem Franken Lohn. BU (Berufsunfallversicherung) immer; NBU (Nichtberufsunfallversicherung) ab 8 Wochenstunden Beschäftigung.

BVG (Berufliche Vorsorge)

Pflicht ab Jahreslohn CHF 22'050 (Eintrittsschwelle 2026). Bei befristeten Verträgen wird die Schwelle anhand des erwarteten Jahreslohns geprüft. Bei sehr kurzen Befristungen (unter 3 Monaten) kann der Anschluss entfallen, wenn die Schwelle nicht erreicht wird.

Krankentaggeld

Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber bei befristeten Verträgen oft sinnvoll, weil die OR-Berner-Skala (Art. 324a OR) bei sehr kurzen Verträgen kaum Lohnfortzahlung garantiert.

Vorlagen-Kombination

Auf StartupSchwiiz stehen zwei Word-Vorlagen bereit, die als Ausgangspunkt für einen befristeten Stundenlohn-Vertrag kombiniert werden:

Schritte zur Kombination

  1. Stundenlohn-Vorlage als Basis nehmen
  2. Befristungsklausel aus der befristeten Vorlage in §1 (Vertragsart) einfügen
  3. In §3 die ordentliche Kündigungsfrist streichen oder als optional vereinbarte Klausel umformulieren
  4. Klausel zur stillschweigenden Fortsetzung (Art. 334 Abs. 2 OR) einfügen
  5. Lohnstruktur, Ferien- und 13.-Monatslohn-Zuschläge unverändert übernehmen
  6. Vor Unterzeichnung von einem Schweizer Arbeitsrechts-Anwalt prüfen lassen, wenn die Befristung länger als 12 Monate oder mehrfach hintereinander erfolgt

Häufige Fehler in der Praxis

Keine separate Zuschlags-Ausweisung

Wenn der Stundenlohn mit «pauschal inkl. allem» abgerechnet wird ohne separate Ausweisung der Ferien- und 13.-Monatslohn-Komponenten, drohen Nachzahlungen. Der Mitarbeitende kann die Zuschläge nachträglich einfordern.

Ketten-Befristung ohne sachlichen Grund

Drei aufeinanderfolgende Saison-Verträge ohne Projektwechsel werden vom Gericht typisch als unbefristeter Vertrag erkannt. Folge: ungeplanter Kündigungsschutz und Sozialleistungs-Pflichten.

Vorzeitige ordentliche Kündigung trotz Befristung

Ohne Kündigungsklausel im Vertrag haftet der kündigende Arbeitgeber für den Lohnschaden bis Vertragsende. Bei zwei Monaten Restlaufzeit zwei Monate Lohn plus Zuschläge.

BVG-Anschluss vergessen

Bei Befristungen über drei Monate mit Jahreslohn-Hochrechnung über CHF 22'050 ist der BVG-Anschluss zwingend. Ohne Anschluss haftet der Arbeitgeber für die Vorsorgeleistung.

Fehlende Krankentaggeld-Versicherung

Bei befristeten Verträgen wirkt die OR-Berner-Skala (3 Wochen im ersten Dienstjahr) oft nicht ausreichend. Eine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung des Arbeitgebers schützt vor Forderungen.

Stillschweigende Verlängerung

Wenn nach Vertragsende keine schriftliche Beendigung erfolgt und der Mitarbeitende weiterhin arbeitet, gilt der Vertrag stillschweigend als unbefristet fortgesetzt (Art. 334 Abs. 2 OR). Wer das vermeiden will, dokumentiert das Vertragsende schriftlich.

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Haeufige Fragen

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag im Stundenlohn?
Ein Arbeitsvertrag mit zwei Merkmalen: erstens eine feste Vertragsdauer (z.B. drei Monate, sechs Monate, ein Jahr), die mit Erreichen des Enddatums automatisch ausläuft ohne Kündigungserklärung. Zweitens eine Lohnabrechnung pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde, mit pauschalen Zuschlägen für Ferien (8.33 bis 10.64 Prozent) und 13. Monatslohn (8.33 Prozent). Häufig genutzt für Projektarbeit, Sommer-Saisonbeschäftigung, Aushilfen in Gastronomie und Detailhandel sowie befristete Studierende-Anstellungen.
Wie lange kann ein befristeter Arbeitsvertrag in der Schweiz dauern?
Es gibt keine starre gesetzliche Höchstgrenze. Nach Art. 334 Abs. 3 OR hat der Arbeitnehmer bei Befristungen von mehr als 10 Jahren ein einseitiges Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist auf das Ende eines Monats. Üblich sind in der Praxis Befristungen von einem bis 24 Monaten. Längere Befristungen müssen sachlich begründbar sein, um nicht als unbefristeter Vertrag umqualifiziert zu werden.
Wie berechnet sich der Stundenlohn mit Ferien- und 13.-Monatslohn-Zuschlägen?
Der Bruttostundenlohn wird um zwei Pauschalzuschläge ergänzt: Ferienzuschlag 8.33 Prozent bei 20 Tagen Ferienanspruch (Art. 329a OR Mindestanspruch ab 20 Jahren) oder 10.64 Prozent bei 25 Tagen (Standard für Mitarbeitende unter 20 oder über 50 Jahren); 13.-Monatslohn-Zuschlag 8.33 Prozent, sofern vertraglich vereinbart. Beispiel: Stundenlohn CHF 30 zuzüglich 8.33 Prozent Ferien plus 8.33 Prozent 13. Monatslohn = CHF 35.20 Bruttostundenlohn inkl. Zuschläge.
Endet der befristete Vertrag automatisch?
Ja, ohne Kündigungserklärung. Art. 334 OR regelt, dass befristete Verträge ohne Weiteres zum vereinbarten Termin enden. Wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf des Termins weiterhin arbeitet und der Arbeitgeber das duldet, gilt der Vertrag stillschweigend als unbefristeter Vertrag fortgesetzt (Art. 334 Abs. 2 OR). Wer das vermeiden will, muss vor Ablauf entweder eine schriftliche Verlängerung vereinbaren oder das Ende klar dokumentieren.
Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
Grundsätzlich nicht. Die ordentliche Kündigung nach Art. 335 ff. OR ist ausgeschlossen. Drei Ausnahmen: erstens fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (Art. 337 OR); zweitens einvernehmliche Aufhebung des Vertrags durch beide Parteien; drittens explizit vereinbarte Kündigungsklausel im Vertrag (z.B. ordentliche Kündigung mit einmonatiger Frist möglich). Ohne Kündigungsklausel haftet die kündigende Partei für den Lohnschaden der anderen Partei (Art. 337c OR analog).
Was sind die Risiken bei Ketten-Befristungen?
Wenn ein Arbeitgeber mehrere befristete Verträge hintereinander mit derselben Person abschliesst, ohne sachlichen Grund (z.B. Projektabschluss, Saison, Mutterschaftsvertretung), liegt eine Ketten-Befristung vor. Das Bundesgericht qualifiziert solche Ketten typischerweise als unbefristeten Vertrag (BGE 129 III 618). Folge: Kündigungsfristen und Kündigungsschutz greifen, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit nach Berner Skala. Pro Ketten-Verlängerung erhöht sich das Umdeutungs-Risiko.
Welche Vorlagen passen für einen befristeten Stundenlohn-Vertrag?
Auf StartupSchwiiz stehen zwei Word-Vorlagen zur Verfügung, die als Ausgangspunkt kombiniert werden können: der Stundenlohn-Arbeitsvertrag (Vergütungsmechanik, Ferien- und 13.-Monatslohn-Zuschläge) und der befristete Arbeitsvertrag (Befristungsklausel, automatisches Ende, Verlängerungsregelung). Für die Kombination werden die Befristungsklausel aus dem zweiten und die Lohnstruktur aus dem ersten Template übernommen. Beide sind nach OR strukturiert und enthalten BGE-Hinweise zu Ketten-Befristungen und Umdeutungen.
Anna Weber

Anna Weber

Compliance und Datenschutz

Anna Weber schreibt zu DSG, FINMA-Regulierung und branchenspezifischen Anforderungen. Sie arbeitet als Compliance-Beraterin.