Compliance
Befristeter Arbeitsvertrag im Stundenlohn Schweiz 2026: Vertragsstruktur, OR-Regeln und Mustertext
Das Wichtigste in Kürze
- Ein befristeter Arbeitsvertrag im Stundenlohn kombiniert zwei Vertragsmerkmale: feste Endigung ohne Kündigungserklärung (Art. 334 OR) und Lohnabrechnung pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
- Die maximale Befristung ist in der Schweiz nicht starr gesetzlich limitiert; bei mehr als 10 Jahren sieht Art. 334 Abs. 3 OR ein einseitiges Kündigungsrecht des Arbeitnehmers vor.
- Im Stundenlohn werden Ferienanspruch (8.33 Prozent bei 20 Tagen, 10.64 Prozent bei 25 Tagen) und 13. Monatslohn (8.33 Prozent) pauschal auf den Stundenlohn aufgeschlagen, ohne dass Ferien faktisch bezogen werden müssen.
- Ein befristeter Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Termin ohne Kündigung; die ordentliche Kündigungsfrist nach Art. 335c OR gilt nicht.
- Mehrfache aufeinanderfolgende Befristungen ohne sachlichen Grund werden vom Bundesgericht als Ketten-Befristung (Art. 18 OR) erkannt und in einen unbefristeten Vertrag umqualifiziert (BGE 129 III 618).
- Vorzeitige Kündigung eines befristeten Vertrags ist nur aus wichtigem Grund nach Art. 337 OR (fristlose Kündigung) oder bei Vereinbarung einer Kündigungsklausel im Vertrag selbst möglich.
Befristete Arbeitsverträge im Stundenlohn sind in der Schweiz ein häufiges Konstrukt für Projektarbeit, Saisonbeschäftigung in Gastronomie und Detailhandel, Studierende-Anstellungen und temporäre Aushilfen. Sie kombinieren zwei Vertragsmerkmale, die rechtlich getrennt geregelt sind: die feste Endigung ohne Kündigungserklärung (Art. 334 OR) und die Lohnabrechnung pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde mit pauschalen Ferien- und 13.-Monatslohn-Zuschlägen.
Dieser Guide erklärt die rechtliche Mechanik, die korrekte Stundenlohn-Berechnung, die Umdeutungsrisiken bei Ketten-Befristungen und die Vorlagen-Kombination für die saubere Vertragsgestaltung. Stand 2026, nach geltendem Schweizer Obligationenrecht.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel informiert allgemein über Schweizer Arbeitsrecht. Er ersetzt keine Einzelfallberatung durch einen Anwalt oder eine Anwältin. Insbesondere bei Branchen mit Allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten zusätzliche zwingende Vorgaben (z.B. Bau, Gastgewerbe, Personalverleih), die im Vertrag berücksichtigt werden müssen.
Was ein befristeter Stundenlohn-Vertrag ist
Ein befristeter Arbeitsvertrag im Stundenlohn hat zwei juristisch eigenständige Komponenten:
Befristung (Art. 334 OR)
Der Vertrag endet automatisch zu einem im Voraus bestimmten Termin (festes Enddatum) oder bei Erreichen eines bestimmten Ereignisses (Projektabschluss, Saisonende, Ende der Mutterschaftsvertretung). Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigungsfrist nach Art. 335c OR gilt nicht.
Stundenlohn (Art. 322 OR)
Der Lohn wird pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde abgerechnet, nicht als monatliches Fixum. Ferienanspruch und 13. Monatslohn werden als pauschale prozentuale Zuschläge auf den Stundenlohn aufgeschlagen.
Typische Einsatzbereiche
- Sommer- oder Wintersaison in Gastronomie und Tourismus
- Aushilfen in Detailhandel und Logistik
- Studierende-Anstellungen während Semesterferien
- Projektbezogene Arbeit (Bau, IT, Eventmanagement)
- Mutterschafts- oder Krankheits-Vertretung mit Stundenanstellung
- Erntehelfer und saisonale Landwirtschaftsarbeit
Maximale Befristung
Das Schweizer OR kennt keine starre Höchstgrenze für die Befristung. Drei Regeln strukturieren die Praxis:
Art. 334 Abs. 3 OR: Kündigungsrecht ab 10 Jahren
Bei Befristungen von mehr als 10 Jahren hat der Arbeitnehmer ein einseitiges Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist auf das Ende eines Monats. Diese Regel verhindert lebenslange Bindung.
Bundesgerichtspraxis: Ketten-Befristungen
Mehrere befristete Verträge hintereinander ohne sachlichen Grund führen zur Umqualifikation in einen unbefristeten Vertrag (BGE 129 III 618). Sachliche Gründe sind:
- Projektabschluss oder spezifische Aufgabe
- Saisonale Tätigkeit (Skigebiet, Strandbar)
- Vertretung einer abwesenden Person (Mutterschaft, Krankheit, Sabbatical)
- Ausbildungsphase oder Probezeit-ähnlicher Charakter
Ohne sachlichen Grund führen zwei bis drei aufeinanderfolgende Verträge typischerweise zur Umqualifikation.
Branchenspezifische GAV-Regelungen
Branchen mit Allgemeinverbindlich erklärtem GAV haben oft eigene Befristungsregeln. Beispiele:
- L-GAV Gastgewerbe: maximale befristete Saisonverträge mit klar definierten Anfangs- und Endterminen
- GAV Bau: Saisonarbeit mit besonderen Regelungen zu Witterungsausfall
- GAV Personalverleih: maximale Einsatzdauer pro Einsatzbetrieb
Stundenlohn-Berechnung mit Zuschlägen
Der Bruttostundenlohn enthält in der Schweizer Praxis zwei pauschale Zuschläge, die auf den Grundstundenlohn aufgeschlagen werden.
Ferienzuschlag
Der Ferienanspruch nach Art. 329a OR ist gesetzlich vier Wochen pro Jahr (20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche). Für Mitarbeitende unter 20 Jahren und ab 50 Jahren sind es fünf Wochen (25 Arbeitstage).
| Ferienanspruch | Zuschlag |
|---|---|
| 4 Wochen (20 Tage) | 8.33 Prozent |
| 5 Wochen (25 Tage) | 10.64 Prozent |
| 6 Wochen (30 Tage, freiwillig) | 13.04 Prozent |
Die Formel: Zuschlag = Ferientage / (Arbeitstage pro Jahr − Ferientage). Bei 20 Ferientagen und 240 Arbeitstagen = 20 / 220 = 9.09 Prozent (oft auf 8.33 Prozent aufgerundet als Branchenstandard).
13.-Monatslohn-Zuschlag
Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben (mit Ausnahme einzelner GAV), sondern vertraglich. Wenn vereinbart, beträgt der pauschale Zuschlag auf den Stundenlohn 8.33 Prozent (1/12).
Beispielrechnung
Grundstundenlohn CHF 30 brutto, vereinbart sind 20 Ferientage plus 13. Monatslohn.
| Komponente | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Grundstundenlohn | CHF 30.00 | |
| Ferienzuschlag 8.33 Prozent | CHF 30 × 0.0833 | CHF 2.50 |
| 13.-Monatslohn-Zuschlag 8.33 Prozent | CHF 30 × 0.0833 | CHF 2.50 |
| Bruttostundenlohn inkl. Zuschläge | CHF 35.00 |
Lohnausweis-Anforderungen
Die Ferien- und 13.-Monatslohn-Komponenten müssen auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden (BGE 129 III 493 und ständige Praxis). Eine versteckte Pauschalierung im Bruttostundenlohn ohne Ausweis ist unzulässig und führt zu Nachforderungen.
Beispielklausel: Befristung im Stundenlohn
Befristungsklausel (Mustertext)
«Dieser Arbeitsvertrag beginnt am 1. Juli 2026 und endet ohne Kündigung am 31. Oktober 2026. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragsdauer ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach Art. 337 OR sowie eine einvernehmliche Aufhebung. Bei stillschweigender Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den 31. Oktober 2026 hinaus gilt der Vertrag als unbefristetes Arbeitsverhältnis (Art. 334 Abs. 2 OR).»
Stundenlohn-Klausel (Mustertext)
«Der Bruttogrundstundenlohn beträgt CHF 30.00. Dazu kommen pauschale Zuschläge: 8.33 Prozent für den Ferienanspruch (entsprechend vier Wochen pro Jahr nach Art. 329a OR) und 8.33 Prozent für den 13. Monatslohn. Der Bruttostundenlohn inklusive Zuschlägen beträgt CHF 35.00 brutto. Die Zuschläge werden auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen. Die Lohnzahlung erfolgt monatlich auf das vom Mitarbeitenden bezeichnete Bankkonto, jeweils per Monatsende.»
Vorzeitige Kündigung eines befristeten Vertrags
Die ordentliche Kündigung ist bei befristeten Verträgen grundsätzlich ausgeschlossen. Drei Ausnahmen:
Fristlose Kündigung (Art. 337 OR)
Aus wichtigem Grund (Vertrauensbruch, schwere Pflichtverletzung) ist die fristlose Kündigung jederzeit möglich. Die Anforderungen sind streng: die Fortsetzung der Anstellung muss objektiv unzumutbar sein. Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Diebstahl am Arbeitsplatz
- Geheime Konkurrenztätigkeit
- Schwere Beleidigung der Vorgesetzten oder Arbeitgeberin
- Wiederholte unentschuldigte Absenz
- Verstoss gegen Sicherheitsvorschriften mit Gefährdung Dritter
Einvernehmliche Aufhebung
Beide Parteien vereinbaren schriftlich das vorzeitige Vertragsende. Üblich bei Stellenwechsel des Arbeitnehmers oder Auftragsabbruch des Arbeitgebers. Die Aufhebungsvereinbarung muss schriftlich erfolgen und sollte Saldoklausel, letzte Lohnzahlung und Übergaberegelung enthalten.
Vereinbarte Kündigungsklausel im Vertrag
Im befristeten Vertrag kann eine ordentliche Kündigungsklausel vereinbart werden, die nach Vereinbarung greift. Beispiel: «Beide Parteien können diesen befristeten Vertrag mit einmonatiger Frist auf das Ende eines Monats ordentlich kündigen.» Eine solche Klausel macht den Vertrag faktisch zu einem unbefristeten Vertrag mit fixem Höchstdatum.
Bei unzulässiger vorzeitiger Kündigung
Wenn der Arbeitgeber ohne wichtigen Grund vorzeitig kündigt, haftet er für den Lohnschaden bis zum vereinbarten Vertragsende (Art. 337c OR analog). Beispiel: Vertrag bis Ende Oktober, Kündigung Ende August ohne wichtigen Grund. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Lohn September plus Oktober plus anteilige Zuschläge.
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Ketten-Befristungen vermeiden
Wenn ein Arbeitgeber mehrere befristete Verträge hintereinander mit derselben Person abschliesst, prüft die Rechtsprechung jeweils im Einzelfall, ob die Befristungen sachlich gerechtfertigt sind.
Sachliche Gründe (akzeptiert)
- Projektabschluss: zwei aufeinanderfolgende Projekte mit unterschiedlichem Aufgabenfeld
- Saison: Sommersaison plus Wintersaison im selben Hotel
- Vertretung: zwei aufeinanderfolgende Mutterschaftsvertretungen
- Ausbildung: Praktikumsphase mit anschliessender befristeter Anstellung
Keine sachlichen Gründe (umqualifiziert)
- Dieselbe Tätigkeit ohne Projektabschluss
- Vermeidung von Kündigungsschutz
- Verhinderung von Sozialleistungen wie Pensionskasse oder Krankentaggeld
- «Test-Verlängerung», nachdem die Probezeit abgelaufen ist
Bundesgerichtspraxis
BGE 129 III 618: Zwei aufeinanderfolgende identische Befristungen ohne sachlichen Grund führen zur Umqualifikation. Bei drei oder mehr Befristungen verschärft sich die Beweislast für den Arbeitgeber.
Folgen der Umqualifikation
- Der Vertrag wird als unbefristet behandelt
- Ordentliche Kündigungsfristen nach Art. 335c OR (1, 2 oder 3 Monate je nach Dienstjahren) gelten
- Kündigungsschutz nach Art. 336 ff. OR greift
- Sperrfristen während Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst gelten
- Anspruch auf Pensionskassen-Anschluss ab Erreichen der BVG-Lohnschwelle (CHF 22'050 Jahreslohn)
Sozialversicherungen bei befristetem Stundenlohn
AHV/IV/EO und ALV
Pflichtversicherung ab erstem Franken Lohn. Beitragssätze 2026: AHV/IV/EO 10.6 Prozent (5.3 Prozent Arbeitnehmer, 5.3 Prozent Arbeitgeber), ALV 2.2 Prozent (je 1.1 Prozent). Bei Tieflöhnen (Bagatellgrenze CHF 2'500 pro Arbeitgeber pro Jahr) entfällt die ALV-Pflicht.
UVG (Unfallversicherung)
Pflicht ab erstem Franken Lohn. BU (Berufsunfallversicherung) immer; NBU (Nichtberufsunfallversicherung) ab 8 Wochenstunden Beschäftigung.
BVG (Berufliche Vorsorge)
Pflicht ab Jahreslohn CHF 22'050 (Eintrittsschwelle 2026). Bei befristeten Verträgen wird die Schwelle anhand des erwarteten Jahreslohns geprüft. Bei sehr kurzen Befristungen (unter 3 Monaten) kann der Anschluss entfallen, wenn die Schwelle nicht erreicht wird.
Krankentaggeld
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber bei befristeten Verträgen oft sinnvoll, weil die OR-Berner-Skala (Art. 324a OR) bei sehr kurzen Verträgen kaum Lohnfortzahlung garantiert.
Vorlagen-Kombination
Auf StartupSchwiiz stehen zwei Word-Vorlagen bereit, die als Ausgangspunkt für einen befristeten Stundenlohn-Vertrag kombiniert werden:
- Arbeitsvertrag Stundenlohn Schweiz liefert die Vergütungsmechanik mit Ferien- und 13.-Monatslohn-Zuschlägen plus BGE-Hinweis zur Umdeutung
- Arbeitsvertrag befristet Schweiz liefert die Befristungsklausel, das automatische Ende und die Verlängerungsregelung
Schritte zur Kombination
- Stundenlohn-Vorlage als Basis nehmen
- Befristungsklausel aus der befristeten Vorlage in §1 (Vertragsart) einfügen
- In §3 die ordentliche Kündigungsfrist streichen oder als optional vereinbarte Klausel umformulieren
- Klausel zur stillschweigenden Fortsetzung (Art. 334 Abs. 2 OR) einfügen
- Lohnstruktur, Ferien- und 13.-Monatslohn-Zuschläge unverändert übernehmen
- Vor Unterzeichnung von einem Schweizer Arbeitsrechts-Anwalt prüfen lassen, wenn die Befristung länger als 12 Monate oder mehrfach hintereinander erfolgt
Häufige Fehler in der Praxis
Keine separate Zuschlags-Ausweisung
Wenn der Stundenlohn mit «pauschal inkl. allem» abgerechnet wird ohne separate Ausweisung der Ferien- und 13.-Monatslohn-Komponenten, drohen Nachzahlungen. Der Mitarbeitende kann die Zuschläge nachträglich einfordern.
Ketten-Befristung ohne sachlichen Grund
Drei aufeinanderfolgende Saison-Verträge ohne Projektwechsel werden vom Gericht typisch als unbefristeter Vertrag erkannt. Folge: ungeplanter Kündigungsschutz und Sozialleistungs-Pflichten.
Vorzeitige ordentliche Kündigung trotz Befristung
Ohne Kündigungsklausel im Vertrag haftet der kündigende Arbeitgeber für den Lohnschaden bis Vertragsende. Bei zwei Monaten Restlaufzeit zwei Monate Lohn plus Zuschläge.
BVG-Anschluss vergessen
Bei Befristungen über drei Monate mit Jahreslohn-Hochrechnung über CHF 22'050 ist der BVG-Anschluss zwingend. Ohne Anschluss haftet der Arbeitgeber für die Vorsorgeleistung.
Fehlende Krankentaggeld-Versicherung
Bei befristeten Verträgen wirkt die OR-Berner-Skala (3 Wochen im ersten Dienstjahr) oft nicht ausreichend. Eine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung des Arbeitgebers schützt vor Forderungen.
Stillschweigende Verlängerung
Wenn nach Vertragsende keine schriftliche Beendigung erfolgt und der Mitarbeitende weiterhin arbeitet, gilt der Vertrag stillschweigend als unbefristet fortgesetzt (Art. 334 Abs. 2 OR). Wer das vermeiden will, dokumentiert das Vertragsende schriftlich.
Weiterführende Ressourcen
- Arbeitsvertrag Stundenlohn Schweiz Vorlage
- Arbeitsvertrag befristet Schweiz Vorlage
- Arbeitsvertrag Schweiz Vorlage (unbefristet, Monatslohn)
- Arbeitsvertrag auf Abruf Schweiz
- Erste Mitarbeiter einstellen Schweiz
- Sozialversicherungen als Arbeitgeber
- Kündigungsfrist-Rechner
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Haeufige Fragen
Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag im Stundenlohn?
Wie lange kann ein befristeter Arbeitsvertrag in der Schweiz dauern?
Wie berechnet sich der Stundenlohn mit Ferien- und 13.-Monatslohn-Zuschlägen?
Endet der befristete Vertrag automatisch?
Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
Was sind die Risiken bei Ketten-Befristungen?
Welche Vorlagen passen für einen befristeten Stundenlohn-Vertrag?
Anna Weber
Compliance und Datenschutz
Anna Weber schreibt zu DSG, FINMA-Regulierung und branchenspezifischen Anforderungen. Sie arbeitet als Compliance-Beraterin.