Notarielle Beurkundung AG Schweiz 2026: Notar, Kosten CHF 1'500 bis 4'000, Ablauf und Pflichtdokumente
Das Wichtigste in Kürze
- Die notarielle Beurkundung der AG-Gründung ist Pflicht nach Art. 629 OR; ohne öffentliche Urkunde keine Eintragung im Handelsregister, ohne Eintragung keine Aktiengesellschaft.
- Notarkosten für die AG-Gründung liegen 2026 in der Schweiz typisch bei CHF 1'500 bis 4'000, abhängig von Kanton, Komplexität der Statuten und Höhe des Aktienkapitals.
- Pflichtdokumente für den Notartermin: Statutenentwurf, Stampa-Erklärung, Lex-Friedrich-Erklärung (bei Immobilienzweck), Sperrkonto-Bestätigung der Bank, Ausweise aller Gründer, Annahmeerklärungen Verwaltungsrat und Revisionsstelle.
- Bei der AG müssen mindestens 20 Prozent des Aktienkapitals (CHF 20'000 von CHF 100'000) ODER mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein nach Art. 632 OR; die einfachere Variante CHF 50'000 ist Schweizer Standard.
- Die AG-Beurkundung dauert beim Notar typisch 60 bis 120 Minuten; die Vorbereitung mit Statuten-Review und Dokument-Sammlung 2 bis 4 Wochen, danach 5 bis 15 Arbeitstage Handelsregister-Eintragung.
- Kantonale Unterschiede bei Notarkosten sind erheblich: Genf und Waadt am oberen Ende (CHF 3'000 bis 4'000), Zug und Schwyz am unteren (CHF 1'200 bis 2'000), Zürich und Bern im Mittelfeld.
Die notarielle Beurkundung ist eine der zentralen Etappen jeder Schweizer AG-Gründung. Ohne öffentliche Urkunde des Notars kann die AG nicht ins Handelsregister eingetragen werden, und ohne Handelsregistereintrag existiert die Gesellschaft rechtlich nicht. Wer eine AG gründet, muss daher Notarwahl, Kosten, Pflichtdokumente und Ablauf des Beurkundungstermins verstehen.
Dieser Guide ordnet 2026 die Schweizer Notarpraxis für die AG-Gründung: kantonale Unterschiede, Notarkosten CHF 1'500 bis 4'000, die sieben Pflichtdokumente und den typischen Ablauf des 60- bis 120-minütigen Beurkundungstermins.
Rechtlicher Hinweis
Notarpraxis und kantonale Gebührentarife unterscheiden sich. Konkrete Notarkosten variieren je nach Komplexität, Statuten-Länge und Kanton. Die hier dargestellten Werte sind typische Marktbeobachtungen, kein verbindliches Angebot eines einzelnen Notars.
Warum notarielle Beurkundung Pflicht ist
Die Aktiengesellschaft entsteht durch öffentliche Beurkundung der Errichtungsurkunde (Art. 629 OR). Im Gegensatz zur einfachen Gesellschaft oder zur Kollektivgesellschaft ist die AG eine juristische Person, deren Entstehung formelle Anforderungen unterliegt.
Drei Funktionen der notariellen Beurkundung
- Identifikation der Gründer: der Notar prüft die Identität und Geschäftsfähigkeit aller Gründer
- Form-Erklärung der Errichtungsurkunde: der Notar verliest die Statuten, klärt die Gründer über die rechtlichen Folgen auf und beurkundet den Errichtungsbeschluss
- Beweisurkunde: die notarielle Urkunde dient später als Beweismittel im Handelsregister-Verfahren und bei späteren Streitigkeiten
OR-Grundlagen
- Art. 629 OR: notarielle Beurkundung Pflicht
- Art. 631 OR: Beurkundungsinhalt (Statuten, Sacheinlagen, Bestellungen)
- Art. 632 OR: Mindesteinzahlung (CHF 50'000 oder 20 Prozent)
- Art. 633 OR: Bestätigungen der Bank
- Art. 638 OR: Eintragung ins Handelsregister
Notarkosten in der Schweiz: kantonaler Vergleich
Die Notarkosten unterscheiden sich erheblich nach Kanton, weil die Notarschaft kantonal geregelt ist.
| Kanton | Typische AG-Beurkundungskosten | Notarsystem |
|---|---|---|
| Genf | CHF 3'000 bis 4'500 | Latinotariat (Anwaltsnotar) |
| Waadt | CHF 2'800 bis 4'200 | Latinotariat |
| Wallis | CHF 2'500 bis 4'000 | Latinotariat |
| Tessin | CHF 2'000 bis 3'500 | Latinotariat |
| Neuenburg | CHF 2'500 bis 3'800 | Latinotariat |
| Jura | CHF 2'200 bis 3'500 | Latinotariat |
| Freiburg | CHF 2'200 bis 3'500 | Latinotariat |
| Basel-Stadt | CHF 2'500 bis 3'500 | Freiberufler-Notar |
| Basel-Landschaft | CHF 2'200 bis 3'200 | Freiberufler-Notar |
| Zürich | CHF 1'800 bis 3'200 | Freiberufler-Notar |
| Bern | CHF 1'800 bis 3'000 | Freiberufler-Notar |
| St. Gallen | CHF 1'600 bis 2'800 | Freiberufler-Notar |
| Thurgau | CHF 1'500 bis 2'500 | Freiberufler-Notar |
| Luzern | CHF 1'500 bis 2'500 | Freiberufler-Notar |
| Aargau | CHF 1'500 bis 2'500 | Amtsnotar |
| Solothurn | CHF 1'400 bis 2'400 | Amtsnotar |
| Schwyz | CHF 1'200 bis 2'200 | Freiberufler-Notar |
| Zug | CHF 1'200 bis 2'000 | Freiberufler-Notar |
| Nidwalden, Obwalden, Uri | CHF 1'200 bis 2'000 | Freiberufler-Notar |
Was die Kosten beeinflusst
- Aktienkapital-Höhe (höheres Kapital, höhere Gebühr in einigen Kantonen)
- Komplexität der Statuten (Standard-Statuten günstiger als individuelle)
- Anzahl der Gründer (mehr Gründer, mehr Identifikations-Aufwand)
- Sacheinlagen oder Sachübernahmen (zusätzliche Beurkundungen)
- Sprache der Urkunde (DE/FR/IT)
- Beglaubigte Ausfertigungen (typisch CHF 50 bis 150 pro zusätzliche Kopie)
Notar mit oder ohne Beratung
Reine Beurkundungs-Honorare liegen am unteren Ende der Bandbreite. Wenn der Notar auch die Statuten erstellt und beratend tätig ist, kommen 50 bis 100 Prozent Beratungs-Honorar hinzu. Empfehlung: Statuten von einer Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht erstellen lassen, Notar nur für die Beurkundung.
Die sieben Pflichtdokumente
1. Statutenentwurf
Die Statuten sind das Grundlagendokument der AG. Sie enthalten:
- Firma (Name der Gesellschaft mit Zusatz «AG»)
- Sitz (Schweizer Gemeinde)
- Zweck (möglichst klar definiert)
- Aktienkapital (mindestens CHF 100'000)
- Aktien-Struktur (Anzahl, Nennwert, Aktienart: Namens- oder Inhaberaktien)
- Verwaltungsrat (Anzahl, Wählbarkeit, Amtsdauer)
- Revisionsstelle (Pflicht oder Verzicht durch opting-out)
- Geschäftsjahr und Gewinnverteilung
- Generalversammlung (Einberufung, Quoren, Befugnisse)
Typische Länge: 15 bis 30 Seiten. Erstellung durch Notar oder Anwaltskanzlei.
2. Stampa-Erklärung
Schriftliche Erklärung aller Gründer über:
- Vollständigkeit der Statuten
- Vollständige Aktien-Zeichnung
- Einlage der Sachübernahmen (falls anwendbar)
- Bestellungen der Verwaltungsräte und Revisionsstelle
Der Notar beurkundet diese Erklärung mit den Unterschriften der Gründer.
3. Lex-Friedrich-Erklärung (bei Immobilienzweck)
Bei Geschäftszwecken, die Immobilienerwerb durch Ausländer beinhalten könnten, ist eine zusätzliche Erklärung erforderlich (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, BewG). Für AGs ohne Immobilien-Zweck nicht relevant.
4. Sperrkonto-Bestätigung der Bank
Die Bank bestätigt, dass das einbezuzahlende Aktienkapital (mindestens CHF 50'000 oder 20 Prozent von CHF 100'000) auf einem Sperrkonto eingegangen ist. Diese Bestätigung ist Pflichtbeilage zur Errichtungsurkunde.
Details zur Sperrkonto-Eröffnung in Sperrkonto eröffnen Schweiz und im Hub Kapitaleinzahlungskonto und Sperrkonto Schweiz.
5. Ausweise aller Gründer und Verwaltungsräte
Originale oder beglaubigte Kopien der Personalausweise oder Reisepässe. Bei juristischen Personen als Gründer zusätzlich Handelsregisterauszug der gründenden Gesellschaft und Vertretungsnachweis.
6. Annahmeerklärungen Verwaltungsrat und Revisionsstelle
Schriftliche Erklärungen aller Verwaltungsräte über die Annahme der Wahl. Bei Pflicht-Revision (ab CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz, 250 Vollzeitstellen) auch der Revisionsstelle. Bei Opting-out (Verzicht auf Revision durch alle Aktionäre einstimmig) entsprechende Erklärung.
7. Sachübernahme- oder Sacheinlage-Dokumente (falls anwendbar)
Bei Einbringung von Sachwerten (Maschinen, Patente, Immobilien) statt Bargeld:
- Schriftlicher Sachübernahmevertrag mit Bewertung
- Bewertungs-Gutachten eines zugelassenen Revisors
- Erläuterungen in den Statuten
Brauchen Sie Hilfe bei der Gründung?
Wir vermitteln kostenlos geprüfte Schweizer Experten.
Ablauf des Notartermins
Dauer: 60 bis 120 Minuten
Der Termin ist gut strukturiert und folgt typisch diesen Phasen:
Phase 1: Empfang und Identifikation (10 bis 20 Minuten)
- Begrüssung der Gründer und Verwaltungsräte
- Ausweis-Kontrolle
- Bei juristischen Personen: Prüfung der Vertretungsnachweise
- Kontrolle der Sperrkonto-Bestätigung
Phase 2: Statuten-Verlesung und Erläuterung (30 bis 60 Minuten)
- Notar verliest die Statuten
- Erläuterung wesentlicher Klauseln (Zweck, Kapital, Verwaltungsrat-Struktur, Revisionsstelle)
- Klärung von Fragen der Gründer
- Bei komplexen Klauseln zusätzliche Erläuterungen
Phase 3: Beurkundung der Errichtung (10 bis 20 Minuten)
- Unterzeichnung der Errichtungsurkunde durch alle Gründer
- Beurkundung der Stampa-Erklärung
- Aufnahme der Bestellungen Verwaltungsrat und Revisionsstelle
- Notar beurkundet die öffentliche Urkunde mit Stempel und Unterschrift
Phase 4: Ausfertigung und Übergabe (10 bis 20 Minuten)
- Notar erstellt die Ausfertigungen (typisch 3 bis 5 beglaubigte Kopien)
- Übergabe der Original-Urkunde und Kopien an die Gründer
- Erläuterung der nächsten Schritte (Handelsregister-Anmeldung)
- Rechnungsstellung
Nach der notariellen Beurkundung
Schritt 1: Handelsregister-Anmeldung
Der Notar reicht typisch die Anmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt ein. Pflichtbeilagen:
- Notarielle Errichtungsurkunde
- Statuten
- Sperrkonto-Bestätigung
- Annahmeerklärungen
- Domizilbestätigung
- Anmeldeformular (kantonal unterschiedlich)
Bearbeitungszeit Handelsregister: 5 bis 15 Arbeitstage je nach Kanton.
Schritt 2: SHAB-Publikation
Nach Eintragung wird die AG im Schweizer Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Ab dieser Publikation ist die AG offiziell entstanden und für Dritte rechtlich existent.
Schritt 3: Sperrkonto-Freigabe
Mit dem beglaubigten Handelsregisterauszug wird das Sperrkonto entsperrt. Die AG kann das Aktienkapital nun verwenden.
Schritt 4: weitere Anmeldungen
- MWST-Anmeldung bei der ESTV (ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht)
- AHV-Anschluss bei der zuständigen Ausgleichskasse
- BVG-Anschluss ab erstem Lohn über CHF 22'050 jährlich
- UVG-Anschluss bei der SUVA oder einem privaten Träger
AG vs GmbH: Beurkundungs-Unterschiede
| Aspekt | AG | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 100'000 (50 Prozent eingezahlt) | CHF 20'000 (voll eingezahlt) |
| Statuten-Länge | 15 bis 30 Seiten | 10 bis 20 Seiten |
| Notar-Honorar typisch | CHF 1'500 bis 4'000 | CHF 700 bis 2'000 |
| Aktien-Struktur | komplex (Namens-, Inhaberaktien, Vorzugsaktien) | einfacher (Stammanteile) |
| Verwaltungsrat | Pflicht | Geschäftsführung |
| Revisionsstelle | Pflicht bei Schwellen | gleiche Regeln |
| Notartermin-Dauer | 60 bis 120 Minuten | 45 bis 90 Minuten |
| Vorbereitung typisch | 2 bis 4 Wochen | 1 bis 3 Wochen |
Detaillierter GmbH-Vergleich in GmbH-Gründung Schweiz und Notarielle Beurkundung GmbH Schweiz.
Notar auswählen: 5 Kriterien
1. Kantonal angemessen
Notar im Sitz-Kanton wählen, weil das Handelsregister kantonal organisiert ist. Beurkundung in einem anderen Kanton ist möglich, aber mit zusätzlichen Beglaubigungs-Verfahren verbunden.
2. Erfahrung mit AG-Gründungen
Notare mit Schwerpunkt auf KMU-Gesellschaftsgründung haben Standard-Templates und kennen die typischen Klauseln. Frage nach Anzahl AG-Gründungen pro Jahr (Standardnotare: 50 bis 200).
3. Sprache der Beurkundung
Notarielle Beurkundung erfolgt in einer Schweizer Amtssprache. Bei mehrsprachigen Gründer-Teams Notar mit Sprachkompetenz wählen oder offizielle Übersetzungen bereitstellen.
4. Transparente Honorar-Struktur
Vor Termin schriftliches Angebot mit Beurkundungs-Honorar, Ausfertigungs-Gebühren und allfälligen Beratungs-Honoraren einholen.
5. Verfügbarkeit und Reaktionszeit
Wartezeiten bis zum Termin sind unterschiedlich: bei stark frequentierten Notaren in Zürich oder Genf 4 bis 8 Wochen, bei weniger ausgelasteten 1 bis 2 Wochen.
Häufige Fehler und Stolperfallen
Notarwahl zu spät
Gute Schweizer Notare sind mehrere Wochen vorausgebucht. Empfehlung: Notar wählen und Termin reservieren VOR Sperrkonto-Eröffnung.
Statuten ohne Anwaltsprüfung
Standard-Notar-Statuten sind oft zu generisch für spätere Finanzierungsrunden (fehlende Klauseln zu Vorzugsaktien, Tag-Along, Drag-Along). Empfehlung: Statuten von einer Gesellschaftsrechts-Anwaltskanzlei erstellen lassen, Notar nur beurkunden.
Lex-Friedrich-Erklärung vergessen
Bei Geschäftszwecken mit Immobilien-Bezug zwingend erforderlich. Notar verlangt sonst Nachreichung und verzögert die Beurkundung.
Schweizer Wohnsitz-Pflicht ignoriert
Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss Schweizer Wohnsitz haben (Art. 718 Abs. 4 OR). Ohne diese Person keine Eintragung. Bei Ausland-Gründern Treuhand-Lösung mit Schweizer Verwaltungsrat einrichten.
Sperrkonto-Bestätigung nicht aktuell
Die Bankbestätigung muss zum Beurkundungs-Datum aktuell sein. Bei Verzögerungen neue Bestätigung anfordern.
Annahmeerklärungen Verwaltungsrat fehlen
Ohne schriftliche Annahmeerklärungen aller Verwaltungsräte kann die AG nicht eingetragen werden. Vor Notartermin sammeln.
Weiterführende Ressourcen
- AG-Gründung Schweiz
- Notarielle Beurkundung GmbH Schweiz
- GmbH-Gründung Schweiz
- Sperrkonto eröffnen Schweiz
- Kapitaleinzahlungskonto und Sperrkonto Schweiz
- VC-Anwaltskanzleien Schweiz
- AG-Gründungs-Checkliste
Brauchen Sie Hilfe beim Gründen?
Wir vermitteln Ihnen kostenlos und unverbindlich passende geprüfte Schweizer Experten, in 2 Minuten.
Haeufige Fragen
Brauche ich für eine AG-Gründung wirklich einen Notar?
Was kostet ein Notartermin für die AG-Gründung in der Schweiz?
Welche Dokumente muss ich zum Notartermin mitbringen?
Welche kantonalen Unterschiede gibt es bei der notariellen Beurkundung?
Kann ich die AG-Beurkundung digital durchführen?
Wann ist eine Sachübernahme-Gründung der AG sinnvoll?
Wer ist «in der Schweiz wohnhafte Person» nach Art. 718 Abs. 4 OR bei der AG?
David Mueller
Banking und Buchhaltungs-Tools
David Mueller vergleicht Geschäftskonten, Buchhaltungssoftware und SaaS-Tools für Schweizer KMU. Er ist selbst Gründer und CFO.