Gründung
AG gründen in der Schweiz: Kosten, Kapital und Schritte 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Das Mindestaktienkapital betraegt CHF 100000. Bei Gründung muessen mindestens 20 Prozent, also CHF 50000, einbezahlt sein.
- Eine AG eignet sich besonders für Startups mit Wagniskapital-Ambitionen oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (ESOP).
- Aktien sind frei uebertragbar ohne Zustimmung anderer Aktionaere, der groesste strukturelle Vorteil gegenueber der GmbH.
- Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied muss in der Schweiz wohnhaft und eine natuerliche Person sein.
- Kleine AG mit hoechstens 10 Vollzeitstellen koennen die Revisionspflicht per Opting-out wegbedingen.
- Die Gruendungskosten liegen typischerweise zwischen CHF 2500 und CHF 5500, das Aktienkapital nicht gerechnet.
Eine Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz zu gründen bedeutet: CHF 100'000 Mindestkapital, ein Verwaltungsrat mit Schweizer Wohnsitz, und der gleiche notarielle Weg wie bei der GmbH. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Gründungsprozess, sondern in dem, was danach möglich ist: freie Aktienübertragbarkeit, Mitarbeiterbeteiligungen und eine Struktur, die Investoren kennen und bevorzugen.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel informiert allgemein über den AG-Gründungsprozess. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für komplexe Sachverhalte wie Sacheinlagen, mehrere Aktionärsklassen oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Schweizer Anwalt oder Notar.
Was ist eine AG und wann lohnt sie sich?
Die Aktiengesellschaft ist laut Art. 620 OR eine Gesellschaft mit eigenem Namen, bei der das Kapital in Aktien zerlegt ist. Die Aktionäre haften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage.
Strukturell unterscheidet sich die AG von der GmbH vor allem in drei Punkten: Aktien sind ohne Zustimmung anderer Aktionäre frei übertragbar. Das Kapital ist in standardisierte Einheiten (Aktien) aufgeteilt, was Investitionen und Mitarbeiterbeteiligung vereinfacht. Und die Leitungsstruktur ist formal getrennt: Verwaltungsrat für Strategie, operative Geschäftsführung für das Tagesgeschäft.
Typische Szenarien, in denen eine AG sinnvoll ist:
- Gründer, die in 12 bis 36 Monaten Wagniskapital aufnehmen wollen, da VC-Investoren fast immer eine AG-Struktur verlangen
- Startups, die Mitarbeiter über Aktienoptionen (ESOP) beteiligen wollen
- Unternehmen, die langfristig an die Börse streben oder eine Exit-Strategie via Unternehmensverkauf planen
- Gründer, bei denen das öffentliche Auftreten als AG die Kundenbeziehungen stärkt (Finanzdienstleistungen, B2B-Grossunternehmen)
- Unternehmen mit mehr als einem Dutzend Gesellschaftern, bei denen die Zustimmungspflicht der GmbH-Statuten operativ hinderlich wäre
Wer keines dieser Kriterien erfüllt und unter CHF 50'000 gründen will, fährt mit der GmbH günstiger und mit weniger Verwaltungsaufwand.
AG oder GmbH: der direkte Vergleich
| Kriterium | AG | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 100'000 | CHF 20'000 |
| Bei Gründung einzuzahlen | CHF 50'000 (mind. 20 %) | CHF 20'000 (100 %) |
| Anteilsübertragung | Frei, keine Zustimmung nötig | Zustimmung der GV + Notar |
| Leitungsorgan | Verwaltungsrat (mind. 1 Person) | Geschäftsführer (mind. 1 Person) |
| Wohnsitzpflicht | Mind. 1 VR-Mitglied in der Schweiz | Mind. 1 zeichnungsberechtigte Person in der Schweiz |
| Aktienoptionen / ESOP | Einfach, keine Notarisierung bei Übertragung | Komplex, Anteilsübertragung erfordert Notar |
| Revisionspflicht (klein) | Opting-out bis 10 FTE möglich | Opting-out bis 10 FTE möglich |
| Ordentliche Revision | Ab 2 von 3 Schwellenwerten (CHF 20M / CHF 40M / 250 FTE) | Gleiche Schwellenwerte wie AG |
| VC-Investoren-Eignung | Hoch | Gering |
| Gründungskosten (ca.) | CHF 2'500–5'500 | CHF 1'060–2'400 |
| Laufender Verwaltungsaufwand | Höher (VR-Protokolle, Generalversammlung) | Niedriger |
Voraussetzungen für die AG-Gründung
Bevor der Notartermin vereinbart wird, müssen diese gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sein.
Aktienkapital: mindestens CHF 100'000
Das gezeichnete Aktienkapital muss mindestens CHF 100'000 betragen (Art. 621 OR). Bei Gründung müssen mindestens 20 %, in jedem Fall aber CHF 50'000, auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt sein (Art. 633 OR). Das bedeutet: Wer mit dem Minimum gründet (CHF 100'000 gezeichnetes Kapital), zahlt CHF 50'000 ein und kann die restlichen CHF 50'000 später «einfordern», sobald die Gesellschaft es braucht.
Der Mindestnennwert einer Aktie beträgt einen Rappen (Art. 622 Abs. 4 OR). Praktisch werden Aktien oft zu CHF 1.00, CHF 10.00 oder CHF 100.00 ausgegeben.
Aktionäre: mindestens einer
Eine Einpersonen-AG ist vollständig rechtsgültig (Art. 625 OR). Ein einziger Aktionär genügt, natürliche oder juristische Person.
Verwaltungsrat mit Schweizer Wohnsitz
Der Verwaltungsrat (VR) ist das oberste Leitungsorgan der AG. Er muss aus mindestens einer natürlichen Person bestehen (Art. 707 OR). Mindestens ein Mitglied muss in der Schweiz wohnhaft sein und die Gesellschaft einzelzeichnungsberechtigt vertreten können. Juristische Personen können dem VR nicht angehören.
Häufiger Fehler
Ausländische Gründer ohne Schweizer Wohnsitz benennen sich selbst als einziges Verwaltungsratsmitglied. Das Handelsregisteramt lehnt die Anmeldung ab (Art. 718 Abs. 4 OR). Wer keinen eigenen Schweizer Wohnsitz hat, braucht zwingend eine in der Schweiz wohnhafte Person im VR mit Einzelzeichnungsrecht.
Statuten
Die Statuten müssen nach Art. 626 OR mindestens enthalten: Firma und Sitz, Zweck der Gesellschaft, Höhe des Aktienkapitals, Nennwert und Anzahl der Aktien, Zusammensetzung und Wahl der Organe sowie Form der Bekanntmachung.
Die 7 Schritte zur AG
Schritt 1: Firmennamen wählen und prüfen
Der Unternehmensname muss den Zusatz «AG» oder «SA» enthalten (Art. 950 OR). Die kostenlose Vorabprüfung ist auf Zefix.ch möglich; alle im schweizerischen Handelsregister eingetragenen Firmen sind dort durchsuchbar.
Täuschende Bezeichnungen (z. B. «Swiss National Finance AG»), Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Firmen und missbräuchliche Namen werden abgelehnt. Geografische Zusätze und Fantasienamen sind erlaubt.
Häufiger Fehler
Der Firmenname wird erst beim Handelsregistereintrag rechtlich gesichert, nicht durch eine Domain oder Schutzmarke. Domain zuerst registrieren, dann Zefix prüfen, dann Notartermin ist die richtige Reihenfolge.
Schritt 2: Statuten ausarbeiten und Aktienstruktur festlegen
Vor dem Notartermin werden die Statuten ausgearbeitet. Bei der AG ist die Aktienstruktur eine strategisch wichtige Entscheidung:
Nennwert und Stückelung: Wie viele Aktien zu welchem Nennwert? Zwei Gründer mit je CHF 50'000 Einlage könnten je 1'000 Aktien à CHF 50.00 oder je 50'000 Aktien à CHF 1.00 halten. Tiefere Nennwerte ermöglichen flexiblere spätere Kapitalerhöhungen und Mitarbeiterbeteiligungen.
Vinkulierung: Die Statuten können die Übertragbarkeit von Namenaktien beschränken, zum Beispiel durch ein Zustimmungserfordernis des Verwaltungsrats. Inhaberaktien sind seit 2019 in der Schweiz grundsätzlich abgeschafft (Geldwäschereiprävention).
Stimmrechtsaktien: Möglich, aber an Bedingungen geknüpft (Art. 693 OR). Für einfache Gründungen selten sinnvoll.
Schritt 3: Kapitaleinzahlungskonto eröffnen
Mindestens CHF 50'000 werden auf ein Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) bei einer Schweizer Bank einbezahlt. Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus, die beim Notartermin vorgelegt werden muss.
Das Sperrkonto wird nach dem Handelsregistereintrag in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt. Die Bankgebühren für das Sperrkonto liegen typischerweise bei CHF 200 bis 500 (Einmalgebühr).
Schritt 4: Öffentliche Beurkundung beim Notar
Die Gründung einer AG ist in der Schweiz zwingend notariell zu beurkunden (Art. 629 OR). Beim Notartermin werden unterzeichnet:
- Errichtungsakt (Gründungsurkunde)
- Statuten (als Bestandteil des Errichtungsakts)
- Zeichnungsschein der Aktionäre
- Erklärung über geldwäschereirechtliche Pflichten (Aktionärsidentifikation)
Der Notar beurkundet alle Unterschriften und prüft die vorgelegten Dokumente, einschliesslich der Bankbestätigung.
Dauer: 45 bis 120 Minuten je nach Komplexität der Statuten und Anzahl der Aktionäre.
Häufiger Fehler
Aktionäre ohne Schweizer Wohnsitz können sich beim Notartermin durch Bevollmächtigte vertreten lassen, allerdings nur mit notariell beglaubigter Vollmacht. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht nicht.
Schritt 5: Anmeldung beim Handelsregisteramt
Nach der Beurkundung wird die AG beim kantonalen Handelsregisteramt des Sitzkantons angemeldet. Einzureichen sind:
- Beurkundeter Errichtungsakt inkl. Statuten
- Bankbestätigung über Kapitaleinzahlung
- Angaben zu Verwaltungsratsmitgliedern mit Wohnsitznachweis
- Revisionserklärung (Opting-out oder Bestellung der Revisionsstelle)
- Formular des kantonalen Handelsregisteramts
Die meisten kantonalen Ämter akzeptieren die Einreichung per Post oder digital. Einige Kantone (z. B. Zürich) bieten elektronische Einreichungsplattformen.
Schritt 6: SHAB-Publikation und Eintrag
Das Handelsregisteramt prüft die Unterlagen. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 5 bis 15 Arbeitstage. Nach Genehmigung wird die AG im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.
Mit der SHAB-Publikation entsteht die rechtliche Existenz der AG, nicht schon mit der notariellen Beurkundung.
Schritt 7: Aktienurkunden ausstellen und Sperrkonto auflösen
Nach dem Handelsregistereintrag kann die Bank das Sperrkonto in ein reguläres Geschäftskonto umwandeln. Gleichzeitig sollten die Aktienurkunden (Aktienzertifikate) ausgestellt und den Aktionären übergeben werden. Die Urkunden belegen die Beteiligung und sind besonders wichtig, wenn später Aktionäre einsteigen oder Aktienoptionen gewährt werden.
Häufiger Fehler
Viele Gründer stellen keine physischen Aktienurkunden aus, weil dies kurzfristig kein Problem verursacht. Beim ersten Investoreneinstieg oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramm fehlt dann die saubere Dokumentation. Aktienurkunden gehören direkt nach Gründung ausgestellt.
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Kosten der AG-Gründung
Die Gründungskosten setzen sich aus vier Positionen zusammen. Das Aktienkapital ist nicht enthalten, da es der Gesellschaft als Eigenkapital erhalten bleibt.
| Position | Betrag (CHF) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Notariatsgebühren | 1'500–3'500 | Stark kantonal abhängig; Zug deutlich günstiger als Zürich |
| Handelsregister (Bund + Kanton) | 600–1'000 | Bundesgrundgebühr CHF 600 |
| SHAB-Publikation | 250–350 | AG-Einträge umfangreicher als GmbH |
| Kapitaleinzahlungskonto (Bank) | 200–500 | Einmalgebühr |
| Total Gründungskosten | 2'550–5'350 | Ohne Aktienkapital |
| + Mindestaktienkapital (Einzahlung) | 50'000 | Verbleibt als Eigenkapital der AG |
Quelle: Handelsregistergebührenverordnung HRegGebV, SR 221.411.1; Notariatsgebühren aus Branchenerhebungen, nicht amtlich tarifiert.
Kantonsunterschiede: Notariatsgebühren sind nicht staatlich festgelegt. Der Kanton Zug ist bekannt für tiefe Notariatskosten (CHF 1'500 bis 2'000), während in Zürich CHF 2'500 bis 4'000 üblich sind. Genf liegt ebenfalls im oberen Bereich. Der Kanton (Sitz) der AG bestimmt die zuständige Notariatskammer und das Handelsregisteramt.
Rechtsberatungskosten für die Statuten-Erstellung durch eine Anwaltskanzlei kommen bei komplexen Strukturen hinzu: typisch CHF 2'000 bis 5'000.
Revisionspflicht bei der AG
Ob eine AG eine Revisionsstelle benötigt, hängt von ihrer Grösse ab:
Opting-out (keine Revision): Möglich, wenn die AG im Durchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Geschäftsjahr hat und alle Aktionäre zustimmen (Art. 727a Abs. 2 OR). Für Einpersonen-AG und kleine Startups der Normalfall.
Eingeschränkte Revision: Pflicht bei mehr als 10 Vollzeitstellen (und kein Opting-out).
Ordentliche Revision: Pflicht, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei Schwellenwerte überschritten werden: CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz oder 250 Vollzeitstellen (Art. 727 OR). Erfordert einen zugelassenen Revisionsexperten (RAB-registriert).
Wichtig: Die Revisionspflicht muss bereits bei Gründung in den Statuten oder einer separaten Erklärung geregelt sein. Das Handelsregisteramt prüft dies bei der Anmeldung.
Mitarbeiterbeteiligung (ESOP) in der AG
Einer der wichtigsten praktischen Vorteile der AG: Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungen lassen sich deutlich einfacher umsetzen als in der GmbH.
In der GmbH muss jede Anteilsübertragung notariell beurkundet werden, auch wenn ein Mitarbeiter Stammanteile erwirbt oder überträgt. Bei einer AG mit vinkulierten Namenaktien kann der Verwaltungsrat Übertragungen genehmigen und Urkunden ausgeben, ohne Notar.
Ein typisches Schweizer ESOP in der AG:
- Verwaltungsrat genehmigt einen Optionsplan (VR-Beschluss)
- Optionsverträge mit Mitarbeitern werden unterzeichnet
- Bei Ausübung der Optionen: Verwaltungsrat beschliesst Kapitalerhöhung oder Übertragung bestehender Aktien
- Aktienurkunden werden ausgestellt
Kein Notartermin für die einzelne Anteilsübertragung erforderlich. Das macht ESOP in der AG operativ wesentlich pragmatischer.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Falsche Aktienstruktur von Anfang an: Wer zu Beginn zu wenige Aktien zu hohem Nennwert ausgibt, hat später Schwierigkeiten mit Kapitalerhöhungen und Mitarbeiterbeteiligungen. Tipp: Lieber viele Aktien zu tiefem Nennwert (z. B. 100'000 Aktien à CHF 1.00), was mehr Flexibilität lässt.
Verwaltungsrat unterschätzt: In der GmbH gibt es «Gesellschafter und Geschäftsführer». In der AG ist der Verwaltungsrat das oberste Organ und trägt erhebliche Verantwortung: Sorgfaltspflicht, Treuepflicht und Organverantwortlichkeit nach Art. 717 OR. VR-Mitglieder sollten verstehen, was sie unterschreiben.
Kein Aktionärsbindungsvertrag: Bei mehreren Gründern regeln die Statuten die Grundstruktur, aber nicht alles. Vorkaufsrechte, Mitverkaufsrechte (Tag-along / Drag-along), Bewertungsformeln beim Austritt eines Gründers und Ausschüttungsregeln gehören in einen separaten Aktionärsbindungsvertrag.
Rechtsform zu spät gewechselt: Eine GmbH lässt sich in eine AG umwandeln (Art. 54 ff. FusG), allerdings nicht kostenlos. Notar, Handelsregister und unter Umständen steuerliche Konsequenzen entstehen. Wer von Anfang an Investoren anstrebt, sollte direkt eine AG gründen.
Kapitaleinzahlung unterschätzt: Die CHF 50'000 Pflichteinzahlung sind nicht verloren, sondern bilden das Betriebskapital der Gesellschaft. Wer aber mit knapp CHF 50'000 gründet und gleichzeitig hohe Anlaufkosten plant, hat wenig Puffer. Eine höhere Ersteinzahlung oder zusätzliche Finanzierungsplanung ist ratsam.
Welche Dienste helfen bei der AG-Gründung?
EasyGov
Offizielles Bundesportal für Unternehmensanmeldungen
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Zefix
Schweizer Handelsregister-Suche
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bexio
Buchhaltungssoftware für Schweizer KMU
Ab CHF 39 pro Monat
Checkliste: AG-Gründung Schweiz
Vor der Beurkundung:
- Firmennamen auf Zefix.ch geprüft
- Aktienstruktur festgelegt (Anzahl, Nennwert, Vinkulierung)
- Statuten ausgearbeitet (mit Notar oder Anwalt)
- Kapitaleinzahlungskonto bei Schweizer Bank eröffnet
- Mindestens CHF 50'000 einbezahlt
- Bankbestätigung erhalten
- Verwaltungsrat bestimmt (mind. 1 Person mit Schweizer Wohnsitz)
- Revisionspflicht geklärt (Opting-out oder Bestellung Revisionsstelle)
Beim Notar:
- Errichtungsakt unterzeichnet
- Statuten beurkundet
- Zeichnungsscheine vervollständigt
- Bankbestätigung vorgelegt
Nach der Beurkundung:
- Unterlagen beim kantonalen Handelsregisteramt eingereicht
- SHAB-Publikation abgewartet
- HR-Auszug erhalten
- Sperrkonto in Geschäftskonto umgewandelt
- Aktienurkunden ausgestellt und übergeben
- AHV-Anschluss eingerichtet
- Steuernummer (kantonal) beantragt
- Aktionärsbindungsvertrag bei mehreren Gründern abgeschlossen
- Bei Bedarf: MWST-Anmeldung bei der ESTV
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Haeufige Fragen
Wie viel kostet eine AG-Gründung in der Schweiz?
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen AG und GmbH?
Wie viel Aktienkapital muss ich bei der Gründung einzahlen?
Kann ich eine AG als Einzelperson gründen?
Wann lohnt sich eine AG gegenueber einer GmbH?
Muss eine kleine AG eine Revisionsstelle haben?
Wie lange dauert die AG-Gründung?
Thomas Kaufmann
Spezialist für Unternehmensgründung
Thomas Kaufmann begleitet Gründer bei der Wahl der Rechtsform und dem Handelsregistereintrag. Zuvor war er als Notariatsgehilfe tätig.