Notarielle Beurkundung GmbH-Gründung Schweiz 2026: Ablauf, Kosten, Notare

19. Mai 20266 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GmbH-Gründung in der Schweiz erfordert zwingend eine öffentliche Beurkundung der Statuten durch einen Notar nach Art. 779a OR; eine reine schriftliche Vereinbarung genügt nicht.
  • Die Beurkundung selbst dauert 30 bis 60 Minuten; die Vorbereitung mit Statuten, Stampa-Erklärung, Lex-Friedrich-Erklärung und Kapitaleinzahlungsbestätigung benötigt ein bis zwei Wochen.
  • Notarkosten variieren je Kanton stark: Zürich, Genf und Bern eher CHF 800 bis 1'500, Zug, Schaffhausen und Schwyz teilweise unter CHF 700, abhängig von Stammkapital und Komplexität.
  • Die freie Notariatswahl ist in vielen Kantonen Standard (Bern, Genf, Waadt, Zug), in anderen (Zürich) wird zwischen Amtsnotariat und freien Notaren unterschieden.
  • Nach der Beurkundung folgt die Anmeldung beim Handelsregister; bis zur Eintragung sind die Gründer persönlich haftbar (Art. 779 Abs. 2 OR).

Die notarielle Beurkundung ist der formelle Höhepunkt jeder Schweizer GmbH-Gründung: ein Notar liest die vorbereiteten Gründungsdokumente vor, prüft die Identitäten und nimmt die Unterschriften entgegen. Was wie eine Formsache aussieht, ist rechtlich konstitutiv und mit Kosten von CHF 600 bis CHF 1'500 plus Vorbereitungsaufwand verbunden. Diese Anleitung erklärt den Ablauf, die kantonalen Unterschiede, typische Stolperfallen und wie sich der Termin effizient vorbereiten lässt.

Warum Beurkundung Pflicht ist

Nach Art. 779a OR muss die Gründungsurkunde einer Schweizer GmbH öffentlich beurkundet werden, damit sie überhaupt rechtswirksam wird. Ohne notarielle Beurkundung kann die GmbH nicht im Handelsregister eingetragen werden, und die Gesellschaft entsteht rechtlich nicht. Eine private schriftliche Vereinbarung der Gründer reicht nicht.

Die Funktion der Beurkundung

Die öffentliche Beurkundung erfüllt vier Aufgaben:

Identitätsfeststellung. Der Notar prüft den Ausweis jeder Gründerin und jedes Gründers und stellt die persönliche Anwesenheit fest. Vertretung durch Bevollmächtigte ist möglich, aber an strenge Formvorschriften gebunden (notariell beglaubigte Vollmacht).

Rechtliche Belehrung. Der Notar erklärt die rechtlichen Konsequenzen der Gründung: Haftungsstruktur, Stammkapital, Geschäftsführungsverantwortung, mögliche Solidarhaftung im Vorgründungsstadium.

Inhaltsprüfung. Der Notar prüft, ob die Statuten die zwingenden Mindestinhalte nach Art. 776 OR enthalten (Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital, Stammanteilstruktur) und ob keine offensichtlichen Rechtsverletzungen vorliegen.

Beweisfunktion. Die notarielle Urkunde ist im Streitfall ein qualifiziertes Beweismittel. Sie dokumentiert verbindlich, was vereinbart wurde und wer beteiligt war.

Ablauf der Beurkundung Schritt für Schritt

Schritt 1: Notarwahl und Erstkontakt

Notar oder Notarin auswählen, häufig nach Region, Sprache und Kosten. Erstkontakt per Telefon oder E-Mail mit Skizze des Gründungsvorhabens: Anzahl Gesellschafter, geplantes Stammkapital, geplanter Sitz, allfällige Besonderheiten (Sacheinlagen, Aktionärsbindung).

Schritt 2: Vorbereitung der Statuten

Der Notar oder die Gründer (mit Vorlagenhilfe) bereiten die Statuten vor. Standardstatuten umfassen typisch 5 bis 10 Seiten und decken: Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital, Stammanteilstruktur, Übertragbarkeit, Geschäftsführung, Generalversammlung, Geschäftsjahr, Revision, Auflösung.

Wer eine zusätzliche Aktionärsbindung wünscht (Drag-along, Tag-along, Vorkaufsrechte, Vesting), gestaltet diese typischerweise in einem separaten Gesellschafterbindungsvertrag aus, der nicht beurkundet werden muss und nur die Vertragsparteien bindet. Mehr im Gesellschaftervertrag-Muster.

Schritt 3: Kapitaleinzahlung auf Sperrkonto

Die Gründer eröffnen bei einer Schweizer Bank ein Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto) und zahlen das Stammkapital ein. Für eine Standard-GmbH sind das mindestens CHF 20'000. Die Bank stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, die der Notar zur Beurkundung benötigt. Mehr im Artikel Kapitaleinzahlungskonto GmbH Schweiz.

Schritt 4: Vorbereitung der Erklärungen

Der Notar bereitet weitere Pflichtdokumente vor:

  • Stampa-Erklärung: Bestätigung der Gründer, dass ausser den in den Statuten festgelegten Sacheinlagen keine weiteren Sacheinlagen, Sachübernahmen oder besonderen Vorteile bestehen
  • Lex-Friedrich-Erklärung (bei ausländischen Beteiligten): Bestätigung, dass es sich nicht um eine bewilligungspflichtige Grundstückbeteiligung handelt
  • Annahmeerklärungen: schriftliche Zustimmungserklärungen der gewählten Geschäftsführer und der Revisionsstelle (falls nicht Opting-out)

Schritt 5: Der Beurkundungstermin

Vor Ort beim Notar (oder per Mobilbeurkundung am vereinbarten Ort):

  1. Identitätsprüfung aller Anwesenden
  2. Verlesung der Statuten oder zumindest der wesentlichen Punkte
  3. Rechtliche Belehrung über Haftung, Stammkapital, Geschäftsführungspflichten
  4. Unterzeichnung der Gründungsurkunde durch alle Gesellschafter
  5. Unterzeichnung weiterer Dokumente (Stampa, Lex Friedrich, Annahmeerklärungen)
  6. Notarielle Beglaubigung der Unterschriften für das Handelsregister-Anmeldungsformular

Dauer typisch 30 bis 60 Minuten. Mit komplexen Statuten oder mehr als drei Gesellschaftern kann es 60 bis 90 Minuten dauern.

Schritt 6: Handelsregister-Anmeldung

Der Notar reicht das Eintragungsgesuch beim zuständigen Handelsregisteramt ein (in der Regel kantonal, am Sitz der GmbH). Die Anmeldung enthält die beurkundete Gründungsurkunde, die Statuten, die Kapitaleinzahlungsbestätigung, die Erklärungen und die Annahmeerklärungen.

Schritt 7: Eintragung im Handelsregister

Das Handelsregisteramt prüft die Unterlagen und entscheidet typisch innerhalb von 5 bis 15 Werktagen über die Eintragung. Mit der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) gewinnt die GmbH Rechtspersönlichkeit. Die Bank gibt das Sperrkonto frei; das Kapital steht der GmbH als Geschäftsguthaben zur Verfügung.

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Kosten im Überblick

KostenpostenBandbreite 2026
Notarkosten Beurkundung (Standard)CHF 600 bis CHF 1'500
Notarkosten mit Sacheinlagen oder komplexen StatutenCHF 1'500 bis CHF 3'500
Notarielle Unterschriftsbeglaubigung HandelsregisterCHF 50 bis CHF 150
Handelsregistergebühr BundCHF 600 (Standard-GmbH)
Kapitaleinzahlungskonto-Gebühr BankCHF 200 bis CHF 600
SHAB-Publikationsgebührim HR-Gebühr enthalten
Total Standard-GmbHca. CHF 1'500 bis CHF 2'700

Die Bandbreite ist gross, weil die kantonalen Notarkostentarife teilweise erheblich variieren. Mehr im Artikel GmbH-Kosten pro Jahr Schweiz.

Kantonale Unterschiede

Zürich

Gemischtes System mit Amtsnotariaten und freien Notaren. Für Standardgründungen werden meist freie Notare genutzt. Notarkostentarif ist gesetzlich geregelt; Preise tendenziell im oberen Bereich (CHF 1'000 bis CHF 1'500 für eine Standard-GmbH).

Bern

Freies Notariat mit kantonal geregelten Tarifen. Notare können kantonsweit beauftragt werden. Preise mittel (CHF 800 bis CHF 1'200 für Standard-GmbH).

Genf, Waadt

Romandie nutzt das System des Notariats nach lateinischem Vorbild mit freien Notaren. Preise im oberen Bereich (CHF 1'000 bis CHF 1'500).

Zug, Schwyz, Schaffhausen

Steuergünstige Kantone mit oft günstigeren Notartarifen (CHF 600 bis CHF 1'000). Für Gründer, die Standortwahl noch nicht entschieden haben, ein zusätzliches Argument neben den kantonalen Steuersätzen.

Online-Notariate

Seit 2021 sind elektronische Beurkundungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Anbieter wie startups.ch oder spezialisierte Notariate bieten Video-basierte Beurkundungen an. Vorsicht: rechtliche Anerkennung kantonal unterschiedlich; nicht alle Kantone akzeptieren bereits vollelektronische Verfahren ohne physische Anwesenheit.

Häufige Stolperfallen

Statuten ohne Anwaltsprüfung

Viele Gründer nutzen Standardvorlagen ohne Anpassung. Bei mehreren Gesellschaftern oder geplanter Investorenrunde ist eine anwaltliche Prüfung der Statuten und die Erstellung eines parallelen Gesellschafterbindungsvertrags fast immer empfohlen.

Stampa-Erklärung leichtfertig unterzeichnet

Die Stampa-Erklärung bestätigt unter Strafandrohung, dass keine versteckten Sacheinlagen oder Sachübernahmen bestehen. Wer eine Sacheinlage (z.B. Inventar, Marke, Knowhow) nicht in den Statuten regelt und gleichzeitig die Stampa-Erklärung unterzeichnet, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.

Notarvollmacht zu spät

Wenn ein Gesellschafter am Beurkundungstermin verhindert ist, braucht es eine notariell beglaubigte Vollmacht. Diese muss vorab beim Notar des Vollmachtgebers ausgestellt werden, was 3 bis 7 Werktage dauern kann. Frühzeitig planen.

Kapitalbestätigung verpasst

Ohne aktuelle Kapitaleinzahlungsbestätigung kann der Beurkundungstermin nicht stattfinden. Die Bank stellt die Bestätigung typisch innerhalb von 1 bis 5 Werktagen nach Einzahlung aus; sie ist nicht zeitlich limitiert, aber im Doubt prüfen Notare auf Aktualität.

Vertretung ohne Wohnsitz Schweiz

Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist Pflicht (Art. 814 Abs. 3 OR). Wer als ausländischer Gründer ohne Schweizer Wohnsitz gründet, muss vorab eine vertretungsberechtigte Person mit Schweizer Wohnsitz benennen, häufig ein Treuhänder oder Geschäftsführer.

Was sich vorab schon vorbereiten lässt

  • Statuten-Entwurf erstellen (Vorlage oder Anwaltsentwurf)
  • Sitzkanton wählen und kantonsspezifische Anforderungen prüfen
  • Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz bestimmen
  • Kapitaleinzahlungskonto bei Schweizer Bank eröffnen und Kapital einzahlen
  • Allfällige Sacheinlagen sauber dokumentieren (Bewertungsgutachten)
  • Revisionsstelle bestellen oder Opting-out vorbereiten (für GmbH unter den Schwellen nach Art. 727a Abs. 2 OR)
  • Annahmeerklärungen der Organe einholen
  • Vollmachten für abwesende Gesellschafter rechtzeitig ausstellen lassen
  • Beurkundungstermin mit Vorlauf von mindestens 5 bis 10 Werktagen vereinbaren

Weiterführende Ressourcen

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Haeufige Fragen

Warum ist die notarielle Beurkundung bei einer GmbH-Gründung in der Schweiz Pflicht?
Nach Art. 779a OR muss die Gründungsurkunde einer Schweizer GmbH öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung dient dem Schutz der Gründer und Dritter: Identitätsfeststellung, Belehrung über rechtliche Konsequenzen, Prüfung der Statuten auf Mindestinhalte und Sicherung der Beweisfunktion. Eine rein schriftliche Vereinbarung ohne Beurkundung führt dazu, dass die GmbH nicht im Handelsregister eingetragen werden kann; das Konstrukt entsteht rechtlich nicht.
Wie lange dauert die notarielle Beurkundung selbst?
Die Beurkundungstermin dauert typischerweise 30 bis 60 Minuten, abhängig von der Komplexität der Statuten und der Anzahl Gesellschafter. Bei Standardgründungen mit zwei Gesellschaftern und Standardstatuten reichen 30 bis 45 Minuten. Bei komplexen Strukturen (Sacheinlage, mehrere Aktionärsklassen, Spezialregeln) können 60 bis 90 Minuten anfallen. Die Vorbereitung (Statuten, Erklärungen, Kapitalbestätigung) benötigt typischerweise ein bis zwei Wochen.
Wie hoch sind die Notarkosten bei einer GmbH-Gründung?
Die Notarkosten in der Schweiz hängen vom Kanton, vom Stammkapital und von der Komplexität ab. Typische Bandbreite 2026: CHF 600 bis CHF 1'500 für die Beurkundung der Gründung. Zürich und Genf liegen tendenziell höher (CHF 1'000 bis CHF 1'500), Zug, Schaffhausen und Schwyz tiefer (CHF 600 bis CHF 1'000). Bei Sacheinlagen, Sachübernahmen oder komplexen Aktionärsvereinbarungen können Zusatzkosten von CHF 500 bis CHF 2'000 entstehen. Die Handelsregistergebühr (CHF 600 für eine Standard-GmbH) ist separat zu zahlen.
Welche Dokumente braucht der Notar für die Beurkundung?
Standardpaket: gültiger Identitätsausweis aller Gründerinnen und Gründer, vorbereitete Statuten der GmbH (häufig vom Notar selbst erstellt), Kapitaleinzahlungsbestätigung der Schweizer Bank für das Sperrkonto (CHF 20'000 Stammkapital minimal), Stampa-Erklärung (Bestätigung, dass keine Sacheinlagen ausserhalb des Erkennbaren bestehen), Lex-Friedrich-Erklärung (bei ausländischen Gründern), Annahmeerklärungen der gewählten Geschäftsführer und der Revisionsstelle (falls nicht Opting-out). Mehr in der [Handelsregister-Checkliste](/tools/handelsregister-checkliste).
Kann ich den Notar in der Schweiz frei wählen?
Die freie Notarwahl ist in vielen Kantonen gegeben (Bern, Genf, Waadt, Zug, Schwyz). In anderen Kantonen (Zürich) existiert ein gemischtes System mit Amtsnotariaten und freien Notaren, was bei Standardgründungen meist die Wahl freier Notare zulässt. Auch ohne strikte Wohnsitzbindung kann ein Berner Notar eine Zürcher GmbH gründen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Manche Gründer wählen den Notar nach Kosten, andere nach Sprache und Erreichbarkeit.
Was passiert nach der Beurkundung?
Drei Schritte nach der Beurkundung: erstens reicht der Notar (oder die Gründer mit notariell beglaubigter Anmeldung) das Eintragungsgesuch beim Handelsregister ein; zweitens prüft das Handelsregisteramt die Unterlagen (typisch 5 bis 15 Werktage); drittens wird die GmbH im Handelsregister eingetragen und gewinnt damit Rechtspersönlichkeit. Erst mit der Eintragung wird das Sperrkonto bei der Bank freigegeben. Bis zur Eintragung haften die Gründer persönlich für eingegangene Verpflichtungen (Art. 779 Abs. 2 OR).
Können auch ausländische Personen eine Schweizer GmbH gründen?
Ja. Voraussetzung: mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 814 Abs. 3 OR). Diese Person kann ein Geschäftsführer mit Kollektivunterschrift oder ein Direktor sein. Der Wohnsitz muss in der Schweiz liegen; eine Schweizer Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Bei ausländischen Gründern fordert der Notar zusätzlich die Lex-Friedrich-Erklärung (zur Bestätigung, dass es sich nicht um eine bewilligungspflichtige Grundstückbeteiligung handelt).
Thomas Kaufmann

Thomas Kaufmann

Spezialist für Unternehmensgründung

Thomas Kaufmann begleitet Gründer bei der Wahl der Rechtsform und dem Handelsregistereintrag. Zuvor war er als Notariatsgehilfe tätig.