Finanzierung

Kapitaleinzahlungskonto und Sperrkonto Schweiz 2026: Banken, Kosten und Eröffnung für GmbH und AG

16. Mai 202610 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kapitaleinzahlungskonto, in der Schweizer Praxis fast immer synonym als «Sperrkonto» bezeichnet, ist Pflichtvoraussetzung für die notarielle Beurkundung und nimmt CHF 20'000 (GmbH) oder CHF 50'000 (AG-Mindesteinzahlung von CHF 100'000 Aktienkapital) auf.
  • Schweizer Universal- und Kantonalbanken verlangen typisch CHF 100 bis 400 Einmalgebühr; Neobanken wie neon Business und Radicant bieten das Sperrkonto teils gratis, wenn das spätere Geschäftskonto beim selben Anbieter geführt wird.
  • Eröffnungsdauer reicht von 2 bis 5 Arbeitstagen (Neobanken, vollständig digital) über 5 bis 10 Tage (Kantonalbanken mit Online-Prozess) bis 2 bis 4 Wochen (Universalbanken mit Filialprozess).
  • Pflichtdokumente: Statutenentwurf, Ausweise aller Gesellschafter und Geschäftsführer, Form A nach VSB 20 (wirtschaftlich Berechtigter), Herkunftsnachweis der Mittel und bei juristischen Gründern der Handelsregisterauszug der gründenden Gesellschaft.
  • Nach SHAB-Publikation wird das Sperrkonto entweder in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt oder das Kapital wird auf ein separates Geschäftskonto bei einer anderen Bank transferiert. Letzteres ist Standard, weil Sperrkonto-Konditionen meist nicht den besten Geschäftskonto-Tarifen entsprechen.
  • Wer die Gründung beschleunigen will, beginnt mit der Bank, nicht mit dem Notar. Die Bankbestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals ist Pflichtbeilage für den Notartermin.

Das Kapitaleinzahlungskonto, in der Schweizer Praxis durchgängig «Sperrkonto» genannt, ist die erste praktische Hürde jeder GmbH- oder AG-Gründung. Ohne Einzahlungsbestätigung der Bank beurkundet kein Schweizer Notar den Gründungsakt; ohne notarielle Beurkundung kein Handelsregistereintrag; ohne Eintrag keine Gesellschaft. Wer den Prozess beschleunigen will, fängt mit der Bank an, nicht mit dem Notar.

Dieser Guide ordnet 2026 die Schweizer Bankenlandschaft für das Kapitaleinzahlungskonto: welche Banken anbieten, was sie kosten, welche Dokumente verlangt werden und wie die Umwandlung in das spätere Geschäftskonto abläuft. Mit konkretem Bankenvergleich und Schritt-für-Schritt-Vorgehen.

Rechtlicher Hinweis

Die Schweizer Banken interpretieren die Vorschriften zur Geldwäschereiprävention (VSB 20, GwG) unterschiedlich streng. Konkrete Dokumentanforderungen und Bearbeitungszeiten variieren. Der hier dargestellte Prozess ist eine typische Marktbeobachtung, kein verbindliches Verfahren der einzelnen Bank.

Sperrkonto und Kapitaleinzahlungskonto: synonym

Der wichtigste Hinweis vorweg: «Kapitaleinzahlungskonto» und «Sperrkonto» bezeichnen das identische Bankprodukt. Die Begriffe werden in Schweizer Bank- und Notarunterlagen austauschbar verwendet.

BegriffWann verwendet
KapitaleinzahlungskontoFormaljuristisch in Bankverträgen und Bestätigungen
SperrkontoAllgemeine Schweizer Praxis, kurz und intuitiv
Sperrkonto-BestätigungDokument für den Notar
Compte de consignationFranzösisch (Romandie)
Conto di consegnaItalienisch (Tessin)

In diesem Guide werden die Begriffe synonym verwendet. Eine spezifische Schritt-für-Schritt-Eröffnungsanleitung findet sich zudem in Sperrkonto eröffnen Schweiz.

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Das Kapitaleinzahlungskonto ist ein zweckgebundenes Sperrkonto, auf dem die Gründer das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital einer GmbH (mindestens CHF 20'000 nach Art. 773 OR) oder die zwingende Teil-Einzahlung des Aktienkapitals einer AG (mindestens CHF 50'000 von CHF 100'000 Mindestkapital nach Art. 621 und Art. 632 OR) hinterlegen. Die Mittel sind ab Einzahlung blockiert: Auszahlungen, Belastungen oder Überträge sind während der Sperrphase nicht möglich.

Die Sperrphase endet mit der Bestätigung des kantonalen Handelsregisteramts über den Gründungseintrag. Erst danach steht das Stammkapital der neu gegründeten Gesellschaft als Eigenkapital zur Verfügung. Rechtlich gehört das Kapital ab der notariellen Beurkundung, faktisch verfügbar wird es ab Freigabe durch die Bank.

Drei Funktionen vereint das Kapitaleinzahlungskonto:

  • Nachweis der Kapitaleinlage für den Notar bei der öffentlichen Beurkundung (Art. 777c OR für die GmbH, Art. 633 OR für die AG)
  • Schutz vor missbräuchlicher Kapitalrückzahlung vor dem Handelsregistereintrag
  • Compliance-Schleuse im Sinn der Geldwäschereiprävention: die Bank prüft die Identität der wirtschaftlich Berechtigten und die Herkunft der Mittel, bevor die GmbH oder AG überhaupt existiert

Welche Banken eröffnen ein Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz?

Praktisch alle Schweizer Universal- und Kantonalbanken bieten das Kapitaleinzahlungskonto an. Die Konditionen unterscheiden sich nach Bank, Eröffnungsweg und Bündel-Logik (Sperrkonto plus späteres Geschäftskonto).

BankEinmalgebühr SperrkontoEröffnungAnschluss-Geschäftskonto
UBSCHF 250 bis 400Filiale, teils digitalJa, eigenes Angebot
ZKBCHF 100 bis 300Filiale, teils digitalJa, marktüblich
BEKBCHF 100 bis 250Online möglich, sonst FilialeJa
LUKBCHF 100 bis 300Online möglich, sonst FilialeJa
BCV (Banque Cantonale Vaudoise)CHF 150 bis 300FilialeJa
RaiffeisenCHF 150 bis 300FilialeJa, regional
PostFinanceCHF 100 bis 200Digital oder FilialeJa, marktüblich
ValiantCHF 150 bis 250FilialeJa
Bank ClerCHF 150 bis 250Digital oder FilialeJa
neon BusinessCHF 0 bis 100Vollständig digitalJa, bei Bündelung kostenlos
RadicantCHF 0 bis 200Vollständig digitalJa

Die genannten Preise sind Einmalgebühren für die Eröffnung und Verwaltung des Sperrkontos bis zur Freigabe. Sie verstehen sich exklusive allfälliger laufender Kontoführungsgebühren des späteren Geschäftskontos.

Welche Unterlagen verlangt die Bank?

Für die Eröffnung verlangt die Bank typisch sieben Dokumente. Wer alles vorbereitet hat, eröffnet bei digitalen Banken innerhalb von zwei bis fünf Arbeitstagen.

1. Statutenentwurf

Die Bank will sehen, was sie finanziert: Firma, Sitz, Zweck der Gesellschaft, Höhe des Stammkapitals, Aufteilung der Stammanteile. Der Entwurf muss nicht final sein; eine Arbeitsfassung mit den wesentlichen Eckpunkten genügt.

2. Ausweisdokumente aller Gesellschafter und Geschäftsführer

Personalausweis oder Reisepass jeder natürlichen Person. Bei juristischen Personen als Gründer: zusätzlich Handelsregisterauszug der gründenden Gesellschaft.

3. Form A nach VSB 20

Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) verlangt eine schriftliche Bestätigung darüber, wer wirtschaftlich Berechtigter an der Kapitaleinlage ist. Bei Einpersonen-GmbH ist das in der Regel der Gesellschafter selbst; bei komplexeren Strukturen können das andere Personen sein.

4. Herkunftsnachweis der Mittel

Die Bank muss nachvollziehbar dokumentieren, woher die CHF 20'000 (GmbH) oder CHF 50'000 (AG-Teil-Einzahlung) stammen. Akzeptierte Belege: Lohnabrechnungen der letzten 6 bis 12 Monate, Steuerunterlagen mit Vermögensausweis, Erbschaftsbescheinigung, Verkaufsbestätigung einer Liegenschaft, Aktien- oder Anlagegut-Verkaufsbestätigung, Kontoauszüge der letzten 3 bis 12 Monate. Bei grösseren Beträgen über CHF 50'000 deutlich umfangreichere Dokumentation.

5. Erklärung zum Geschäftszweck

Eine kurze Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeit. Bei regulierten Branchen (Finanzdienstleistungen, Krypto, Edelmetalle, Cannabis, Online-Gambling, Adult-Industrie) verlangt die Bank zusätzliche Compliance-Unterlagen oder lehnt die Eröffnung ab.

6. Beschluss über die Geschäftsführung

Welche Personen werden Geschäftsführer? Wer hat Einzelzeichnungsrecht, wer Kollektivunterschrift? Wer ist die in der Schweiz wohnhafte Person nach Art. 814 Abs. 3 OR (GmbH) oder Art. 718 Abs. 4 OR (AG)?

7. Kontaktangaben und Domiziladresse

Die GmbH oder AG braucht eine Sitzadresse in der Schweiz. Die Bank dokumentiert die Adresse für den späteren Handelsregistereintrag und die Steuerveranlagung.

Häufiger Fehler

Gründer eröffnen das Kapitaleinzahlungskonto zu spät und blockieren damit den Notartermin. Die Bankbestätigung ist Pflichtdokument für die notarielle Beurkundung. Eröffnung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Notartermin einplanen, bei reinen Filial-Eröffnungen drei bis vier Wochen.

Wie läuft die Eröffnung Schritt für Schritt ab?

Der Prozess unterscheidet sich nach Bank-Typ. Die folgende Skizze entspricht dem typischen Vorgehen bei einer Schweizer Universalbank oder Kantonalbank mit Filialprozess.

Schritt 1: Terminvereinbarung mit der Bank

Online-Termin buchen oder telefonisch reservieren. Bei Universalbanken mit einem Firmenkundenberater; bei Neobanken erfolgt der Prozess vollständig digital, oft per Video-Identifikation.

Schritt 2: Identifikation und Dokumentenprüfung

Persönliche Identifikation aller Gesellschafter mit Ausweis. Bei Video-Identifikation: Aufnahme über die Bank-App. Die Bank prüft Statuten, Geschäftszweck und wirtschaftliche Berechtigung.

Schritt 3: Eröffnung des Sperrkontos

Die Bank eröffnet ein zweckgebundenes Konto mit eigener IBAN. Sie erhalten Mitteilung über Kontonummer und Einzahlungsmodalitäten. Ab diesem Zeitpunkt können Sie das Stammkapital überweisen.

Schritt 4: Einzahlung des Stammkapitals

Die CHF 20'000 (GmbH) oder CHF 50'000 (AG) werden überwiesen, üblicherweise per Inland-Überweisung vom Privatkonto der Gesellschafter. Bareinzahlungen sind möglich, aber bei den meisten Banken wegen Geldwäschereiprävention mit zusätzlichen Belegen verbunden.

Schritt 5: Bankbestätigung

Nach Eingang der Mittel stellt die Bank eine schriftliche Einzahlungsbestätigung aus. Dieses Dokument geht an den Notar und ist Pflichtbeilage zur öffentlichen Beurkundung.

Schritt 6: Notartermin und Handelsregistrierung

Mit der Bankbestätigung erfolgt die notarielle Beurkundung. Der Notar reicht die Unterlagen beim kantonalen Handelsregisteramt ein. Bearbeitungszeit fünf bis fünfzehn Arbeitstage.

Schritt 7: Freigabe und Umwandlung

Mit dem beglaubigten Handelsregisterauszug wird das Sperrkonto entsperrt. Die Bank wandelt es entweder in ein reguläres Geschäftskonto um oder die Gesellschaft überweist das Stammkapital auf ein neues Geschäftskonto bei einer anderen Bank.

Brauchen Sie Hilfe bei der Gründung?

Wir vermitteln kostenlos geprüfte Schweizer Experten.

Was passiert, wenn die Gründung scheitert?

In seltenen Fällen wird eine Gründung abgebrochen, weil der Notartermin nicht stattfindet, das Handelsregister die Anmeldung ablehnt oder die Gründer ihre Pläne ändern. Das Stammkapital bleibt dann auf dem Sperrkonto blockiert.

Die Freigabe ohne Handelsregistereintrag verlangt:

  • Schriftliche Bestätigung aller Gesellschafter über den Abbruch der Gründung
  • Notarielle Bescheinigung über das Scheitern oder den Verzicht
  • Bei mehreren Gesellschaftern: Beschluss über die Aufteilung der Rückzahlung

Der Rückerstattungsprozess dauert typisch vier bis acht Wochen. Die Bank behält in der Regel die volle Einmalgebühr, auch wenn die Gründung nicht zustande kommt.

Welche Bank passt für welches Setup?

Solopreneure und Einpersonen-GmbH mit Standard-Zweck

Neon Business oder Radicant. Beide bieten das Sperrkonto teils gratis bei späterer Bündelung mit dem Geschäftskonto. Eröffnung digital innerhalb von zwei bis fünf Arbeitstagen.

KMU mit mehreren Gründern und Standard-Branchen

PostFinance, ZKB oder eine Kantonalbank. Solide Geschäftskonto-Konditionen, breites Filialnetz, etabliertes Sperrkonto-Verfahren.

Internationale Gründer mit komplexer wirtschaftlicher Berechtigung

UBS oder eine grössere Kantonalbank. Die Compliance-Anforderungen sind höher, aber das Verfahren ist für komplexe Strukturen ausgelegt. Neobanken lehnen internationale Sachverhalte oft ab oder verzögern wesentlich.

Regulierte Branchen (Finanzdienstleistungen, Krypto, Edelmetalle)

Universalbanken mit dediziertem Compliance-Team. Bank Cler, UBS und einzelne Kantonalbanken haben Erfahrung mit FINMA-relevanten Strukturen.

neon Business

Digitales Geschäftskonto inkl. Kapitaleinzahlungskonto

Sperrkonto ab CHF 0 bei Bündelung

neon Business aufrufen

PostFinance

Schweizer Universalbank mit etabliertem Sperrkonto-Verfahren

Einmalgebühr CHF 100 bis 200

PostFinance aufrufen

ZKB

Zürcher Kantonalbank, etablierter Sperrkonto-Partner

Einmalgebühr CHF 100 bis 300

ZKB aufrufen

Unterschied GmbH vs AG bei der Sperrkonto-Mechanik

Mechanisch identisches Verfahren, unterschiedliche Einzahlungsbeträge:

AspektGmbHAG
MindeststammkapitalCHF 20'000CHF 100'000
Mindesteinzahlung auf SperrkontoCHF 20'000 (volles Stammkapital)CHF 50'000 (50 Prozent)
Sperrkonto-Mechanikidentischidentisch
Einmalgebühr Bankidentischidentisch
Pflichtdokumenteidentischidentisch
Notarkostenca. CHF 700 bis 1'500ca. CHF 1'500 bis 3'000
OR-GrundlageArt. 777c ORArt. 632 OR

Bei der AG ist die ausstehende Teil-Einzahlung (typisch CHF 50'000 von CHF 100'000) nicht eingezahlt, aber zeichnungspflichtig. Die Aktionäre haften für die ausstehende Einzahlung gegenüber der Gesellschaft, was bei späterer Kapitalerhöhung relevant wird.

Was kommt nach dem Sperrkonto?

Nach der Freigabe ist die GmbH oder AG bankseitig voll handlungsfähig. Drei nächste Schritte sind in den ersten Wochen relevant.

Geschäftskonto wählen oder bei der Sperrkonto-Bank weiterführen

Wenn die Sperrkonto-Bank günstige Geschäftskonto-Konditionen hat, lohnt sich die Bündelung. Wenn nicht: Stammkapital auf ein neues Geschäftskonto überweisen und beim Sperrkonto-Anbieter kündigen. Vergleich aktueller Geschäftskonto-Tarife in Geschäftskonto Vergleich Schweiz.

Lohnzahlungssystem und ISO-20022-Schnittstelle einrichten

Spätestens ab dem ersten Mitarbeitenden braucht die GmbH oder AG eine ISO-20022-Schnittstelle zur Buchhaltungssoftware. Alle gängigen Schweizer Banken unterstützen camt.053 und camt.054 nativ.

MWST- und AHV-Anmeldung

Sobald der Handelsregisterauszug vorliegt, kann die MWST-Anmeldung bei der ESTV (bei Überschreiten der CHF 100'000 Umsatzschwelle) und der AHV-Anschluss bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden.

Häufige Stolperfallen

Sperrkonto zu spät eröffnen

Wer eine Woche vor dem Notartermin mit der Bank startet und auf eine Universalbank stösst, verzögert die Gründung um Wochen. Empfehlung: Bank-Suche und Sperrkonto-Antrag VOR Notartermin-Reservation.

Herkunftsnachweis ungenügend

Wenn das Stammkapital nicht plausibel mit Lohn- oder Vermögenshistorie korreliert, verlangt die Bank zusätzliche Unterlagen. Bei Schenkungen, Erbschaften oder ungewöhnlichen Vermögensquellen Vorab-Dokumentation vorbereiten.

Ausländische Eigentümerstrukturen

Bei UBOs aus risikoreichen Jurisdiktionen kann die Bank die Eröffnung verweigern. Lösung: Kantonalbanken oder spezialisierte Anbieter ansprechen.

Falscher Geschäftszweck

Bestimmte Branchen sind gemieden: Krypto, Cannabis, Adult-Content, Online-Gambling, Waffenhandel. Vorab-Klärung mit der Bank.

Falsche AG-Stammkapital-Höhe

Bei der AG ist die Mindest-Teil-Einzahlung CHF 50'000 (50 Prozent von CHF 100'000). Wer nur CHF 20'000 wie bei der GmbH einzahlt, erfüllt die AG-Anforderungen nicht.

Weiterführende Ressourcen

Brauchen Sie Hilfe beim Gründen?

Wir vermitteln Ihnen kostenlos und unverbindlich passende geprüfte Schweizer Experten, in 2 Minuten.

Kostenlos & unverbindlich

Haeufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kapitaleinzahlungskonto und Sperrkonto?
Kein inhaltlicher Unterschied. «Kapitaleinzahlungskonto» ist der formaljuristische Begriff, den Banken in Verträgen und Bestätigungen verwenden. «Sperrkonto» ist die in der Schweizer Praxis durchgängig verwendete kurze Bezeichnung. Beide bezeichnen das identische zweckgebundene Bankkonto für die Einlage des Stammkapitals einer GmbH (CHF 20'000) oder der Teil-Einzahlung des Aktienkapitals einer AG (mindestens CHF 50'000 von CHF 100'000).
Welche Banken eröffnen ein Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz?
Praktisch alle Schweizer Universal- und Kantonalbanken sowie zwei Neobanken: UBS, Raiffeisen, PostFinance, ZKB, Bank Cler, Valiant, BEKB, LUKB, BCV (Banque Cantonale Vaudoise), BCBE und weitere Kantonalbanken plus neon Business und Radicant. Konditionen reichen von CHF 0 (neon bei Bündelung) bis CHF 400 (UBS klassisch). Eröffnungsdauer 2 Tage bis 4 Wochen.
Wie lange dauert die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos?
Bei Neobanken wie neon Business und Radicant: 2 bis 5 Arbeitstage mit Video-Identifikation. Bei Kantonalbanken mit Online-Prozess (ZKB, BEKB, LUKB): 5 bis 10 Arbeitstage. Bei Universalbanken mit Filialprozess (UBS, Raiffeisen, PostFinance): 2 bis 4 Wochen, weil ein Filialtermin mit allen Gesellschaftern erforderlich ist. Wer schnell gründen will, eröffnet bei einer Neobank.
Welche Unterlagen verlangt die Bank für das Kapitaleinzahlungskonto?
Sieben Pflichtdokumente: Statutenentwurf vor notarieller Beurkundung, Ausweise (ID oder Pass) aller Gesellschafter und Geschäftsführer, Form-A-Erklärung zur wirtschaftlich berechtigten Person nach VSB 20, Herkunftsnachweis der Mittel (Lohnabrechnungen, Steuerunterlagen, Verkaufsbestätigung, Kontoauszüge), Erklärung zum Geschäftszweck, Beschluss über Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung, Domiziladresse in der Schweiz. Bei juristischen Personen als Gründer zusätzlich Handelsregisterauszug der gründenden Gesellschaft.
Was kostet ein Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz?
Die Einmalgebühr für die Sperrkonto-Eröffnung liegt typisch bei CHF 100 bis 400. Neobanken wie neon Business bieten das Sperrkonto teils kostenlos an, wenn anschliessend das Geschäftskonto bei derselben Bank weitergeführt wird. UBS und Raiffeisen verlangen CHF 250 bis 400, ZKB und PostFinance CHF 100 bis 300, Radicant CHF 0 bis 200, neon Business teils CHF 0 bei Bündelung.
Was passiert nach dem Handelsregistereintrag mit dem Sperrkonto?
Die GmbH oder AG legt der Bank den beglaubigten Handelsregisterauszug vor. Die Bank entsperrt das Konto. Zwei Wege: Umwandlung in ein reguläres Geschäftskonto (schnell, aber oft schlechte Konditionen) oder Transfer des Stammkapitals auf ein separates Geschäftskonto bei einer anderen Bank (aufwändiger, aber bessere Konditionen). Letzteres ist häufig die bessere Wahl, weil Sperrkonto-Anbieter selten die günstigsten Geschäftskonto-Tarife bieten.
Kann ich das Kapitaleinzahlungskonto vor der notariellen Beurkundung schliessen?
Nein. Das Sperrkonto bleibt bis zum Handelsregistereintrag oder bis zum gescheiterten Gründungsverfahren bestehen. Wird die Gründung abgebrochen, geben die Banken das Kapital nur gegen eine notarielle Bescheinigung über die Gründungsaufgabe und mit Zustimmung aller Gesellschafter frei. Der Prozess dauert typisch vier bis acht Wochen.
Brauche ich für eine AG ein anderes Sperrkonto als für eine GmbH?
Nein, mechanisch identisch. Unterschied liegt nur in der Höhe der Einzahlung: bei der GmbH CHF 20'000 (volles Stammkapital), bei der AG CHF 50'000 (Teil-Einzahlung von 50 Prozent des Mindestaktienkapitals CHF 100'000 nach Art. 632 OR). Das Sperrkonto-Verfahren, die Bankgebühren und die Pflichtdokumente sind identisch. Notarielle Beurkundung der AG ist allerdings rund doppelt so teuer wie bei der GmbH.
David Mueller

David Mueller

Banking und Buchhaltungs-Tools

David Mueller vergleicht Geschäftskonten, Buchhaltungssoftware und SaaS-Tools für Schweizer KMU. Er ist selbst Gründer und CFO.