Finanzierung
Kapitaleinzahlungskonto und Sperrkonto Schweiz 2026: Banken, Kosten und Eröffnung für GmbH und AG
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kapitaleinzahlungskonto, in der Schweizer Praxis fast immer synonym als «Sperrkonto» bezeichnet, ist Pflichtvoraussetzung für die notarielle Beurkundung und nimmt CHF 20'000 (GmbH) oder CHF 50'000 (AG-Mindesteinzahlung von CHF 100'000 Aktienkapital) auf.
- Schweizer Universal- und Kantonalbanken verlangen typisch CHF 100 bis 400 Einmalgebühr; Neobanken wie neon Business und Radicant bieten das Sperrkonto teils gratis, wenn das spätere Geschäftskonto beim selben Anbieter geführt wird.
- Eröffnungsdauer reicht von 2 bis 5 Arbeitstagen (Neobanken, vollständig digital) über 5 bis 10 Tage (Kantonalbanken mit Online-Prozess) bis 2 bis 4 Wochen (Universalbanken mit Filialprozess).
- Pflichtdokumente: Statutenentwurf, Ausweise aller Gesellschafter und Geschäftsführer, Form A nach VSB 20 (wirtschaftlich Berechtigter), Herkunftsnachweis der Mittel und bei juristischen Gründern der Handelsregisterauszug der gründenden Gesellschaft.
- Nach SHAB-Publikation wird das Sperrkonto entweder in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt oder das Kapital wird auf ein separates Geschäftskonto bei einer anderen Bank transferiert. Letzteres ist Standard, weil Sperrkonto-Konditionen meist nicht den besten Geschäftskonto-Tarifen entsprechen.
- Wer die Gründung beschleunigen will, beginnt mit der Bank, nicht mit dem Notar. Die Bankbestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals ist Pflichtbeilage für den Notartermin.
Das Kapitaleinzahlungskonto, in der Schweizer Praxis durchgängig «Sperrkonto» genannt, ist die erste praktische Hürde jeder GmbH- oder AG-Gründung. Ohne Einzahlungsbestätigung der Bank beurkundet kein Schweizer Notar den Gründungsakt; ohne notarielle Beurkundung kein Handelsregistereintrag; ohne Eintrag keine Gesellschaft. Wer den Prozess beschleunigen will, fängt mit der Bank an, nicht mit dem Notar.
Dieser Guide ordnet 2026 die Schweizer Bankenlandschaft für das Kapitaleinzahlungskonto: welche Banken anbieten, was sie kosten, welche Dokumente verlangt werden und wie die Umwandlung in das spätere Geschäftskonto abläuft. Mit konkretem Bankenvergleich und Schritt-für-Schritt-Vorgehen.
Rechtlicher Hinweis
Die Schweizer Banken interpretieren die Vorschriften zur Geldwäschereiprävention (VSB 20, GwG) unterschiedlich streng. Konkrete Dokumentanforderungen und Bearbeitungszeiten variieren. Der hier dargestellte Prozess ist eine typische Marktbeobachtung, kein verbindliches Verfahren der einzelnen Bank.
Sperrkonto und Kapitaleinzahlungskonto: synonym
Der wichtigste Hinweis vorweg: «Kapitaleinzahlungskonto» und «Sperrkonto» bezeichnen das identische Bankprodukt. Die Begriffe werden in Schweizer Bank- und Notarunterlagen austauschbar verwendet.
| Begriff | Wann verwendet |
|---|---|
| Kapitaleinzahlungskonto | Formaljuristisch in Bankverträgen und Bestätigungen |
| Sperrkonto | Allgemeine Schweizer Praxis, kurz und intuitiv |
| Sperrkonto-Bestätigung | Dokument für den Notar |
| Compte de consignation | Französisch (Romandie) |
| Conto di consegna | Italienisch (Tessin) |
In diesem Guide werden die Begriffe synonym verwendet. Eine spezifische Schritt-für-Schritt-Eröffnungsanleitung findet sich zudem in Sperrkonto eröffnen Schweiz.
Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?
Das Kapitaleinzahlungskonto ist ein zweckgebundenes Sperrkonto, auf dem die Gründer das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital einer GmbH (mindestens CHF 20'000 nach Art. 773 OR) oder die zwingende Teil-Einzahlung des Aktienkapitals einer AG (mindestens CHF 50'000 von CHF 100'000 Mindestkapital nach Art. 621 und Art. 632 OR) hinterlegen. Die Mittel sind ab Einzahlung blockiert: Auszahlungen, Belastungen oder Überträge sind während der Sperrphase nicht möglich.
Die Sperrphase endet mit der Bestätigung des kantonalen Handelsregisteramts über den Gründungseintrag. Erst danach steht das Stammkapital der neu gegründeten Gesellschaft als Eigenkapital zur Verfügung. Rechtlich gehört das Kapital ab der notariellen Beurkundung, faktisch verfügbar wird es ab Freigabe durch die Bank.
Drei Funktionen vereint das Kapitaleinzahlungskonto:
- Nachweis der Kapitaleinlage für den Notar bei der öffentlichen Beurkundung (Art. 777c OR für die GmbH, Art. 633 OR für die AG)
- Schutz vor missbräuchlicher Kapitalrückzahlung vor dem Handelsregistereintrag
- Compliance-Schleuse im Sinn der Geldwäschereiprävention: die Bank prüft die Identität der wirtschaftlich Berechtigten und die Herkunft der Mittel, bevor die GmbH oder AG überhaupt existiert
Welche Banken eröffnen ein Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz?
Praktisch alle Schweizer Universal- und Kantonalbanken bieten das Kapitaleinzahlungskonto an. Die Konditionen unterscheiden sich nach Bank, Eröffnungsweg und Bündel-Logik (Sperrkonto plus späteres Geschäftskonto).
| Bank | Einmalgebühr Sperrkonto | Eröffnung | Anschluss-Geschäftskonto |
|---|---|---|---|
| UBS | CHF 250 bis 400 | Filiale, teils digital | Ja, eigenes Angebot |
| ZKB | CHF 100 bis 300 | Filiale, teils digital | Ja, marktüblich |
| BEKB | CHF 100 bis 250 | Online möglich, sonst Filiale | Ja |
| LUKB | CHF 100 bis 300 | Online möglich, sonst Filiale | Ja |
| BCV (Banque Cantonale Vaudoise) | CHF 150 bis 300 | Filiale | Ja |
| Raiffeisen | CHF 150 bis 300 | Filiale | Ja, regional |
| PostFinance | CHF 100 bis 200 | Digital oder Filiale | Ja, marktüblich |
| Valiant | CHF 150 bis 250 | Filiale | Ja |
| Bank Cler | CHF 150 bis 250 | Digital oder Filiale | Ja |
| neon Business | CHF 0 bis 100 | Vollständig digital | Ja, bei Bündelung kostenlos |
| Radicant | CHF 0 bis 200 | Vollständig digital | Ja |
Die genannten Preise sind Einmalgebühren für die Eröffnung und Verwaltung des Sperrkontos bis zur Freigabe. Sie verstehen sich exklusive allfälliger laufender Kontoführungsgebühren des späteren Geschäftskontos.
Welche Unterlagen verlangt die Bank?
Für die Eröffnung verlangt die Bank typisch sieben Dokumente. Wer alles vorbereitet hat, eröffnet bei digitalen Banken innerhalb von zwei bis fünf Arbeitstagen.
1. Statutenentwurf
Die Bank will sehen, was sie finanziert: Firma, Sitz, Zweck der Gesellschaft, Höhe des Stammkapitals, Aufteilung der Stammanteile. Der Entwurf muss nicht final sein; eine Arbeitsfassung mit den wesentlichen Eckpunkten genügt.
2. Ausweisdokumente aller Gesellschafter und Geschäftsführer
Personalausweis oder Reisepass jeder natürlichen Person. Bei juristischen Personen als Gründer: zusätzlich Handelsregisterauszug der gründenden Gesellschaft.
3. Form A nach VSB 20
Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) verlangt eine schriftliche Bestätigung darüber, wer wirtschaftlich Berechtigter an der Kapitaleinlage ist. Bei Einpersonen-GmbH ist das in der Regel der Gesellschafter selbst; bei komplexeren Strukturen können das andere Personen sein.
4. Herkunftsnachweis der Mittel
Die Bank muss nachvollziehbar dokumentieren, woher die CHF 20'000 (GmbH) oder CHF 50'000 (AG-Teil-Einzahlung) stammen. Akzeptierte Belege: Lohnabrechnungen der letzten 6 bis 12 Monate, Steuerunterlagen mit Vermögensausweis, Erbschaftsbescheinigung, Verkaufsbestätigung einer Liegenschaft, Aktien- oder Anlagegut-Verkaufsbestätigung, Kontoauszüge der letzten 3 bis 12 Monate. Bei grösseren Beträgen über CHF 50'000 deutlich umfangreichere Dokumentation.
5. Erklärung zum Geschäftszweck
Eine kurze Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeit. Bei regulierten Branchen (Finanzdienstleistungen, Krypto, Edelmetalle, Cannabis, Online-Gambling, Adult-Industrie) verlangt die Bank zusätzliche Compliance-Unterlagen oder lehnt die Eröffnung ab.
6. Beschluss über die Geschäftsführung
Welche Personen werden Geschäftsführer? Wer hat Einzelzeichnungsrecht, wer Kollektivunterschrift? Wer ist die in der Schweiz wohnhafte Person nach Art. 814 Abs. 3 OR (GmbH) oder Art. 718 Abs. 4 OR (AG)?
7. Kontaktangaben und Domiziladresse
Die GmbH oder AG braucht eine Sitzadresse in der Schweiz. Die Bank dokumentiert die Adresse für den späteren Handelsregistereintrag und die Steuerveranlagung.
Häufiger Fehler
Gründer eröffnen das Kapitaleinzahlungskonto zu spät und blockieren damit den Notartermin. Die Bankbestätigung ist Pflichtdokument für die notarielle Beurkundung. Eröffnung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Notartermin einplanen, bei reinen Filial-Eröffnungen drei bis vier Wochen.
Wie läuft die Eröffnung Schritt für Schritt ab?
Der Prozess unterscheidet sich nach Bank-Typ. Die folgende Skizze entspricht dem typischen Vorgehen bei einer Schweizer Universalbank oder Kantonalbank mit Filialprozess.
Schritt 1: Terminvereinbarung mit der Bank
Online-Termin buchen oder telefonisch reservieren. Bei Universalbanken mit einem Firmenkundenberater; bei Neobanken erfolgt der Prozess vollständig digital, oft per Video-Identifikation.
Schritt 2: Identifikation und Dokumentenprüfung
Persönliche Identifikation aller Gesellschafter mit Ausweis. Bei Video-Identifikation: Aufnahme über die Bank-App. Die Bank prüft Statuten, Geschäftszweck und wirtschaftliche Berechtigung.
Schritt 3: Eröffnung des Sperrkontos
Die Bank eröffnet ein zweckgebundenes Konto mit eigener IBAN. Sie erhalten Mitteilung über Kontonummer und Einzahlungsmodalitäten. Ab diesem Zeitpunkt können Sie das Stammkapital überweisen.
Schritt 4: Einzahlung des Stammkapitals
Die CHF 20'000 (GmbH) oder CHF 50'000 (AG) werden überwiesen, üblicherweise per Inland-Überweisung vom Privatkonto der Gesellschafter. Bareinzahlungen sind möglich, aber bei den meisten Banken wegen Geldwäschereiprävention mit zusätzlichen Belegen verbunden.
Schritt 5: Bankbestätigung
Nach Eingang der Mittel stellt die Bank eine schriftliche Einzahlungsbestätigung aus. Dieses Dokument geht an den Notar und ist Pflichtbeilage zur öffentlichen Beurkundung.
Schritt 6: Notartermin und Handelsregistrierung
Mit der Bankbestätigung erfolgt die notarielle Beurkundung. Der Notar reicht die Unterlagen beim kantonalen Handelsregisteramt ein. Bearbeitungszeit fünf bis fünfzehn Arbeitstage.
Schritt 7: Freigabe und Umwandlung
Mit dem beglaubigten Handelsregisterauszug wird das Sperrkonto entsperrt. Die Bank wandelt es entweder in ein reguläres Geschäftskonto um oder die Gesellschaft überweist das Stammkapital auf ein neues Geschäftskonto bei einer anderen Bank.
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Was passiert, wenn die Gründung scheitert?
In seltenen Fällen wird eine Gründung abgebrochen, weil der Notartermin nicht stattfindet, das Handelsregister die Anmeldung ablehnt oder die Gründer ihre Pläne ändern. Das Stammkapital bleibt dann auf dem Sperrkonto blockiert.
Die Freigabe ohne Handelsregistereintrag verlangt:
- Schriftliche Bestätigung aller Gesellschafter über den Abbruch der Gründung
- Notarielle Bescheinigung über das Scheitern oder den Verzicht
- Bei mehreren Gesellschaftern: Beschluss über die Aufteilung der Rückzahlung
Der Rückerstattungsprozess dauert typisch vier bis acht Wochen. Die Bank behält in der Regel die volle Einmalgebühr, auch wenn die Gründung nicht zustande kommt.
Welche Bank passt für welches Setup?
Solopreneure und Einpersonen-GmbH mit Standard-Zweck
Neon Business oder Radicant. Beide bieten das Sperrkonto teils gratis bei späterer Bündelung mit dem Geschäftskonto. Eröffnung digital innerhalb von zwei bis fünf Arbeitstagen.
KMU mit mehreren Gründern und Standard-Branchen
PostFinance, ZKB oder eine Kantonalbank. Solide Geschäftskonto-Konditionen, breites Filialnetz, etabliertes Sperrkonto-Verfahren.
Internationale Gründer mit komplexer wirtschaftlicher Berechtigung
UBS oder eine grössere Kantonalbank. Die Compliance-Anforderungen sind höher, aber das Verfahren ist für komplexe Strukturen ausgelegt. Neobanken lehnen internationale Sachverhalte oft ab oder verzögern wesentlich.
Regulierte Branchen (Finanzdienstleistungen, Krypto, Edelmetalle)
Universalbanken mit dediziertem Compliance-Team. Bank Cler, UBS und einzelne Kantonalbanken haben Erfahrung mit FINMA-relevanten Strukturen.
neon Business
Digitales Geschäftskonto inkl. Kapitaleinzahlungskonto
Sperrkonto ab CHF 0 bei Bündelung
PostFinance
Schweizer Universalbank mit etabliertem Sperrkonto-Verfahren
Einmalgebühr CHF 100 bis 200
ZKB
Zürcher Kantonalbank, etablierter Sperrkonto-Partner
Einmalgebühr CHF 100 bis 300
Unterschied GmbH vs AG bei der Sperrkonto-Mechanik
Mechanisch identisches Verfahren, unterschiedliche Einzahlungsbeträge:
| Aspekt | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | CHF 20'000 | CHF 100'000 |
| Mindesteinzahlung auf Sperrkonto | CHF 20'000 (volles Stammkapital) | CHF 50'000 (50 Prozent) |
| Sperrkonto-Mechanik | identisch | identisch |
| Einmalgebühr Bank | identisch | identisch |
| Pflichtdokumente | identisch | identisch |
| Notarkosten | ca. CHF 700 bis 1'500 | ca. CHF 1'500 bis 3'000 |
| OR-Grundlage | Art. 777c OR | Art. 632 OR |
Bei der AG ist die ausstehende Teil-Einzahlung (typisch CHF 50'000 von CHF 100'000) nicht eingezahlt, aber zeichnungspflichtig. Die Aktionäre haften für die ausstehende Einzahlung gegenüber der Gesellschaft, was bei späterer Kapitalerhöhung relevant wird.
Was kommt nach dem Sperrkonto?
Nach der Freigabe ist die GmbH oder AG bankseitig voll handlungsfähig. Drei nächste Schritte sind in den ersten Wochen relevant.
Geschäftskonto wählen oder bei der Sperrkonto-Bank weiterführen
Wenn die Sperrkonto-Bank günstige Geschäftskonto-Konditionen hat, lohnt sich die Bündelung. Wenn nicht: Stammkapital auf ein neues Geschäftskonto überweisen und beim Sperrkonto-Anbieter kündigen. Vergleich aktueller Geschäftskonto-Tarife in Geschäftskonto Vergleich Schweiz.
Lohnzahlungssystem und ISO-20022-Schnittstelle einrichten
Spätestens ab dem ersten Mitarbeitenden braucht die GmbH oder AG eine ISO-20022-Schnittstelle zur Buchhaltungssoftware. Alle gängigen Schweizer Banken unterstützen camt.053 und camt.054 nativ.
MWST- und AHV-Anmeldung
Sobald der Handelsregisterauszug vorliegt, kann die MWST-Anmeldung bei der ESTV (bei Überschreiten der CHF 100'000 Umsatzschwelle) und der AHV-Anschluss bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden.
Häufige Stolperfallen
Sperrkonto zu spät eröffnen
Wer eine Woche vor dem Notartermin mit der Bank startet und auf eine Universalbank stösst, verzögert die Gründung um Wochen. Empfehlung: Bank-Suche und Sperrkonto-Antrag VOR Notartermin-Reservation.
Herkunftsnachweis ungenügend
Wenn das Stammkapital nicht plausibel mit Lohn- oder Vermögenshistorie korreliert, verlangt die Bank zusätzliche Unterlagen. Bei Schenkungen, Erbschaften oder ungewöhnlichen Vermögensquellen Vorab-Dokumentation vorbereiten.
Ausländische Eigentümerstrukturen
Bei UBOs aus risikoreichen Jurisdiktionen kann die Bank die Eröffnung verweigern. Lösung: Kantonalbanken oder spezialisierte Anbieter ansprechen.
Falscher Geschäftszweck
Bestimmte Branchen sind gemieden: Krypto, Cannabis, Adult-Content, Online-Gambling, Waffenhandel. Vorab-Klärung mit der Bank.
Falsche AG-Stammkapital-Höhe
Bei der AG ist die Mindest-Teil-Einzahlung CHF 50'000 (50 Prozent von CHF 100'000). Wer nur CHF 20'000 wie bei der GmbH einzahlt, erfüllt die AG-Anforderungen nicht.
Weiterführende Ressourcen
- Sperrkonto eröffnen Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Geschäftskonto Vergleich Schweiz
- GmbH-Gründungsguide
- AG-Gründungsguide
- Notarielle Beurkundung GmbH Schweiz
- GmbH-Gründungscheckliste Vorlage
- ZKB Geschäftskonto Bewertung
- PostFinance Geschäftskonto Bewertung
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Haeufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kapitaleinzahlungskonto und Sperrkonto?
Welche Banken eröffnen ein Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz?
Wie lange dauert die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos?
Welche Unterlagen verlangt die Bank für das Kapitaleinzahlungskonto?
Was kostet ein Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz?
Was passiert nach dem Handelsregistereintrag mit dem Sperrkonto?
Kann ich das Kapitaleinzahlungskonto vor der notariellen Beurkundung schliessen?
Brauche ich für eine AG ein anderes Sperrkonto als für eine GmbH?
David Mueller
Banking und Buchhaltungs-Tools
David Mueller vergleicht Geschäftskonten, Buchhaltungssoftware und SaaS-Tools für Schweizer KMU. Er ist selbst Gründer und CFO.