Finanzierung

Kapitaleinzahlungskonto GmbH Schweiz 2026: Banken, Kosten und Fristen im Vergleich

16. Mai 20268 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto) ist Voraussetzung für die notarielle Beurkundung der GmbH und muss CHF 20'000 Stammkapital aufnehmen.
  • Schweizer Universal- und Kantonalbanken verlangen typisch CHF 100 bis 400 Einmalgebühr. Neobanken wie neon Business und Radicant bieten das Kapitaleinzahlungskonto teils gratis.
  • Die Eröffnung dauert digital zwei bis fünf Arbeitstage, in der Filiale zwei bis vier Wochen. Ohne Bankbestätigung verzögert sich der Notartermin entsprechend.
  • Statutenentwurf, Ausweis aller Gesellschafter, Form A nach VSB 20 und ein Herkunftsnachweis der Mittel sind die wichtigsten Pflichtdokumente.
  • Nach SHAB-Publikation wandelt die Bank das Sperrkonto entweder in ein reguläres Geschäftskonto um oder das Stammkapital wird auf ein neues Konto bei einer anderen Bank transferiert.
  • Wer das günstigste Schweizer Geschäftskonto sucht, sollte das Sperrkonto bewusst trennen, da die Sperrkonto-Konditionen meist nicht den besten Geschäftskonto-Tarifen entsprechen.

Das Kapitaleinzahlungskonto, in der Schweizer Praxis oft schlicht «Sperrkonto» genannt, ist eine technische, aber zwingende Voraussetzung jeder GmbH-Gründung. Ohne Einzahlungsbestätigung der Bank beurkundet kein Notar den Gründungsakt; ohne Notar kein Handelsregistereintrag; ohne Eintrag keine GmbH. Wer den Prozess beschleunigen will, fängt mit der Bank an, nicht mit dem Notar.

Dieser Guide ordnet ein, welche Schweizer Banken das Kapitaleinzahlungskonto anbieten, was es kostet, welche Unterlagen verlangt werden und wie die Umwandlung in das spätere Geschäftskonto abläuft. Stand 2026.

Rechtlicher Hinweis

Die Schweizer Banken interpretieren die Vorschriften zur Geldwäschereiprävention (VSB 20, GwG) unterschiedlich streng. Konkrete Dokumentanforderungen und Bearbeitungszeiten variieren. Der hier dargestellte Prozess ist eine typische Marktbeobachtung, kein verbindliches Verfahren der einzelnen Bank.

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Das Kapitaleinzahlungskonto ist ein zweckgebundenes Sperrkonto, auf dem die Gründer einer Schweizer GmbH das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital von mindestens CHF 20'000 hinterlegen. Bei der AG sind es analog mindestens CHF 50'000 (20 % von CHF 100'000 Mindestkapital). Die Mittel sind ab dem Zeitpunkt der Einzahlung blockiert: Auszahlungen, Belastungen oder Überträge sind während der Sperrphase nicht möglich.

Die Sperrphase endet mit der Bestätigung des kantonalen Handelsregisteramts über den Gründungseintrag. Erst danach steht das Stammkapital der neu gegründeten Gesellschaft als Eigenkapital zur Verfügung. Rechtlich gehört das Kapital ab Beurkundung der Gesellschaft, faktisch verfügbar wird es ab Freigabe durch die Bank.

Drei Funktionen vereint das Kapitaleinzahlungskonto:

  • Nachweis der Kapitaleinlage für den Notar bei der öffentlichen Beurkundung (Art. 777c OR für die GmbH)
  • Schutz vor missbräuchlicher Kapitalrückzahlung vor dem Handelsregistereintrag
  • Compliance-Schleuse im Sinn der Geldwäschereiprävention: die Bank prüft die Identität der wirtschaftlich Berechtigten und die Herkunft der Mittel, bevor die GmbH überhaupt existiert

Welche Banken eröffnen ein Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz?

Praktisch alle Schweizer Universal- und Kantonalbanken bieten das Kapitaleinzahlungskonto an. Die Konditionen unterscheiden sich aber deutlich nach Bank, Eröffnungsweg und Bündel-Logik (Sperrkonto plus späteres Geschäftskonto).

BankEinmalgebühr SperrkontoEröffnungAnschluss-Geschäftskonto
UBSCHF 250 bis 400Filiale, teils digitalJa, eigenes Angebot
ZKBCHF 100 bis 300Filiale, teils digitalJa
Kantonalbanken (BEKB, LUKB, BCV)CHF 100 bis 300Filiale, teils digitalJa
RaiffeisenCHF 150 bis 300FilialeJa
PostFinanceCHF 100 bis 200Digital oder FilialeJa
ValiantCHF 150 bis 250FilialeJa
Bank ClerCHF 150 bis 250Digital oder FilialeJa
neon BusinessCHF 0 bis 100DigitalJa, bei Bündelung
RadicantCHF 0 bis 100DigitalJa

Die genannten Preise sind Einmalgebühren für die Eröffnung und Verwaltung des Sperrkontos bis zur Freigabe. Sie verstehen sich exklusive allfälliger laufender Kontoführungsgebühren des späteren Geschäftskontos.

Welche Unterlagen verlangt die Bank?

Für die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos verlangt die Bank typischerweise sieben Dokumente. Wer alles vorbereitet hat, eröffnet bei digitalen Banken innerhalb von zwei bis fünf Arbeitstagen.

1. Statutenentwurf

Die Bank will sehen, was sie finanziert: Firma, Sitz, Zweck der Gesellschaft, Höhe des Stammkapitals, Aufteilung der Stammanteile. Der Entwurf muss nicht final sein; eine Arbeitsfassung mit den wesentlichen Eckpunkten genügt.

2. Ausweisdokumente aller Gesellschafter

Personalausweis oder Reisepass jeder natürlichen Person, die als Gesellschafter oder Geschäftsführer auftritt. Bei juristischen Personen als Gründer: zusätzlich Handelsregisterauszug der gründenden Gesellschaft.

3. Form A nach VSB 20

Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) verlangt eine schriftliche Bestätigung darüber, wer wirtschaftlich Berechtigter an der Kapitaleinlage ist. Bei Einpersonen-GmbH ist das in der Regel der Gesellschafter selbst; bei komplexeren Strukturen können das andere Personen sein.

4. Herkunftsnachweis der Mittel

Die Bank muss nachvollziehbar dokumentieren, woher die CHF 20'000 stammen. Akzeptierte Belege sind Lohnabrechnungen der letzten 6 bis 12 Monate, Steuerunterlagen mit Vermögensausweis, Erbschaftsbescheinigung, Verkaufsbestätigung einer Liegenschaft oder eines Anlagegutes. Bei grösseren Beträgen über CHF 50'000 wird die Dokumentation deutlich umfangreicher.

5. Erklärung zum Geschäftszweck

Eine kurze Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeit. Bei regulierten Branchen (Finanzdienstleistungen, Krypto, Edelmetalle) verlangt die Bank zusätzliche Compliance-Unterlagen.

6. Beschluss über die Geschäftsführung

Welche Personen werden Geschäftsführer? Wer hat Einzelzeichnungsrecht, wer Kollektivunterschrift? Wer ist die in der Schweiz wohnhafte Person nach Art. 814 Abs. 3 OR?

7. Kontaktangaben und Domiziladresse

Die GmbH braucht eine Sitzadresse in der Schweiz. Die Bank dokumentiert die Adresse für den späteren Handelsregistereintrag und die Steuerveranlagung.

Häufiger Fehler

Gründer eröffnen das Kapitaleinzahlungskonto zu spät und blockieren damit den Notartermin. Die Bankbestätigung ist Pflichtdokument für die notarielle Beurkundung. Eröffnung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Notartermin einplanen, bei reinen Filial-Eröffnungen drei bis vier Wochen.

Wie läuft die Eröffnung Schritt für Schritt ab?

Der Prozess unterscheidet sich nach Bank-Typ. Die folgende Skizze entspricht dem Vorgehen bei einer typischen Schweizer Universalbank oder Kantonalbank mit Filialprozess.

Schritt 1: Terminvereinbarung mit der Bank

Online-Termin buchen oder telefonisch reservieren. Bei Universalbanken wird der Termin mit einem Firmenkundenberater geführt; bei Neobanken erfolgt der ganze Prozess digital, oft per Video-Identifikation.

Schritt 2: Identifikation und Dokumentenprüfung

Persönliche Identifikation aller Gesellschafter mit Ausweis. Bei Video-Identifikation: Aufnahme über die Bank-App. Die Bank prüft die Statuten, den Geschäftszweck und die wirtschaftliche Berechtigung.

Schritt 3: Eröffnung des Sperrkontos

Die Bank eröffnet ein zweckgebundenes Konto mit eigener IBAN. Sie erhalten eine Mitteilung über die Kontonummer und die Einzahlungsmodalitäten. Ab diesem Zeitpunkt können Sie das Stammkapital überweisen.

Schritt 4: Einzahlung des Stammkapitals

Die CHF 20'000 (oder mehr) werden überwiesen, üblicherweise per Inland-Überweisung. Bareinzahlungen in dieser Höhe sind möglich, aber bei vielen Banken wegen der Geldwäschereiprävention mit zusätzlichen Belegen verbunden.

Schritt 5: Bankbestätigung

Nach Eingang der Mittel stellt die Bank eine schriftliche Einzahlungsbestätigung aus. Dieses Dokument geht an den Notar und ist Pflichtbeilage zur öffentlichen Beurkundung.

Schritt 6: Notartermin und Handelsregistrierung

Mit der Bankbestätigung erfolgt die notarielle Beurkundung. Der Notar reicht die Unterlagen beim kantonalen Handelsregisteramt ein. Bearbeitungszeit fünf bis fünfzehn Arbeitstage.

Schritt 7: Freigabe und Umwandlung

Mit dem beglaubigten Handelsregisterauszug wird das Sperrkonto entsperrt. Die Bank wandelt es entweder in ein reguläres Geschäftskonto um oder die GmbH überweist das Stammkapital auf ein neues Geschäftskonto bei einer anderen Bank.

Brauchen Sie Hilfe bei der Gründung?

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Was passiert, wenn die Gründung scheitert?

In seltenen Fällen wird eine Gründung abgebrochen, etwa weil der Notartermin nicht stattfindet, das Handelsregister die Anmeldung ablehnt oder die Gründer ihre Pläne ändern. Das Stammkapital bleibt dann auf dem Sperrkonto blockiert.

Die Freigabe ohne Handelsregistereintrag verlangt typischerweise:

  • Schriftliche Bestätigung aller Gesellschafter über den Abbruch der Gründung
  • Notarielle Bescheinigung über das Scheitern oder den Verzicht
  • Bei mehreren Gesellschaftern: Beschluss über die Aufteilung der Rückzahlung

Der Rückerstattungsprozess dauert typisch vier bis acht Wochen. Die Bank behält in der Regel die volle Einmalgebühr, auch wenn die Gründung nicht zustande kommt.

Welche Bank passt für welches Setup?

Solopreneure und Einpersonen-GmbH mit Standard-Zweck

Neon Business oder Radicant. Beide bieten das Sperrkonto teils gratis bei späterer Bündelung mit dem Geschäftskonto. Eröffnung digital innerhalb von zwei bis fünf Arbeitstagen.

KMU mit mehreren Gründern und Standard-Branchen

PostFinance, ZKB oder eine Kantonalbank. Solide Geschäftskonto-Konditionen, breites Filialnetz, etabliertes Sperrkonto-Verfahren.

Internationale Gründer mit komplexer wirtschaftlicher Berechtigung

UBS oder eine grössere Kantonalbank. Die Compliance-Anforderungen sind höher, aber das Verfahren ist für komplexe Strukturen ausgelegt. Neobanken lehnen internationale Sachverhalte oft ab oder verzögern wesentlich.

Regulierte Branchen (Finanzdienstleistungen, Krypto, Edelmetalle)

Universalbanken mit dediziertem Compliance-Team. Bank Cler, UBS und einzelne Kantonalbanken haben Erfahrung mit FINMA-relevanten Strukturen.

neon Business

Digitales Geschäftskonto inkl. Kapitaleinzahlungskonto

Sperrkonto ab CHF 0 bei Bündelung

neon Business aufrufen

PostFinance

Schweizer Universalbank mit etabliertem Sperrkonto-Verfahren

Einmalgebühr CHF 100 bis 200

PostFinance aufrufen

ZKB

Zürcher Kantonalbank, etablierter Sperrkonto-Partner

Einmalgebühr CHF 100 bis 300

ZKB aufrufen

Was kommt nach dem Sperrkonto?

Nach der Freigabe ist die GmbH bankseitig voll handlungsfähig. Drei nächste Schritte sind in den ersten Wochen relevant.

Geschäftskonto wählen oder bei der Sperrkonto-Bank weiterführen

Wenn die Sperrkonto-Bank günstige Geschäftskonto-Konditionen hat, lohnt sich die Bündelung. Wenn nicht: Stammkapital auf ein neues Geschäftskonto überweisen und beim Sperrkonto-Anbieter kündigen.

Lohnzahlungssystem und ISO-20022-Schnittstelle einrichten

Spätestens ab dem ersten Mitarbeitenden braucht die GmbH eine ISO-20022-Schnittstelle zur Buchhaltungssoftware. Alle gängigen Schweizer Banken unterstützen camt.053 und camt.054 nativ.

MWST- und AHV-Anmeldung

Sobald der Handelsregisterauszug vorliegt, kann die MWST-Anmeldung bei der ESTV (bei Überschreiten der CHF 100'000 Umsatzschwelle) und der AHV-Anschluss bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden.

Wer den vollständigen Gründungsprozess inklusive Notar, Handelsregister und Kapitaleinzahlung in einem Überblick sucht, findet die Schritt-für-Schritt-Anleitung im GmbH-Gründungsguide.

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Haeufige Fragen

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?
Das Kapitaleinzahlungskonto, auch Sperrkonto genannt, ist ein zweckgebundenes Bankkonto für die Einlage des Stammkapitals einer GmbH oder des einbezuzahlenden Aktienkapitals einer AG. Die einbezahlten Mittel sind gesperrt, bis das kantonale Handelsregisteramt den Gründungseintrag bestätigt. Mit der Bestätigung wird das Konto in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt oder das Kapital auf ein anderes Konto übertragen.
Welche Banken eröffnen ein Kapitaleinzahlungskonto in der Schweiz?
Alle Schweizer Universal- und Kantonalbanken bieten das Kapitaleinzahlungskonto an: UBS, ZKB, kantonale Banken wie BEKB, LUKB und BCV, Raiffeisen, PostFinance, Valiant und Bank Cler. Auch Neobanken wie neon Business und Radicant haben das Sperrkonto im Angebot. Die Preisspanne reicht von CHF 0 bis 400 Einmalgebühr.
Wie lange dauert die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos?
Bei digitalen Banken und einigen Kantonalbanken: zwei bis fünf Arbeitstage. Bei Filial-Eröffnung mit Universalbanken: typisch zwei bis vier Wochen. Die Wartezeit setzt sich aus Terminvereinbarung, persönlicher Identifikation, Compliance-Prüfung und der eigentlichen Kontoeröffnung zusammen. Wer schnell gründen will, eröffnet bei einer Neobank oder einer Kantonalbank mit Online-Prozess.
Welche Unterlagen verlangt die Bank?
Statutenentwurf vor der notariellen Beurkundung, Ausweisdokumente aller Gesellschafter und Geschäftsführer, Form-A-Erklärung zur wirtschaftlichen Berechtigung nach VSB 20, Herkunftsnachweis der Mittel (Lohnabrechnungen, Steuerunterlagen, Verkaufsbestätigung) und bei juristischen Gründern der Handelsregisterauszug der gründenden Gesellschaft.
Was kostet ein Kapitaleinzahlungskonto?
Die Einmalgebühr liegt bei den meisten Schweizer Banken zwischen CHF 100 und 400. Neobanken wie neon Business bieten das Sperrkonto teils kostenlos an, wenn anschliessend das Geschäftskonto bei derselben Bank weitergeführt wird. UBS und Credit Suisse (heute UBS) verlangen typisch CHF 250 bis 400, ZKB und Raiffeisen CHF 100 bis 300, PostFinance ab CHF 100.
Was passiert nach dem Handelsregistereintrag?
Die GmbH legt der Bank den beglaubigten Handelsregisterauszug vor. Die Bank entsperrt das Konto und wandelt es entweder in ein reguläres Geschäftskonto um oder die GmbH transferiert das Stammkapital auf ein Geschäftskonto bei einer anderen Bank. Letzteres ist üblich, wenn die GmbH die Bank wechseln will, weil die Sperrkonto-Konditionen meist nicht den günstigsten Geschäftskonto-Tarifen entsprechen.
Kann ich das Kapitaleinzahlungskonto vor der notariellen Beurkundung schliessen?
Nein. Das Sperrkonto bleibt bis zum Handelsregistereintrag oder bis zum gescheiterten Gründungsverfahren bestehen. Wird die Gründung abgebrochen, geben die Banken das Kapital nur gegen eine notarielle Bescheinigung über die Gründungsaufgabe und mit Zustimmung aller Gesellschafter frei. Dieser Prozess dauert typisch vier bis acht Wochen.
David Mueller

David Mueller

Banking und Buchhaltungs-Tools

David Mueller vergleicht Geschäftskonten, Buchhaltungssoftware und SaaS-Tools für Schweizer KMU. Er ist selbst Gründer und CFO.