Gründung

GmbH gründen in der Schweiz: Schritt für Schritt mit Kosten 2026

5. Mai 20269 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Mindeststammkapital betraegt CHF 20000 und muss bei Gründung vollstaendig einbezahlt sein.
  • Jede GmbH-Gründung erfordert eine oeffentliche Beurkundung. Online-Gründung ohne Notar ist in der Schweiz nicht moeglich.
  • Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss in der Schweiz wohnhaft sein.
  • Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen CHF 1100 und CHF 2400, abhaengig von Kanton und Notar.
  • Vom Gruendungsentscheid bis zum Handelsregistereintrag vergehen in der Regel 3 bis 6 Wochen.
  • Eine Einpersonen-GmbH ist moeglich. Ein einziger Gesellschafter reicht aus.

Eine GmbH in der Schweiz zu gründen ist der direkteste Weg zur beschränkten Haftung. Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20'000, eine öffentliche Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben, und vom ersten Notartermin bis zum Handelsregistereintrag vergehen typischerweise drei bis sechs Wochen.

Dieser Guide führt durch alle sieben Schritte mit konkreten Kosten, den rechtlichen Pflichtangaben und den häufigsten Fehlern, die Gründer in der Praxis machen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel informiert allgemein über den GmbH-Gründungsprozess. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für komplexe Sachverhalte wie mehrere Gesellschafter, Sacheinlagen oder internationale Strukturen empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Schweizer Anwalt oder Notar.

Was ist eine GmbH und wann lohnt sie sich?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist laut Art. 772 des Obligationenrechts (OR) eine Gesellschaft, deren Kapital in Stammanteilen zerlegt ist. Die Gesellschafter haften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage.

Gegenüber dem Einzelunternehmen hat die GmbH einen entscheidenden Vorteil: Das Privatvermögen der Gesellschafter ist geschützt. Gegenüber der AG ist sie günstiger in der Gründung (Mindeststammkapital CHF 20'000 statt CHF 100'000) und weniger bürokratisch im laufenden Betrieb.

Typische Szenarien, in denen eine GmbH sinnvoll ist:

  • Freiberufler oder Dienstleister, die Kundenhaftung begrenzen wollen
  • Startups mit einem oder wenigen Gründern, die noch kein externes Kapital aufnehmen
  • Unternehmen mit Mitarbeitern und regelmässigem Umsatz
  • Gründer, die eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsfinanzen wünschen

Wer von Anfang an Wagniskapital aufnehmen oder Aktien ausgeben will, braucht stattdessen eine AG.

Voraussetzungen für die GmbH-Gründung

Bevor der erste Notartermin vereinbart wird, müssen diese gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sein.

Stammkapital: mindestens CHF 20'000

Das Mindeststammkapital beträgt CHF 20'000 (Art. 773 OR). Es muss bei der Gründung vollständig einbezahlt sein; ein schrittweises Einzahlen wie früher bei der AG ist nicht möglich. Das Kapital liegt auf einem Sperrkonto bei einer Schweizer Bank und wird erst nach dem Handelsregistereintrag freigegeben.

Jede Stammeinlage muss mindestens CHF 100 betragen (Art. 774 Abs. 2 OR). Bei zwei Gesellschaftern mit je CHF 10'000 Einlage sind das zwei Stammanteile zu je CHF 10'000, beide über dem Minimum.

Gesellschafter: mindestens einer

Seit der OR-Revision 2008 genügt ein einziger Gesellschafter. Eine Einpersonen-GmbH ist vollständig rechtsgültig. Der Gesellschafter kann eine natürliche oder juristische Person sein (z.B. eine andere GmbH oder AG).

Schweizer Wohnsitz der Geschäftsführung

Art. 814 Abs. 3 OR verlangt, dass mindestens eine im Handelsregister eingetragene und zeichnungsberechtigte Person in der Schweiz wohnhaft ist. Ausländische Staatsbürger können Gesellschafter und Geschäftsführer sein, jedoch nicht als alleinige zeichnungsberechtigte Personen ohne Schweizer Wohnsitz.

Wer aus dem Ausland gründet, braucht also entweder einen Schweizer Co-Geschäftsführer oder eine domizilierte Person, die im HR eingetragen wird.

Häufiger Fehler

Gründer aus Deutschland oder Österreich übersehen oft die Wohnsitzpflicht und registrieren sich als einzige Zeichnungsberechtigte ohne Schweizer Wohnsitz. Das Handelsregisteramt lehnt die Anmeldung ab. Klärung vor dem Notartermin spart Zeit.

Die 7 Schritte zur GmbH

Schritt 1: Firmennamen wählen und prüfen

Der Unternehmensname muss den Zusatz "GmbH" enthalten (Art. 772 Abs. 2 OR) und darf keine bestehende Firma im Handelsregister verwechselbar imitieren. Eine Vorabprüfung ist auf Zefix.ch kostenlos möglich.

Was erlaubt ist: geografische Angaben ("Berner Treuhand GmbH"), Fantasienamen ("Arctis GmbH"), Personennamen des Gründers.

Was abgelehnt wird: Täuschende Begriffe ("Swiss National Bank GmbH"), Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Firmen, missbräuchliche oder sittenwidrige Namen.

Zefix zeigt alle im Handelsregister eingetragenen Firmen. Eine ähnliche Schreibweise mit anderem Zusatz ("Berner Treuhand AG" existiert bereits) kann ausreichen, um einen Namen abzulehnen.

Häufiger Fehler

Viele Gründer kaufen zuerst eine Domain und bestellen Visitenkarten, bevor sie den Namen im HR geprüft haben. Die Zefix-Abfrage dauert zwei Minuten. Sie sollte vor allem anderen stehen.

Schritt 2: Statuten ausarbeiten

Die Statuten sind das Grunddokument der GmbH. Art. 776 OR schreibt vor, was sie zwingend enthalten müssen:

  1. Firma (Unternehmensname) und Sitz
  2. Zweck der Gesellschaft
  3. Höhe des Stammkapitals
  4. Betrag und Anzahl der Stammeinlagen
  5. Organe der Gesellschaft
  6. Form der Bekanntmachungen (z.B. SHAB)

Optional, aber in der Praxis üblich: Regelungen zur Übertragung von Stammanteilen (Vorkaufsrecht, Zustimmungspflicht), Regelungen zur Gewinnverteilung, Stimmrechte.

Die Statuten werden meist mit einem Notar oder einer Anwaltskanzlei vorbereitet und dann öffentlich beurkundet. Sie sind öffentlich und im Handelsregistereintrag einsehbar.

Schritt 3: Kapitaleinzahlungskonto eröffnen

Vor der öffentlichen Beurkundung wird bei einer Schweizer Bank ein Kapitaleinzahlungskonto (auch Sperrkonto genannt) eröffnet. Das Stammkapital von mindestens CHF 20'000 wird dort einbezahlt.

Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus. Dieses Dokument ist zwingend für die Handelsregistrierung. Ohne Bankbestätigung keine Eintragung.

Das Sperrkonto wird nach dem Handelsregistereintrag in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt. Manche Banken verlangen die Kontoeröffnung persönlich (mit Ausweisdokumenten), andere akzeptieren digitale Identifikation.

Schritt 4: Öffentliche Beurkundung beim Notar

Die Gründung einer GmbH ist in der Schweiz zwingend notariell zu beurkunden (Art. 777 OR). Eine Online-Gründung ohne Notar ist nicht möglich, anders als in einigen EU-Ländern.

Beim Notartermin werden unterzeichnet:

  • Gründungsakt (enthält die Statuten, Gesellschafterbeschlüsse, Erklärungen zur Einlage)
  • Bestätigung der Geschäftsführer über Annahme ihrer Funktion
  • Zeichnungsblatt der Gesellschafter

Der Notar beurkundet alle Unterschriften. Bei mehreren Gesellschaftern müssen idealerweise alle persönlich erscheinen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigung ist möglich, erfordert aber eine notariell beglaubigte Vollmacht.

Dauer des Notartermins: 30 bis 90 Minuten je nach Komplexität.

Schritt 5: Anmeldung beim Handelsregisteramt

Nach der Beurkundung wird die GmbH beim kantonalen Handelsregisteramt angemeldet. Zuständig ist das Handelsregisteramt des Kantons, in dem die GmbH ihren Sitz hat.

Einzureichende Unterlagen:

  • Öffentlich beurkundeter Gründungsakt
  • Statuten (meist Bestandteil des Gründungsakts)
  • Bankbestätigung über Stammkapitaleinzahlung
  • Zeichnungsberechtigungserklärungen der Geschäftsführer
  • Formular des Handelsregisteramts (je nach Kanton)

Viele Handelsregisterämter akzeptieren Einreichungen per Post oder elektronisch. Der Kanton Zürich z.B. bietet eine digitale Einreichungsplattform.

Häufiger Fehler

Unvollständige Anmeldeunterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Das HR sendet eine Nachforderung, und die Bearbeitungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle Dokumente vollständig sind. Checkliste vor Einreichung verwenden.

Schritt 6: Bearbeitung und SHAB-Publikation

Das Handelsregisteramt prüft die Unterlagen. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 5 bis 15 Arbeitstage, abhängig vom Kanton und der aktuellen Auslastung.

Nach Genehmigung wird die neue GmbH im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Mit dieser Publikation ist die GmbH rechtlich existent. Die Rechtspersönlichkeit entsteht erst mit dem HR-Eintrag (Art. 779 Abs. 1 OR), nicht schon mit der Beurkundung.

Schritt 7: HR-Auszug erhalten und Sperrkonto auflösen

Nach der SHAB-Publikation erhalten Gründer den Handelsregisterauszug. Dieses Dokument weist die Existenz der GmbH nach und enthält alle im HR eingetragenen Angaben.

Mit dem HR-Auszug kann die Bank das Sperrkonto in ein reguläres Geschäftskonto umwandeln. Das Stammkapital steht der Gesellschaft nun zur Verfügung.

Der Auszug ist auch Voraussetzung für weitere Schritte: Steuernummer beantragen (kantonal), AHV-Anschluss einrichten, und falls erforderlich: MWST-Anmeldung bei der ESTV.

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Kosten der GmbH-Gründung

Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Positionen zusammen: Notar, Handelsregistrierung und SHAB-Publikation.

PositionBetrag (CHF)Anmerkung
Notariatsgebühren400–1'200Stark kantonal abhängig; Innerschweiz günstiger
Handelsregister (Bund + Kanton)600–950Bundesgrundgebühr CHF 600, kantonal ergänzt
SHAB-Publikation60–150Nach Zeichenzahl tarifiert
Kapitaleinzahlungskonto0–100Meist kostenlos
Total1'060–2'400Ohne Rechtsberatungskosten

Quellen: Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV, SR 221.411.1); Angaben zu Notariatsgebühren aus Branchenerhebungen, nicht amtlich tarifiert.

Die Notariatsgebühren sind nicht staatlich festgelegt. Sie variieren nach Notar, Kanton und Komplexität der Statuten. Kantone mit liberalen Notariatsmärkten (z.B. Zug, Schwyz) sind günstiger als Kantone mit staatlichem Notariat (z.B. Waadt, Wallis).

Rechtsberatungskosten für Statuten-Erstellung durch eine Kanzlei kommen hinzu, wenn die Gründer die Statuten nicht selbst vorbereiten: typisch CHF 500–2'000 je nach Kanzlei und Komplexität.

Was müssen die Statuten enthalten?

Die Mindestanforderungen nach Art. 776 OR wurden oben genannt. In der Praxis sind folgende Punkte besonders relevant:

Sitz der Gesellschaft: Bestimmt die kantonale Zuständigkeit für Steuern und Handelsregister. Der Sitz kann von der tatsächlichen Betriebsstätte abweichen, weshalb Zug als Steuerkanton für manche Unternehmen attraktiv ist.

Zweck: Der Zweck muss konkret sein, darf aber weit gefasst werden. "Erbringung von Dienstleistungen aller Art" ist zulässig, aber in bestimmten regulierten Bereichen (Finanzdienstleistungen, Gesundheit) verlangen Regulatoren einen präzisen Zweck.

Stammkapital und Stammanteile: Höhe, Stückelung, Nennwert je Anteil.

Übertragungsbeschränkungen: Art. 786 OR erlaubt umfangreiche Einschränkungen beim Verkauf von Stammanteilen. In der Praxis wird meist ein Zustimmungserfordernis der Gesellschafterversammlung eingebaut, besonders bei mehreren Gesellschaftern.

Revisionsstelle: Bei kleinen GmbH mit Opting-out (unter 10 Vollzeitstellen, Einstimmigkeit der Gesellschafter) muss keine Revisionsstelle bestellt werden. Das sollte in den Statuten vermerkt sein.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Falsche Rechtsform gewählt: Wer plant, innerhalb von zwei Jahren Wagniskapital aufzunehmen oder Mitarbeiter mit Aktienoptionen zu beteiligen, sollte direkt eine AG gründen. Eine spätere Umwandlung von GmbH zu AG ist möglich, kostet aber erneut Notariatsgebühren und HR-Kosten.

Stammkapital unterschätzt: CHF 20'000 ist das gesetzliche Minimum, nicht die empfohlene Kapitalausstattung. Wer mit laufenden Kosten rechnet, die in den ersten Monaten vor Umsatz anfallen, sollte höheres Kapital einlegen oder klar planen, wie laufende Kosten gedeckt werden.

Gesellschafterstruktur nicht geregelt: Zwei Gründer mit je 50% und ohne Regelung zur Anteilsübertragung riskieren Blockaden, wenn einer aussteigen will. Vorkaufsrechte, Bewertungsformeln und Austrittsregelungen gehören in die Statuten oder in einen separaten Gesellschaftervertrag.

Buchhaltungspflicht unterschätzt: Jede GmbH führt eine ordentliche Buchhaltung nach Art. 957 OR. Ab einer bestimmten Grösse ist eine Revisionsstelle Pflicht. Buchhaltungssoftware und Steuerberatung sollten von Anfang an eingeplant werden.

MWST-Anmeldung vergessen: Überschreitet der Umsatz CHF 100'000 im Jahr, besteht MWST-Pflicht. Die freiwillige Anmeldung ist darunter möglich und kann Vorsteuerabzüge ermöglichen. Die Anmeldung läuft über die ESTV.

Welche Dienste helfen bei der Gründung?

Die Gründung selbst erfordert zwingend einen Notar. Für alles rund um Vorbereitung, Namensprüfung und den laufenden Betrieb danach gibt es hilfreiche Plattformen.

EasyGov

Offizielles Bundesportal für Unternehmensanmeldungen

Kostenlos

EasyGov öffnen

Zefix

Schweizer Handelsregister-Suche

Kostenlos

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bexio

Buchhaltungssoftware für Schweizer KMU

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Checkliste: GmbH-Gründung Schweiz

Vor der Beurkundung:

  • Firmennamen auf Zefix.ch geprüft
  • Statuten ausgearbeitet (mit Notar oder Vorlage)
  • Kapitaleinzahlungskonto eröffnet
  • Stammkapital (min. CHF 20'000) einbezahlt
  • Bankbestätigung erhalten
  • Wohnsitzpflicht der Geschäftsführung geklärt

Beim Notar:

  • Gründungsakt unterzeichnet
  • Statuten beurkundet
  • Zeichnungsblatt vervollständigt

Nach der Beurkundung:

  • Unterlagen beim kantonalen Handelsregisteramt eingereicht
  • SHAB-Publikation abgewartet
  • HR-Auszug erhalten
  • Sperrkonto in Geschäftskonto umgewandelt
  • AHV-Anschluss eingerichtet
  • Steuernummer (kantonal) beantragt
  • Bei Bedarf: MWST-Anmeldung bei ESTV

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Haeufige Fragen

Wie viel kostet eine GmbH-Gründung in der Schweiz?
Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen CHF 1100 und CHF 2400. Die grössten Positionen sind Notariatsgebuehren (CHF 400 bis 1200, kantonal stark variierend) und die Handelsregistrierung inkl. Bundesgrundgebuehr (CHF 600 bis 950). Die SHAB-Publikation kostet ca. CHF 60 bis 150.
Kann man eine GmbH in der Schweiz ohne Notar gründen?
Nein. Die oeffentliche Beurkundung durch einen Notar ist gesetzlich zwingend (Art. 777 OR). Eine reine Online-Gründung ohne Notartermin ist in der Schweiz nicht moeglich, anders als in einigen EU-Laendern.
Wie lange dauert die GmbH-Gründung?
Vom Gruendungsentscheid bis zum Handelsregistereintrag vergehen typischerweise 3 bis 6 Wochen. Der Notartermin selbst dauert 30 bis 90 Minuten. Die Bearbeitung durch das Handelsregisteramt nimmt je nach Kanton 5 bis 15 Arbeitstage in Anspruch.
Kann ein Auslaender ohne Schweizer Wohnsitz eine GmbH gründen?
Ja, als Gesellschafter. Aber mindestens eine im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Person muss in der Schweiz wohnhaft sein (Art. 814 Abs. 3 OR). Auslaendische Gründer ohne Schweizer Wohnsitz benoetigen deshalb einen Co-Geschaeftsfuehrer oder eine domizilierte Vertretung in der Schweiz.
Was passiert, wenn das Stammkapital der GmbH aufgebraucht ist?
Die GmbH ist nicht automatisch aufgeloest. Wenn das Eigenkapital die Haelfte des Stammkapitals unterschreitet, muessen die Geschaeftsfuehrer Sanierungsmassnahmen einleiten (Art. 820 OR). Bei vollstaendiger Ueberschuldung besteht Anzeigepflicht beim Richter (Art. 820 Abs. 2 OR).
Muss die GmbH eine Revisionsstelle haben?
Bei kleinen GmbH mit unter 10 Vollzeitstellen kann die Revisionspflicht per Opting-out wegbedungen werden, wenn alle Gesellschafter zustimmen (Art. 727a Abs. 2 OR). Das ist bei Einpersonen-GmbH und kleinen Unternehmen der Normalfall. Bei mehr als 10 Vollzeitstellen ist eine eingeschraenkte Revision Pflicht.
Wann muss sich eine GmbH für die MWST anmelden?
MWST-Pflicht entsteht, wenn der steuerbare Jahresumsatz CHF 100000 uebersteigt (Art. 10 MWSTG). Die Anmeldung muss innerhalb von 30 Tagen nach Ueberschreiten der Schwelle bei der ESTV erfolgen. Eine freiwillige Anmeldung darunter ist moeglich und kann Vorsteuerabzuege ermoeglichen.
Thomas Kaufmann

Thomas Kaufmann

Spezialist für Unternehmensgründung

Thomas Kaufmann begleitet Gründer bei der Wahl der Rechtsform und dem Handelsregistereintrag. Zuvor war er als Notariatsgehilfe tätig.