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Kündigungsfrist-Rechner

Gesetzliche Kündigungsfrist nach OR Art. 335c berechnen, letzten Arbeitstag ermitteln und Probezeit-Regelungen prüfen.

Kündigungsfrist-Rechner

Gesetzliche Frist nach OR Art. 335c und letzter Arbeitstag

0 = weniger als 1 volles Jahr gearbeitet

Kündigungsdatum11.05.2026
Gesetzliche Frist1 Monat (1. Dienstjahr)
Letzter Arbeitstag30.06.2026

Dienstag, 30. Juni 2026

Frist läuft bis Ende des Kalendermonats nach 1 Monat.

Sperrfristen prüfen: Bei Kündigung durch den Arbeitgeber gelten Schutzfristen (OR Art. 336c): Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst. Während dieser Perioden ist eine Kündigung nichtig.
Wie wird berechnet?

Probezeit (max. 3 Monate): 7 Kalendertage, Kündigung auf jeden beliebigen Tag.

1. Dienstjahr: 1 Monat auf Ende des Kalendermonats.

2.–9. Dienstjahr: 2 Monate auf Ende des Kalendermonats.

Ab 10. Dienstjahr: 3 Monate auf Ende des Kalendermonats.

GAV oder Einzelvertrag können längere Fristen vorsehen. Kürzere Fristen als gesetzlich sind unzulässig.

Hinweis: Dieses Tool dient nur zur Orientierung und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Treuhänder, Steuerberater oder die zuständige Behörde. Fehler bitte an report@startupschwiiz.ch melden.

Gesetzliche Fristen nach OR Art. 335c

Das Obligationenrecht legt Mindestfristen fest: 7 Tage in der Probezeit, danach 1 Monat im ersten, 2 Monate ab dem zweiten bis zum neunten und 3 Monate ab dem zehnten Dienstjahr. Alle Fristen laufen bis Ende des Kalendermonats.

GAV und Einzelvertrag können abweichen

Viele Gesamtarbeitsverträge (z. B. Detailhandel, Baugewerbe, ICT) und Einzelverträge sehen längere Fristen vor. Kürzere Fristen als die gesetzlichen Minima sind nur in schriftlich vereinbarten Fällen während der Probezeit zulässig.

Sperrfristen beachten

Arbeitgeber dürfen in bestimmten Situationen nicht kündigen (OR Art. 336c): bei Krankheit oder Unfall (30/90/180 Tage je nach Dienstjahr), während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt sowie während des Militärdiensts.