Steuern
Quellensteuer Schweiz 2026: Tarife, Pflichten und Berechnung für Arbeitgeber und Arbeitnehmende
Das Wichtigste in Kürze
- Die Quellensteuer in der Schweiz wird auf das Erwerbseinkommen ausländischer Arbeitnehmender ohne Niederlassungsbewilligung C direkt vom Lohn abgezogen und durch den Arbeitgeber an die kantonale Steuerverwaltung abgeführt.
- Die Tarif-Codes A bis L unterscheiden nach Familienstand, Konfession, Kinderzahl und Erwerbssituation; jeder Kanton publiziert eigene Tariftabellen mit Bundes-, Kantons- und Gemeindesteueranteilen.
- Ab einem Brutto-Jahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt zwingend eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV); darunter ist die Quellensteuer typisch abgeltend.
- Arbeitgeber haben monatliche Abrechnungs- und Abführungspflichten; nicht abgeführte Quellensteuer bleibt persönliche Haftung des Arbeitgebers.
- Schweizer Bürger und C-Bewilligte unterliegen nicht der Quellensteuer und werden direkt ordentlich veranlagt; Grenzgänger werden je nach Wohnsitz-Staat unterschiedlich behandelt (Deutschland: Sondertarif, Frankreich: Sondertarif Genf).
- Die monatlich abgezogene Quellensteuer wird auf den Lohnausweis ausgewiesen; bei NOV-Veranlagung ist sie als Anrechnung auf die Schlussabrechnung anrechenbar.
Die Quellensteuer ist das in der Schweiz dominante Erhebungsverfahren für die Einkommensbesteuerung ausländischer Arbeitnehmender ohne Niederlassungsbewilligung C. Statt einer jährlichen Steuererklärung wird die Steuer direkt vom Brutto-Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die kantonale Steuerverwaltung abgeführt. Für 2026 gelten in der Schweiz angepasste Tariftabellen pro Kanton, mit Tarif-Codes A bis L plus Suffix für Kinderzahl.
Dieser Hub-Guide erklärt die Schweizer Quellensteuer-Mechanik, Tarifcodes, Berechnungsbeispiele, Arbeitgeber-Pflichten und die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV).
Rechtlicher Hinweis
Quellensteuer-Tarife und -Mechaniken ändern sich regelmässig. Konkrete Tariftabellen veröffentlichen die kantonalen Steuerverwaltungen. Im Einzelfall (z.B. bei Konkubinat, Wochenaufenthalt, Mehrfachbeschäftigung, internationalen Lohnsplitting) ist eine individuelle Beratung empfohlen.
Wer ist quellensteuerpflichtig?
Die Schweizer Quellensteuer trifft ausländische Erwerbstätige ohne Niederlassungsbewilligung C, die einen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben oder als Grenzgänger arbeiten.
Quellensteuerpflichtige Personen
- Inhaber B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung): EU/EFTA und Drittstaaten
- Inhaber L-Bewilligung (Kurzaufenthalts-Bewilligung)
- Inhaber F-Bewilligung (vorläufig Aufgenommene)
- Inhaber N-Bewilligung (Asylsuchende)
- Inhaber G-Bewilligung (Grenzgänger)
- 90-Tage-Bewilligte (EU/EFTA mit Meldepflicht)
- Künstler, Sportler, Referenten mit kurzfristiger Erwerbstätigkeit
Nicht quellensteuerpflichtig
- Schweizer Bürger
- Inhaber C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung, typisch ab 5 bzw. 10 Jahren Aufenthalt)
- Ausländer mit Schweizer Ehegatte mit C-Bewilligung oder Schweizer Bürgerrecht (siehe Sondertarife)
Sonderfälle
- Verwaltungsräte ohne Wohnsitz in der Schweiz: separate Quellensteuer auf VR-Honorare
- Hypothekarschuldner ausländischer Banken: Quellensteuer auf Zinsen
- Vorsorgeleistungen an Ausländer: Quellensteuer auf Pensionskassen- und Säule-3a-Auszahlungen
Tarif-Codes A bis L
Die Schweizer Quellensteuer-Tarife unterscheiden nach Familienstand, Konfession, Kinderzahl und Erwerbssituation. Die Tariftabelle jedes Kantons kombiniert Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer in einem Sammeltarif.
| Code | Bedeutung |
|---|---|
| A | Alleinstehende (ohne Familienverantwortung) |
| B | Verheiratet, Alleinverdiener |
| C | Verheiratet, Doppelverdiener (beide quellensteuerpflichtig) |
| D | Nebenerwerb (z.B. Zweitjob, Lohn-Splitting) |
| E | Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (Hausdienst) |
| F | Grenzgänger Italien (alter Tarif, vor 2024) |
| G | Ersatzeinkommen (z.B. KTG, ALV-Renten als Quellensteuer) |
| H | Alleinerziehende mit Kindern |
| L | Grenzgänger Deutschland (alleinstehend) |
| M | Grenzgänger Deutschland (verheiratet) |
| N | Grenzgänger Deutschland (Doppelverdiener) |
| P | Verheiratet, kein Kind, beide Verdienen ähnlich |
| Q | Verheiratet, mit Kindern, beide Verdienen |
Suffix für Kinderzahl
Die Tariftabellen sind mit Suffix für Kinderzahl ergänzt:
- A0: Alleinstehend ohne Kind
- A1: Alleinstehend mit einem Kind (in spezifischen Fällen, z.B. Halbfamilienstand)
- B0: Verheiratet Alleinverdiener ohne Kind
- B1: Verheiratet Alleinverdiener mit einem Kind
- B2: Verheiratet Alleinverdiener mit zwei Kindern
- (entsprechend bis B7 oder höher je nach Kanton)
Konfessionszugehörigkeit
Die Kantone unterscheiden zwischen Konfession Kirchgemeinde-Mitglied (höherer Tarif) und Konfessionslos (niedrigerer Tarif). Standard sind römisch-katholische und evangelisch-reformierte Kirchgemeinden; andere Konfessionen (jüdisch, christkatholisch) regional unterschiedlich.
Berechnungsbeispiel: Tarif A0, Kanton Zürich
Setup
- Alleinstehender Arbeitnehmer, B-Bewilligung, keine Kinder, evangelisch-reformiert
- Wohnsitz: Stadt Zürich
- Monatslohn brutto: CHF 7'500
Berechnung 2026 (illustrativ, kantonale Tariftabelle massgebend)
| Komponente | Anteil |
|---|---|
| Direkte Bundessteuer | ca. 1.5 Prozent |
| Kantons- und Gemeindesteuer Zürich | ca. 7 Prozent |
| Kirchensteuer (ref.) | ca. 0.5 Prozent |
| Gesamtsatz | ca. 9 Prozent |
| Monatliche Quellensteuer | ca. CHF 675 |
| Bezugsprovision Arbeitgeber (2 Prozent) | ca. CHF 13.50 |
| Netto-Abführung an Steuerverwaltung | CHF 661.50 |
Die effektiven Sätze hängen von der jeweiligen kantonalen Tariftabelle und der Wohnsitzgemeinde ab. Tariftabellen werden jährlich von den kantonalen Steuerverwaltungen publiziert.
Kantonale Unterschiede
Die Quellensteuer-Sätze unterscheiden sich teils erheblich zwischen den Kantonen.
| Kanton | Beispielsatz Tarif A0 bei CHF 7'500 Monatslohn |
|---|---|
| Zürich (Stadt) | ca. 9.0 bis 10.5 Prozent |
| Genf | ca. 12.5 bis 14.0 Prozent |
| Bern (Stadt) | ca. 9.5 bis 11.0 Prozent |
| Basel-Stadt | ca. 11.0 bis 12.5 Prozent |
| Zug | ca. 6.5 bis 7.5 Prozent |
| Schwyz | ca. 6.5 bis 8.0 Prozent |
| Waadt | ca. 11.5 bis 13.0 Prozent |
| Tessin | ca. 11.0 bis 12.5 Prozent |
| Aargau | ca. 8.5 bis 10.0 Prozent |
| St. Gallen | ca. 9.0 bis 10.5 Prozent |
Detaillierte Vergleichsdaten in Gewinnsteuer Kantonsvergleich.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Ab Brutto-Jahreseinkommen von CHF 120'000 erfolgt zwingend eine NOV. Bei steuerpflichtigem Vermögen über kantonalen Schwellen (typisch CHF 80'000 bis 250'000 je nach Kanton) ebenfalls. Bei Antrag des Steuerpflichtigen kann die NOV auch unterhalb dieser Schwellen erfolgen, wenn abzugsfähige Aufwände (Berufsauslagen, Säule-3a-Einzahlungen, Pensionskassen-Einkäufe, Schuldzinsen) geltend gemacht werden sollen.
Vorgehen bei NOV
- Steuerpflichtiger füllt vollständige Steuererklärung aus
- Kanton berechnet ordentliche Steuer auf alle Einkünfte
- Bereits abgeführte Quellensteuer wird angerechnet
- Schlussabrechnung: Mehr- oder Minderbetrag wird ausgeglichen
Häufige NOV-Anlässe
- Brutto-Jahreseinkommen über CHF 120'000
- Steuerpflichtiges Vermögen über kantonalem Schwellenwert
- Selbständiger Nebenerwerb
- Säule-3a-Einzahlungen optimieren (CHF 7'258 Maximum für Erwerbstätige 2026)
- Pensionskassen-Einkäufe geltend machen
- Schuldzinsen, Liegenschaftskosten
Frist NOV-Antrag
Wer freiwillig eine NOV beantragen will, muss dies bis 31. März des Folgejahres machen.
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Arbeitgeber-Pflichten
Schweizer Arbeitgeber haben umfangreiche Pflichten in Bezug auf die Quellensteuer ihrer ausländischen Mitarbeitenden.
Anmelde-Pflicht
Beim Eintritt eines neuen quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden muss der Arbeitgeber:
- die Person beim kantonalen Steueramt anmelden (binnen 8 Tagen, je nach Kanton)
- den korrekten Tarif-Code bestimmen (basierend auf Personalstand des Mitarbeitenden)
- die Quellensteuer ab dem ersten Lohnzahlungs-Monat abziehen
Monatliche Abrechnung
- Quellensteuer pro Lohnauszahlung berechnen
- Brutto-Lohn nach Quellensteuer-Abzug auszahlen
- Quellensteuer-Beträge sammeln und monatlich an die kantonale Steuerverwaltung abführen (typisch binnen 30 Tagen nach Monatsende)
- Bezugsprovision (typisch 1 bis 3 Prozent der abgeführten Quellensteuer) als Kompensation einbehalten
Lohnausweis und Jahresabrechnung
- Im Lohnausweis muss die Quellensteuer separat ausgewiesen werden
- Jahresabrechnung an die kantonale Steuerverwaltung mit allen quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden
Korrekturen
Bei Änderungen des Tarif-Codes (Heirat, Geburt, Religionsaustritt, Bewilligungs-Wechsel) muss der Tarif angepasst werden. Rückwirkende Korrekturen sind möglich, aber administrativ aufwändig.
Haftung
Nicht abgeführte Quellensteuer bleibt persönliche Haftung des Arbeitgebers. Bei Insolvenz haftet auch der Verwaltungsrat persönlich für nicht abgeführte Sozialabgaben und Quellensteuern.
Grenzgänger-Sondertarife
Deutschland
Nach Schweiz-Deutschland-DBA: 4.5 Prozent Sondersatz Quellensteuer in der Schweiz; Restbesteuerung in Deutschland mit Anrechnung. Voraussetzung: täglicher Pendler-Status (mindestens 60 von 80 Arbeitstagen Wohnsitz-Rückkehr) und gültige G-Bewilligung. Tarif-Codes L bis N je nach Familienstand.
Frankreich (mit Kanton Genf)
Genfer Sonderregelung: vereinfachte Abrechnung mit kantonalem Pauschalsatz; Frankreich erhebt zusätzlich nach französischem Recht. Andere Schweizer Kantone an Frankreich grenzend: ordentliche Quellensteuer.
Italien
Bis Ende 2023: 4.5 Prozent Sondersatz für italienische Grenzgänger mit Tagespendler-Status. Neuregelung seit 2024: Neu-Grenzgänger werden voll quellensteuerpflichtig in der Schweiz, mit Anrechnung in Italien. Bestehende Grenzgänger geniessen Bestandsschutz unter altem Regime.
Österreich
Ähnlich Italien: täglicher Pendler-Status mit Sondertarif und Anrechnung in Österreich.
Liechtenstein
Bilaterales Sonderabkommen mit Quellensteuer 4 Prozent.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (Hausdienst und Kleinarbeit)
Tarif E ist ein Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für geringfügige Arbeitsverhältnisse (z.B. Hausdienst, Reinigung). Voraussetzung: Lohnsumme pro Arbeitgeber maximal CHF 22'000 jährlich. Pauschalsatz typisch 5 bis 7 Prozent inkl. AHV. Vereinfachte Abrechnung über die AHV-Ausgleichskasse.
Korrekturen und Reklamationen
Tarif-Korrektur
Wenn der falsche Tarif angewendet wurde (z.B. wegen verspäteter Mitteilung einer Heirat), kann eine Tarif-Korrektur beantragt werden. Frist: typisch 31. März des Folgejahres.
Quellensteuer-Korrektur durch Steuerverwaltung
Wenn Abzüge geltend gemacht werden sollen (Säule 3a, Pensionskassen-Einkäufe, Berufsauslagen), kann eine Korrektur der Quellensteuer beantragt werden. Wird ab 2021 weitgehend durch das NOV-Verfahren ersetzt.
Einsprache
Gegen Quellensteuer-Verfügungen kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Standard-Verfahren der kantonalen Steuerverwaltung.
Häufige Fehler bei der Quellensteuer
Falscher Tarif-Code
Tarif A statt H bei Alleinerziehenden, Tarif B statt C bei beidseitiger Erwerbstätigkeit, fehlende Anpassung bei Heirat oder Trennung. Auswirkung: Über- oder Unterzahlung; NOV kann meist korrigieren.
Vergessene Anmeldung beim Kanton
Wer einen neuen ausländischen Mitarbeitenden anstellt und ihn nicht beim Kanton anmeldet, bleibt persönlich für die nicht abgeführte Quellensteuer haftbar. Beim Audit oder Lohn-Sweep fällt es auf.
Fehlende NOV bei CHF 120'000 plus
Wer über CHF 120'000 verdient und keine NOV macht, hat eine ungültige Veranlagung. Folge: rückwirkende Schätzungsveranlagung mit Strafzinsen.
Konkubinat als Verheiratet
Konkubinats-Paare gelten quellensteuerlich als alleinstehend (Tarif A), nicht als verheiratet (B/C/H). Häufig falsch angegeben.
Mehrfachbeschäftigung ohne Lohn-Splitting
Bei zwei Teilzeitstellen sollte der zweite Arbeitgeber Tarif D anwenden. Der Mitarbeitende kann eine Lohn-Splitting-Bestätigung verlangen, die die Tarifierung beim ersten Arbeitgeber korrigiert.
Hilfsmittel und Tools
Für Berechnungen und Vergleiche steht der Quellensteuer-Rechner zur Verfügung. Weitere Tools:
- AHV-Beitragsrechner für Lohnnebenkosten
- Pensionskassen-Einkaufs-Optimierung für NOV-Steueroptimierung
- Lohnausweis-Generator zur Aufbereitung des Jahreslohnausweises
Weiterführende Ressourcen
- Quellensteuer-Rechner
- MwSt Schweiz Überblick
- AHV-Beiträge Selbständige
- Gewinnsteuer Kantonsvergleich
- Unternehmenssteuern auslagern Schweiz
- Lohnabrechnung Schweiz
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Haeufige Fragen
Wer muss in der Schweiz Quellensteuer zahlen?
Wie berechnet sich die Schweizer Quellensteuer?
Was ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?
Welche Tarif-Codes gibt es bei der Schweizer Quellensteuer?
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei der Schweizer Quellensteuer?
Was ist der Unterschied zwischen Quellensteuer und ordentlicher Steuer?
Wie werden Grenzgänger besteuert?
David Mueller
Banking und Buchhaltungs-Tools
David Mueller vergleicht Geschäftskonten, Buchhaltungssoftware und SaaS-Tools für Schweizer KMU. Er ist selbst Gründer und CFO.