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Quellensteuer-Rechner

Monatlichen Quellensteuerabzug schätzen: für alle Kantone und Tarife (A/B/C/H). Geeignet für Arbeitgebende und ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung.

Quellensteuer-Rechner

Monatlichen Quellensteuerabzug schaetzen: alle Kantone und Tarife (A/B/C/H).

Wie wird berechnet?

Methode: Interpolierter Effektivsatz auf Basis der nationalen Quellensteuer-Tarife (Naeherungswerte), multipliziert mit einem kantonsspezifischen Faktor.

Tarif C: Doppelverdiener-Haushalte werden hoeher eingestuft, da das Haushaltseinkommen fuer die Bracketzuweisung kombiniert betrachtet wird.

Schaetzung ohne Gewaehr. Massgebend sind die offiziellen Quellensteuer-Tarife des jeweiligen Kantons (publiziert durch die kantonalen Steuerverwaltungen und die ESTV).

Hinweis: Dieses Tool dient nur zur Orientierung und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Treuhänder, Steuerberater oder die zuständige Behörde. Fehler bitte an report@startupschwiiz.ch melden.

Wer ist quellenbesteuert?

Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) werden in der Schweiz an der Quelle besteuert: Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Bruttolohn ab und überweist sie an die Steuerbehörde. Die Steuer umfasst Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer sowie in den meisten Kantonen die Kirchensteuer.

Die vier Quellensteuer-Tarife

  • Tarif A: Alleinstehend, keine Kinder.
  • Tarif B: Verheiratet, Alleinverdiener (Ehepartner ohne Erwerbstätigkeit).
  • Tarif C: Verheiratet, Doppelverdiener (Ehepartner ebenfalls erwerbstätig).
  • Tarif H: Alleinerziehend mit unterstützungspflichtigen Kindern.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung

Quellenbesteuerte Personen mit einem Bruttoeinkommen über CHF 120'000 pro Jahr werden nachträglich ordentlich veranlagt. Auch freiwillig kann ab einem Jahreseinkommen unter dieser Grenze eine Veranlagung beantragt werden, um zusätzliche Abzüge geltend zu machen.