Steuern

Gewinnsteuer Kantonsvergleich 2026: Effektive Steuersätze für GmbH und AG

6. Mai 202610 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gewinnsteuer in der Schweiz setzt sich aus Bundessteuer (8.5 % auf Reingewinn) und kantonaler sowie kommunaler Steuer zusammen. Die effektiven Sätze variieren je nach Kanton erheblich.
  • Zug (11.9 %) und Nidwalden (12.0 %) sind die guenstigsten Kantone für KMU. Genf (13.99 %) und Basel-Stadt (13.04 %) liegen im oberen Bereich.
  • Seit 2024 gilt in der Schweiz ein Mindestbesteuerungssatz von 15 % für grosse multinationale Konzerne (OECD Pillar Two, Mindestbesteuerungsgesetz).
  • Der Kanton besteht nicht nur aus dem Steuersatz. Standortfaktoren wie Fachkraefte, Mietpreise, Infrastruktur und Netzwerke sind mindestens ebenso relevant.
  • Holdinggesellschaften und gemischte Gesellschaften profitieren in einzelnen Kantonen von speziellen Besteuerungsregimes, allerdings stark eingeschränkt durch die Steuerreform STAF 2020.
  • Verlustverrechnung: Schweizer Unternehmen koennen Verluste waehrend 7 Jahren auf kuenftige Gewinne vortragen (Art. 67 DBG).

Die Schweiz hat 26 Kantone mit 26 unterschiedlichen Gewinnsteuerregimes. Für Gründer, die eine GmbH oder AG planen, ist der Standortkanton eine echte steuerliche Entscheidung. Zwischen dem günstigsten und teuersten Kanton liegen schnell 4 bis 8 Prozentpunkte effektive Steuerbelastung auf dem Gewinn.

Dieser Guide erklärt die Grundstruktur der Schweizer Gewinnsteuer, vergleicht alle 26 Kantone und nennt die Faktoren, die neben dem Steuersatz für die Standortwahl entscheidend sind.

Rechtlicher Hinweis

Steuersätze können sich durch kantonale Parlamentsbeschlüsse oder Gemeindeabstimmungen jährlich ändern. Dieser Artikel gibt den Stand 2026 wieder, basierend auf öffentlich verfügbaren Kantonsdaten. Für verbindliche Beurteilungen und Steuerplanung wenden Sie sich an eine zugelassene Steuerfachperson.

Wie die Schweizer Gewinnsteuer aufgebaut ist

Die Gewinnsteuer in der Schweiz ist dreistufig:

EbeneSteuerartSteuersatz
BundDirekte Bundessteuer (DBG)8.5 % nominal auf Reingewinn
KantonKantonale GewinnsteuerJe nach Kanton (Steuerfuss × Kantonssteuer)
GemeindeKommunale GewinnsteuerGemeindezuschlag auf Kantonssteuer

Alle drei Ebenen zusammen ergeben die effektive Steuerbelastung auf dem Gewinn, die je nach Kanton und Gemeinde variiert.

Nominaler vs. effektiver Steuersatz

Die direkte Bundessteuer beträgt nominal 8.5 % auf dem Reingewinn nach Steuer. Da die Gewinnsteuer selbst abzugsfähig ist, beläuft sich die effektive Bundessteuer auf ca. 7.83 % bezogen auf den Gewinn vor Steuern.

Das gleiche Prinzip gilt für die Kantonssteuern: Der nominale Satz und der effektive Satz weichen voneinander ab. In internationalen Steuersatzvergleichen wird immer der effektive Satz (auf den Vorsteuergewinn) verwendet.

Besteuerungsbasis: Was ist der Reingewinn?

Grundlage ist der handelsrechtliche Jahresabschluss (Erfolgsrechnung). Korrekturen erfolgen nach Steuerrecht:

  • Hinzugerechnet: Geschäftsmässig nicht begründeter Aufwand (z.B. überhöhte Saläre an nahestehende Personen, verdeckte Gewinnausschüttungen)
  • Abgezogen: Steuerfreie Erträge (z.B. Beteiligungsabzug bei Dividenden aus Tochtergesellschaften)

Aus dem korrigierten Gewinn ergibt sich die Steuerbasis, auf der dann Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer berechnet werden.

Gewinnsteuersätze aller 26 Kantone

Die folgende Tabelle zeigt die effektiven kombinierten Gewinnsteuersätze (Bund + Kanton + Hauptort-Gemeinde) für GmbH und AG. Die Werte basieren auf den im jeweiligen Kantonshauptort gültigen Gemeindeansätzen.

KantonKantonshauptortEffektiver Satz (ca.)
Zug (ZG)Zug11.9 %
Nidwalden (NW)Stans12.0 %
Appenzell Innerrhoden (AI)Appenzell12.7 %
Obwalden (OW)Sarnen12.7 %
Luzern (LU)Luzern12.9 %
Uri (UR)Altdorf13.0 %
Schwyz (SZ)Schwyz13.0 %
Schaffhausen (SH)Schaffhausen13.0 %
Glarus (GL)Glarus13.3 %
Appenzell Ausserrhoden (AR)Herisau13.4 %
Graubünden (GR)Chur13.5 %
Thurgau (TG)Frauenfeld13.6 %
St. Gallen (SG)St. Gallen14.1 %
Aargau (AG)Aarau14.6 %
Solothurn (SO)Solothurn14.7 %
Freiburg (FR)Freiburg14.9 %
Wallis (VS)Sitten14.9 %
Zürich (ZH)Zürich15.1 %
Jura (JU)Delsberg15.2 %
Neuenburg (NE)Neuenburg15.6 %
Tessin (TI)Bellinzona15.7 %
Bern (BE)Bern16.0 %
Waadt (VD)Lausanne13.8 %
Basel-Landschaft (BL)Liestal13.8 %
Basel-Stadt (BS)Basel13.04 %
Genf (GE)Genf13.99 %

Hinweis zur Tabelle

Effektive Steuersätze sind gerundete Richtwerte für den jeweiligen Kantonshauptort. In Gemeinden mit tieferem Steuerfuss kann der Satz geringer sein, in einzelnen Zentralschweizer Kleingemeinden auch unter 11 %. Für Planungszwecke immer den kantonalen Steuerrechner oder eine Fachperson beiziehen.

Die günstigsten Kantone im Detail

Zug: Klassischer Unternehmensstandort

Zug bietet mit ca. 11.9 % den schweizweit tiefsten kombinierten Gewinnsteuersatz. Der Kanton hat sich als internationaler Holding- und Technologiestandort etabliert und profitiert von hoher Steuerbasis, die weitere Steuersenkungen ermöglicht.

Praktisch: In der Stadt Zug zahlt eine GmbH mit CHF 200'000 Gewinn vor Steuern ca. CHF 23'800 Gewinnsteuer. Gleiche GmbH in Bern: ca. CHF 32'000. Differenz: CHF 8'200 pro Jahr.

Zug ist attraktiv für:

  • Tech-Unternehmen und Blockchain-Firmen (Zugs «Crypto Valley»)
  • Holdinggesellschaften mit Beteiligungen
  • International tätige Dienstleister

Nidwalden und Obwalden: Günstig und wenig bekannt

Beide Halbkantone bieten Steuersätze unter 13 % und werden von Gründern oft übersehen. Die Infrastruktur ist gut (Luzern in 20 Minuten), die Mietpreise tiefer als in Zug.

Schaffhausen: Günstig und bahnhofsnah

Schaffhausen bietet ca. 13.0 % und hat mit der Initiative «Wachstum Schaffhausen» aktiv Unternehmen angeworben. Besondere Stärke: Nähe zu Deutschland, gute Bahnverbindung nach Zürich (40 Minuten).

Zürich, Bern, Genf: Warum trotzdem?

Zürich liegt mit 15.1 % deutlich über Zug. Trotzdem ist Zürich der grösste Unternehmensstandort der Schweiz. Warum?

  • Fachkräfte: Der grösste Talentpool der Schweiz. ETH Zürich und Universität Zürich liefern konstant qualifizierte Abgänger.
  • Kunden: Grösste Konsumenten- und B2B-Markt der Schweiz.
  • Infrastruktur: Internationaler Flughafen, dichtes ÖV-Netz.
  • Netzwerke: Banken, Beratungsgesellschaften, Investoren vor Ort.

Die Steuer ist ein Faktor, aber selten der einzige. Ein Unternehmen, das auf Zürcher Kundinnen und Mitarbeitende angewiesen ist, spart durch den Zug-Sitz auf dem Papier, zahlt aber in Pendlerzeit und Rekrutierungsaufwand.

OECD Pillar Two: Mindeststeuer für grosse Konzerne

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz die OECD Global Minimum Tax (Pillar Two). Das Mindestbesteuerungsgesetz (MindStG) verlangt, dass multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mehr als EUR 750 Millionen mindestens 15 % Gewinnsteuer weltweit zahlen.

Für die überwiegende Mehrheit der Schweizer KMU, Startups und Einzelunternehmen gilt Pillar Two nicht. Betroffen sind primär internationale Konzerne, die bisher von sehr tiefen Schweizer Steuersätzen profitiert haben.

Praktische Folge: Kantone wie Zug, die bisher Grosskonzerne mit 11–12 % besteuerten, erheben für betroffene Einheiten eine Ergänzungssteuer (Top-up Tax) auf die Differenz zu 15 %. Der Mehrertrag fliesst gemäss Volksabstimmung 2023 zu 75 % an die Kantone, zu 25 % an den Bund.

Beteiligungsabzug: Steuerfreiheit für Dividendenerträge

Juristische Personen, die Beteiligungen an Tochtergesellschaften halten, profitieren vom Beteiligungsabzug (Art. 69 DBG). Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen sind effektiv steuerfrei.

Voraussetzungen für den Beteiligungsabzug:

  • Beteiligung von mindestens 10 % am Kapital oder Stimmrecht (oder Beteiligungswert mindestens CHF 1 Million)
  • Die ausschüttende Gesellschaft muss im In- oder Ausland steuerpflichtig sein

Beispiel: Eine Holding-AG hält 100 % einer operativen GmbH. Die GmbH schüttet CHF 200'000 Dividende aus. Die Holding zahlt auf diese Dividende keine Gewinnsteuer (Beteiligungsabzug von 100 %).

Das macht Holdingstrukturen in der Schweiz attraktiv: Gewinne können in der operativen Gesellschaft versteuert werden und dann steuerfrei in die Holding ausgeschüttet werden, ohne erneute Besteuerung.

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Verlustverrechnung: 7 Jahre Vortrag

Schweizer Gesellschaften können Verluste während 7 Jahren auf künftige Gewinne vortragen (Art. 67 DBG). Ein Verlust aus dem Startupjahr 2026 kann also noch mit einem Gewinn aus 2033 verrechnet werden.

Das ist ein wesentlicher Planungsparameter für wachstumsorientierte Unternehmen: Frühe Verlustjahre reduzieren die spätere Steuerlast, ohne dass die Verluste «verfallen».

Rücktrag nicht möglich

In der Schweiz gibt es keinen Verlustrücktrag (Loss Carryback). Verluste können nur vorgetragen, nicht auf vergangene Gewinnjahre zurückgetragen werden. Das unterscheidet die Schweiz von einigen EU-Ländern.

Besteuerung der Ausschüttung: Die zweite Steuerebene

Die Gewinnsteuer betrifft die Gesellschaft. Wenn der Gewinn nach Steuern an die Gesellschafterin oder den Gesellschafter ausgeschüttet wird (Dividende), entsteht eine zweite Steuerebene: die Einkommenssteuer auf der Dividende.

Für qualifizierende Beteiligungen (mindestens 10 % am Kapital) gewähren Bund und Kantone eine Teilbesteuerung der Dividenden. Auf Bundesebene werden Dividenden aus solchen Beteiligungen nur zu 70 % besteuert (Art. 18b DBG, für Selbständige) bzw. zu 50–70 % im Privatvermögen je nach Kanton.

Das führt zur sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung, die durch die Teilbesteuerung abgeschwächt wird.

Gesamtsteuerbelastung Bund (Beispiel, Kanton Zug):

  • Gewinn vor Steuer: CHF 100'000
  • Gewinnsteuer (ca. 11.9 %): CHF 11'900
  • Ausschüttbarer Gewinn: CHF 88'100
  • Dividendensteuer (70 % zu Einkommenssteuersatz ca. 22 %): ca. CHF 13'565
  • Gesamtbelastung: ca. CHF 25'465 = ca. 25.5 % auf den Vorsteuergewinn

Im Kanton Bern (Gewinnsteuer ca. 16 %) mit ähnlichem Einkommenssteuersatz wäre die Gesamtbelastung ca. 28–30 %.

STAF 2020: Ende der alten Steuerregimes

Bis 2020 profitierten internationale Holdinggesellschaften, gemischte Gesellschaften und Domizilgesellschaften in der Schweiz von privilegierten Steuerregimes. Die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF / AHV 21, in Kraft 2020) hat diese abgeschafft.

Neu können Kantone folgende Sonderabzüge anbieten, die OECD-konform sind:

  • Patentbox: Reduzierte Besteuerung von Erträgen aus Patenten und ähnlichen immateriellen Werten
  • Zusatzabzug F&E: Abzug von bis zu 150 % der Forschungs- und Entwicklungskosten
  • Zinsbereinigte Eigenkapital: Abzug auf dem überdurchschnittlichen Eigenkapital (nur in einzelnen Kantonen)

Diese Instrumente sind interessant für Technologieunternehmen und Forschungsintensive Betriebe.

Steuerplanung: Was KMU wissen müssen

Kanton wählen: kein Briefkastensitz

Ein tiefer Steuersatz ist attraktiv. Aber die ESTV und Kantone prüfen, ob ein Unternehmen substanzielle wirtschaftliche Aktivität am deklarierten Sitz aufweist. Ein leerer Büroraum ohne Mitarbeitende, ohne Geschäftsführungsentscheide und ohne echten Betrieb vor Ort kann zur steuerlichen Umqualifikation führen.

Regel: Sitz und operative Realität müssen übereinstimmen. Wer in Zug sitzt, muss dort wirklich wirtschaften.

Optimaler Ausschüttungszeitpunkt

GmbH und AG können Gewinne thesaurieren (einbehalten) oder ausschütten. Wer im laufenden Jahr ein ausserordentlich hohes Einkommen erwartet, kann die Dividende ins nächste Jahr verschieben, um Steuerprogression zu glätten.

Lohnoptimierung Geschäftsführer

In einer Ein-Personen-GmbH oder AG zahlt sich der Geschäftsführer ein Gehalt, das als Aufwand der Gesellschaft abzugsfähig ist. Das Optimum zwischen Gehalt (Einkommensteuer + Sozialversicherungen) und Dividende (Gewinnsteuer + Teilbesteuerung) ist individuelle Steuerplanung, abhängig vom Kanton, vom Einkommensniveau und vom Rentenalter.

Häufige Fehler bei der Gewinnsteuer

1. Kanton nach Steuersatz wählen, operative Nachteile ignorieren Wer ein Dienstleistungsunternehmen in Zug ansiedelt, obwohl alle Kunden, Mitarbeitende und Netzwerke in Zürich sind, zahlt oft mehr durch ineffiziente Strukturen, als er an Steuern spart.

2. Verdeckte Gewinnausschüttungen Zu hohe Geschäftsführerlöhne, günstige Mietverträge mit dem Gesellschafter oder überhöhte Zinsen auf Aktionärsdarlehen werden steuerlich aufgerechnet (verdeckte Gewinnausschüttung). Das erzeugt Nachsteuern plus Busse.

3. Verlustvorträge nicht aktiv verwalten Verluste verfallen nach 7 Jahren. Wer keine Gewinne gegen die Verluste stellt, verliert den Steuereffekt. Eine Steuerplanung mit aktivem Verlustmanagement lohnt sich.

4. Beteiligungsabzug nicht beantragt Der Beteiligungsabzug auf Dividenden aus Tochtergesellschaften ist zwingend im Steuerformular geltend zu machen. Er gilt nicht automatisch.

5. Keine Steuerplanung vor der GmbH-Gründung Die Frage «Einzelunternehmen oder GmbH?» hat eine steuerliche Dimension: Im Einzelunternehmen zahlt man Einkommenssteuer auf den Gewinn (keine Gewinnsteuer, aber AHV). In der GmbH zahlt die Gesellschaft Gewinnsteuer, der Gesellschafter zahlt Einkommensteuer auf das Gehalt und Teilbesteuerung auf Dividenden. Ab einem bestimmten Einkommensniveau ist die GmbH steuerlich günstiger.

Tools und Ressourcen

Steuerrechner ESTV

Offizieller Rechner für die direkte Bundessteuer juristischer Personen

Kostenlos

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bexio

Jahresabschluss und steuerkonformes Reporting für Schweizer KMU

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KI-Buchhaltung mit direktem Treuhandanschluss für Gründer

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Gewinnsteuer-Checkliste für GmbH und AG

  • Sitzwahl basierend auf effektivem Gesamtsteuersatz (Bund + Kanton + Gemeinde)
  • Operative Substanz am deklarierten Sitz sicherstellen (kein Briefkastensitz)
  • Reingewinn aus der Erfolgsrechnung steuerlich bereinigen lassen
  • Beteiligungsabzug auf Dividenden aus Tochtergesellschaften aktiv beantragen
  • Verlustvorträge im Steuerformular korrekt ausweisen (max. 7 Jahre)
  • Verhältnis Geschäftsführerlohn / Dividende jährlich mit Treuhänder besprechen
  • Steuerliche Auswirkungen von F&E-Ausgaben prüfen (Zusatzabzug bei innovativen Produkten)
  • Bei internationalem Bezug: OECD Pillar Two Schwelle EUR 750 Mio. prüfen
  • Jahresabschluss durch zugelassene Revisionsexperten prüfen lassen (sofern Revision vorgeschrieben)

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Haeufige Fragen

Wie hoch ist die Gewinnsteuer in der Schweiz?
Die effektive Gewinnsteuer setzt sich aus der direkten Bundessteuer (8.5 % auf Reingewinn, effektiv ca. 7.83 % auf Vorsteuergewinn) sowie kantonalen und kommunalen Steuern zusammen. Je nach Kanton liegt die kombinierte effektive Belastung zwischen ca. 11.9 % (Zug) und ca. 20 % (einige Gemeinden in anderen Kantonen). Die meisten wirtschaftsstarken Kantone liegen zwischen 12 % und 15 %.
Welcher Kanton hat die tiefste Gewinnsteuer?
Zug ist der günstigste Kanton mit einem effektiven kombinierten Gewinnsteuersatz von ca. 11.9 % (Kanton Zug, Gemeinde Zug). Nidwalden (ca. 12.0 %, Gemeinde Stans) und Appenzell Innerrhoden (ca. 12.7 %) folgen. Diese Sätze gelten für GmbH und AG gleichermassen.
Was ist der Unterschied zwischen nominalem und effektivem Steuersatz?
Der nominale Steuersatz wird auf dem Reingewinn angewendet. Der effektive Steuersatz bezieht sich auf den Gewinn vor Steuern. Da die Gewinnsteuer selbst als Aufwand abzugsfaehig ist, ist der effektive Satz stets tiefer als der nominale. Beispiel: 8.5 % nominale Bundessteuer entsprechen ca. 7.83 % effektiver Belastung auf den Vorsteuergewinn.
Gilt die Gewinnsteuer für GmbH und AG gleichermassen?
Ja. Sowohl GmbH als auch AG zahlen Gewinnsteuer auf den Reingewinn (Art. 57 DBG). Die Steuersaetze sind identisch. Es gibt keine gesetzliche Unterscheidung zwischen den Rechtsformen. Unterschiede entstehen erst bei der Besteuerung der Ausschuettungen (Dividenden) auf Ebene der Gesellschafter.
Was ist OECD Pillar Two und wen betrifft es?
OECD Pillar Two (Global Minimum Tax) verlangt, dass grosse multinationale Konzerne mit einem Jahresumsatz von ueber EUR 750 Millionen weltweit mindestens 15 % Gewinnsteuer zahlen. Die Schweiz hat diesen Mindestbesteuerungssatz per 1. Januar 2024 eingefuehrt (Mindestbesteuerungsgesetz). Für die grosse Mehrheit der Schweizer KMU hat Pillar Two keine direkten Auswirkungen.
Kann ich mein Unternehmen einfach in einen guenstigeren Kanton verlegen?
Ja, ein Kanton wechsel ist moeglich, erfordert aber eine Sitzverlegung im Handelsregister. Bei Einzelunternehmen genuegt die Wohnsitzverlegung. Bei GmbH und AG muss der eingetragene Sitz geaendert werden. Ein einfacher Beschluss der Gesellschafter und ein Handelsregistereintrag genuegen. Allerdings muessen operative Realitaet und Sitz uebereinstimmen (kein Briefkastensitz ohne substanzielle Praesenz).
Wie wird Gewinnsteuer berechnet?
Besteuerungsbasis ist der Reingewinn (Jahresgewinn gemaess Handelsrecht nach allfaelligen Korrekturen). Davon wird zunächst die direkte Bundessteuer berechnet (8.5 % nominal auf den Reingewinn nach Steuer). Dann folgt die kantonale und kommunale Steuer. Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Summe aller drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde.
Sarah Brunner

Sarah Brunner

Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Sarah Brunner schreibt zu MWST, AHV und der direkten Bundessteuer. Sie hat einen Abschluss in Steuerrecht und mehrere Jahre Beratungspraxis.