GmbH vs. AG
Alle wesentlichen Unterschiede zwischen GmbH und AG auf einen Blick. Filtern Sie nach dem, was Ihnen am wichtigsten ist.
GmbH vs. AG
Filtern nach dem, was Ihnen am wichtigsten ist.
Was ist Ihnen besonders wichtig?
Mindestkapital
Kapital
CHF 20'000
BesserCHF 100'000
Pflichteinzahlung
Kapital
100 % (CHF 20'000)
50 % (mind. CHF 50'000)
BesserGründungskosten
Gründung
ca. CHF 2'500–4'500
Besserca. CHF 5'000–8'000
Laufende Verwaltungskosten
Gründung
Tiefer (kein zwingender VR)
BesserHöher (VR, GV-Protokolle)
Haftung der Gesellschafter
Haftung
Beschränkt auf CHF 20'000
Beschränkt auf CHF 100'000
Gesellschafter im Handelsregister
Transparenz
Ja, öffentlich einsehbar
Nein, Aktionäre anonym
BesserÜbertragung von Anteilen
Flexibilität
Zustimmung aller Gesellschafter
Frei übertragbar (oder vinkuliert)
BesserAktienoptionen für Mitarbeitende
Flexibilität
Eingeschränkt möglich
Optimal (Mitarbeiteraktien, ESO P)
BesserVC/Business Angel Investitionen
Investoren
Möglich, aber unüblich
Standard im Venture-Bereich
BesserBörsenkotierung möglich
Investoren
Nein
Ja (SIX, BX Swiss)
BesserOrdentliche Revision
Revisionspflicht
Nur ab 250 FTE oder 40 Mio. Umsatz
Nur ab 250 FTE oder 40 Mio. Umsatz
Formvorschriften
Verwaltung
Weniger streng
BesserStrenger (Protokolle, GV-Fristen)
Hinweise zu den Kriterien
Mindestkapital
Die GmbH benötigt 5× weniger Kapital zur Gründung.
Pflichteinzahlung
Bei der AG muss mindestens die Hälfte des Aktienkapitals sofort einbezahlt werden, jedoch mindestens CHF 50'000. Die GmbH muss das gesamte Stammkapital von CHF 20'000 sofort einzahlen.
Gründungskosten
Inklusive Notar und HR-Gebühren, ohne Kapitaleinlage.
Laufende Verwaltungskosten
Die AG braucht zwingend einen Verwaltungsrat mit mindestens einem in der Schweiz wohnhaften Mitglied sowie formelle Generalversammlung.
Haftung der Gesellschafter
Beide Formen schützen das Privatvermögen. Die Haftungsbeschränkung ist identisch in der Logik.
Gesellschafter im Handelsregister
Bei der GmbH sind alle Gesellschafter mit Namen und Stammeinlagen im Handelsregister öffentlich eingetragen. AG-Aktionäre erscheinen dort nicht.
Übertragung von Anteilen
GmbH-Stammanteile benötigen für die Übertragung die Zustimmung der anderen Gesellschafter. AG-Aktien sind standardmässig frei übertragbar, können aber durch Vinkulierungsklauseln in den Statuten eingeschränkt werden.
Aktienoptionen für Mitarbeitende
Die AG ist das ideale Vehikel für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOP). Bei der GmbH sind Mitarbeiterbeteiligungen möglich, aber administrativ aufwendiger.
VC/Business Angel Investitionen
Internationale und institutionelle Investoren bevorzugen die AG. Investitionsrunden und Wandeldarlehen (Convertible Notes, SAFEs) sind bei der AG reibungsloser.
Börsenkotierung möglich
Nur die AG kann an einer Schweizer Börse kotiert werden. Relevant bei einem geplanten IPO.
Ordentliche Revision
Kleine GmbH und AG mit weniger als 10 Vollzeitäquivalenten können per Opting-out vollständig auf eine Revisionsstelle verzichten.
Formvorschriften
Die AG hat formellere Anforderungen: Generalversammlung mit 20 Tagen Einladungsfrist, Protokoll, jährlicher Geschäftsbericht. Die GmbH ist flexibler.
Wann ist die GmbH besser geeignet?
Die GmbH eignet sich für die meisten Schweizer Startups und KMU: Haftungsschutz ab CHF 20'000, deutlich günstigere Gründung als die AG und ausreichend Struktur für Wachstum. Solange keine VC-Finanzierung oder Aktienoptionsprogramme geplant sind, ist die GmbH die effizientere Wahl.
Wann ist die AG besser geeignet?
Die AG wird relevant, sobald externe Investoren (Business Angels, VCs) beteiligt werden sollen, Mitarbeitende Aktienoptionen erhalten oder die Anonymität der Gesellschafter wichtig ist. Die meisten Schweizer Startups gründen zunächst als GmbH und wandeln später in eine AG um.