Finanzierung

Schweizer Startup-Finanzierung vs. Deutschland und UK: Was Gründer beim Cross-Border-Fundraising wissen müssen

14. Mai 202610 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer Seed-Bewertungen liegen Pre-Money typisch bei CHF 3 bis 6 Mio., deutsche bei EUR 4 bis 8 Mio., britische bei GBP 4 bis 10 Mio. (Atomico und Dealroom 2025).
  • Deutsche und britische Investoren akzeptieren häufiger SAFEs; in der Schweiz dominiert das Wandeldarlehen wegen besserer Einbettung ins Schweizer Obligationenrecht.
  • Die UK-Steuervergünstigungen EIS und SEIS reduzieren Investorensteuern um 30 bis 50% des Investments, was britische Angel-Tickets strukturell grösser macht.
  • Eine deutsche GmbH plus Schweizer Tochter kostet jährlich EUR 8'000 bis EUR 15'000 in laufender Compliance. Steuerlich neutralisiert das die niedrigeren Schweizer Gewinnsteuern oft.
  • Drag-along-Regeln, Liquidationspräferenzen und ESOP-Pool-Berechnungen werden in DE und UK schärfer verhandelt. Schweizer SECA-Vorlagen sind in der Regel founder-freundlicher.

Schweizer Startups, die international Kapital aufnehmen, treffen auf Investoren aus Berlin, München, London und Cambridge, die mit anderen Term-Sheet-Reflexen, Steuerstrukturen und Bewertungen unterwegs sind. Wer den Vergleich kennt, verhandelt selbstbewusster und wählt die Jurisdiktion bewusster.

Dieser Artikel vergleicht die drei Märkte entlang der Dimensionen Bewertungen, Instrumente, Steuern, Regulierung und Verträge, mit echten Daten aus den Atomico-, Dealroom- und SECA-Berichten 2025.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel informiert allgemein über länderübergreifende Finanzierungsstrukturen. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Cross-Border-Strukturen sollten immer mit spezialisierten Schweizer und ausländischen Beratern besprochen werden.

Marktgrösse und Aktivität

Die drei Märkte unterscheiden sich strukturell in Volumen und Frühphasendichte.

MarktVC-Volumen 2024Anteil Series A+Mega-Runden 2025
SchweizCHF 2,4 Mrd. (Startupticker)ca. 65%5 über CHF 100 Mio.
DeutschlandEUR 7,4 Mrd. (EY Start-up-Barometer 2024)ca. 55%ca. 12 über EUR 100 Mio.
UKGBP 14,2 Mrd. (Dealroom/HMRC 2024)ca. 60%ca. 20 über GBP 100 Mio.

UK ist klar der grösste europäische Markt, gefolgt von Deutschland. Die Schweiz liegt pro Kopf in der Spitzengruppe, ist absolut aber kleiner. Im Pre-Seed- und Seed-Bereich sind Berlin und London deutlich aktiver, was die Auswahl an Investoren in frühen Phasen erweitert.

Bewertungen im Vergleich

Schweizer Pre-Money-Bewertungen liegen typischerweise zwischen den deutschen und britischen Niveaus. Die folgenden Werte sind Bandbreiten für die jeweilige Phase, basierend auf den Dealroom- und Atomico-Daten 2025.

PhaseSchweiz (CHF)Deutschland (EUR)UK (GBP)
Pre-Seed1,5–4 Mio.2–6 Mio.2–8 Mio.
Seed3–8 Mio.4–10 Mio.4–12 Mio.
Series A12–30 Mio.15–40 Mio.20–60 Mio.
Series B30–80 Mio.40–120 Mio.60–200 Mio.

Die UK-Bewertungen sind in der Regel die höchsten, weil der Markt von US-Kapital mitgeprägt wird und durch SEIS/EIS strukturell mehr Angel-Cash mobilisiert. Schweizer Bewertungen werden konservativer angesetzt, das Niveau ist aber im Vergleich zu Norditalien, Österreich oder den Niederlanden hoch.

Standardinstrumente in der Frühphase

InstrumentSchweizDeutschlandUK
SAFESeltenWachsend, ca. 25% der Pre-Seed-RundenStandard für Pre-Seed
WandeldarlehenStandardStandardÜblich, oft "Advanced Subscription Agreement"
Direktes EquityÜblich ab SeedÜblich ab SeedSehr früh möglich (SEIS-Tickets oft direkt Equity)
Notarpflicht GmbH-AnteileJa (Statutenänderung)Ja (jede GmbH-Anteilsbewegung)Nein (Ltd.-Shares formfrei übertragbar)

Die Notarpflicht für deutsche GmbH-Anteile macht jede Wandlung von Convertibles in Anteile teuer und langsam. Schweizer Statutenänderungen müssen auch notariell beurkundet werden, aber das Verfahren ist insgesamt schlanker.

In UK ist die Übertragbarkeit der Ltd.-Anteile formfrei möglich (Stock Transfer Form), was die Geschwindigkeit von Equity-Runden erhöht.

Term-Sheet-Unterschiede

Term Sheets unterscheiden sich in mehreren Schlüsselpunkten zwischen den drei Märkten.

Liquidationspräferenz. Schweizer SECA-Vorlagen verwenden standardmässig 1x nicht-partizipierend. In Deutschland akzeptieren viele VCs ebenfalls 1x nicht-partizipierend, in UK sind 1x partizipierend mit Cap (oft bei 2x) verbreiteter. Das bedeutet: bei kleinen Exits sieht der Investor zuerst sein Kapital, partizipiert danach noch einmal pro rata bis zum Cap.

ESOP-Pool. In allen drei Märkten ist es Standard, dass der Pool vor der Investorenrunde aufgesetzt wird (Pre-Money), was die Verwässerung den Gründern auflastet. UK-Investoren verlangen oft grössere Pools (10-15% statt 7-10% in CH/DE).

Drag-along. Schweiz: typisch 75% Mehrheit der ausgegebenen Anteile. Deutschland: 75% Mehrheit, oft inkl. Sicherungsmehrheit der Investorenklasse. UK: 50%+1, in vielen Standardverträgen einfacher auslösbar.

Anti-Dilutions. Schweiz und Deutschland: Broad-based Weighted Average ist Standard. UK: Broad-based ist Standard, aber Full Ratchet wird häufiger ins Spiel gebracht und bei harten Down-Rounds durchgesetzt.

Board. In allen drei Märkten erhält ein Series-A-Lead in der Regel einen Board-Sitz. Die Boardstruktur in UK ist häufig formalisierter (Quartalsmeetings, Komitees, Audit-Anforderungen).

Cross-Border-Term-Sheet ist kein Standard-Term-Sheet

Ein UK-VC, der ein Schweizer Unternehmen finanziert, wird die UK-Standards in den Vertrag einfliessen lassen wollen. Schweizer Anwälte müssen prüfen, ob diese Klauseln mit Schweizer Recht und SECA-Standards kompatibel sind, ohne die Verhandlungsposition zu schwächen. Plan: vor dem Term-Sheet einen Schweizer Vertragsanwalt mit Cross-Border-Erfahrung beauftragen.

Steuerliche Unterschiede für Investoren

Schweiz:

  • Kapitalgewinne aus Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei (mit Einschränkungen, siehe Earn-out-Falle)
  • Keine bundesweite Investorensteuerermässigung für Startup-Investments
  • Einzelne Kantone (Bern, Freiburg, Waadt, Genf) gewähren Investoren in innovative Startups Steuerrabatte bis 50% des Investments

Deutschland:

  • Kapitalgewinne aus Anteilsverkäufen mit Abgeltungssteuer 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) plus Teilbefreiung nach § 17 EStG
  • INVEST-Zuschuss bis 20% des Investments für VC-Investitionen in junge innovative Unternehmen
  • Verlustabzug für Beteiligungsverluste mit Einschränkungen

UK:

  • SEIS (Seed Enterprise Investment Scheme): 50% Einkommenssteuerrabatt auf Investments bis GBP 200'000, Steuerfreiheit auf Capital Gains nach drei Jahren
  • EIS (Enterprise Investment Scheme): 30% Rabatt auf Investments bis GBP 1 Mio. (GBP 2 Mio. für knowledge-intensive companies), Capital-Gains-Aufschub und Verlustabzug

Effekt: Ein britischer Angel, der GBP 100'000 SEIS-eligible investiert, zahlt netto nur GBP 50'000. Bei totalem Verlust ist der Verlust steuerlich noch einmal absetzbar. Das senkt das effektive Risiko erheblich und ermöglicht grössere Tickets in frühen Runden.

Förderlandschaft im Vergleich

ProgrammSchweizDeutschlandUK
Direkte Startup-FörderungVenture Kick (CHF 150k), Innosuisse Startup Innovation Project (bis 70%)EXIST-Gründerstipendium (bis EUR 3'000/Monat 12 Monate), INVESTInnovate UK Smart Grants (bis GBP 500'000), Future Fund (geschlossen)
F&E-FörderungInnosuisse Innovationsprojekt (Forschungspartner)ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, bis EUR 550'000)Knowledge Transfer Partnerships
EU-MittelHorizon Europe (seit 2025 reassoziiert), Eurostars-3Horizon Europe, EIC, Eurostars-3Horizon Europe (seit 2024 reassoziiert), EIC
SteuerinstrumentePatentbox, F&E-Sonderabzug (50%)F&E-Sonderabzug Forschungszulage (25%)R&D Tax Credits (bis 27% effektive Förderung), Patent Box
GarantiesystemBürgschaft Bund (CHF 1 Mio.)KfW-Bürgschaftsbank (EUR 1,5 Mio.)British Business Bank Start Up Loans (GBP 25'000)

Das Schweizer Patent-Box-Regime erlaubt bis zu 90% Steuerbefreiung auf qualifizierende Patenterträge auf kantonaler Ebene. Das ist im internationalen Vergleich sehr attraktiv und gilt seit 2020 dank STAF.

Die deutsche Forschungszulage (seit 2020) ist mit 25% niedriger als der Schweizer F&E-Sonderabzug (50% Bonus auf Forschungskosten, sofern der Kanton ihn eingeführt hat).

UK R&D Tax Credits sind je nach Unternehmensgrösse und Profitabilität bis zu 27% effektive Erstattung wert, gehören aber zu den weltweit grosszügigsten Schemen.

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Holding-Strukturen: Schweiz, Delaware, Estland

Schweizer Gründer fragen häufig nach einer Auslandsstruktur. Die wichtigsten Optionen:

Delaware C-Corp als Holding über Schweizer Tochter:

  • Wird von einigen US-Lead-Investoren verlangt
  • Kosten: USD 8'000 bis USD 20'000 jährlich für Compliance
  • Verlust der Schweizer Patent-Box-Vorteile auf Holdingebene
  • ISO-fähige Optionspläne für US-Mitarbeiter möglich
  • FATCA-Pflichten für alle Bankverbindungen

Estnische OÜ als Holding:

  • Sehr günstig im Setup (EUR 1'000 bis EUR 3'000)
  • Keine Gewinnsteuer auf einbehaltene Gewinne, nur Ausschüttungssteuer 22%
  • Nicht alle Investoren akzeptieren estnische Strukturen für Series A+
  • Substanz-Anforderungen erfordern echte Geschäftstätigkeit oder Direktor in Estland

Schweizer AG mit deutscher GmbH-Tochter (oder umgekehrt):

  • Sinnvoll bei substantieller Geschäftstätigkeit in beiden Ländern
  • Verrechnungspreise und Konzernabschluss erforderlich
  • Jährliche Kosten EUR 8'000 bis EUR 15'000

UK-Limited als Holding:

  • Selten genutzt von Schweizer Gründern ohne UK-Bezug
  • SEIS/EIS für britische Investoren nutzbar, falls Investitionsvehikel UK-Sitz hat
  • Brexit-Implikationen für EU-Mitarbeiter und Märkte

In den meisten Fällen ist eine reine Schweizer AG oder GmbH die beste Wahl, ergänzt um operative Tochtergesellschaften in den Märkten, wo das Unternehmen wirklich aktiv ist.

Operative Aspekte: Anstellung und Visa

Schweiz. Anstellung von EU-Bürgern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen, mit Bewilligungspflicht. Drittstaatsangehörige (inkl. UK seit Brexit) benötigen Arbeitsbewilligung. Quoten sind begrenzt, was hochqualifizierte Anstellungen aus den USA, Indien oder UK manchmal erschwert.

Deutschland. Blue Card EU für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige. Ab 2024 vereinfachte Regelungen unter dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Schnellere Visa-Verfahren als in der Schweiz.

UK. Skilled Worker Visa und Innovator Founder Visa speziell für Startup-Gründer. Tech Nation Visa wurde 2023 beendet, durch Global Talent Visa ersetzt. UK ist insgesamt visa-freundlicher für nicht-EU-Talente.

Wer ein internationales Team aufbauen will, hat in Deutschland und UK strukturell weniger Reibung als in der Schweiz.

Wann ein Doppel- oder Mehrfachsitz Sinn macht

Doppelsitz Schweiz und Deutschland:

  • Wenn substantielle Sales-Aktivität in beiden Ländern stattfindet
  • Wenn deutsche INVEST-Zuschüsse oder ZIM-Förderung genutzt werden sollen
  • Wenn das Team verteilt über beide Länder sitzt

Doppelsitz Schweiz und UK:

  • Wenn UK-VCs den Lead nehmen und SEIS/EIS für Angels relevant ist
  • Wenn London als Vertriebsstandort genutzt wird
  • Wenn der Plan einen UK-Listing oder US-Listing über UK vorsieht

Holding in der Schweiz, operative Töchter in DE und UK:

  • Häufige Konfiguration für Series-A+-Unternehmen
  • Holding hält IP, operative Töchter führen Sales und Marketing
  • Verrechnungspreise sauber dokumentieren

Fundraising-Reise: Schweiz zuerst oder international zuerst?

Eine pragmatische Faustregel:

  1. Pre-Seed und Seed: in der Schweiz beginnen. Angels und Venture Kick sind effizient zugänglich, die Konditionen sind founder-freundlich, der Setup ist schlank.

  2. Series A: parallel Schweizer und internationale Investoren ansprechen. Ein Schweizer Co-Investor signalisiert Markt-Validierung; ein deutscher oder britischer Lead bringt Reichweite und Kapital.

  3. Series B+: international ist der Default. Die Schweizer Late-Stage-Szene ist überschaubar; grössere Tickets kommen meist aus London, Berlin oder den USA.

  4. Wachstumsfinanzierung über CHF 30 Mio.: nahezu immer international. Hier zählen Ticket-Grösse und Erfahrung mit Schweizer Steuer- und Vertragsthemen.

Konferenzen als Anlauf-Punkte

Slush in Helsinki (November), Web Summit in Lissabon (November), OMR in Hamburg (Mai), London Tech Week (Juni) und Bits & Pretzels in München (September) sind die effizientesten Touchpoints für ein Schweizer Startup, um international auf den Radar zu kommen. Die SLUSH-100-Liste und der EU-Startups-CALENDAR helfen bei Priorisierung.

Häufige Fehler beim Cross-Border-Fundraising

Annahme, US-Templates passten 1:1. SAFE-Verträge, Delaware-Klauseln und US-ESOP-Pläne sind in der Schweiz teilweise inkompatibel oder lösen unerwartete Steuerfolgen aus. Schweizer Anwalt mit Cross-Border-Erfahrung von Anfang an einbinden.

Verrechnungspreise vernachlässigen. Bei einer Holding-Tochter-Struktur müssen Lizenz-, Management- und Servicegebühren marktüblich dokumentiert sein, sonst kann die ESTV oder das deutsche Finanzamt umqualifizieren.

Visa-Realität unterschätzen. Wer einen US-CTO einstellen will, muss Visa-Verfahren von 3 bis 12 Monaten einkalkulieren. Last-Minute-Anstellungen scheitern oft am Bewilligungsverfahren.

Doppelbesteuerungsabkommen nicht prüfen. Bei Dividenden, Lizenzgebühren und Zinsen zwischen Mutter und Tochter können Quellensteuern anfallen. Mit DBA können diese reduziert werden, aber nur, wenn die formellen Voraussetzungen erfüllt sind (Substanz, Beneficial-Ownership-Nachweis).

Kommunikation an Investoren ohne Anpassung. UK-Investoren erwarten ein 5- bis 10-seitiges Strategy-Memo. Deutsche Investoren erwarten detaillierte Finanzpläne. Schweizer Investoren stehen dazwischen. Ein Pitch sollte die Erwartungen des Empfängers berücksichtigen.

Checkliste: Vorbereitung auf Cross-Border-Fundraising

  1. Schweizer Steuersitz analysieren. Vor jedem internationalen Roadshow den effektiven Steuersatz und mögliche Patent-Box/F&E-Anwendungen prüfen.
  2. Mustervorlagen vergleichen. SECA-Schweiz, BVK-Deutschland, BVCA-UK: die Standardverträge der jeweiligen Märkte als Referenz auf den Tisch.
  3. Verrechnungssteuer-Risiko prüfen. Bei mehreren Convertibles ESTV-Ruling holen.
  4. Visa-Lage für Schlüsselpositionen klären. Geplante internationale Hires früh durch Migrationsanwalt prüfen.
  5. Doppelbesteuerungsabkommen identifizieren. DBA zwischen Schweiz und dem Investor-Land kennen.
  6. Substanz-Anforderungen erfüllen. Schweizer Holding-Substanz dokumentieren, falls Steuerprivilegien beansprucht werden.
  7. Cross-Border-Anwalt früh einbinden. Vor der ersten internationalen Verhandlung ein Schweizer und ein Anwalt im Investor-Land beauftragen.

SECA

Swiss Private Equity & Corporate Finance Association

Mitgliedschaft für institutionelle Akteure

Mehr zur Schweizer VC-Landschaft

Innosuisse

Schweizerische Agentur für Innovationsförderung

Nicht rückzahlbare Fördergelder

Innosuisse-Portal aufrufen

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Haeufige Fragen

Sollte mein Schweizer Startup für eine grössere Finanzierungsrunde nach Berlin oder London ziehen?
In den seltensten Fällen lohnt ein vollständiger Umzug. Die meisten internationalen Lead-Investoren akzeptieren eine Schweizer GmbH oder AG als Investitionsvehikel. Sinnvoll ist es, in den Märkten präsent zu sein (Pitch-Termine, Konferenzen wie Slush, Web Summit, OMR Hamburg), aber die Hauptaktivität und das operative Vehikel in der Schweiz zu belassen. Steuerlich, regulatorisch und administrativ ist die Schweiz oft die effizientere Wahl.
Akzeptieren deutsche oder britische VCs eine Schweizer GmbH oder AG?
Ja, fast immer. Beide Rechtsformen sind in der EU und UK akzeptierte Vehikel für Investitionen, sofern die Gesellschafterstruktur und der Steuersitz transparent sind. Bei sehr grossen Rounds (Series B+) verlangen einzelne US-Lead-Investoren eine Holding-Struktur in einer ihnen vertrauten Jurisdiktion, das ist aber die Ausnahme, nicht die Regel.
Wie wirkt sich Brexit auf britische Investitionen in Schweizer Startups aus?
Britische Investitionen in Schweizer Startups sind seit Brexit eigentlich einfacher geworden, weil beide Länder ausserhalb des EU-Rahmens operieren und bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen weiterhin gelten. Komplizierter wurde die Beteiligung an EU-Programmen wie Horizon Europe, an der UK ebenfalls erst wieder seit 2024 vollständig teilnimmt. Für reine VC-Transaktionen ist Brexit kaum spürbar.
Welche steuerlichen Vorteile haben britische Angels über EIS/SEIS, die Schweizer Angels nicht haben?
SEIS gewährt britischen Investoren 50% Einkommenssteuerermässigung auf bis GBP 200'000 Investment plus Steuerfreiheit auf Kapitalgewinne nach drei Jahren Haltedauer. EIS gewährt 30% Ermässigung auf bis GBP 1 Mio. plus Verlustabzug. In der Schweiz existiert kein vergleichbares Bundesinstrument; einzelne Kantone (Bern, Freiburg, Waadt, Genf) haben Teilregelungen. Das macht britische Angel-Tickets bei gleichem Netto-Risiko strukturell grösser.
Was kostet eine Doppelstruktur Schweiz und Deutschland jährlich?
Eine Schweizer AG mit deutscher GmbH-Tochter (oder umgekehrt) kostet typischerweise EUR 8'000 bis EUR 15'000 pro Jahr in laufender Compliance (Audit, Steuererklärungen, Konzernabschluss, Verrechnungspreise). Hinzu kommen Setup-Kosten von EUR 15'000 bis EUR 30'000. Steuerlich wird der niedrige Schweizer Gewinnsteuersatz oft durch Verrechnungspreis-Regeln und Quellensteuern teilweise neutralisiert.
Welche Förderprogramme kann ich als Schweizer Startup in Deutschland oder UK nicht nutzen?
Deutsche INVEST-Zuschüsse, EXIST-Gründerstipendien und KfW-Programme stehen nur deutschen Sitzgesellschaften offen. Britische SEIS/EIS, Innovate-UK-Grants und Tech Nation Visa erfordern UK-Sitz. Im Gegenzug stehen Schweizer Startups Innosuisse, Bürgschaft und seit 2025 wieder Horizon Europe offen. Wer in einem Programm der jeweils anderen Jurisdiktion sein will, braucht eine entsprechende Tochtergesellschaft mit echter wirtschaftlicher Substanz dort.
Sarah Brunner

Sarah Brunner

Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Sarah Brunner schreibt zu MWST, AHV und der direkten Bundessteuer. Sie hat einen Abschluss in Steuerrecht und mehrere Jahre Beratungspraxis.