Einzelunternehmen vs. AG: Einfachste vs. korporativste Rechtsform in der Schweiz (2026)
Das Wichtigste in Kürze
- Einzelunternehmen: sofort startklar, kein Kapital nötig, volle persönliche Haftung, ideal für Selbständige ohne Risikogeschäfte.
- AG: CHF 100'000 Mindestkapital, Verwaltungsrat, Aktionärsanonymität, optimale Struktur für externes Kapital und Mitarbeiterbeteiligungen.
- Ein direkter Schritt vom Einzelunternehmen zur AG ist selten der effizienteste Weg; die meisten Unternehmen durchlaufen zuerst die GmbH-Stufe.
- Die AG bietet maximale Investorenkompatibilität und Anonymität, ist aber mit deutlich höheren Kosten und mehr Verwaltungsaufwand verbunden.
- Freelancer und Selbständige ohne externe Investoren brauchen keine AG, und oft nicht einmal eine GmbH.
Einzelunternehmen und AG markieren die zwei Extreme des Schweizer Rechtsformspektrums: maximale Einfachheit auf der einen, maximale Korporativstruktur auf der anderen Seite. Wer die Unterschiede versteht, trifft die richtige Entscheidung, und vermeidet den häufigen Fehler, zu früh in eine zu komplexe Struktur zu investieren.
Kurze Antwort
Freelancer, Berater und Selbständige ohne Wachstumspläne mit externen Investoren brauchen selten eine AG. Der typische Wachstumspfad führt über das Einzelunternehmen zur GmbH und bei Bedarf weiter zur AG, nicht direkt dorthin. Die AG lohnt sich, wenn externe Kapitalgeber, Aktionärsanonymität oder Mitarbeiterbeteiligungen von Anfang an nötig sind.
Auf einen Blick
| Kriterium | Einzelunternehmen | AG |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Kostenlos bis ca. CHF 150 | Ca. CHF 2'550 bis 5'350 + CHF 100'000 Kapital |
| Mindestkapital | Keines | CHF 100'000 (davon CHF 50'000 einzuzahlen) |
| Haftung | Unbeschränkt persönlich | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Buchführung | Vereinfacht bis CHF 500'000 Umsatz | Doppelte Buchführung immer |
| Anonymität | Keine (Inhaber öffentlich) | Aktionäre nicht im HR |
| Leitungsorgan | Inhaber | Verwaltungsrat (mind. 1 Person, CH-Wohnsitz) |
| HR-Eintragspflicht | Ab CHF 100'000 Umsatz | Immer |
| ESOP/Mitarbeiterbeteiligung | Sehr aufwendig | Einfach |
| Investorentauglichkeit | Keine | Maximal |
| Typische Gründungszeit | Sofort | 2 bis 4 Wochen |
Das Einzelunternehmen: sofort, günstig, persönlich haftend
Keine Gründungshürde Das Einzelunternehmen entsteht automatisch mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Kein Startkapital, kein Notar, keine Gründungsversammlung. Ein Handelsregistereintrag ist erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht (Art. 931 OR) und kostet ca. CHF 150. Der Name muss den Familiennamen des Inhabers enthalten.
Das Haftungsrisiko ist real Wer mit einem Einzelunternehmen tätig ist, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für alle Schulden des Unternehmens, einschliesslich Bankkonten, Fahrzeugen und Immobilien. Ein Rechtsstreit, eine grosse Schadenersatzforderung oder ein Vertragsausfall trifft direkt die Privatperson. Das ist kein theoretisches Risiko, es passiert.
Vereinfachte Buchführung bis CHF 500'000 Einzelunternehmen unter CHF 500'000 Jahresumsatz dürfen eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen. Das spart erheblich Treuhänderkosten. Ab CHF 500'000 ist doppelte Buchführung wie bei der AG erforderlich.
AHV auf Gewinn Einzelunternehmer zahlen AHV/IV/EO als Selbständigerwerbende auf ihren Reingewinn (ca. 10,1%). Hinzu kommen Beiträge an die Unfallversicherung und ggf. Krankenkassen-Zusatz. Die Vorsorgesituation ist strukturell schlechter als bei Angestellten, da keine Arbeitgeberbeiträge zur 2. Säule fliessen.
Geschäft endet mit der Person Das Einzelunternehmen ist rechtlich nicht vom Inhaber trennbar. Bei Tod erlischt es automatisch; Erben müssen neu anmelden oder den Betrieb aufgeben. Ein Verkauf der Firma ist schwierig, da kein Eigentumsrecht an der Gesellschaft übertragen werden kann.
Die AG: maximale Struktur, maximale Möglichkeiten
Kapital und Aktienstruktur Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000 (Art. 621 OR). Davon sind bei Gründung mindestens CHF 50'000 oder mind. 20% je Aktie auf ein Kapitaleinzahlungskonto einzuzahlen (Art. 633 OR). Dieses Kapital bleibt der Gesellschaft und steht für den Betrieb zur Verfügung. Der Mindestnennwert je Aktie beträgt einen Rappen; tiefe Nennwerte erlauben mehr Flexibilität bei späteren Kapitalerhöhungen.
Haftungsbeschränkung AG-Aktionäre haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage. Privatvermögen ist geschützt, solange keine Bürgschaften gegeben werden und Organpflichten eingehalten werden (Sorgfaltspflicht und Treuepflicht des VR nach Art. 717 OR).
Aktionärsanonymität Im Handelsregister erscheinen nur VR-Mitglieder und Zeichnungsberechtigte, nicht die Aktionäre. Das macht die AG attraktiv für Eigentümer, die mehrere Beteiligungen halten oder ihre Eigentumsstruktur vertraulich halten wollen.
Verwaltungsrat: Verantwortung und Pflichten Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan der AG (Art. 716a OR). Er trägt Sorgfaltspflicht, Treuepflicht und Organverantwortlichkeit. Mindestens ein Mitglied muss in der Schweiz wohnhaft und einzelzeichnungsberechtigt sein. VR-Mitglieder sollten verstehen, was sie unterschreiben, die Haftung gegenüber der Gesellschaft und Dritten ist nicht trivial.
Investorenkompatibilität und freie Aktienübertragung Aktien können ohne notariellen Aufwand übertragen werden. Kapitalerhöhungen durch neue Aktien sind flexibel möglich. VC-Investoren und Business Angels kennen und bevorzugen die AG-Struktur. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOP) sind ohne Notarkosten für jede Einzeltransaktion umsetzbar.
Praxisbeispiele
Szenario 1: Grafik-Freelancer startet Eine Designerin beginnt als Freelancerin. Keine Angestellten, keine grossen Verträge, reine Dienstleistung ohne physisches Risiko. Das Einzelunternehmen ist die richtige Wahl: kein Kapital nötig, sofort startklar, Steuern einfach. Wechsel zur GmbH erst, wenn Umsatz und Haftungsrisiken wachsen.
Szenario 2: Tech-Startup mit Venture-Capital-Plan Drei Gründer entwickeln ein SaaS-Produkt und planen in 15 Monaten eine Seed-Runde mit einem Schweizer VC-Fonds. AG von Anfang an ist die richtige Wahl: Investoren verlangen die AG-Struktur, Mitarbeiterbeteiligungen sind geplant, und die höheren Gründungskosten sind im Verhältnis zur Finanzierungsrunde irrelevant.
Szenario 3: Familienbetrieb Einzelunternehmen zu AG Ein Handwerksbetrieb mit CHF 800'000 Jahresumsatz und 8 Mitarbeitenden läuft seit 10 Jahren als Einzelunternehmen. Der Inhaber plant die Nachfolge. AG-Gründung sinnvoll: Anteile können an Nachfolger übertragen werden, das Unternehmen besteht als juristische Person weiter, und die Haftung bleibt bei der Gesellschaft.
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Steuerbeispiel: gleicher Gewinn, unterschiedliche Belastung
Vereinfachtes Beispiel, CHF 200'000 Gewinn, Stadt Zürich, verheiratete Person:
Einzelunternehmen: Der gesamte Gewinn wird als Einkommen versteuert. Einkommenssteuer (Bund, Kanton, Gemeinde) ca. CHF 50'000 bis 65'000. AHV ca. CHF 20'000. Total ca. CHF 70'000 bis 85'000.
AG (Lohn CHF 120'000, Dividende ca. CHF 55'000 nach Unternehmenssteuer): Unternehmenssteuer auf AG-Gewinn ca. CHF 18'000 bis 24'000 (Kanton Zürich). Einkommenssteuer auf Lohn ca. CHF 25'000 bis 32'000. Dividendensteuer (Teilbesteuerung) ca. CHF 8'000 bis 12'000. AHV auf Lohn ca. CHF 6'400. Total ca. CHF 57'000 bis 74'000.
Achtung: keine Garantie für Steuerersparnis
Der Steuervorteil der AG tritt nicht automatisch ein und hängt stark von Kanton, Lohnhöhe, Dividendenstruktur und persönlichem Steuersatz ab. Eine individuelle Steuerplanung mit einem Treuhänder ist zwingend, bevor eine Rechtsformänderung allein wegen Steuern vorgenommen wird.
Die GmbH als meist besserer Zwischenschritt
Für Einzelunternehmer, die wachsen wollen, ist die GmbH oft der richtigere nächste Schritt als die AG. Sie bietet:
- Beschränkte Haftung (wie die AG)
- Niedrigeres Mindestkapital (CHF 20'000 statt CHF 100'000)
- Weniger Governance-Aufwand als die AG
- Jederzeit umwandelbar in eine AG (nach FusG), wenn Investoren kommen
Die AG ist der folgerichtige Schritt, wenn Investoren, ESOP oder Anonymität erforderlich werden, dann ist die GmbH der Sprungbrett, nicht der Endpunkt.
Häufige Fehler
Häufiger Fehler: zu früh eine AG gegründet
Viele Gründer wählen die AG, weil sie «professioneller» wirkt, ohne die Mehrkosten und den Mehraufwand zu bedenken. CHF 100'000 Kapital gebunden, Notarkosten, VR-Pflichten und laufender Governance-Aufwand sind erheblich. Wer noch in der Testphase ist, fährt mit dem Einzelunternehmen oder der GmbH deutlich effizienter.
Häufiger Fehler: Verwaltungsrat unterschätzt
VR-Mitglieder einer AG tragen erhebliche Verantwortung (Sorgfaltspflicht, Treuepflicht, Insolvenzanzeigepflicht). Wer einen «Strohmann» in den VR setzt, damit die Wohnsitzpflicht erfüllt ist, ohne dass diese Person die Pflichten wirklich übernimmt, riskiert sowohl für sich als auch für den Strohmann rechtliche Konsequenzen.
Häufiger Fehler: kein Aktionärsbindungsvertrag bei mehreren Gründern
Die Statuten regeln die Grundstruktur, nicht den Umgang mit schwierigen Situationen. Vorkaufsrechte, Bewertungsformeln beim Gründerausstieg, Leaver-Klauseln und Mitverkaufsrechte (Tag-along / Drag-along) gehören in einen separaten Aktionärsbindungsvertrag. Ohne diesen wird ein Gründerkonflikt sehr teuer.
Checkliste: Einzelunternehmen oder AG?
Einzelunternehmen wählen, wenn:
- Testphase: das Geschäftsmodell ist noch nicht bewiesen
- Kein Budget für CHF 50'000 Kapitaleinzahlung
- Reine Dienstleistung mit sehr geringem Haftungsrisiko
- Keine externen Investoren, kein ESOP geplant
Zuerst GmbH, später ggf. AG wählen, wenn:
- Haftungsschutz wichtig ist, aber noch kein Investor-Bedarf
- Startkapital unter CHF 50'000
AG direkt wählen, wenn:
- Externe Investoren oder VC von Beginn an geplant
- Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP) von Anfang an vorgesehen
- Aktionärsanonymität zwingend erforderlich
- CHF 50'000 Kapitaleinzahlung kein Hindernis
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Haeufige Fragen
Wann macht ein direkter Schritt vom Einzelunternehmen zur AG Sinn?
Was kostet eine AG-Gründung in der Schweiz?
Können Einzelunternehmer anonym bleiben?
Wie unterscheidet sich die Steuerbelastung?
Muss eine kleine AG einen Revisor haben?
Wie lange dauert eine AG-Gründung?
Michael Bauer
Startup-Finanzierung und Investoren
Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.