Steuerabzug-Finder
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Rechtsform
Meine Situation (Mehrfachauswahl möglich)
Immer abzugsfähig
Büromaterial und Verbrauchsmaterial
Vollständig abzugsfähig: Papier, Druckerpatronen, Ordner, Stifte und sonstiges Büromaterial im Jahr der Anschaffung.
Telefon und Internet
Anteilsmässig abzugsfähig. Bei gemischter Nutzung (privat und geschäftlich) nur der geschäftliche Anteil, typischerweise 50–80 %. Separate Geschäftsnummer ermöglicht 100 % Abzug.
Büro- und Lagerraummiete
Vollständig abzugsfähig, wenn ausschliesslich geschäftlich genutzt. Mietvertrag als Nachweis aufbewahren.
Marketingkosten
Vollständig abzugsfähig: Online-Werbung, Drucksachen, Messen, PR, Website-Kosten und ähnliche Massnahmen.
Bankgebühren und Schuldzinsen
Kontospesen des Geschäftskontos und Zinsen auf Geschäftskrediten sind vollständig abzugsfähig.
Beratungs- und Revisionskosten
Treuhänder, Steuerberater, Rechtsanwälte sowie Kosten der Revisionsstelle sind vollständig abzugsfähig.
Sachversicherungen
Berufshaftpflicht, Betriebsunterbruchversicherung, Inventarversicherung und vergleichbare betriebliche Versicherungen.
Säule 3a (Selbständige ohne BVG)
wichtigSelbständigerwerbende ohne Pensionskassenanschluss können bis zu 20 % des Nettoeinkommens, maximal CHF 35'280 (2026), in die gebundene Vorsorge einzahlen und vollständig vom Einkommen abziehen.
Nur für Selbständige ohne BVG-Anschluss
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Wie wird berechnet?
Angaben ohne Gewähr. Die tatsächliche Abzugsfähigkeit hängt von den kantonalen Steuergesetzen und den Umständen des Einzelfalls ab. Konsultieren Sie für Ihre Steuererklärung eine Treuhänderin oder einen Steuerberater.
Grundsatz der Abzugsfähigkeit
In der Schweiz sind alle geschäftsmässig begründeten Kosten vollumfänglich abzugsfähig. Entscheidend ist der direkte, nachweisbare Zusammenhang mit der Erzielung von Geschäftseinkommen. Belege und Buchhaltung sind zehn Jahre aufzubewahren.
Unterschied: Einzelunternehmen vs. GmbH/AG
Bei Einzelunternehmen werden Geschäftsausgaben direkt vom steuerbaren Einkommen der Privatperson abgezogen. Bei GmbH und AG mindert jede Ausgabe den Gewinn der Gesellschaft, was die Gewinnsteuer senkt. Lohn und Dividenden des Inhabers werden separat besteuert.