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Steuerabzug-Finder

Wählen Sie Ihre Rechtsform und Situation aus, um zu sehen, welche Geschäftsausgaben Sie steuerlich abziehen können.

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Rechtsform

Meine Situation (Mehrfachauswahl möglich)

Immer abzugsfähig

Büromaterial und Verbrauchsmaterial

Vollständig abzugsfähig: Papier, Druckerpatronen, Ordner, Stifte und sonstiges Büromaterial im Jahr der Anschaffung.

Telefon und Internet

Anteilsmässig abzugsfähig. Bei gemischter Nutzung (privat und geschäftlich) nur der geschäftliche Anteil, typischerweise 50–80 %. Separate Geschäftsnummer ermöglicht 100 % Abzug.

Büro- und Lagerraummiete

Vollständig abzugsfähig, wenn ausschliesslich geschäftlich genutzt. Mietvertrag als Nachweis aufbewahren.

Marketingkosten

Vollständig abzugsfähig: Online-Werbung, Drucksachen, Messen, PR, Website-Kosten und ähnliche Massnahmen.

Bankgebühren und Schuldzinsen

Kontospesen des Geschäftskontos und Zinsen auf Geschäftskrediten sind vollständig abzugsfähig.

Beratungs- und Revisionskosten

Treuhänder, Steuerberater, Rechtsanwälte sowie Kosten der Revisionsstelle sind vollständig abzugsfähig.

Sachversicherungen

Berufshaftpflicht, Betriebsunterbruchversicherung, Inventarversicherung und vergleichbare betriebliche Versicherungen.

Säule 3a (Selbständige ohne BVG)

wichtig

Selbständigerwerbende ohne Pensionskassenanschluss können bis zu 20 % des Nettoeinkommens, maximal CHF 35'280 (2026), in die gebundene Vorsorge einzahlen und vollständig vom Einkommen abziehen.

Nur für Selbständige ohne BVG-Anschluss

Wählen Sie Ihre Situation aus, um situationsspezifische Abzüge anzuzeigen.

Wie wird berechnet?

Angaben ohne Gewähr. Die tatsächliche Abzugsfähigkeit hängt von den kantonalen Steuergesetzen und den Umständen des Einzelfalls ab. Konsultieren Sie für Ihre Steuererklärung eine Treuhänderin oder einen Steuerberater.

Hinweis: Dieses Tool dient nur zur Orientierung und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Treuhänder, Steuerberater oder die zuständige Behörde. Fehler bitte an report@startupschwiiz.ch melden.

Grundsatz der Abzugsfähigkeit

In der Schweiz sind alle geschäftsmässig begründeten Kosten vollumfänglich abzugsfähig. Entscheidend ist der direkte, nachweisbare Zusammenhang mit der Erzielung von Geschäftseinkommen. Belege und Buchhaltung sind zehn Jahre aufzubewahren.

Unterschied: Einzelunternehmen vs. GmbH/AG

Bei Einzelunternehmen werden Geschäftsausgaben direkt vom steuerbaren Einkommen der Privatperson abgezogen. Bei GmbH und AG mindert jede Ausgabe den Gewinn der Gesellschaft, was die Gewinnsteuer senkt. Lohn und Dividenden des Inhabers werden separat besteuert.