MWST-Pflicht-Checker
Prüfen Sie anhand Ihres Jahresumsatzes, ob Sie sich bei der ESTV für die Mehrwertsteuer anmelden müssen.
MWST-Pflicht-Checker
Ab CHF 100'000 steuerbarem Jahresumsatz besteht in der Schweiz MWST-Pflicht (Art. 10 MWSTG).
Unternehmenstyp
Wie wird berechnet?
Standardgrenze: CHF 100'000 weltweiter Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen.
Vereine/Stiftungen: Erhöhte Grenze von CHF 150'000 bei fehlender Gewinnabsicht.
Ausgenommene Leistungen (Medizin, Bildung, Soziales, Finanzen) zählen nicht zum steuerbaren Umsatz und werden nicht berücksichtigt.
Schätzung ohne Gewähr. Massgebend ist Art. 10 MWSTG sowie die Auslegung durch die ESTV.
Wer ist MWST-pflichtig?
In der Schweiz ist grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person MWST-pflichtig, die mit steuerbaren Leistungen einen weltweiten Jahresumsatz von mehr als CHF 100'000 erzielt. Die Anmeldepflicht entsteht automatisch, sobald dieser Grenzwert überschritten oder absehbar ist.
Besondere Regelungen
- Vereine und Stiftungen ohne Gewinnabsicht sind erst ab CHF 150'000 Jahresumsatz steuerpflichtig.
- Ausgenommene Leistungen wie Arztleistungen, Schulen oder Banken zählen nicht zum steuerbaren Umsatz.
- Freiwillige Registrierung ist auch unterhalb der Grenze möglich, um Vorsteuerabzüge geltend zu machen.
Was nach der Anmeldung zu tun ist
Nach der Registrierung bei der ESTV müssen Sie quartalsweise (oder halbjährlich) MWST-Abrechnungen einreichen. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,5 % und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 %.