DSG/DSGVO-Checker
Klären Sie in 4 Fragen, ob das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), die EU-DSGVO oder beide Gesetze für Ihr Unternehmen gelten.
DSG/DSGVO-Checker
In 4 Fragen klären, ob das Schweizer DSG, die EU-DSGVO oder beide Datenschutzgesetze für Ihr Unternehmen gelten.
1. Bearbeitet Ihr Unternehmen Personendaten natürlicher Personen?
z. B. Name, E-Mail, Adresse, IP-Adresse, Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Cookies mit Personenbezug
Wie wird berechnet?
DSG (nDSG): Schweizer Datenschutzgesetz, gilt seit 1. September 2023.
DSGVO: EU-Datenschutz-Grundverordnung, gilt auch für Schweizer Unternehmen mit EU-Kundschaft (Marktortprinzip, Art. 3 Abs. 2 DSGVO).
Dieser Checker gibt eine erste Einschätzung. Für verbindliche Aussagen ziehen Sie einen Datenschutzanwalt bei.
Das revidierte DSG gilt seit September 2023
Das Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) wurde grundlegend revidiert und ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es ist weitgehend an die EU-DSGVO angelehnt, gilt aber für die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen in der Schweiz.
DSGVO gilt auch für Schweizer Unternehmen
Schweizer Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU/EWR anbieten oder deren Verhalten beobachten, unterstehen der DSGVO (Marktortprinzip, Art. 3 Abs. 2 DSGVO). Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen eine Niederlassung in der EU hat.