BVG-Beitragsrechner (Pensionskasse)
Gesetzliche Mindestbeiträge in die berufliche Vorsorge (2. Säule) nach Altersgruppe berechnen. Zeigt koordinierten Lohn und Aufteilung zwischen AN und AG.
BVG-Beitragsrechner (Pensionskasse)
Gesetzliche Mindest-BVG-Beiträge nach Altersgruppe und koordiniertem Lohn berechnen (2025).
Altersgutschrift: 7 % des koordinierten Lohns
Wie wird berechnet?
Koordinationsabzug 2025: CHF 25'725 (7/8 der maximalen AHV-Rente). Ergibt den koordinierten Lohn = versicherter Lohn im BVG-Obligatorium.
Eintrittsschwelle: CHF 22'050 Jahreslohn. Darunter: keine obligatorische BVG-Versicherung.
Altersgutschriften: 7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54), 18 % (55–65) des koordinierten Lohns. Arbeitgeber muss mindestens gleich viel zahlen wie Arbeitnehmer.
Nur obligatorischer Teil. Viele Pensionskassen versichern freiwillig mehr (überobligatorisch). Massgebend ist das Pensionskassen-Reglement.
Koordinationsabzug: Warum nicht der ganze Lohn versichert ist
Der BVG-Koordinationsabzug (CHF 25'725 im Jahr 2025) entspricht 7/8 der maximalen AHV-Rente. Er soll die Überversicherung verhindern, da die AHV bereits einen Teil des Einkommens abdeckt. Der verbleibende koordinierte Lohn ist die Basis für die BVG-Beiträge.
Obligatorisch und überobligatorisch
Dieser Rechner zeigt das gesetzliche Minimum (Obligatorium). Viele Pensionskassen versichern Lohnteile über CHF 88'200 freiwillig weiter (Überobligatorium) und wenden höhere Beitragssätze an. Das Reglement der jeweiligen Pensionskasse ist massgebend.
Freiwillige Einkäufe
Wer Vorsorgelücken hat (z. B. durch Teilzeitarbeit, Auslandsjahre oder Lohnerhöhungen), kann freiwillig in die Pensionskasse einkaufen. Einkäufe sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar und daher für Personen in hohen Steuerprogressionen besonders attraktiv.