Arbeitserlaubnis-Rechner Schweiz
Drei Fragen zu Staatsangehörigkeit, Tätigkeit und Dauer. Ergebnis: die wahrscheinlich zutreffende Bewilligungsart und die wichtigsten Anforderungen.
Arbeitserlaubnis-Rechner Schweiz
Drei Fragen. Ergebnis: wahrscheinliche Bewilligungsart und Anforderungen.
1. Staatsangehörigkeit
Wie wird berechnet?
EU/EFTA-Bürger profitieren vom Freizügigkeitsabkommen (FZA) und erhalten Bewilligungen ohne Nachweis des Inländervorrangs.
Drittstaatsangehörige unterliegen Jahreskontingenten. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein geeigneter CH- oder EU/EFTA-Bewerber verfügbar ist.
Schätzung auf Basis der allgemeinen Rechtslage (AIG, FZA). Verbindliche Auskunft erteilt das kantonale Migrationsamt oder das SEM.
EU/EFTA-Bürger: Freizügigkeitsabkommen (FZA)
Staatsangehörige der EU-27 sowie von Norwegen, Island und Liechtenstein (EFTA) profitieren vom Personenfreizügigkeitsabkommen. Sie erhalten Bewilligungen ohne Nachweis eines Inländervorrangs. Das Verfahren läuft über das kantonale Migrationsamt am Wohnort.
Drittstaaten: Kontingente und Inländervorrang
Für Staatsangehörige ausserhalb des EU/EFTA-Raums gelten strenge Zulassungsbedingungen. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass keine geeignete Person aus der Schweiz oder dem EU/EFTA-Raum verfügbar ist. Zusätzlich stehen nur begrenzte Jahreskontingente zur Verfügung.
Gründer aus dem Ausland
EU/EFTA-Staatsangehörige können in der Schweiz relativ unkompliziert ein Unternehmen gründen und sich als Selbständige anmelden (Ausweis B). Für Drittstaatsangehörige empfiehlt sich die Prüfung einer Anstellung als Geschäftsführer in der neu gegründeten Schweizer GmbH, da die Anforderungen für Selbständige sehr hoch sind.
Verbindliche Auskunft erteilt das Staatssekretariat für Migration (SEM) oder das kantonale Migrationsamt. Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.