Tool

13. Monatslohn-Rechner

13. Monatslohn berechnen: vollständiger Anspruch, Pro-rata bei unterjährigem Ein- oder Austritt und monatliche Rückstellung für Arbeitgeber.

13. Monatslohn-Rechner

Jahresanspruch, Pro-rata und monatliche Rückstellung (2026)

Wie wird berechnet?

Vollständiger Anspruch: entspricht einem Bruttomonatslohn (bei Vollzeit-Pensum).

Pro-rata: gearbeitete Monate ÷ 12 × vollständiger 13. Monatslohn.

Monatliche Rückstellung: Für Arbeitgeber empfiehlt sich eine monatliche Rückstellung von 1/12 des 13. Monatslohns in der Lohnbuchhaltung.

Der 13. Monatslohn unterliegt denselben Sozialversicherungsabzügen wie der ordentliche Lohn.

Hinweis: Dieses Tool dient nur zur Orientierung und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Treuhänder, Steuerberater oder die zuständige Behörde. Fehler bitte an report@startupschwiiz.ch melden.

13. Monatslohn: gesetzlich oder vertraglich?

Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Branchen im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Einzelarbeitsvertrag festgehalten. Einmal vereinbart, gilt er als Lohnbestandteil und ist nicht einseitig streichbar.

Auszahlungszeitpunkt

Typischerweise wird der 13. Monatslohn im Dezember oder in zwei Hälften (Sommer und Dezember) ausbezahlt. Er unterliegt denselben Sozialversicherungsabzügen wie der ordentliche Monatslohn.

Pro-rata bei Ein- oder Austritt

Tritt ein Mitarbeitender während des Jahres ein oder aus, besteht ein zeitanteiliger Anspruch. Grundlage sind die effektiv gearbeiteten Monate im betreffenden Kalenderjahr.