Gründung

Einzelunternehmen Schweiz gründen: Kosten, AHV und Haftung 2026

5. Mai 202610 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Einzelunternehmen benoetigt kein Mindestkapital und keinen Notar; es entsteht durch Aufnahme der Geschaeftstätigkeit.
  • Ein Handelsregistereintrag wird erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100000 obligatorisch (Art. 36 HRegV).
  • Die Haftung ist unbeschraenkt: Inhaber haften mit dem gesamten Privat- und Geschaeftsvermoegen.
  • AHV-Beiträge sind ab dem ersten Arbeitstag Pflicht, unabhaengig vom Umsatz oder einem HR-Eintrag.
  • Gewinne werden als Einkommen des Inhabers besteuert (Einkommenssteuer), nicht als Unternehmensgewinn.
  • Ab einem Jahresumsatz von CHF 500000 wird die doppelte Buchhaltung nach OR Art. 957 Pflicht.

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Unternehmensform in der Schweiz. Kein Mindestkapital, kein Notar, keine Gesellschafterbeschlüsse: Wer selbständig eine Geschäftstätigkeit aufnimmt, hat damit automatisch eine Einzelfirma gegründet.

Was einfach beginnt, trägt einen wichtigen Vorbehalt: Die Haftung ist unbeschränkt. Inhaber und Unternehmen sind rechtlich identisch. Geschäftliche Verbindlichkeiten werden zu persönlichen Verbindlichkeiten.

Dieser Guide erklärt, wann ein Handelsregistereintrag obligatorisch wird, wie AHV-Beiträge berechnet werden, was die Einzelfirma steuerlich bedeutet, und wann der Wechsel zur GmbH die bessere Wahl ist.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel informiert allgemein über das Einzelunternehmen als Rechtsform. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für komplexe Sachverhalte wie Umwandlung, Sozialversicherungseinstufung oder kantonale Steuerplanung empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Treuhänder oder Steuerberater.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Das Einzelunternehmen (auch Einzelfirma) ist keine Gesellschaft im juristischen Sinne; es ist eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt. Es entsteht ohne Gründungsakt, ohne Stammkapital, ohne Notar: allein durch die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.

Das Obligationenrecht sieht das Einzelunternehmen als deckungsgleich mit seinem Inhaber. Es gibt keine Rechtstrennung zwischen Privatperson und Unternehmen. Alle Verträge, Verbindlichkeiten und Vermögenswerte liegen direkt beim Inhaber.

Das ist der zentrale Unterschied zur GmbH oder AG: Dort haftet das Unternehmen als eigene juristische Person: Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Beim Einzelunternehmen gibt es diese Schranke nicht.

Typische Nutzer der Rechtsform:

  • Freiberufler (Berater, Designer, Entwickler, Übersetzer)
  • Handwerker und Dienstleister im lokalen Markt
  • Kleinhändler und saisonale Anbieter
  • Gründer in der Validierungsphase ohne laufenden Umsatz

Einzelunternehmen vs. GmbH: Direkter Vergleich

KriteriumEinzelunternehmenGmbH
RechtspersönlichkeitKeine (Inhaber = Unternehmen)Eigene juristische Person
HaftungUnbeschränkt (Privat- und Geschäftsvermögen)Beschränkt auf Stammkapital
MindestkapitalKeinesCHF 20'000
Notar bei GründungNicht erforderlichZwingend (Art. 777 OR)
GründungskostenCHF 0–200CHF 1'100–2'400
GründungsdauerSofort bis 2 Wochen3–6 Wochen
FirmennameFamilienname zwingend enthaltenFrei wählbar
BesteuerungEinkommenssteuer des InhabersGewinnsteuer + Einkommenssteuer Dividende
BuchhaltungVereinfacht bis CHF 500k UmsatzOrdentliche Buchhaltung immer Pflicht
VerwaltungsaufwandMinimalGV, Protokolle, Jahresabschluss
Investoren möglichNeinJa, via Stammanteile

Die GmbH bietet Haftungsschutz und Glaubwürdigkeit im B2B-Bereich, kostet aber mehr in Gründung und Verwaltung. Das Einzelunternehmen ist die schnellere und günstigere Wahl, solange das Haftungsrisiko überschaubar bleibt.

Wann ist der Handelsregistereintrag Pflicht?

Das Einzelunternehmen muss dann ins kantonale Handelsregister eingetragen werden, wenn:

  • der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt (Art. 36 Abs. 1 HRegV), oder
  • das Unternehmen kaufmännisch betrieben wird: regelmässige Umsätze, Mitarbeiter, Kreditgeschäfte

Unterhalb der Umsatzschwelle ist der Eintrag freiwillig. Er empfiehlt sich, wenn der Firmenname kantonal geschützt werden soll: Ein eingetragener Name schützt gegen verwechslungsfähige Neueintragungen im selben Kanton.

30-Tage-Frist

Überschreitet der Umsatz die CHF-100'000-Schwelle, muss die Anmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Eine Verzögerung kann zur zwangsweisen Eintragung durch das HR-Amt führen.

Wer einen HR-Eintrag vornimmt, erscheint anschliessend im zentralen Firmenindex Zefix.ch und erhält einen offiziellen HR-Auszug. Dieser ist in vielen B2B-Situationen Voraussetzung für Vertragsabschlüsse und Bankkonten.

Firmennamen: Welche Regeln gelten?

Das OR schreibt für Einzelunternehmen eine klare Regel vor: Der Familienname des Inhabers muss im Firmennamen enthalten sein (Art. 934 OR). Reine Fantasienamen ohne Nachnamen sind nicht zulässig.

Was möglich ist:

  • Nur Nachname: "Muster"
  • Nachname mit Tätigkeit: "Muster Consulting"
  • Vor- und Nachname: "Anna Muster"
  • Fantasieelement plus Nachname: "Nordlicht Muster"

Was abgelehnt wird:

  • Reine Fantasienamen ohne Nachnamen
  • Begriffe, die eine Gesellschaft suggerieren ("Muster & Partner" ohne tatsächliche Partner)
  • Verwechslungsgefährdende Schreibweisen mit bestehenden HR-Einträgen
  • Missbräuchliche oder täuschende Bezeichnungen

Häufiger Fehler

Viele Gründer kaufen eine Domain und drucken Visitenkarten, bevor sie geprüft haben, ob ein ähnlicher Name bereits im Handelsregister steht. Die kostenlose Vorabprüfung auf Zefix.ch dauert zwei Minuten.

Der Familienname muss in der offiziellen Schreibweise des Ausweises erscheinen: keine Abkürzungen, keine Änderungen. Das gilt für alle Geschäftsunterlagen, Verträge und Rechnungen.

Die Schritte zur Gründung

Schritt 1: Geschäftstätigkeit aufnehmen

Das Einzelunternehmen entsteht automatisch mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit: Es ist kein formeller Gründungsakt notwendig. Ab diesem Moment entstehen jedoch bereits Pflichten, insbesondere gegenüber der AHV.

Schritt 2: AHV-Anschluss einrichten

Die AHV-Anmeldung als Selbständigerwerbende/r ist ab dem ersten Arbeitstag Pflicht, unabhängig vom Umsatz und unabhängig davon, ob ein HR-Eintrag besteht. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Ausgleichskasse des Kantons oder der Branche.

Häufiger Fehler

Viele Gründer verschieben die AHV-Anmeldung, bis der Umsatz kommt. Das ist falsch. Die AHV-Pflicht entsteht mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Nicht angemeldete Beitragszeiten führen zu Lücken in der Altersvorsorge und können zu Nachzahlungen mit Verzugszinsen führen.

Schritt 3: Handelsregistereintrag (ab CHF 100'000 oder freiwillig)

Falls der Umsatz die Schwelle überschreitet oder der Eintrag freiwillig gewünscht ist, erfolgt die Anmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt. Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular (via EasyGov.swiss oder Papierformular des HR-Amts)
  • Kopie Ausweis oder Pass
  • Beschreibung des Unternehmenszwecks
  • Beglaubigte Unterschrift, nicht notariell, sondern amtlich (Gemeindehaus, PostFinance oder Notariat)

Eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar ist nicht erforderlich. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber der GmbH.

Schritt 4: MWST-Anmeldung (ab CHF 100'000 steuerbarer Umsatz)

Die Mehrwertsteuer-Anmeldung bei der ESTV wird obligatorisch, wenn der steuerbare Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt (Art. 10 MWSTG). Die Anmeldung muss innerhalb von 30 Tagen nach Überschreitung erfolgen und ist kostenlos.

Eine freiwillige Anmeldung unterhalb der Schwelle ist möglich und kann sinnvoll sein, wenn Vorsteuern auf grössere Anschaffungen (Geräte, Fahrzeuge, Büroausstattung) geltend gemacht werden sollen.

Kosten der Gründung

PositionBetrag (CHF)Anmerkung
Handelsregistereintrag80–150Kantonal variierend
Beglaubigte Unterschrift0–30Gemeindehaus, PostFinance
EasyGov-Nutzung0Bundesportal, kostenlos
MWST-Anmeldung ESTV0Kostenlos
Total Gründungskosten80–200Ohne laufende Kosten

Im Vergleich: Eine GmbH-Gründung kostet CHF 1'100–2'400. Das Einzelunternehmen ist die günstigste Einstiegsform, ohne Notariatsgebühren und ohne Mindestkapital.

Laufende Kosten entstehen durch Buchhaltung und Steuerberatung: Buchhaltungssoftware CHF 0–100 pro Monat (bexio ab CHF 39, Banana Accounting ab CHF 99/Jahr), professionelle Steuerberatung CHF 500–2'000 jährlich je nach Volumen.

AHV und Sozialversicherungen für Selbständigerwerbende

Beitragspflicht und Beitragshöhe

Selbständigerwerbende zahlen AHV-, IV- und EO-Beiträge auf ihr Nettoeinkommen. Die Beiträge sind einkommensstaffelt:

  • Einkommen unter CHF 17'400/Jahr: Mindestsatz, Mindestbeitrag CHF 530/Jahr (2025)
  • Einkommen CHF 17'400–CHF 60'500: Beitragssatz gleitend zwischen ca. 5,4% und 10%
  • Einkommen über CHF 60'500: Maximalsatz von rund 10%

Die AHV-Ausgleichskasse stellt nach Ablauf des Steuerjahres eine definitive Abrechnung aus. Während des laufenden Jahres werden provisorische Akontobeiträge erhoben, auf Basis des Vorjahreseinkommens geschätzt. Wer deutlich mehr verdient als im Vorjahr, sollte die Ausgleichskasse informieren, damit die Akontozahlungen angepasst werden.

Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung

Selbständigerwerbende sind nicht in der ALV (Arbeitslosenversicherung) versichert und zahlen keine entsprechenden Beiträge. Es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nach AVIG.

Das ist ein relevanter Unterschied zum Angestelltenverhältnis: Wer als Einzelunternehmer tätig war und die Tätigkeit aufgibt, kann keine ALV-Leistungen beziehen. Ausnahme: Wer parallel ein ALV-pflichtiges Angestelltenverhältnis geführt hat, kann auf dieser Basis allenfalls Leistungen beanspruchen.

Krankentaggeld und Unfallversicherung: Lücken schliessen

Für Selbständigerwerbende gibt es keine obligatorische Krankentaggeld- oder Unfallversicherung. Ein Arbeitsausfall durch Krankheit oder Unfall führt ohne private Absicherung zu direktem Einkommensausfall ab dem ersten Tag.

Versicherungslücken bei Einzelfirmen

Selbständige sind nicht gegen Nichtbetriebsunfälle (NBU) obligatorisch versichert. Die Grundkrankenversicherung (KVG) deckt keine Lohnausfälle. Eine freiwillige Krankentaggeldversicherung und eine NBU-Zusatzversicherung sind für Einzelunternehmer dringend empfohlen.

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Steuern: Einkommenssteuer statt Gewinnsteuer

Das Einzelunternehmen ist steuerlich transparent: Es zahlt selbst keine Gewinnsteuer. Der gesamte Unternehmensgewinn (Umsatz minus abzugsfähige Geschäftskosten) fliesst in die persönliche Steuererklärung des Inhabers.

Bundesebene: Direkte Bundessteuer auf das gesamte Einkommen (progressiver Tarif, Höchstsatz 11,5%)

Kantonal und kommunal: Einkommenssteuer mit stark variierenden Sätzen. Zug und Appenzell Ausserrhoden gehören zu den günstigsten Kantonen; Genf und Waadt zu den teuersten.

Vermögenssteuer: Das Geschäftsvermögen des Inhabers wird als Teil des privaten Vermögens der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer unterworfen, typischerweise 0,3–0,5% pro Jahr.

Vergleich zur GmbH-Besteuerung

Bei der GmbH gibt es zwei Besteuerungsebenen: Die Gesellschaft zahlt Gewinnsteuer (je nach Kanton ca. 12–25%), und der Gesellschafter zahlt Einkommenssteuer auf Dividenden. Die sogenannte wirtschaftliche Doppelbesteuerung wird durch den Teilbesteuerungsabzug auf qualifizierte Dividenden gemildert (Art. 20 Abs. 1bis DBG).

Beim Einzelunternehmen fällt nur eine Besteuerungsebene an. Bei tiefem bis mittlerem Gewinn ist das oft günstiger. Wer jedoch einen hohen Gewinn erzielt und ihn im Unternehmen behalten will, kann mit der GmbH-Struktur Steuern sparen, da Gewinne zu niedrigerem Gewinnsteuersatz einbehalten werden statt sofort als Einkommen besteuert zu werden.

Tipp zur Steuerplanung

Ab einem Unternehmergewinn von rund CHF 100'000 bis 150'000 lohnt sich eine Beratung, ob die GmbH-Struktur steuerlich günstiger wäre. Die Antwort hängt stark vom Kanton, der Dividendenpolitik und dem privaten Konsumbedarf ab.

Buchführungspflicht nach OR Art. 957

Die Buchführungspflicht hängt beim Einzelunternehmen vom Jahresumsatz ab.

Unter CHF 500'000 Jahresumsatz: Vereinfachte Buchführung ("Milchbüchleinrechnung") ist ausreichend. Pflicht ist:

  • Einnahmen und Ausgaben vollständig erfassen
  • Vermögenslage dokumentieren (Inventar, Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Belege aufbewahren (6 Jahre)

Einfache Buchhaltungssoftware oder eine strukturierte Tabelle genügen für die meisten Einzelunternehmen.

Ab CHF 500'000 Jahresumsatz: Ordentliche doppelte Buchhaltung nach OR Art. 957 ff. wird Pflicht:

  • Vollständiger Kontenplan
  • Bilanz und Erfolgsrechnung
  • Jahresabschluss mit Anhang

Steuern und Rücklagen: Bei Einzelunternehmern wird keine Quellensteuer erhoben. Die Steuern werden nach Einschätzung durch die Steuerbehörde provisorisch und definitiv veranlagt. Es ist wichtig, laufend Rücklagen zu bilden, typischerweise 20–30% des Gewinns je nach Kanton und Einkommenshöhe.

Häufige Fehler

AHV-Anmeldung aufgeschoben: Die AHV-Pflicht entsteht mit Aufnahme der Tätigkeit. Wer die Anmeldung auf "sobald Umsatz kommt" verschiebt, riskiert Nachzahlungen mit Verzugszinsen und Lücken in der Altersvorsorge.

Unbeschränkte Haftung unterschätzt: Viele Gründer denken: "Ich habe wenig Vermögen: also kein Risiko." Das Risiko entsteht durch Verbindlichkeiten: Lieferantenrechnungen, Mietverträge, Schadenersatzansprüche. Die Haftung ist vollumfänglich und gilt auch für zukünftiges Privatvermögen.

Keine Trennung von Privat- und Geschäftskonten: Ein separates Geschäftskonto ist nicht gesetzlich erzwungen, aber dringend empfohlen. Es erleichtert die Buchhaltung erheblich und schützt vor unübersichtlichen Vermögensverhältnissen bei Steuerprüfungen.

MWST-Schwelle übersehen: Wer CHF 100'000 Umsatz überschreitet, ohne sich anzumelden, schuldet die Mehrwertsteuer trotzdem, inklusive Verzugszinsen. Die ESTV kann rückwirkend Steuern erheben.

Zu lange mit dem Rechtsformwechsel gewartet: Mit steigendem Umsatz und wachsendem Haftungsrisiko verliert das Einzelunternehmen seine Vorteile. Die Umwandlung in eine GmbH ist ein geplanter Schritt, keine Notfallmassnahme nach einem Schadensfall.

Wann lohnt sich der Wechsel zur GmbH?

Als Faustregel gilt: Ab einem Jahresgewinn von CHF 100'000 bis 150'000 oder sobald bedeutende Haftungsrisiken entstehen (Mitarbeiter, physische Produkte, Kundenverträge mit Schadenersatzklauseln) lohnt sich eine Beratung zur GmbH-Umwandlung.

Welche Dienste helfen bei der Gründung?

EasyGov

Offizielles Bundesportal für Einzelfirmen-Anmeldungen

Kostenlos

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bexio

Buchhaltungssoftware für Schweizer KMU und Selbständige

Ab CHF 39 pro Monat

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Zefix

Schweizer Handelsregister-Suche

Kostenlos

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Checkliste: Einzelunternehmen in der Schweiz

Vor Aufnahme der Tätigkeit:

  • Rechtsform geprüft: Einzelunternehmen oder direkt GmbH?
  • Firmennamen auf Zefix.ch vorab geprüft (falls HR-Eintrag geplant)
  • Separates Geschäftskonto eröffnet (empfohlen)
  • Buchhaltungssystem eingerichtet (Software oder Tabelle)

Ab erstem Arbeitstag:

  • AHV-Anmeldung als Selbständigerwerbende/r bei der Ausgleichskasse eingereicht
  • Belege ab Tag 1 aufbewahren (6 Jahre)
  • Versicherungen geprüft: Haftpflicht, Krankentaggeld, NBU

Bei Umsatz über CHF 100'000:

  • Handelsregistereintrag beim kantonalen HR-Amt (via EasyGov.swiss oder direkt)
  • Beglaubigte Unterschrift beschaffen (Gemeindehaus oder PostFinance)
  • MWST-Anmeldung bei ESTV innerhalb von 30 Tagen

Laufend:

  • Rücklagen für Steuern bilden (keine Quellensteuer, Selbstverantwortung)
  • Rücklagen für AHV-Nachzahlungen (Akontobeiträge bei höherem Einkommen anpassen lassen)
  • Jährliche Prüfung: Lohnt sich der Wechsel zur GmbH?

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Haeufige Fragen

Brauche ich für ein Einzelunternehmen einen Notar?
Nein. Das Einzelunternehmen ist die einzige Unternehmensform in der Schweiz ohne Pflicht zur oeffentlichen Beurkundung. Es entsteht durch Aufnahme der Geschaeftstätigkeit. Beim Handelsregistereintrag (ab CHF 100000 Jahresumsatz) wird lediglich eine beglaubigte Unterschrift benoetigt, kein Notar.
Wann muss ein Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?
Die Eintragung wird obligatorisch, wenn der Jahresumsatz CHF 100000 uebersteigt oder das Unternehmen kaufmaennisch betrieben wird (Art. 36 HRegV). Die Anmeldung muss innerhalb von 30 Tagen nach Schwellenueberschreitung erfolgen. Unterhalb der Schwelle ist eine freiwillige Eintragung moeglich und schuetzt den Firmennamen kantonal.
Wie hoch sind die AHV-Beiträge für Selbstaendige 2025?
Selbständigerwerbende zahlen AHV/IV/EO auf ihr Nettoeinkommen. Der Beitragssatz liegt gestaffelt zwischen ca. 5,4% und 10% (ab CHF 17400). Der Mindestbeitrag betraegt CHF 530 pro Jahr. ALV (Arbeitslosenversicherung) entfaellt für Selbstaendige; es gibt keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschaedigung.
Wie wird ein Einzelunternehmen in der Schweiz besteuert?
Das Einzelunternehmen hat keine eigene Steueridentitaet. Saemtliche Gewinne zaehlen als Einkommen des Inhabers und werden zusammen mit allfaelligem Privateinkomme auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene besteuert. Es gibt keine Gewinnsteuer wie bei GmbH oder AG.
Kann ich meinen Firmennamen frei waehlen?
Nein. Bei einem Einzelunternehmen muss der Familienname des Inhabers zwingend im Firmennamen enthalten sein (Art. 934 OR). Ergaenzungen wie Vorname, Taetigkeit oder Fantasieelemente sind erlaubt, z.B. 'Muster Webdesign' oder 'Anna Muster Consulting'. Reine Fantasienamen ohne Nachnamen sind nicht zulaessig.
Was passiert, wenn das Einzelunternehmen Schulden macht?
Der Inhaber haftet persoenlich und unbeschraenkt mit dem gesamten Vermoegen. Glaeubiger koennen auf Bankkonten, Ersparnisse, Fahrzeuge und Immobilien zugreifen. Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie die rechtzeitige Umwandlung in eine GmbH sind die wichtigsten Schutzmassnahmen.
Wie wandelt man ein Einzelunternehmen in eine GmbH um?
Die Umwandlung umfasst Statutenausarbeitung, oeffentliche Beurkundung durch einen Notar und Handelsregistereintrag der neuen GmbH. Das Stammkapital von mindestens CHF 20000 muss einbezahlt werden. Gesamtkosten: typisch CHF 2000 bis 4000. Haeufiger Zeitpunkt: ab Jahresumsatz CHF 300000 bis 500000.
Thomas Kaufmann

Thomas Kaufmann

Spezialist für Unternehmensgründung

Thomas Kaufmann begleitet Gründer bei der Wahl der Rechtsform und dem Handelsregistereintrag. Zuvor war er als Notariatsgehilfe tätig.