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Nebenberuflich selbständig in der Schweiz: AHV, Steuern und was der Arbeitgeber wissen muss 2026

10. Mai 20267 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Nebenberuflich Selbständige zahlen AHV auf ihr Nebeneinkommen, auch wenn der Haupterwerb aus einer Anstellung besteht. Die Beiträge werden bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnorts separat abgerechnet.
  • Wer im Hauptberuf bereits den AHV-Mindestbeitrag (CHF 514/Jahr, 2025) bezahlt, kann auf den Mindestbeitrag für die Nebentätigkeit verzichten, nicht aber auf die Beiträge auf dem tatsächlichen Nebeneinkommen.
  • MWST-Pflicht entsteht erst bei einem Gesamtumsatz (Haupterwerb exklusive) von über CHF 100'000 pro Jahr. Viele nebenberuflich Selbständige bleiben darunter und sind MWST-befreit.
  • Der Arbeitsvertrag mit dem Hauptarbeitgeber kann Nebentätigkeiten einschränken oder eine Meldepflicht vorsehen. Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie starten.
  • Überschreitet das Nebeneinkommen dauerhaft das Haupteinkommen, qualifiziert die Ausgleichskasse die Tätigkeit möglicherweise als hauptberuflich, mit anderen Beitragspflichten.

Nebenberufliche Selbständigkeit ist in der Schweiz weit verbreitet. Ob freiberufliche Beratung am Wochenende, eine App die Einnahmen generiert, Fotografie-Aufträge oder der kleine Online-Shop neben dem Bürojob: Hunderttausende Schweizerinnen und Schweizer verdienen neben ihrem Haupterwerb zusätzliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.

Was viele überrascht: Schon ab CHF 2'300 Jahresgewinn greifen klare rechtliche Pflichten. Wer diese kennt und von Anfang an korrekt handelt, vermeidet unangenehme Nachforderungen und nutzt gleichzeitig die steuerlichen Möglichkeiten der Nebentätigkeit voll aus.

Hauptberuflich oder nebenberuflich: Was entscheidet?

Die Abgrenzung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbständigkeit ist im Schweizer Recht nicht scharf definiert. Als Faustregel gilt:

Hauptberuflich selbständig sind Sie, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit Ihren Haupterwerb darstellt, also das Haupteinkommen aus der Selbständigkeit kommt, nicht aus einer Anstellung.

Nebenberuflich selbständig sind Sie, wenn Sie gleichzeitig als Arbeitnehmer angestellt sind und das Anstellungseinkommen Ihren Lebensunterhalt überwiegend sichert.

Die kantonale Ausgleichskasse beurteilt diese Frage im Einzelfall. Massgebliche Kriterien:

  • Verhältnis von Anstellungs- zu Selbständigeneinkommen
  • Aufwand in Stunden für die jeweilige Tätigkeit
  • Ob die selbständige Tätigkeit eigenständig und dauerhaft ist

Übersteigt das Nebeneinkommen dauerhaft das Haupteinkommen, wird die Ausgleichskasse eine Reklassifizierung vornehmen. Das ändert zwar nicht automatisch die Beitragspflicht, kann aber Auswirkungen auf die BVG-Pflicht und die Säule 3a-Limite haben.

AHV: Was auf das Nebeneinkommen fällig wird

Beitragspflicht ab CHF 2'300

Sobald der Nettoreingewinn aus der Nebentätigkeit CHF 2'300 pro Kalenderjahr übersteigt, sind AHV/IV/EO-Beiträge fällig. Dieser Betrag entspricht dem aktuellen AHV-Mindestbeitrag und wird regelmässig angepasst.

Der Beitragssatz für selbständige Nebeneinkünfte:

Einkommensbereich (Nebenerwerb netto)AHV/IV/EO-Beitrag
Bis CHF 2'299Kein Beitrag
CHF 2'300 bis CHF 58'800Gleitend von 5,371 % bis 10 %
Über CHF 58'80010 % (plus Verwaltungskosten)

Wo Beiträge abrechnen?

Als nebenberuflich Selbständige/r zahlen Sie Ihre Beiträge bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnorts, separat von den Beiträgen, die Ihr Hauptarbeitgeber für Sie abrechnet. Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an und erhalten Sie eine Selbständigkeitserklärung.

Die Ausgleichskasse verlangt jährlich eine Einkommensmeldung. In der Regel basiert die Abrechnung auf dem vom Steueramt festgestellten steuerbaren Einkommen aus Nebentätigkeit.

Mindestbeitrag und Doppelzahlung

Eine häufige Frage: «Muss ich als Angestellter, der schon AHV zahlt, nochmal den Mindestbeitrag für die Nebentätigkeit zahlen?»

Die Antwort: Nein, wenn Sie im Hauptberuf bereits mindestens den jährlichen AHV-Mindestbeitrag (2025: CHF 514) zahlen, entfällt der Mindestbeitrag für die Nebentätigkeit. Was nicht entfällt: die prozentualen Beiträge auf dem tatsächlich erzielten Nebeneinkommen, sofern dieses CHF 2'300 übersteigt.

Steuern: Das Nebeneinkommen korrekt deklarieren

Einkommensteuer

Das Nettoeinkommen aus der Nebentätigkeit (Einnahmen minus abziehbare Kosten minus AHV-Beiträge) wird Ihrem steuerpflichtigen Einkommen hinzugezählt. Es ist in der Steuererklärung separat auszuweisen, nicht als Teil des Lohneinkommens.

Das bedeutet in der Praxis: Wer CHF 150'000 Jahreseinkommen aus Anstellung hat und CHF 30'000 netto aus Nebenerwerb erzielt, wird auf CHF 180'000 Gesamteinkommen besteuert. Je nach Steuerprogression des Kantons kann das die Grenzsteuerbelastung erheblich erhöhen.

Abziehbare Kosten

Alle direkt mit der Nebentätigkeit zusammenhängenden Ausgaben sind gewinnsteuermindernd abzugsfähig. Typische abziehbare Kosten:

  • Arbeitsmittel: Computer, Kamera, Werkzeug, Software-Abonnements
  • Büroanteil: Wenn Sie ein Arbeitszimmer ausschliesslich für die Nebentätigkeit nutzen, anteiliger Miet- oder Eigentümeraufwand (typisch: Anteil an Wohnfläche x Jahresmiete)
  • Fahrtkosten: Kilometer zu Kunden, öV-Tickets für Kundentermine
  • Weiterbildung: Fachliteratur, Kurse, Konferenzen, soweit beruflich relevant
  • Marketing: Website-Kosten, Visitenkarten, Inserate
  • AHV-Beiträge: Die selbst bezahlten AHV-Beiträge auf die Nebentätigkeit sind vollständig abziehbar

Wichtig: Führen Sie von Beginn weg eine saubere Buchhaltung, auch wenn sie einfach ist. Quittungen aufbewahren, Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Bei einer Steuerrevision müssen Sie alle Abzüge belegen können.

Kontenführung

Öffnen Sie von Beginn an ein separates Konto für die Nebentätigkeit. Das schützt Sie vor der Vermischung mit Privatfinanzen und erleichtert die Buchhaltung erheblich. Ein einfaches Privatkonto bei einer Digitalbank (Neon, Wise) genügt für den Anfang; ein offizielles Geschäftskonto ist erst bei HR-Eintrag oder GmbH-Gründung verpflichtend.

Was der Arbeitsvertrag vorschreibt

Dies ist der Punkt, den viele Neugründer übersehen, und der arbeitsrechtlich die grössten Risiken birgt.

Meldepflicht

Viele Schweizer Arbeitsverträge enthalten eine Meldepflicht für Nebentätigkeiten. Sie sind dann verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die geplante Tätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen. Verletzungen dieser Pflicht können je nach Vertrag und Schwere zur Abmahnung oder Kündigung führen.

Nebentätigkeitsverbote und Konkurrenzklauseln

Manche Verträge enthalten ein generelles Nebentätigkeitsverbot oder zumindest ein Verbot für konkurrenzierende Tätigkeiten (Konkurrenzklausel).

Ein generelles Verbot ist nach Schweizer Arbeitsrecht nur bedingt durchsetzbar: Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Absolute Verbote werden von Gerichten oft als unverhältnismässig qualifiziert, sofern kein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers erkennbar ist.

Ein Verbot der konkurrenzierenden Nebentätigkeit ist dagegen regelmässig zulässig und wird von Gerichten häufig gestützt. Wer als IT-Berater angestellt ist und nebenberuflich Informatikdienstleistungen anbietet, bewegt sich in einem rechtlichen Graubereich, selbst ohne explizites Verbot im Vertrag (Treuepflicht gemäss Art. 321a OR).

Empfehlung: Lesen Sie Ihren Vertrag sorgfältig. Wenn eine Meldepflicht besteht, informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich. Wenn Unklarheiten bestehen, lassen Sie den Vertrag von einer Fachperson prüfen.

Arbeitszeit und Erholung

Art. 321e OR verpflichtet Arbeitnehmer zur Sorgfalt und Treue, auch ausserhalb der Arbeitszeit. Wer die Nebentätigkeit so intensiv betreibt, dass die Hauptarbeit darunter leidet (Erschöpfung, nachlassende Leistung), riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.

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MWST: Wann wird sie fällig?

CHF 100'000-Grenze

Die MWST-Pflicht entsteht erst, wenn der Jahresumsatz aus der selbständigen Nebentätigkeit CHF 100'000 übersteigt. Massgebend ist der Umsatz (nicht der Gewinn). Der Lohn aus Ihrer Anstellung zählt nicht dazu.

Für die meisten nebenberuflich Selbständigen ist die MWST-Pflicht daher kein Thema: Der Umsatz bleibt in der Regel unter dieser Schwelle.

Freiwillige MWST-Registrierung

Sie können sich freiwillig MWST-registrieren, auch wenn Ihr Umsatz unter CHF 100'000 liegt. Das macht Sinn, wenn Sie:

  • Hohe vorsteuerberechtigte Einkäufe tätigen (z.B. teure Geräte, Software)
  • Mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten, die Ihre MWST-Nummer verlangen

Der Nachteil: MWST-Abrechnung erfordert vierteljährliche Abrechnungen und erhöht den administrativen Aufwand.

Steuerbefreiungen für bestimmte Tätigkeiten

Einige Tätigkeiten sind von der MWST ausgenommen, unabhängig vom Umsatz:

  • Bildungsleistungen (Schulunterricht, Nachhilfe)
  • Ärztliche und therapeutische Leistungen
  • Kulturelle Leistungen (in bestimmten Fällen)

Prüfen Sie, ob Ihre Nebentätigkeit unter eine Steuerausnahme fällt.

Versicherungen: Was sich ändert, und was nicht

Krankenversicherung

Ihre KVG-Grundversicherung läuft durch die Nebentätigkeit nicht anders. Sie bleiben bei derselben Krankenkasse.

BVG (Berufliche Vorsorge)

Als Angestellter mit Hauptjob sind Sie über Ihren Arbeitgeber in der Pensionskasse versichert. Für das Nebeneinkommen besteht keine BVG-Pflicht, solange Sie nebenberuflich tätig sind. Sie können aber freiwillig einer BVG-Sammelstiftung beitreten.

Interessanter: Sie können auf dem Nebeneinkommen erhöhte Säule 3a-Einlagen nicht direkt geltend machen, der erhöhte Satz (bis CHF 35'280 oder 20 % des Nettoeinkommens) gilt nur für hauptberuflich Selbständige ohne BVG-Anschluss. Nebenberuflich Selbständige zahlen als Angestellte in die BVG und sind damit an den normalen 3a-Maximalbetrag von CHF 7'258 (2025) gebunden.

UVG (Unfallversicherung)

Ihr Hauptarbeitgeber versichert Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle über das UVG. Diese Versicherung gilt aber nur für Unfälle im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit dem Hauptarbeitgeber. Für Tätigkeiten im Rahmen der Nebentätigkeit kann eine separate Unfallversicherung für Selbständige sinnvoll sein.

Berufshaftpflicht

Je nach Art der Nebentätigkeit ist eine Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert. Wer als Berater, IT-Dienstleister oder Architekt nebenberuflich tätig ist, haftet persönlich für Schäden, die durch seine Beratung entstehen. Die Prämien sind oft überschaubar (CHF 300 bis CHF 1'200/Jahr) und sind steuerlich als Betriebskosten abziehbar.

Wachstum: Der Weg zur Haupterwerbstätigkeit

Wenn die Nebentätigkeit wächst, stellt sich irgendwann die Frage: Wann kündige ich den Hauptjob?

Finanzielle Faustregeln:

  • Das Nebeneinkommen deckt mindestens 12 Monate Lebenshaltungskosten in Rücklagen
  • Der Umsatz ist konsistent und kommt aus mindestens 3 bis 5 verschiedenen Kundenquellen
  • Die Pipeline für die nächsten 6 Monate ist ausreichend gefüllt

Rechtliche Schritte beim Übergang:

  1. AHV-Status bei der Ausgleichskasse von nebenberuflich auf hauptberuflich umstellen
  2. BVG-Anschluss prüfen: Entweder freiwillig einer Sammelstiftung beitreten oder die BVG-Mittel aus der Pensionskasse des Arbeitgebers in eine Freizügigkeitsstiftung übertragen
  3. UVG-Versicherung für Selbständige abschliessen
  4. Taggeldzusatzversicherung bei Krankheit prüfen: Als Selbständige/r sind Sie nicht gegen Erwerbsausfall durch Krankheit pflichtversichert, eine freiwillige Krankentaggeldversicherung ist wichtig
  5. Handelsregister-Eintrag oder GmbH-Gründung, falls noch nicht geschehen

Die nebenberufliche Selbständigkeit ist die risikoärmste Methode, ein Schweizer Unternehmen aufzubauen. Sie testen den Markt, bauen Kundschaft auf und überprüfen Ihr Geschäftsmodell, mit dem Sicherheitsnetz des Hauptjobs.

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Haeufige Fragen

Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Selbständigkeit informieren?
Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge in der Schweiz enthalten eine Meldepflicht für Nebentätigkeiten oder ein Nebentätigkeitsverbot für konkurrenzierende Tätigkeiten. Wer ohne die nötige Genehmigung in derselben Branche tätig ist, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur fristlosen Kündigung. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig.
Wie viel AHV zahle ich auf mein Nebeneinkommen?
Der volle Selbständigen-AHV-Satz von 10 % (AHV 8,7 % + IV 1,4 % + EO 0,5 %) gilt auf das Nettoeinkommen aus der Nebentätigkeit, gleitend reduziert bei niedrigen Einkommen bis CHF 58'800. Zusätzlich erhebt die Ausgleichskasse einen Verwaltungskostenbeitrag von typischerweise 0,3 bis 0,5 %. Beiträge aus dem Haupterwerb als Angestellte/r werden separat durch Ihren Arbeitgeber abgerechnet.
Kann ich meine Nebenerwerbskosten von der Steuer abziehen?
Ja. Alle direkt mit der Nebentätigkeit zusammenhängenden Kosten sind als Gewinnungskosten abziehbar: Werkzeuge, Software, Fachliteratur, Bürokosten, Weiterbildung, Fahrtkosten zu Kunden, anteilige Telefonkosten. Der Nachweis erfolgt über Belege und eine saubere Buchhaltung. Das Nebeneinkommen abzüglich Kosten und AHV-Beiträge ist steuerpflichtiges Einkommen.
Ab wann bin ich MWST-pflichtig?
Die MWST-Pflicht entsteht, wenn Ihr Jahresumsatz aus selbständiger Tätigkeit CHF 100'000 überschreitet. Dabei zählt der Umsatz aus der Nebentätigkeit allein, nicht Ihr Lohn aus der Anstellung. Viele nebenberuflich Selbständige bleiben unter dieser Grenze und sind MWST-befreit. Freiwillige MWST-Registrierung ist möglich, wenn Sie Vorsteuer auf Geschäftsausgaben geltend machen möchten.
Was passiert, wenn ich hauptberuflich werden möchte?
Der Übergang von nebenberuflich zu hauptberuflich ist steuerlich und AHV-rechtlich relevant. Als hauptberuflich Selbständige/r zahlen Sie AHV auf das Gesamteinkommen zu den vollen Sätzen, können in eine BVG-Sammelstiftung eintreten und haben erweiterte Abzugsmöglichkeiten für die Säule 3a (bis CHF 35'280 oder 20 % des Nettoeinkommens). Melden Sie den Statuswechsel Ihrer Ausgleichskasse.
Sarah Brunner

Sarah Brunner

Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Sarah Brunner schreibt zu MWST, AHV und der direkten Bundessteuer. Sie hat einen Abschluss in Steuerrecht und mehrere Jahre Beratungspraxis.