Finanzierung

SBFI-Übergangsmassnahmen: Was 2026 von der Notlösung übrig bleibt

14. Mai 20267 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz ist seit 1. Januar 2025 rückwirkend wieder voll an Horizon Europe, Euratom und Digital Europe assoziiert; das EU-Programmes-Agreement wurde am 10. November 2025 unterzeichnet.
  • Bestehende Verträge aus den Calls 2021 bis 2024 (kollaborative Projekte, ERC, MSCA, EIC Accelerator) bleiben über ihre gesamte Laufzeit unter SBFI-Direktfinanzierung gültig.
  • Cascade-Funding-Calls (FSTP), die 2025 oder später eröffnet wurden, sind nicht mehr durch SBFI gedeckt.
  • Bis März 2026 hatte das SBFI 2'469 gültige Förderanträge erfasst und 2'450 davon bewilligt; Gesamtbudget der Übergangsmassnahmen rund CHF 2,6 Mrd.
  • Für ERC Transfer Grants stehen ab 1. Januar 2026 nur noch Mittel aus laufenden Dekommittierungen zur Verfügung; First-come-first-served.

Mit der Unterzeichnung des EU-Programmes-Agreements am 10. November 2025 ist die Schweiz rückwirkend per 1. Januar 2025 wieder voll an Horizon Europe, Euratom und Digital Europe assoziiert. Damit endet die Phase der SBFI-Übergangsmassnahmen für neue Anträge. Was 2026 noch läuft, was ausläuft und was Schweizer KMU mit bestehenden Verträgen wissen müssen, fasst dieser Artikel zusammen.

SBFI heisst auf Deutsch und Französisch SBFI, auf Englisch SERI

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) heisst auf Englisch State Secretariat for Education, Research and Innovation (SERI). In offiziellen Dokumenten und Pressemeldungen werden beide Abkürzungen genutzt. Inhaltlich handelt es sich um dieselbe Behörde.

Hintergrund: Warum es Übergangsmassnahmen gab

Nach dem Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen 2021 wurde die Schweiz für die Periode 2021 bis 2024 als nicht-assoziiertes Drittland im Horizon-Paket geführt. Schweizer Forschende und Unternehmen verloren die Möglichkeit, EU-Verbundprojekte zu koordinieren oder als Beneficiary direkt EU-Mittel zu beziehen.

Das SBFI lancierte die Übergangsmassnahmen 2021 bis 2024 mit einem Gesamtbudget von rund CHF 2,6 Mrd.:

  • CHF 1,8 Mrd. für die Direktfinanzierung kollaborativer Projekte (Schweizer Beneficiary-Ersatz)
  • CHF 0,8 Mrd. für Ersatzinstrumente bei nicht zugänglichen Programmteilen (ERC Starting/Consolidator/Advanced Grants, MSCA, EIC Accelerator)

Bis März 2026 hatte das SBFI 2'469 gültige Förderanträge erfasst und 2'450 davon bewilligt. Die Übergangsmassnahmen waren in ihrer Dimension einmalig in der Schweizer Forschungsförderung und werden noch jahrelang Auszahlungen generieren, bis die letzten Projekte aus den 2024er-Calls abgeschlossen sind.

Re-Assoziierung 2025: Was sich konkret geändert hat

Mit der rückwirkenden Re-Assoziierung per 1. Januar 2025 sind Schweizer Akteure wieder gleichberechtigte Teilnehmer an Horizon Europe.

Was wieder offen ist seit 2025:

  • Direkte Antragstellung bei der Europäischen Kommission über das Funding & Tenders Portal
  • Konsortialführung in kollaborativen Projekten (Coordinator-Rolle)
  • ERC Starting, Consolidator und Advanced Grants
  • MSCA-Postdoctoral Fellowships und MSCA-Doctoral Networks
  • EIC Accelerator (Grant + Equity)
  • Eurostars-3 als vollwertiges Mitgliedsland (siehe separater Artikel)

Was nicht voll assoziiert bleibt:

  • Spezialziele Cybersecurity und Halbleiter im Rahmen von Digital Europe
  • Teile der Weltraum-Calls
  • Bestimmte Verteidigungs-relevante Bereiche

Für die nicht-assoziierten Bereiche flankiert das SBFI weiterhin national. Schweizer Teilnehmer reichen ihre Anträge nicht direkt bei der EU-Kommission ein, sondern bei der zuständigen Schweizer Agentur (SNF, Innosuisse, ESA-Kanäle).

Was 2026 ausläuft

Direktfinanzierung kollaborativer Projekte aus 2025er-Calls

Grant Agreements positiv evaluierter 2025er-Calls werden direkt mit der EU-Kommission unterzeichnet. Das SBFI finanziert hier nicht mehr nach. Schweizer Beneficiary-Status ergibt sich automatisch aus der vollen Assoziierung.

Cascade-Funding-Calls (FSTP) ab 2025

Cascade-Funding-Calls (Financial Support to Third Parties), die 2025 oder später eröffnet wurden, sind nicht mehr durch SBFI gedeckt. Schweizer Antragsteller bewerben sich direkt beim jeweiligen Konsortialprojekt.

Übergangsregelungen für EIC und ERC

Für die Calls ab 2025 bewerben sich Schweizer Forschende und KMU wieder direkt bei der Europäischen Kommission. Die Übergangslösungen (z.B. ERC Top-up Funding über SNF, EIC Accelerator Grant-Komponente über SBFI) entfallen für neue Anträge.

Was 2026 weiterläuft

Bestehende Verträge aus den Calls 2021 bis 2024

Verträge, die unter den Übergangsmassnahmen abgeschlossen wurden, bleiben über ihre gesamte Laufzeit gültig. Das umfasst:

ProgrammlinieLaufzeit-ÜbergangReporting
Kollaborative Projekte (2021-24)bis Projektende, oft 2027/28über SBFI
ERC Starting/Consolidator/Advanced (2021-24)bis Projektende, bis 2029über SNF/SBFI
MSCA-Postdoctoral Fellowships (2021-24)bis Projektendeüber SNF
EIC Accelerator (2021-24)bis Meilenstein-Erreichungüber SBFI

Eine Migration auf EU-Verträge ist nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen. Wer einen laufenden Übergangsmassnahmen-Vertrag hat, schliesst diesen unter dem ursprünglichen Reporting-Regime ab.

ERC Transfer Grants: Restmittel ab 1. Januar 2026

Für ERC Transfer Grants stehen ab 1. Januar 2026 nur noch Mittel aus laufenden Dekommittierungen zur Verfügung (Projekte, die nicht oder nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden). Die Vergabe erfolgt nach First-come-first-served-Prinzip; eine Garantie auf Förderung besteht nicht.

Subsidiäre SBFI-Förderung bei EU-Verfahrensproblemen

Sollte die Vertragsabwicklung mit der EU für ein erfolgreich evaluiertes Projekt im Einzelfall scheitern (formale Probleme, Eligibility-Streit), übernimmt das SBFI subsidiär die Grant-Komponente. Die Equity-Komponente (z.B. beim EIC Accelerator) wird nicht subsidiär gedeckt.

Diese subsidiäre Sicherheit ist bewusst eingerichtet, um Schweizer Antragsteller vor reinen Verfahrensrisiken zu schützen, die aus der Übergangsphase entstehen können.

Nicht-assoziierte Programmteile

Für die nicht-assoziierten Bereiche (Cybersecurity und Halbleiter im Rahmen von Digital Europe, Teile der Weltraum-Calls) flankiert das SBFI weiterhin mit nationalen Übergangsinstrumenten. Hier reichen Schweizer Teilnehmer ihre Anträge bei den zuständigen Schweizer Agenturen ein.

Bestehende Verträge nicht ohne Beratung anpassen

Wer Anpassungen an einem laufenden SBFI-Vertrag erwägt (z.B. Verlängerung, Budgetumbuchung, Konsortialwechsel), sollte das nur in Absprache mit der zuständigen SBFI-Stelle tun. Eigenmächtige Vertragsänderungen können den Förderanspruch gefährden. Kontaktstelle: europrogram@sbfi.admin.ch.

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EIC Accelerator 2026: Cut-off-Termine

Schweizer KMU bewerben sich seit 2025 wieder direkt bei der Europäischen Kommission, unter denselben Bedingungen wie EU-Mitgliedstaaten. Der EIC Accelerator gilt als das wichtigste EU-Instrument für innovative Scaleups.

Cut-offDatum 2026
Cut-off 17. Januar 2026
Cut-off 24. März 2026
Cut-off 36. Mai 2026
Cut-off 48. Juli 2026
Cut-off 52. September 2026
Cut-off 64. November 2026

Maximale Förderung: EUR 2,5 Mio. Grant plus EUR 10 Mio. Equity. Die Equity-Komponente fliesst über den EIC Fund. Schweizer Teilnehmer haben den vollen Zugriff.

Implikationen für KMU mit Übergangsverträgen

Reporting unverändert

Wer einen Vertrag aus 2021 bis 2024 hat, schliesst diesen unter den ursprünglichen Bedingungen ab. SBFI-Reporting-Regime, Auditpflichten und Vertragsklauseln gelten weiter.

Neue Anträge ab 2025: direkt bei der EU

Für alle Anträge ab Programmjahr 2025 gilt: direkte Einreichung über das EU Funding & Tenders Portal. Eligibility-Klärung, Antragsstrategie und Konsortialaufbau am besten mit Euresearch oder direkt mit der zuständigen NCP-Stelle (National Contact Point) abstimmen.

Parallele Schienen bleiben offen

Die nationalen Eurostars-3-Schiene und Innosuisse-Innovationsprojekte laufen unverändert. Wer ein KMU-geführtes Konsortialprojekt plant, prüft Eurostars-3 als günstigere Variante mit kürzerem Verfahren als der EIC Accelerator.

Übergangsverträge sind nicht migrierbar

Eine Migration eines bestehenden SBFI-Vertrags auf einen EU-Vertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wer in der laufenden Periode auf eine vermeintlich bessere EU-Schiene umsteigen will, riskiert administrative Komplikationen ohne klaren Mehrwert.

Häufige Missverständnisse rund um die Re-Assoziierung

„Mein laufender SBFI-Vertrag wird automatisch ein EU-Vertrag": Falsch. Bestehende Verträge bleiben SBFI-Verträge bis Projektende.

„Ich kann ab 2026 keine SBFI-Übergangsmittel mehr beantragen": Grundsätzlich richtig für die meisten Programmlinien. Ausnahmen: ERC Transfer Grants (Restmittel) und nicht-assoziierte Programmteile.

„Die EU-Vertragsabwicklung ist ein Risiko für Schweizer KMU": Teilweise. Das SBFI deckt die Grant-Komponente subsidiär, falls die EU-Abwicklung scheitert. Die Equity-Komponente (EIC Accelerator) ist nicht abgesichert.

„Eurostars-3 ist nicht mehr nötig, jetzt habe ich ja Horizon Europe direkt": Falsch. Eurostars-3 hat eine eigene Logik (KMU-Führung, kleinere Konsortien, Time-to-Market-Fokus) und ist für viele KMU schlanker und schneller als Horizon-Europe-Verbundprojekte.

„Die Übergangsmassnahmen waren ein Notnagel ohne Spuren": Falsch. Die Übergangsmassnahmen werden noch bis 2028 oder länger Auszahlungen generieren. Mehrere hundert Schweizer Forschungsprojekte laufen noch unter diesem Regime.

Ressourcen für Schweizer Antragsteller

  • SBFI Übergangsmassnahmen-Seite: Offizielle Status-Updates, Q&A-Dokumente, Vertragsmanagement
  • Euresearch: Schweizer Beratungsorganisation für Horizon Europe, kostenlose Antragsberatung
  • EU Funding & Tenders Portal: Antragstellung für alle EU-Programme
  • Innosuisse: Eurostars-3, EUREKA, nationale F&E-Förderung
  • SNF: ERC, MSCA und nationale Forschungsförderung

EU Funding & Tenders Portal

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Euresearch

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Haeufige Fragen

Muss ich meinen laufenden SBFI-Vertrag aus den Übergangsmassnahmen jetzt kündigen oder anpassen?
Nein. Bestehende Verträge aus den Calls 2021 bis 2024 bleiben über ihre gesamte Laufzeit unverändert in Kraft und müssen unter dem ursprünglichen Reporting-Regime abgeschlossen werden. Eine Migration auf EU-Verträge ist nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen. Kontaktstelle: europrogram@sbfi.admin.ch.
Kann ich für 2026 noch Übergangsmassnahmen beantragen?
Für die meisten Programmlinien nicht mehr. Die Direktfinanzierung kollaborativer Projekte aus 2025er-Calls läuft direkt über die Europäische Kommission, da die Schweiz wieder voll assoziiert ist. ERC, MSCA, EIC Accelerator und kollaborative Projekte werden seit 2025 wieder bei der EU eingereicht. Ausnahmen gelten für ERC Transfer Grants (Restmittel, First-come-first-served) und für nicht-assoziierte Programmteile (Cybersecurity, Halbleiter, Teile von Weltraum-Calls).
Was sind nicht-assoziierte Programmteile und welche Förderung gibt es dafür?
Bestimmte Bereiche von Horizon Europe und Digital Europe bleiben ausserhalb der vollen Schweizer Assoziierung, darunter die Spezialziele Cybersecurity und Halbleiter im Rahmen von Digital Europe sowie Teile der Weltraum-Calls. Hier flankiert das SBFI weiterhin national, vermittelt über SNF, Innosuisse und ESA-Kanäle. Schweizer Teilnehmer reichen ihre Förderanträge nicht direkt bei der EU-Kommission ein, sondern bei der zuständigen Schweizer Agentur.
Was passiert, wenn die Vertragsabwicklung mit der EU für ein Projekt nicht klappt?
Sollte ein erfolgreich evaluiertes Projekt aus formalen Gründen nicht durch die EU finanziert werden können, übernimmt das SBFI subsidiär die Grant-Komponente. Die Equity-Komponente (z.B. beim EIC Accelerator) wird nicht subsidiär gedeckt. Diese Sicherheit wurde bewusst eingerichtet, um Schweizer Antragsteller vor reinen Verfahrensrisiken zu schützen.
Welche Cut-off-Termine gelten 2026 für den EIC Accelerator?
Der EIC Accelerator hat 2026 sechs Step-2-Cut-offs: 7. Januar, 4. März, 6. Mai, 8. Juli, 2. September und 4. November. Schweizer KMU bewerben sich seit 2025 wieder direkt bei der Europäischen Kommission unter denselben Bedingungen wie EU-Mitgliedstaaten. Maximale Förderung: EUR 2,5 Mio. Grant plus EUR 10 Mio. Equity.
Wo finde ich aktuelle Informationen zur Schweizer Beteiligung an Horizon Europe?
Die offizielle SBFI-Seite zu den Übergangsmassnahmen führt Status-Updates, Q&A-Dokumente und Kontaktstellen. Euresearch ist die Schweizer Beratungsorganisation für Horizon Europe und unterstützt Antragsteller kostenfrei bei Eligibility, Antragsstrategie und Konsortialaufbau. Aktive Beratungsstellen gibt es in Bern, Zürich, Lausanne und an verschiedenen Hochschulen.
Michael Bauer

Michael Bauer

Startup-Finanzierung und Investoren

Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.