Finanzierung
Innovationsprojekte mit Umsetzungspartner 2026: Die flexibilisierte 40-60% Co-Finanzierungs-Regel verstehen
Das Wichtigste in Kürze
- Seit der Innosuisse-Beitragsverordnung vom 1. Januar 2023 ersetzt die flexible 40-60-Prozent-Bandbreite die alte starre 50-50-Aufteilung; in Sonderfällen sind auch tiefere oder höhere Quoten möglich.
- Der Umsetzungspartner trägt 40 bis 60 Prozent der direkten Projektkosten als Eigenleistung; Innosuisse finanziert die direkten Kosten des Forschungspartners inklusive Overhead.
- Zusätzlich zur Eigenleistung muss der Umsetzungspartner einen Cash-Anteil von mindestens 5 Prozent der Gesamtprojektkosten an den Forschungspartner zahlen.
- Die Bewilligungsquote bei Innosuisse-Innovationsprojekten liegt 2024/2025 bei rund 40 Prozent; KMU mit weniger als 50 Mitarbeitenden stellen 4 von 5 geförderten Umsetzungspartnern.
- Innosuisse meldet 2025 eine Rekord-Nachfrage von 832 Gesuchen; jeder geförderte Franken erzeugt laut Wirkungsanalyse rund CHF 5.10 zusätzliche Wertschöpfung in der Schweiz.
Das Innosuisse-Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner ist das mit Abstand grösste Förderinstrument für angewandte Forschung in der Schweiz. Seit der Beitragsverordnung vom 1. Januar 2023 ist die Co-Finanzierung nicht mehr starr bei 50 Prozent fixiert, sondern flexibel zwischen 40 und 60 Prozent möglich. Wer die Spannweite versteht und richtig anwendet, kann den Eigenleistungsanteil in vielen Fällen reduzieren.
Dieser Artikel erklärt die Regel im Detail: was die 40 bis 60 Prozent abdecken, wer den genauen Wert festlegt, welche Eigenleistungen zählen und welche typischen Fehler dazu führen, dass Gesuche abgelehnt werden.
Was sich 2023 geändert hat
Bis Ende 2022 mussten Umsetzungspartner exakt 50 Prozent der Projektkosten als Eigenleistung tragen, plus einen Cash-Anteil von 10 Prozent an den Forschungspartner. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Spannweite 40 bis 60 Prozent für die Eigenleistung; der Cash-Anteil wurde auf 5 Prozent reduziert. Rechtsgrundlage: Innosuisse-Beitragsverordnung vom 26. Oktober 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023.
Wie die 40-60-Prozent-Regel funktioniert
Die Regel betrifft die Aufteilung der direkten Projektkosten zwischen den beiden Hauptakteuren eines Innovationsprojekts:
- Forschungspartner (Schweizer Hochschule oder akkreditierte Forschungseinrichtung): erhält von Innosuisse die direkten Kosten seines Anteils erstattet, inklusive Personal, Material und Overhead.
- Umsetzungspartner (Schweizer KMU, Startup, Grossunternehmen, Verwaltung, NPO): trägt 40 bis 60 Prozent der gesamten direkten Projektkosten als Eigenleistung. Diese fliesst nicht an Innosuisse oder den Forschungspartner, sondern verbleibt als interner Aufwand beim Umsetzungspartner.
Die genaue Quote innerhalb der Bandbreite wird vom Konsortium gemeinsam vorgeschlagen und im Antrag begründet. Innosuisse prüft die Plausibilität und kann in begründeten Fällen Anpassungen verlangen. In Sonderfällen sind auch Quoten unter 40 oder über 60 Prozent zulässig.
Wer 40 Prozent erreicht und wer 60 Prozent trägt
In der Praxis hängt die Position innerhalb der Spannweite von mehreren Faktoren ab.
Tendenziell näher bei 40 Prozent:
- Frühphasen-Startups mit knapper Eigenkapitaldecke
- Projekte mit hohem technischem Risiko (frühe TRL-Stufen)
- KMU mit weniger als 50 Mitarbeitenden in Schlüsselsektoren der Innovationspolitik (Cleantech, Health, Deep Tech)
- Erstanträge eines Unternehmens (kein bisheriger Innosuisse-Track-Record erforderlich)
Tendenziell näher bei 60 Prozent:
- Etablierte Grossunternehmen mit Forschungsbudget
- Projekte mit klar absehbarer kurzfristiger Markteinführung
- Projekte mit überdurchschnittlich grossem Unternehmensnutzen pro Förderfranken
- Sektoren mit starker industrieller Verwertung (Maschinenbau, Pharma-Hersteller, etablierte Software-Firmen)
Quote nicht willkürlich wählen
Wer als KMU die 40-Prozent-Position beantragt, muss sie begründen können. Innosuisse-Gutachter erkennen rasch, wenn die Spannweite nur aus Kostenoptimierungs-Gründen am unteren Rand gewählt wird. Eine plausible Begründung verweist auf Risikoprofil, finanzielle Tragfähigkeit oder die strategische Relevanz für die Schweizer Innovationslandschaft.
Was als Eigenleistung zählt
Die Eigenleistung des Umsetzungspartners besteht aus mehreren Komponenten. Sie muss buchhalterisch nachvollziehbar sein und im Antrag detailliert ausgewiesen werden.
Personalkosten: Stunden eigener Mitarbeitender, die direkt am Projekt arbeiten, bewertet zu marktüblichen Vollkosten (inkl. Sozialabgaben, Pensionskasse, anteilige Gemeinkosten). Die Stundenansätze müssen plausibel sein; weit über oder unter Marktniveau führt zu Rückfragen.
Materialkosten: Rohstoffe, Komponenten, Laborverbrauchsmaterial, Software-Lizenzen, die das Unternehmen für das Projekt beschafft oder einsetzt. Material zählt nur, wenn es projektnotwendig und in der Buchhaltung als Aufwand erfasst ist.
Infrastrukturnutzung: anteilige Abschreibung von Maschinen, Räumlichkeiten, Testanlagen, die im Projekt verwendet werden. Die Berechnung folgt den Standardregeln der Schweizer Finanzbuchhaltung (lineare Abschreibung).
Externe Drittleistungen: unter bestimmten Bedingungen zulässig, etwa Spezial-Analytik oder Prototypenbau, die intern nicht abgebildet werden können.
Mindest-Cash-Anteil an den Forschungspartner: zusätzlich zu allen oben genannten Eigenleistungen verlangt Innosuisse seit 2023 mindestens 5 Prozent der gesamten Projektkosten als direkten Barbeitrag an den Forschungspartner. Dieser fliesst auf das Konto der Hochschule und ist nicht Bestandteil der 40-60-Prozent-Eigenleistung.
Was Innosuisse finanziert
Innosuisse zahlt direkt an den Forschungspartner und deckt dort die direkten Projektkosten ab:
| Kostenposition Forschungspartner | Abdeckung durch Innosuisse |
|---|---|
| Personalkosten der Forschenden (Doktorierende, Postdocs, Senior Scientists) | nach Salärrichtlinien der jeweiligen Hochschule |
| Material und Verbrauchsmaterial | direkt erstattet |
| Externe Drittleistungen (Analytik, Spezialdienste) | direkt erstattet |
| Reise- und Konferenzkosten im Projekt | direkt erstattet |
| Overhead-Pauschale | gemäss Innosuisse-Richtlinien |
Das Geld fliesst nie direkt an das Unternehmen. Das Unternehmen trägt seine Eigenleistungen aus eigener Tasche und erfasst sie buchhalterisch als Aufwand.
Innovationsprojekt mit vs. ohne Umsetzungspartner
Seit 2023 unterscheidet Innosuisse zwei Förderlinien für Innovationsprojekte:
Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner. Das klassische Instrument für Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschule und Unternehmen. 40 bis 60 Prozent Eigenleistung des Umsetzungspartners, plus 5 Prozent Cash an den Forschungspartner.
Innovationsprojekt ohne Umsetzungspartner. Neu seit 2023. Eine Forschungseinrichtung kann selbständig Machbarkeitsstudien, Prototypen oder Versuchsanlagen entwickeln, auch über die früher geltende Begrenzung von 18 Monaten hinaus. Dieses Instrument ist nicht für Unternehmen gedacht, sondern für die Hochschule selbst.
Ergänzend gibt es seit 2023 das Startup Innovationsprojekt, bei dem Innosuisse Startups direkt mit bis zu 70 Prozent der Projektkosten fördert, ohne dass ein Forschungspartner zwingend ist. Dieses Instrument ist Gegenstand eines separaten Artikels.
Eligibility: wer einen Antrag stellen kann
Antragsberechtigt ist ein Konsortium aus mindestens einem Forschungs- und einem Umsetzungspartner:
- Mindestens ein Schweizer Forschungspartner (Hochschule, ETH-Bereich, akkreditierte Forschungseinrichtung)
- Mindestens ein Umsetzungspartner mit Sitz oder operativer Tätigkeit in der Schweiz
- Wissenschaftsbasierte Innovation mit nachweisbarem Marktbezug oder gesellschaftlichem Nutzen
- Innovationsgehalt klar gegen den Stand der Technik abgegrenzt (Literatur-, Bedarfs-, Markt- und Wettbewerbsanalyse Pflicht)
Internationale Konsortien sind im Rahmen von Eurostars-3 und Horizon-Europe-Programmen möglich; dafür gelten separate Regeln.
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Der Antragsprozess
Vorbereitung
Vor der Einreichung sollten Konsortien folgende Punkte klären:
- Wer übernimmt welche Arbeitspakete (klare Rollenverteilung Forschungs- vs. Umsetzungspartner)?
- Wie wird die 40-60-Prozent-Eigenleistung im Konsortium aufgeteilt, wenn mehrere Umsetzungspartner beteiligt sind?
- Wer hält welche Background-IP, und wie wird Foreground-IP verwertet?
- Welcher Innovationsrat-Themenbereich ist zuständig (Engineering, ICT, Life Sciences, Energy & Environment, Social Sciences & Business)?
Einreichung
Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Innolink-Portal. Der vollständige Antrag enthält:
- Projektbeschreibung mit klar formulierten F&E-Fragen
- Arbeitspaketplan mit Meilensteinen und Verantwortlichkeiten
- Marktanalyse und Verwertungsplan
- Kostenplan mit detaillierter Eigenleistung des Umsetzungspartners und Forschungspartner-Budget
- IP-Vereinbarung in Kurzform (Vollvertrag spätestens vor Projektstart)
- Risikobewertung (technisch und kommerziell)
Begutachtung
Anträge werden von externen Fachgutachtern bewertet. Bewertungskriterien:
- Wissenschaftliche und technische Qualität
- Innovationsgehalt und Differenzierung zum Stand der Technik
- Wirtschaftliches Potenzial und Markt-Verwertung
- Plausibilität des Konsortiums und der Arbeitspakete
- Wirtschaftlichkeit (Verhältnis Förderbeitrag zu erwarteter Wertschöpfung)
Entscheid
Der Innovationsrat fällt den Entscheid auf Basis der Gutachten. Bei positivem Bescheid schliesst Innosuisse den Subventionsvertrag mit dem Forschungspartner; das Konsortium unterzeichnet eine Kooperationsvereinbarung untereinander. Erst danach beginnt die formale Projektlaufzeit.
Zahlen 2024 und 2025
Die jüngsten Daten zeichnen ein deutliches Bild:
- Bewilligungsquote 2024: rund 41 Prozent aller Innovationsprojekt-Anträge
- Förderbeitrag 2024: CHF 341 Mio. an rund 350 nationale und 80 internationale Projekte
- 2025: Rekord-Nachfrage mit 832 eingereichten Gesuchen, ordentlicher Bundesbeitrag CHF 305.1 Mio. plus CHF 28.7 Mio. Übergangsmassnahmen für Horizon-Europe-Ausfallschutz
- KMU-Anteil: vier von fünf finanzierten Umsetzungspartnern haben weniger als 50 Mitarbeitende
- Wertschöpfungs-Wirkung: laut Wirkungsanalyse generiert jeder Innosuisse-Förderfranken rund CHF 5.10 zusätzliche Wertschöpfung in der Schweiz
Häufige Ablehnungsgründe
Innovationsgehalt nicht klar abgegrenzt. Wer den Stand der Technik nur skizziert und nicht mit Literatur belegt, verliert Punkte. Gutachter erwarten eine systematische Literaturanalyse mit Verweisen auf konkrete Publikationen oder Patente.
Schwacher Marktnachweis. Vage Aussagen wie "der Markt ist gross" reichen nicht. Erforderlich sind Marktgrösse mit Quellenangabe (TAM, SAM, SOM), Wettbewerber-Identifikation und ein nachvollziehbarer Verwertungspfad.
Unklare Rollenverteilung. Wenn der Forschungspartner Aufgaben übernimmt, die ein Ingenieurbüro genauso erbringen könnte (oder umgekehrt der Umsetzungspartner Grundlagenforschung leistet), wirkt das Konsortium konstruiert. Innosuisse hat eigene Faktenblätter zur Rollenabgrenzung publiziert.
Eigenleistung unrealistisch. Personalstunden ohne plausiblen Marktstundensatz, Material ohne Buchhaltungsbeleg oder Quoten am unteren Rand der Spannweite ohne Begründung wirken konstruiert.
Cash-Anteil von 5 Prozent vergessen oder falsch verbucht. Diese seit 2023 reduzierte, aber nach wie vor zwingende Komponente wird in Anträgen immer wieder übersehen.
Routine-F&E statt echter Forschung. Wenn das Projekt im Kern eine reguläre Produktentwicklung mit Hochschul-Etikett ist, lehnt Innosuisse ab. Es muss ein echter wissenschaftlicher Risikoanteil vorliegen.
Wiedereinreichung lohnt sich
Abgelehnte Gesuche können jederzeit überarbeitet neu eingereicht werden. Im Begleitbrief sollten die Änderungen explizit aufgelistet werden. Empirisch werden mehr als die Hälfte aller Wiedereinreichungen bewilligt, weil das Gutachterfeedback gezielt adressiert werden kann.
Strategische Kombination mit anderen Förderquellen
Das Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner ist selten das einzige Finanzierungsinstrument eines Startups. Sinnvolle Kombinationen:
- Innovationsscheck (CHF 15'000) als Vorstudie, deren Resultat als Grundlage für den späteren Antrag dient
- BRIDGE Proof of Concept für Jungforschende auf dem Weg zur Firmengründung
- Venture Kick (bis CHF 150'000) für den Unternehmensaufbau parallel zum Innosuisse-Projekt
- Wandeldarlehen oder Seed-Equity für die Marktphase, sobald das Forschungsergebnis demonstriert ist
- Bürgschaften (bis CHF 1 Mio. über BG OST-SÜD, BG Mitte, Cautionnement Romand) für betriebliche Investitionen ausserhalb des Innosuisse-Projekts
Die Kombination reduziert die Verwässerung der Gründeranteile in frühen Phasen erheblich, weil ein wesentlicher Teil der Forschungskosten nicht über Eigenkapital, sondern über nicht rückzahlbare Fördergelder finanziert wird.
Innosuisse Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner
40 bis 60 Prozent Eigenleistung, kein Anteilsverzicht
Förderbeitrag direkt an den Forschungspartner, typisch CHF 100'000 bis 1 Mio.
Venture Kick
Komplementäre Direktfinanzierung für Schweizer Startups
Bis CHF 150'000 nicht rückzahlbar
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Haeufige Fragen
Was bestimmt, ob ich 40 oder 60 Prozent Eigenleistung tragen muss?
Zählt die Arbeitszeit meiner Mitarbeiter als Eigenleistung?
Muss ich zusätzlich zum Eigenleistungsanteil Geld an die Hochschule zahlen?
Wie viele Einreichetermine pro Jahr gibt es?
Wie lange dauert ein typisches Innovationsprojekt?
Was passiert mit den IP-Rechten am Projektergebnis?
Michael Bauer
Startup-Finanzierung und Investoren
Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.