Finanzierung

Innovationscheck CHF 15'000 erklärt: Vorstudie mit Schweizer Hochschule ohne Cash-Anteil

14. Mai 20268 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Innovationsscheck deckt bis zu CHF 15'000 der Kosten eines Schweizer Forschungspartners für eine Vorstudie ab; das KMU zahlt nichts, solange das Budget des Forschungspartners 15'000 nicht überschreitet.
  • Förderberechtigt sind Schweizer KMU, Startups und Organisationen mit weniger als 250 Vollzeitstellen; ein konkreter Schweizer Forschungspartner muss bereits identifiziert sein.
  • Bearbeitungszeit liegt typischerweise bei 4 bis 6 Wochen, die Vorstudie selbst dauert maximal 6 Monate.
  • Nach Erhalt eines Innovationsschecks besteht eine 2-jährige Sperrfrist; pro Unternehmen ist nur eine Vorstudie pro 2-Jahres-Periode zulässig.
  • Laut Wirkungsstudie von INFRAS werden 77 Prozent der durch einen Innovationsscheck initiierten Ideen weiterverfolgt; 68 Prozent der KMU erreichen oder übertreffen ihre Projektziele.

Der Innosuisse-Innovationsscheck ist das niederschwelligste Förderinstrument des Bundes für Schweizer KMU und Startups, die erstmals mit einer Hochschule kooperieren wollen. Mit bis zu CHF 15'000 finanziert Innosuisse eine Vorstudie, ohne dass das Unternehmen einen Cash-Eigenanteil leisten muss. Das Geld fliesst direkt an den Forschungspartner, der die Studie durchführt.

Dieser Artikel erklärt, wer den Innovationsscheck beantragen kann, welche Aktivitäten gefördert werden, wie der Antragsprozess abläuft und welche Fehler bei der Einreichung am häufigsten zu einer Ablehnung führen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Förderhöhe: bis CHF 15'000 für den Forschungspartner. Cash-Eigenanteil des Unternehmens: keiner (sofern Kosten des Forschungspartners 15'000 nicht überschreiten). Laufzeit der Vorstudie: maximal 6 Monate. Bearbeitungszeit Antrag: 4 bis 6 Wochen. Sperrfrist nach Erhalt: 2 Jahre. Quelle: innosuisse.admin.ch, Stand 2026.

Was der Innovationsscheck finanziert

Der Innovationsscheck ist explizit als Einstiegsinstrument für Unternehmen konzipiert, die noch keine etablierte Forschungskooperation haben. Gefördert wird eine zeitlich begrenzte Vorstudie, die von einem Schweizer Forschungspartner durchgeführt wird.

Typische Aktivitäten im Rahmen eines Innovationsschecks:

  • Konzeptentwicklung für ein neues Produkt oder Verfahren
  • Machbarkeitsstudien für eine technische Idee
  • Literaturrecherche zum Stand der Wissenschaft
  • Bedarfs- und Potenzialanalysen
  • Markt- und Wettbewerbsanalysen mit wissenschaftlichem Fokus
  • Innovations- und Marktpotenzial-Analysen für neuartige Prozesse oder Dienstleistungen

Wichtig: Die Vorstudie muss einen klaren wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn liefern und auf eine spätere Innovation hinauslaufen. Reine Beratungs- oder Marketingleistungen sind nicht förderfähig.

Wer den Innovationsscheck beantragen kann

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Weniger als 250 Vollzeitstellen (FTE)
  • Im Schweizer Handelsregister eingetragen mit gültiger UID-Nummer
  • Bereits ein konkreter Schweizer Forschungspartner identifiziert
  • Keine Branchenbeschränkung (alle Themenbereiche sind zugelassen)

Für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und neu gegründete GmbH gilt: Sie können sich bewerben, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Innosuisse prüft die Substanz des Antragstellers im Rahmen der formalen Eingangsprüfung.

Häufiger Stolperstein: Forschungspartner zu spät kontaktiert

Wer den Antrag stellt, muss bereits einen Schweizer Forschungspartner an Bord haben. Es genügt nicht, das Thema zu beschreiben und Innosuisse um Vermittlung zu bitten. Wer keinen Hochschulkontakt hat, sollte sich frühzeitig an das Technologietransfer-Büro der nächstgelegenen Hochschule wenden oder über das Innosuisse-Netzwerk recherchieren.

Akkreditierte Schweizer Forschungspartner

Innosuisse akzeptiert als Forschungspartner alle Institutionen des Schweizer Hochschulsystems:

  • ETH Zürich und EPFL Lausanne
  • Forschungsanstalten des ETH-Bereichs: Empa, PSI (Paul Scherrer Institut), Eawag, WSL
  • Alle kantonalen Universitäten (Bern, Basel, Zürich, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Freiburg, Genf, Lausanne, Tessin)
  • Alle Fachhochschulen: ZHAW, OST, FHNW, BFH, HES-SO, SUPSI sowie weitere kantonale FH
  • Pädagogische Hochschulen
  • Weitere akkreditierte nicht-kommerzielle Forschungsstätten gemäss Hochschulförderungsgesetz

In der Praxis sind Fachhochschulen die mit Abstand häufigsten Partner bei Innovationsschecks, weil sie marktnahe Forschung betreiben und über kurze Reaktionszeiten verfügen.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Schritt 1: Forschungspartner finden und Projekt definieren

Der erste Schritt findet ausserhalb von Innosuisse statt. Unternehmen und Forschungspartner definieren gemeinsam:

  • Die zu beantwortende wissenschaftliche Fragestellung
  • Die konkrete Methodik der Vorstudie
  • Das Deliverable (Bericht, Modell, Datensatz, Prototyp-Skizze)
  • Den Personalaufwand und die Materialkosten beim Forschungspartner

Die Einreichung erfolgt elektronisch über innolink.innosuisse.ch. Das Gesuch enthält:

  • Beschreibung des Innovationsgehalts (was ist neu im Vergleich zum Stand der Technik)
  • Aufgaben des Forschungspartners
  • Definiertes Deliverable
  • Wettbewerbssituation und Markteinordnung
  • Nutzen für den Umsetzungspartner (das antragstellende Unternehmen)
  • Finanzplan mit Personal- und Materialkosten beim Forschungspartner

Es gibt keine Stichtage; Gesuche können laufend eingereicht werden.

Schritt 3: Formale und fachliche Prüfung

Innosuisse prüft zunächst die formalen Voraussetzungen (Sitz, UID, FTE-Grenze, Forschungspartner). Anschliessend bewerten Experten den Innovationsgehalt nach zwei Kernkriterien:

  • Wissenschaftliche Neuartigkeit: Geht das Projekt über das hinaus, was Stand der Technik ist?
  • Wirtschaftliche Relevanz: Hat das erwartete Resultat einen plausiblen Markt- oder Anwendungsnutzen?

Schritt 4: Entscheid und Vertrag

Der Entscheid wird vom Innovationsrat gefällt und per IncaMail mitgeteilt. Bei positivem Bescheid schliesst Innosuisse einen Subventionsvertrag mit dem Forschungspartner ab. Erst danach beginnt die formale Projektlaufzeit.

Schritt 5: Durchführung und Schlussbericht

Die Vorstudie muss innerhalb von maximal 6 Monaten abgeschlossen werden. Der Forschungspartner reicht über das Portal einen wissenschaftlichen und finanziellen Schlussbericht ein. Innosuisse erstellt darauf basierend die Schlussabrechnung und zahlt direkt an den Forschungspartner.

Wie das Geld fliesst

Eine wichtige Eigenheit des Innovationsschecks: Das Geld geht nie an das antragstellende Unternehmen, sondern direkt an den Forschungspartner. Das hat zwei praktische Konsequenzen:

  • Das Unternehmen muss keine Buchhaltung des Innosuisse-Beitrags führen; es gibt keine MWST-Pflicht auf den Förderbetrag, weil das Unternehmen ihn nie erhält.
  • Liegen die Kosten des Forschungspartners höher als CHF 15'000, muss das Unternehmen die Differenz selbst tragen. Genau hier entsteht in Einzelfällen doch noch ein Cash-Anteil; bei einer typischen Vorstudie unter dem Cap fliesst aber kein Franken vom Unternehmen.

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Innovationsscheck vs. Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner

Viele Antragsteller verwechseln den Innovationsscheck mit dem grösseren Innovationsprojekt. Die beiden Instrumente sprechen verschiedene Phasen an.

MerkmalInnovationsscheckInnovationsprojekt mit Umsetzungspartner
Förderbetragbis CHF 15'000typisch CHF 100'000 bis über CHF 1 Mio.
ZweckVorstudie, Machbarkeit, Konzeptvolle F&E-Umsetzung
Laufzeitmaximal 6 Monatetypisch 12 bis 36 Monate
Entscheidungsdauer4 bis 6 Wochen6 bis 14 Wochen je nach Themenbereich
Eigenleistung Firmakeine (bei Budget bis 15'000)40 bis 60 Prozent der direkten Projektkosten
Forschungspartnererforderlicherforderlich
Sperrfrist nach Erhalt2 Jahrekeine (mehrere Projekte parallel möglich)

In der Regel ist der Innovationsscheck der erste Schritt; ein erfolgreiches Vorstudien-Resultat dient dann als Grundlage für einen späteren Antrag auf ein vollständiges Innovationsprojekt.

Die häufigsten Ablehnungsgründe

Innosuisse veröffentlicht keine offiziellen Statistiken zu Ablehnungsgründen, aber aus Erfahrungsberichten von Antragstellern und Fachhochschulen wiederholen sich bestimmte Muster:

Innovationsgrad nicht klar belegt. Wer schreibt, "wir wollen ein neuartiges Produkt entwickeln", überzeugt die Gutachter nicht. Erforderlich ist eine klare Abgrenzung zum Stand der Technik mit Literaturzitaten und Wettbewerbsbeobachtungen.

Aufgabe des Forschungspartners zu vage formuliert. Der Gutachter muss erkennen, welche konkrete wissenschaftliche Arbeit der Forschungspartner liefert. Eine Beschreibung wie "die Hochschule begleitet uns bei der Entwicklung" ist zu unscharf.

Vorarbeiten fehlen im Antrag. Wettbewerbsanalyse, Literaturrecherche und Bedarfsanalyse müssen bereits im Antrag enthalten sein, nicht erst Inhalt der Vorstudie. Sonst wirkt der Antrag, als ob die grundlegende Recherche noch fehlt.

Antrag zu marketing-nah formuliert. Verkaufsorientierte Sprache statt forschungsorientierter Argumentation. Innosuisse ist keine Marketing-Förderung, sondern eine Wissenschafts-Innovations-Agentur.

Finanzplan unsauber. Ohne klare Aufschlüsselung in Personalstunden mit Marktstundensatz und Materialposten wirken die CHF 15'000 willkürlich.

Wiedereinreichung nach Ablehnung

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Innosuisse erlaubt eine überarbeitete Wiedereinreichung jederzeit. Das schriftliche Feedback der Gutachter sollte sorgfältig adressiert werden; ein knapper Begleitbrief, der die Änderungen erklärt, beschleunigt die zweite Prüfung.

Wirkung des Innovationsschecks: was die Daten zeigen

Eine 2022 publizierte Wirkungsstudie des Bundes (INFRAS) zeigt die nachgelagerte Wirkung des Innovationsschecks:

  • 77 Prozent der durch einen Scheck initiierten Innovationsideen werden nach Projektende weiterverfolgt
  • 68 Prozent der teilnehmenden Unternehmen erreichen oder übertreffen die im Antrag definierten Ziele
  • Rund 40 Prozent der Unternehmen reichen innerhalb von zwei Jahren einen Folgeantrag bei Innosuisse ein, häufig für ein vollständiges Innovationsprojekt
  • Die meisten Folgeprojekte entstehen aus der Kombination Innovationsscheck plus späteres Innovationsprojekt mit demselben Forschungspartner

Innosuisse meldete für 2025 zudem eine Rekord-Nachfrage von 832 Gesuchen über alle Förderinstrumente hinweg.

Innovationsscheck in der Finanzierungsplanung

Für ein technologieorientiertes Startup oder ein etabliertes KMU mit Innovationsambition ist der Innovationsscheck ein nützlicher erster Baustein in einer mehrstufigen Förderstrategie:

  1. Innovationsscheck (CHF 15'000) zur Klärung der wissenschaftlichen Machbarkeit
  2. Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner (typisch CHF 100'000 bis 1 Mio.) zur F&E-Umsetzung
  3. Innosuisse Startup Coaching (Initial, Core, Scale-up Vouchers) zur unternehmerischen Begleitung
  4. Parallel: Venture Kick (bis CHF 150'000) für den Unternehmensaufbau, Wandeldarlehen oder Seed-Runde für die Marktphase

Die Kombination reduziert die Verwässerung der Gründeranteile in frühen Phasen erheblich, weil ein Teil der Forschungskosten nicht über Eigenkapital, sondern über nicht rückzahlbare Fördergelder finanziert wird.

Innosuisse Innovationsscheck

Bis CHF 15'000 Vorstudie an einer Schweizer Hochschule

Förderbeitrag direkt an den Forschungspartner

Innovationsscheck beantragen

Venture Kick

Förderprogramm in drei Stufen für Schweizer Startups

Bis CHF 150'000 nicht rückzahlbar

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Haeufige Fragen

Brauche ich für den Innovationsscheck Eigenmittel?
Nein, solange die Kosten des Forschungspartners CHF 15'000 nicht überschreiten. Innosuisse zahlt diese Summe direkt an die Hochschule oder Forschungsstätte. Das Unternehmen muss weder eine Barzahlung leisten noch eine Cash-Eigenleistung nachweisen. Liegt das Budget des Forschungspartners über CHF 15'000, muss der Differenzbetrag vom Unternehmen oder einer anderen Quelle getragen werden.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Entscheid?
Die typische Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 6 Wochen ab vollständiger Einreichung. Innosuisse empfiehlt, das Gesuch mindestens 6 Wochen vor einer geplanten Sitzung des Innovationsrats einzureichen. Bei Ablehnung erfolgt die Mitteilung innert zwei Wochen; eine überarbeitete Wiedereinreichung ist jederzeit möglich.
Kann ich den Innovationsscheck mehrfach beantragen?
Innerhalb von zwei Jahren nach dem letzten Entscheid kann derselbe Antragsteller keinen zweiten Innovationsscheck erhalten. Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine erneute Beantragung möglich, etwa für eine Vorstudie zu einem anderen Innovationsfeld. Pro 2-Jahres-Periode gilt ein Scheck pro Unternehmen.
Welche Schweizer Hochschulen kommen als Forschungspartner in Frage?
Alle akkreditierten Hochschulforschungseinrichtungen: ETH Zürich, EPFL und die Forschungsanstalten des ETH-Bereichs (Empa, PSI, Eawag, WSL), alle kantonalen Universitäten, sämtliche Fachhochschulen (ZHAW, OST, FHNW, BFH, HES-SO, SUPSI) sowie Pädagogische Hochschulen. In der Praxis sind Fachhochschulen mit Abstand die häufigsten Partner bei Innovationsschecks.
Kann der Innovationsscheck mit anderen Innosuisse-Programmen kombiniert werden?
Grundsätzlich ja. Die Vorstudie aus dem Innovationsscheck dient häufig als Vorbereitung für ein späteres Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner oder für BRIDGE Proof of Concept. Eine Doppelfinanzierung derselben Arbeitspakete ist jedoch nicht zulässig; Folgeprojekte müssen klar abgrenzbare neue Forschungsfragen adressieren.
Was passiert mit den Resultaten der Vorstudie?
Die Verwertungsrechte werden zwischen Unternehmen und Forschungspartner im Vorfeld vertraglich geregelt. Innosuisse fordert keine Beteiligung an den Resultaten und keine Lizenzgebühren. Der Forschungspartner reicht nach Abschluss einen wissenschaftlichen und finanziellen Schlussbericht ein; erst danach erfolgt die Schlussabrechnung mit Innosuisse.
Michael Bauer

Michael Bauer

Startup-Finanzierung und Investoren

Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.