Finanzierung

Gebert Rüf InnoBooster: CHF 150'000 nach Venture Kick Stage 2

14. Mai 20268 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • InnoBooster vergibt bis CHF 150'000 an Schweizer Hochschul-Spinoffs als Bridge-Förderung über maximal 18 Monate.
  • Es ist kein offener Wettbewerb: Eingeladen werden ausschliesslich Spinoffs, die Venture Kick Stage 2, aber noch nicht Stage 3 erreicht haben.
  • Die Mittel fliessen an die Hochschule, nicht direkt an die Firma; Löhne werden über den Hochschulvertrag ausbezahlt.
  • Eingabetermine 2026: 1. Mai 2026 und 1. September 2026; rund 15 bis 20 InnoBooster pro Jahr, jährliches Pool ca. CHF 2,5 Mio.
  • Finanziert werden ausschliesslich Löhne (Hauptteil) und projektbezogene Materialkosten; keine Infrastruktur, keine Overheads.

Der InnoBooster der Gebert Rüf Stiftung ist die wichtigste Bridge-Förderung für Schweizer Hochschul-Spinoffs zwischen Venture Kick Stage 2 und der ersten Equity-Runde. Bis CHF 150'000 für maximal 18 Monate, nicht-dilutiv, ausschliesslich für Löhne und projektbezogene Materialkosten. Anders als Venture Kick selbst ist InnoBooster kein offener Wettbewerb, sondern eine Einladung an Stage-2-Sieger.

Dieser Artikel erklärt die Eligibility, den ungewöhnlichen Geldfluss über die Hochschule, die Eingabetermine 2026 und die Fallstricke, die viele Stage-2-Sieger übersehen.

Geldfluss läuft über die Hochschule, nicht direkt an die Firma

Der InnoBooster wird nicht an das Startup ausbezahlt. Die Mittel fliessen an die Hochschule, an der das Projekt institutionell verankert ist; Löhne werden über den Hochschulvertrag ausgezahlt. Wer nach der Inkorporation die institutionelle Verankerung verliert, kann den Grant nicht mehr beziehen. Diese Konstruktion ist load-bearing und wird in vielen Erstgesprächen übersehen.

Was die Gebert Rüf Stiftung ist

Die Gebert Rüf Stiftung wurde 1998 von Heinrich Gebert (1917 bis 2007), dem Patron des Sanitärtechnik-Konzerns Geberit, nach dem Verkauf des Familienunternehmens errichtet. Sie ist heute die grösste private Wissenschafts- und Innovationsstiftung der Schweiz, mit einem jährlichen Förderbudget von bis zu CHF 15 Mio.

Mission: „making science effective" – Wissenschaft soll praxiswirksam werden. Die Stiftung führt sieben Förderbereiche:

FörderbereichSchwerpunkt
Kick ProgramSpinoff-Förderung an Hochschulen, speist Venture Kick
First VenturesCHF 150'000 für Bachelor-/Master-Studierende an Fachhochschulen
InnoBoosterBridge-Förderung für Venture-Kick-Stage-2-Sieger
Education PioneersInnovative Bildungsprojekte
ScientainmentWissenschaftskommunikation
Eastern EuropeProjekte mit osteuropäischen Hochschulen
Foundation & SwitzerlandForschung zur Schweizer Stiftungslandschaft

Heinrich Gebert verkaufte Geberit 1997 an die Schweizer Investorengruppe Doughty Hanson und stiftete einen wesentlichen Teil des Erlöses. Heute ist die Stiftung mit einem mehrere hundert Millionen Franken umfassenden Vermögen ausgestattet.

Wie der InnoBooster funktioniert

Der InnoBooster ist eine Bridge-Förderung zwischen der Venture-Kick-Logik (Pre-Seed) und der ersten echten Equity-Runde (Seed/Series A). Er soll Spinoffs ermöglichen, in einem Zeitfenster von 12 bis 18 Monaten die nötige Reife für eine institutionelle Investition zu erreichen.

Förderhöhe: bis zu CHF 150'000 pro Projekt.

Laufzeit: maximal 18 Monate.

Förderfähige Kosten: ausschliesslich Löhne (Hauptteil) und projektbezogene Materialkosten. Nicht förderfähig sind Infrastruktur, Overheads, Marketing, Vertrieb oder Investitionsgüter.

Förderform: nicht-dilutiver Grant, kein Equity, kein Darlehen.

Jahres-Pool: rund CHF 2,5 Mio., was 15 bis 20 InnoBoostern pro Jahr entspricht (typisch 3 bis 6 pro Vergaberunde).

Eligibility: Nur Venture-Kick-Stage-2-Sieger

Der InnoBooster ist nicht ein offener Wettbewerb, sondern eine Einladung an einen klar definierten Personenkreis.

Berechtigt ist, wer:

  • Mindestens Venture Kick Stage 2 erreicht hat
  • Aber noch nicht Stage 3 absolviert hat
  • Verankerung an einer Schweizer Hochschule hat (ETH-Bereich, kantonale Universität, Fachhochschule oder Forschungsinstitut)
  • Proof of Concept und gesichertes IP zeigen kann
  • Erste Kunden, strategische Partner oder Pilotprojekte vorweist
  • Empfehlungsschreiben aus dem Förder- oder Investorennetzwerk vorlegen kann

Was als Empfehlungsschreiben akzeptiert wird:

  • Schreiben aus Innosuisse-, BRIDGE- oder Pioneer-Fellowship-Programmen
  • Letters of Intent von Lead-Customers
  • Soft Commits oder Pre-Term-Sheets von Investoren

Der Stichtag für die Eligibility ist das Pitch-Datum vor dem GRS-Stiftungsrat: an diesem Tag muss der Antragsteller noch nicht Stage 3 absolviert haben.

Der ungewöhnliche Geldfluss: Hochschule statt Firma

Eine Eigenheit des InnoBoosters, die viele Founders unterschätzen: die Mittel fliessen an die Hochschule, nicht direkt an die (allenfalls bereits gegründete) Firma. Das Projekt bleibt institutionell an der Hochschule verankert; Löhne werden über den Hochschulvertrag ausbezahlt.

Was das bedeutet:

  • Wer eine Spinoff-Vereinbarung mit der Hochschule hat, behält diese während der InnoBooster-Laufzeit
  • Wer die Hochschule formal verlässt (z.B. durch klare Trennung der Spinoff-Tätigkeit), riskiert die Eligibility
  • Lohnabrechnung erfolgt über den Hochschul-Payroll, nicht über das eigene Startup
  • Sozialleistungen (BVG, KTG, UVG) sind über die Hochschule abgedeckt

Praktischer Tipp: Vor der Antragstellung mit der Hochschul-Verwaltung (Technologietransfer-Büro, Forschungsadministration) klären, wie die Mittelverwaltung läuft. Eine schlecht koordinierte Hochschulverankerung kann den InnoBooster faktisch unbrauchbar machen.

Bei freiwilligem Venture-Kick-Ausstieg: Rückzahlungspflicht

Wer Venture Kick freiwillig vor Stage 3 verlässt, muss den InnoBooster-Grant zurückzahlen. Diese Klausel ist explizit. Sie ist ungewöhnlich für eine reine Stiftungsförderung und sollte vor der Antragstellung verstanden werden, falls eine Strategieänderung im Raum steht.

Bewerbungsablauf

Der Prozess ist zweistufig: schriftliche Bewerbung mit kurzem Pitch-Video, gefolgt von einer Präsentation vor dem Stiftungsrat.

Schritt 1: Schriftliche Bewerbung

Eingabe online auf grstiftung.ch. Bestandteile:

  • Projektbeschreibung mit Innovationsgrad, IP, Marktthese
  • Founderteam und Hochschulverankerung
  • Use-of-Funds-Plan mit Meilensteinen
  • Empfehlungsschreiben (Innosuisse, BRIDGE, Pioneer Fellowship, Investoren oder Kunden)
  • Elevator-Pitch-Video (typisch 2 bis 3 Minuten)

Schritt 2: Präsentation vor dem Stiftungsrat

Bei Shortlist-Auswahl wird das Team zu einer Präsentation vor dem Stiftungsrat eingeladen. Format: kurzer Pitch und intensives Q&A.

Bearbeitungsdauer

Maximal 3 Monate von der Eingabe bis zum Entscheid.

Reporting nach Förderzusage

  • Tranchen-Auszahlung gegen Meilensteine
  • Zwischen- und Schlussbericht an die Stiftung
  • Pflicht zur Fortführung des Venture-Kick-Prozesses bis Stage 3

Eingabetermine 2026

Der InnoBooster hat zwei feste Eingabetermine pro Jahr:

Termin 2026Datum
Frühjahrsrunde1. Mai 2026
Herbstrunde1. September 2026

Wer eine Eingabefrist verpasst, wartet bis zur nächsten Runde. Eine rollende Einreichung gibt es nicht.

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Was die Jury bewertet

Der Stiftungsrat bewertet die Bewerbungen anhand klar definierter Kriterien. Wer diese vorab verstanden hat, schreibt einen besseren Antrag.

Bewertungskriterien:

  • Marktpotenzial und Skalierbarkeit: wie gross ist der adressierbare Markt, wie skalierbar das Geschäftsmodell?
  • Klarheit des Use-of-Funds-Plans: sind die CHF 150'000 mit konkreten Meilensteinen verbunden?
  • Reife von POC und IP: ist der technische Fortschritt belegbar, ist das geistige Eigentum gesichert?
  • Qualität der ersten Kundenbeziehungen: Letters of Intent, Pilotprojekte, frühe Umsätze
  • Team und Execution: komplementäre Rollen, nachweisbare Umsetzungskraft
  • Glaubhafter Pfad zur Series A oder zur kommerziellen Eigenständigkeit innerhalb von 18 Monaten: das wichtigste Kriterium

Der letzte Punkt ist zentral. Der InnoBooster ist eine Bridge-Förderung. Wer keine plausible Antwort darauf hat, wo das Unternehmen in 18 Monaten steht, überzeugt nicht.

Andere Gebert-Rüf-Programme als Kontext

Die Gebert Rüf Stiftung führt mehrere komplementäre Förderbereiche, die für Schweizer Hochschul-Spinoffs relevant sein können.

First Ventures: CHF 150'000 für Bachelor- und Master-Studierende an Schweizer Fachhochschulen, die eine Geschäftsidee aus ihrer Abschlussarbeit weiterverfolgen wollen. Eigenständiger Bewerbungsprozess, kein Venture-Kick-Bezug.

Kick Program: Übergreifendes Programm zur Spinoff-Förderung an Hochschulen, das Venture Kick als wichtigstes Instrument umfasst. Founders kommen üblicherweise nicht direkt mit dem Kick Program in Kontakt, sondern erleben es indirekt über Venture Kick.

Pioneer Fellowship (ETH und andere Hochschulen): Eigenständiges Programm an der ETH Zürich (sowie weiteren Hochschulen), nicht von der Gebert Rüf Stiftung getragen, aber gut mit dem InnoBooster kombinierbar. Pioneer Fellowships finanzieren typisch 18 Monate für junge Forschende, die ihre Erfindung in ein Startup überführen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderschienen

Der InnoBooster ist nicht-dilutiv und kombinierbar mit anderen Programmen, sofern keine Doppelfinanzierung derselben Kosten entsteht.

KombinationMöglich?Anmerkung
InnoBooster + Innosuisse-Innovationsprojektjasaubere Kostenabgrenzung erforderlich
InnoBooster + BRIDGE Proof of Conceptjatypisch komplementär
InnoBooster + Pioneer Fellowshipjainhaltlich oft sinnvoll, Reporting separat
InnoBooster + Equity-RundejaInnoBooster bleibt Grant, kein Equity-Verzicht
InnoBooster + Bankdarlehenjaunkritisch

Wichtig: Bei jeder Kombination müssen die Kostenpläne sauber abgegrenzt sein. Wer dieselben Lohnstunden zweifach abrechnet, riskiert Rückforderungen oder den Verlust beider Förderungen.

Häufige Fehler bei InnoBooster-Bewerbungen

Stage-2-Window verpasst: Der häufigste Fehler. Stage-2-Sieger unterschätzen die zeitliche Knappheit und beantragen den InnoBooster nicht rechtzeitig. Sobald Stage 3 absolviert ist, fällt die Eligibility weg.

Use-of-Funds-Plan ohne klare Meilensteine: Wer „CHF 150'000 für Produktentwicklung" schreibt, fällt durch. Die Stiftung erwartet einen detaillierten Plan mit definierten Meilensteinen und nachvollziehbaren Lohnpositionen.

Fehlende Hochschulverankerung nach Inkorporation: Wer das Spinoff inkorporiert hat, ohne die Hochschulverankerung formal zu erhalten, kann den Grant nicht beziehen. Die Mittelverwaltung läuft über die Hochschule, nicht über die Firma.

Zu wenige externe Empfehlungsschreiben: Empfehlungen aus Innosuisse, BRIDGE, Pioneer Fellowship oder Investoren sind ein zentrales Glaubwürdigkeitssignal. Wer ohne solche Schreiben antritt, hat geringere Chancen.

Unrealistischer 18-Monats-Plan: Der InnoBooster soll in 18 Monaten zur Series A oder zur kommerziellen Eigenständigkeit führen. Pläne, die das offensichtlich nicht leisten können (z.B. Biotech mit langem regulatorischem Pfad ohne Zwischenmeilenstein), werden abgelehnt.

Überschneidung mit Innosuisse-Förderung ohne saubere Kostenabgrenzung: Wer dieselben Kosten doppelt finanziert, riskiert Rückforderungen aus beiden Programmen.

Stage-2-Sieger sollten den InnoBooster sofort vorbereiten

Wer Stage 2 gewinnt, erhält die formale Einladung zum InnoBooster. Optimaler Ablauf: sofort nach Stage 2 mit der Hochschul-Verwaltung den Geldfluss klären, Empfehlungsschreiben einholen und den Use-of-Funds-Plan ausarbeiten. Wer zwei bis drei Monate wartet, verkürzt das Zeitfenster bis Stage 3 unnötig.

Ressourcen für InnoBooster-Antragsteller

  • grstiftung.ch: Bewerbungsformular, Eingabetermine, Kontakte
  • venturekick.ch/innobooster: Übersicht aus der Venture-Kick-Perspektive
  • Hochschul-Technologietransfer-Büros: Ansprechpartner für die institutionelle Verankerung
  • innosuisse.ch: Innosuisse-Programme als parallele oder ergänzende Förderschienen
  • startupticker.ch: Berichterstattung zu InnoBooster-Empfängern und Alumni

Gebert Rüf InnoBooster

Bridge-Förderung für Venture-Kick-Stage-2-Sieger

Bis CHF 150'000 über max. 18 Monate

Gebert Rüf Stiftung aufrufen

Venture Kick

Voraussetzung für die InnoBooster-Einladung

Bis CHF 150'000 in drei Stufen

Venture Kick aufrufen

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Haeufige Fragen

Kann ich mich direkt für den InnoBooster bewerben, ohne vorher Venture Kick zu durchlaufen?
Nein. Der InnoBooster ist ausdrücklich an Venture-Kick-Stage-2-Status gekoppelt. Wer Stage 2 erreicht, aber noch nicht Stage 3 absolviert hat, ist eingeladen. Wer Stage 3 bereits gewonnen hat, kann den InnoBooster nicht mehr beantragen. Ein direkter Einstieg in den InnoBooster ohne Venture Kick ist nicht vorgesehen.
An wen werden die Mittel ausgezahlt? An mein Startup oder an die Hochschule?
An die Hochschule, nicht direkt an die Firma. Das Projekt bleibt institutionell an der Hochschule verankert, und Löhne werden über den Hochschulvertrag ausbezahlt. Wer das übersieht, kann nach der Inkorporation kein Geld mehr beziehen, weil die institutionelle Verankerung fehlt. Diese Konstruktion ist in vielen Stiftungsrechtskonstellationen üblich, aber für Founders oft überraschend.
Was passiert, wenn ich Venture Kick freiwillig vor Stage 3 verlasse?
Dann muss der InnoBooster-Grant zurückgezahlt werden. Die Förderung ist explizit an die Fortführung des Venture-Kick-Prozesses bis Stage 3 gekoppelt. Diese Regel ist ungewöhnlich und löst bei Founders, die ihre Strategie ändern, häufig Rückzahlungsverpflichtungen aus.
Wie viel Zeit habe ich nach Venture Kick Stage 2, um den InnoBooster zu beantragen?
Solange Stage 3 noch nicht absolviert ist. Praktisch heisst das: zwischen Stage 2 und Stage 3 hat man typisch zwei bis vier Monate, in denen das InnoBooster-Window offen ist. Wer zu lange wartet oder die Stiftungsrats-Präsentation schlecht vorbereitet, verliert die Eligibility, sobald Stage 3 absolviert wird.
Muss ich die Mittel zurückzahlen, wenn ich keine Series A erreiche?
Nein. Der InnoBooster ist nicht-dilutiv und nicht rückzahlbar (mit Ausnahme der Konstellation, dass Venture Kick freiwillig verlassen wird). Es entsteht weder Equity noch ein Darlehensvertrag. Reporting-Pflichten gibt es: Tranchen-Auszahlung gegen Meilensteine sowie Zwischen- und Schlussbericht an die Stiftung.
Kann ich den InnoBooster mit Innosuisse-Förderung kombinieren?
Ja, aber nur bei sauberer Kostenabgrenzung. Eine Doppelfinanzierung derselben Kosten durch InnoBooster und Innosuisse ist nicht erlaubt. In der Praxis bedeutet das: der InnoBooster deckt typisch andere Lohnpositionen, andere Projektphasen oder andere Materialkosten als ein paralleles Innosuisse-Innovationsprojekt. Beide Programme verlangen detaillierte Kostenpläne, in denen die Abgrenzung dokumentiert ist.
Michael Bauer

Michael Bauer

Startup-Finanzierung und Investoren

Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.