Finanzierung
BRIDGE Proof of Concept: CHF 130'000 für Jungforschende mit Markt-Ambition
Das Wichtigste in Kürze
- BRIDGE Proof of Concept ist ein gemeinsames Förderinstrument von Schweizerischem Nationalfonds (SNF) und Innosuisse für Jungforschende, deren Abschluss in der Regel höchstens vier Jahre zurückliegt.
- Maximaler Förderbeitrag CHF 130'000 pro Jahr; Standardlaufzeit 12 Monate, einmalige Verlängerung um maximal 6 Monate möglich.
- Vier Eingabefenster pro Jahr (rolling submission); die Bewilligungsquote lag historisch bei rund 22 bis 23 Prozent.
- Seit dem Reglement 2025 ist BRIDGE für alle Disziplinen und Innovationsarten offen; Patentkosten sind neu förderfähig, der Letter of Intent wurde abgeschafft, Studierende sind während der Projektlaufzeit ausgeschlossen.
- BRIDGE Proof of Concept ist eine Einzelperson-Förderung an einer Schweizer Hochschule; eine Firmengründung ist nicht Voraussetzung, sondern oft das Resultat (Programm hat seit 2017 über 67 Spin-offs hervorgebracht).
BRIDGE Proof of Concept ist ein gemeinsames Programm des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und Innosuisse, das genau die Lücke zwischen Grundlagenforschung und Innovation schliesst. Wer als Postdoc, Master- oder PhD-Absolvent ein Forschungsresultat in Richtung Markt überführen will, erhält mit BRIDGE bis zu CHF 130'000 pro Jahr Eigensalär und Sachmittel, ohne dass eine Firma gegründet sein muss.
Dieser Artikel zeigt die Regeln des aktuellen Reglements 2025, die Eingabefenster 2026, die Abgrenzung zu BRIDGE Discovery und die Aspekte, die seit der letzten Revision wirklich neu sind.
BRIDGE auf einen Blick
Förderbeitrag: bis CHF 130'000 pro Jahr. Laufzeit: 12 Monate Standard, +6 Monate Verlängerung möglich. Antragstellung: Einzelperson über bridge.mysnf.ch. Eingabefenster 2026: 1. Juni, 7. September, 1. Dezember (zusätzlich 2. März bereits abgelaufen). Reglement: Revision 2025 mit erweitertem Geltungsbereich. Quelle: bridge.ch, snf.ch, innosuisse.admin.ch.
Was BRIDGE Proof of Concept finanziert
Das Programm deckt zwei Hauptkomponenten ab:
Eigensalär: Der Beitragsempfänger wird an der Schweizer Hochschule angestellt und erhält das Salär nach den jeweiligen Salärrichtlinien (typischerweise Postdoc-Stufe). Innosuisse und SNF finanzieren diese Stelle für die Projektlaufzeit.
Direkte Projektkosten: Material, Verbrauchsmaterial, externe Dienstleistungen (Analytik, Spezialmessungen, Tests), Reisen zu Konferenzen oder Industrie-Partnern, kleinere Investitionen in Equipment.
Neu seit Reglement 2025:
- Kosten für eine Patentrecherche beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
- Patent-Schutzkosten bis und mit Anmeldung (Patentanwaltskosten, Anmeldegebühren)
Diese Erweiterung adressiert ein häufiges Problem früherer Jahrgänge: dass technische Erfindungen ohne formalen IP-Schutz an die Öffentlichkeit gelangten und damit ihre kommerzielle Verwertbarkeit verloren.
Wer beantragen kann
Die Förderkriterien sind seit der Reglement-Revision 2025 etwas weiter, aber präziser definiert:
Karriereanforderungen:
- Bachelor-, Master- oder Doktoratsabschluss in der Regel höchstens vier Jahre zurückliegend
- Anerkannte Karriereunterbrüche (Mutterschaft, Vaterschaft, längere Krankheit, Militärdienst) verlängern den Zeitraum
- Während der Projektlaufzeit nicht in einem Studienprogramm eingeschrieben
Institutionelle Anforderungen:
- Anstellung an einer akkreditierten Schweizer Forschungseinrichtung gemäss HFKG Artikel 4 und 5
- Universitäten, ETH-Bereich, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen oder von swissuniversities anerkannte Forschungsinstitute
Inhaltliche Anforderungen:
- Klar wissenschaftlich-basiertes Vorhaben mit konkretem Markt- oder Anwendungsbezug
- Seit 2025: alle Disziplinen und Innovationsarten zugelassen (vorher engere Definition)
- Neu seit 2025: Nachhaltigkeit (UN Sustainable Development Goals) als zusätzliches Bewertungskriterium
Die Nationalität spielt keine Rolle, der Forschungsstandort hingegen schon. Wer im Ausland forscht, ist nicht antragsberechtigt.
Die Rolle der Hochschule
BRIDGE ist eine Einzelperson-Förderung, aber das Projekt findet zwingend an einer Hochschule statt. Die Hochschule (Host Institution):
- Stellt den Beitragsempfänger für die Projektlaufzeit an
- Stellt Infrastruktur (Labors, Equipment, Räume) zur Verfügung
- Trägt administrative Verantwortung für die Förderung
- Unterzeichnet vor Projektstart eine IP-Vereinbarung mit dem Beitragsempfänger
Die IP-Vereinbarung regelt, wer welche Rechte an den Projektergebnissen hält. Typisch ist eine Konstruktion, bei der die Hochschule die IP hält und dem Beitragsempfänger ein Erstverhandlungsrecht für eine Lizenz oder Übertragung im Fall einer Firmengründung einräumt. Die genauen Regeln variieren von Hochschule zu Hochschule; der erste Anlaufpunkt ist die Technologietransfer-Stelle (TTO) der jeweiligen Institution.
IP-Vereinbarung früh klären
Wer den Antrag einreicht, ohne die IP-Frage mit der Hochschule abgestimmt zu haben, läuft Gefahr, im Bewilligungsfall keine startfähige Vereinbarung zustande zu bringen. Die Verhandlung mit der TTO sollte parallel zum Antrag laufen, nicht erst nach Bewilligung.
BRIDGE Proof of Concept vs. BRIDGE Discovery
Das BRIDGE-Programm hat zwei Förderlinien, die zeitlich und finanziell aufeinander aufbauen.
| Merkmal | BRIDGE Proof of Concept | BRIDGE Discovery |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Jungforschende, bis 4 Jahre seit Abschluss | Erfahrene Forschende |
| Maximaler Betrag | CHF 130'000 pro Jahr | bis CHF 850'000 total |
| Standardlaufzeit | 12 Monate | bis zu 48 Monate |
| Verlängerung | +6 Monate möglich | je nach Antrag |
| Antragsteller | Einzelperson | Einzelperson oder kleines Team |
| Eingabefenster | bis zu 4 pro Jahr | typischerweise 1 pro Jahr |
| Bewilligungsquote | rund 22 bis 23 Prozent (historisch) | unterschiedlich nach Jahrgang |
In der Praxis sehen viele Forschende BRIDGE Proof of Concept als ersten Schritt, gefolgt von BRIDGE Discovery oder einem Innosuisse-Innovationsprojekt nach einer erfolgreichen Validierung.
Antragsprozess und Zeitplan 2026
Schritt 1: Vorabklärung und IP
Vor der Antragstellung sollte der Beitragsempfänger:
- Die Kompatibilität der Idee mit BRIDGE prüfen (alle Disziplinen erlaubt, aber konkreter Anwendungsbezug nötig)
- Die Anstellungsmodalitäten mit der Hochschule klären
- Die IP-Vereinbarung mit der TTO der Hochschule anstossen
Schritt 2: Antragstellung
Die Einreichung erfolgt elektronisch über bridge.mysnf.ch. Seit 2025 ist der Letter of Intent abgeschafft; es gibt nur noch eine Einreichungsstufe.
Der Antrag enthält typischerweise:
- Forschungsbiografie und CV
- Detaillierte Projektbeschreibung (Hypothese, Methodik, Meilensteine)
- Markt- oder Anwendungsanalyse
- Verwertungsplan
- Kostenplan inkl. Salär und Sachmittel
- Bei relevanten Projekten: Nachhaltigkeitsbezug (UN SDGs)
- IP-Status und Strategie
Schritt 3: Begutachtung
Externe Gutachter (international) bewerten den Antrag nach wissenschaftlicher Qualität, Innovationspotenzial, Verwertungspfad und Eignung des Antragstellers.
Schritt 4: Entscheid
Der BRIDGE-Bewertungsausschuss entscheidet basierend auf den Gutachten. Bei positivem Bescheid muss der Projektstart innerhalb von 4 Monaten erfolgen.
Eingabetermine 2026
Innosuisse und SNF haben für 2026 folgende Stichtage publiziert:
| Stichtag 2026 | Status |
|---|---|
| 2. März 2026 | abgelaufen |
| 1. Juni 2026 | offen |
| 7. September 2026 | offen |
| 1. Dezember 2026 | offen |
Eine schnelle Antwort ist nicht zu erwarten: zwischen Einreichung und Entscheid liegen typischerweise 3 bis 4 Monate.
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Was sich seit 2025 geändert hat
Die Reglement-Revision per Januar 2025 hat das Programm in mehreren Punkten geöffnet und geschärft:
- Geltungsbereich: Alle Disziplinen und Innovationsarten sind zugelassen (vorher war der Fokus enger gefasst auf Naturwissenschaft, Technik, Lebenswissenschaften)
- Nachhaltigkeitskriterium: Bei Bewertungsgleichstand werden Projekte mit klarem Nachhaltigkeitsbeitrag (UN SDGs) bevorzugt
- Letter of Intent: abgeschafft, einstufiges Verfahren
- Patentkosten: neu förderfähig (Recherche beim IGE und Schutzkosten bis Anmeldung)
- Studierende: während Projektlaufzeit nicht in einem Studienprogramm eingeschrieben (Klarstellung)
- Projektstart: muss innerhalb von 4 Monaten nach Bewilligung erfolgen
Die Änderungen reagieren auf Praxiserfahrungen: zu viele bewilligte Projekte starteten verzögert oder verloren wegen fehlendem IP-Schutz an Verwertungswert.
Erfolgsstatistik und Spin-off-Bilanz
BRIDGE Proof of Concept hat seit Programmstart 2017 eine bemerkenswerte Spin-off-Quote produziert:
- Bewilligungsquote 2017 bis 2022: durchschnittlich 22 bis 23 Prozent
- Dokumentierte Spin-off-Gründungen aus geförderten Projekten bis 2021: über 67
- Sektorale Verteilung: Schwerpunkte in Medtech, Cleantech, Biotech, ICT und Engineering; seit 2025 zusätzlich Geistes- und Sozialwissenschaften und Design
Viele Spin-offs aus BRIDGE-Projekten erscheinen später als Venture-Kick-Finalisten, ETH Pioneer Fellows oder EPFL-Spin-offs.
Wer sollte sich nicht bewerben
BRIDGE Proof of Concept ist nicht das richtige Instrument für:
- Etablierte Unternehmen. Dafür gibt es das Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner oder den Innovationsscheck.
- Reine Marktstart-Finanzierung. BRIDGE deckt keine Vertriebs- oder Marketingkosten.
- Projekte ohne wissenschaftliche Komponente. Die Begutachtung erfolgt zu einem grossen Teil nach wissenschaftlichen Kriterien.
- Bereits gegründete Spin-offs. Sobald eine eigene Firma operativ tätig ist, sind Venture Kick, Innosuisse-Innovationsprojekt oder Seed-Investoren die passenden Quellen.
- Personen ohne Hochschulanbindung. Eine Anstellung an einer akkreditierten Schweizer Forschungseinrichtung ist zwingend.
Strategische Einbettung
Für einen typischen Spin-off-Pfad eines technologieorientierten Forschers lautet die Sequenz häufig:
- BRIDGE Proof of Concept (CHF 130'000 / Jahr) zur Validierung des Konzepts an der Hochschule
- BRIDGE Discovery oder Innosuisse Innovationsprojekt für die vertiefte Forschung
- Pioneer Fellowship (an ETH oder EPFL) parallel zur Firmenformation
- Venture Kick Stage 1 bis 3 (bis CHF 150'000) zur Unternehmensgründung
- Seed-Runde mit Business Angels und kleinen VCs (CHF 1 bis 3 Mio.)
- Series A mit Lead-VC (CHF 5 bis 15 Mio.)
BRIDGE legt den wissenschaftlichen Grundstein, ohne dass der Forscher zu früh Equity abgeben oder eine Firma operativ aufbauen muss.
BRIDGE Proof of Concept
CHF 130'000 pro Jahr für Jungforschende mit Markt-Ambition
SNF und Innosuisse gemeinsam, nicht rückzahlbar
Innosuisse Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner
Anschlussprogramm für Forschungsresultate mit industriellem Partner
Förderbeitrag direkt an den Forschungspartner, typisch CHF 100'000 bis 1 Mio.
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Haeufige Fragen
Wer ist als Jungforschende oder Jungforschender förderberechtigt?
Kann ich BRIDGE PoC beantragen, wenn ich noch studiere oder doktoriere?
Was deckt der Förderbeitrag von CHF 130'000 ab?
Wie unterscheidet sich BRIDGE Proof of Concept von BRIDGE Discovery?
Was ist die IP-Vereinbarung mit der Hochschule und wann muss sie stehen?
Was passiert nach Projektende?
Michael Bauer
Startup-Finanzierung und Investoren
Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.