Treuhandbüro gründen in der Schweiz: Regulierung, FINMA-Pflichten und Berufszugang
Das Wichtigste in Kürze
- Buchführung und Steuerberatung sind in der Schweiz keine konzessionierten Berufe; jede Person darf diese Dienstleistungen erbringen. Sobald Geldwäschereigefährdete Tätigkeiten hinzukommen (Vermögensverwaltung, Zahlungsabwicklung für Dritte), greifen GwG-Pflichten.
- Treuhandunternehmen, die Vermögensverwaltung oder Anlageberatung anbieten, brauchen eine FINMA-Zulassung als unabhängiger Vermögensverwalter (UVV) oder müssen einer FINMA-anerkannten Aufsichtsorganisation (AO) angeschlossen sein, Pflicht seit FINIG 2020.
- Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) gilt direkt für Banken; Treuhänder als Intermediäre unterliegen dem GwG und müssen sich bei einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen, wenn sie finanzintermediäre Tätigkeiten ausüben.
- Für die Bezeichnung 'dipl. Treuhänder' oder 'zugelassener Revisor' sind eidgenössische Abschlussprüfungen (dipl. Treuhand-Experte, dipl. Wirtschaftsprüfer) und der Eintrag ins FAOA-Register Voraussetzung.
- Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Treuhandbüros zwar nicht gesetzlich obligatorisch, aber in der Praxis unverzichtbar: Fehler in der Steuererklärung oder Buchführung können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.
Ein Treuhandbüro in der Schweiz zu gründen ist für klassische Buchführungs- und Steuerberatungstätigkeiten regulatorisch niederschwellig, es gibt keine staatliche Berufslizenz für Treuhänder. Sobald jedoch Vermögensverwaltung oder Finanzintermediation hinzukommt, gelten das FINIG und das GwG mit erheblichen Compliance-Anforderungen. Wer die Regulierungslandschaft kennt, kann das Dienstleistungsangebot gezielt positionieren.
FINIG 2020: Neue Regeln für Vermögensverwalter
Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) und Trustees, die gewerbsmässig tätig sind, eine FINMA-Bewilligung haben und einer beaufsichtigten Aufsichtsorganisation (AO) angeschlossen sein. Bestehende Betriebe hatten eine Übergangsfrist; neue Betriebe müssen die Bewilligung vor Aufnahme der Tätigkeit einholen. Klassische Treuhandtätigkeiten ohne Vermögensverwaltung sind nicht betroffen.
Was ein Treuhandbüro leisten darf, ohne besondere Lizenz
In der Schweiz sind folgende Tätigkeiten ohne besondere staatliche Zulassung erlaubt:
- Buchführung und Jahresabschluss für Dritte
- Steuererklärungen (Einkommensteuer, Unternehmenssteuer, MwSt)
- Unternehmensberatung (Strategie, Finanzen, Controlling)
- Lohnbuchhaltung und Sozialversicherungsadministration
- Gründungsbegleitung (Handelsregistereintrag, Gesellschaftsverträge)
- Domizilhaltung für Gesellschaften
Für all diese Leistungen reicht eine GmbH- oder AG-Gründung; es braucht keine staatliche Berufsbewilligung.
Wann das GwG greift: Finanzintermediäre Tätigkeiten
Das Geldwäschereigesetz (GwG) erfasst Treuhänder, die als Finanzintermediäre tätig sind. Das GwG definiert finanzintermediäre Tätigkeit unter anderem als:
- Verwaltung von Vermögenswerten für Dritte
- Entgegennahme und Weiterleitung von Geldern (Zahlungsabwicklung)
- Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften für Dritte (ohne unternehmerische Tätigkeit der Kunden selbst)
Folgen des GwG-Unterstellungspflichts:
- Anschluss an eine anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO), z.B. VQF, TREUHAND|SUISSE-SRO, SRO-STV/USF
- Pflichten: Identifikation der Vertragspartei (Kyc), Abklärung der wirtschaftlich berechtigten Person, Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäscherei
- Schulungen des Personals zu GwG-Pflichten
Grauzone: Treuhandbüros, die Gesellschaftsgründungen betreuen und dabei die Bankkonten einrichten oder Gesellschaftskapital weiterleiten, bewegen sich oft im GwG-relevanten Bereich. Im Zweifel: Vorabklärung mit einer SRO oder einem auf Finanzmarktrecht spezialisierten Anwalt.
FINIG: Vermögensverwaltung und Anlageberatung
Seit dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG, in Kraft seit 2020) brauchen alle, die gewerbsmässig Vermögen Dritter verwalten oder Anlageberatung als Haupttätigkeit anbieten, eine FINMA-Bewilligung als unabhängiger Vermögensverwalter (UVV) oder müssen einer zugelassenen Aufsichtsorganisation (AO) angeschlossen sein.
Wer ist UVV?
- Verwaltung von Wertschriften-Portfolios für Privatpersonen oder Firmen auf Basis eines Vermögensverwaltungsmandats
- Ausgabe von Anlageempfehlungen mit Vollmacht über Kundengelder
FINMA-Bewilligungsvoraussetzungen für UVV:
- Einwandfreier Leumund und keine Disqualifikation
- Ausreichende Kenntnisse im Anlagebereich (Berufserfahrung, Ausbildung)
- Angemessene Organisation (Compliance, Risikomanagement)
- Anschluss an eine zugelassene AO
- Mindestkapital von CHF 100'000 (für GmbH) oder CHF 100'000 Eigenmittel
Zugelassene Aufsichtsorganisationen (AO) in der Schweiz: Seit dem FINIG gibt es mehrere FINMA-zugelassene AOs; die bedeutendsten sind FINMA-zugelassene Institutionen wie ARIF (Association Romande des Intermédiaires Financiers), OAR-G, sowie neuere AOs, die nach dem FINIG-Rahmen entstanden sind. Die Jahresbeiträge und Anforderungen variieren.
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Berufsbezeichnungen und Qualifikationen
In der Schweiz sind folgende Qualifikationen für Treuhänder relevant:
| Abschluss | Träger | Anforderung |
|---|---|---|
| Dipl. Treuhand-Experte/-Expertin | EXPERTsuisse | Eidg. Höhere Fachprüfung; mehrjährige Praxis |
| Dipl. Steuerexperte/-Expertin | EXPERTsuisse | Eidg. Höhere Fachprüfung; Steuerspezialisierung |
| Zugelassener Revisor | FAOA | Fachausweis + Registrierung; eingeschränkte Revision |
| Zugelassener Revisionsexperte | FAOA | Höhere Qualifikation; ordentliche Revision |
| Fachfrau/-mann Finanz- und Rechnungswesen | EFZ / BP | Berufliche Grundausbildung / Berufsprüfung |
FAOA-Register: Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB / FAOA) führt das Register der zugelassenen Revisoren und Revisionsexperten. Ohne FAOA-Eintrag darf keine Revisionstätigkeit für Kapitalgesellschaften ausgeübt werden.
Berufshaftpflicht: Unverzichtbar, auch wenn nicht obligatorisch
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Treuhandbüros zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch unverzichtbar. Fehler in der Steuererklärung, Buchführungsfehler oder verpasste Fristen können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.
Typische Versicherungssummen:
- Kleine Treuhandbüros: CHF 500'000 bis CHF 2 Mio.
- Mittlere Büros mit Revisionsmandat: CHF 2 Mio. bis CHF 10 Mio.
- UVV / Vermögensverwaltung: höhere Deckungssummen, oft von der AO vorgeschrieben
Manche Aufsichtsorganisationen (SRO, AO) machen eine Mindest-Haftpflichtpolice zur Pflicht.
Firmengründung: GmbH vs. AG für Treuhandbüros
| Kriterium | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 20'000 | CHF 100'000 |
| Haftung | Auf Gesellschaftsvermögen beschränkt | Auf Gesellschaftsvermögen beschränkt |
| FINIG-Eigenmittel | Mindestens CHF 100'000 für UVV | CHF 100'000 (gedeckt durch Aktienkapital) |
| Aussenwirkung | Professionell für kleine Büros | Etablierter für grössere Mandate |
| Kosten | Günstiger im laufenden Betrieb | Etwas teurer (Verwaltungsrat, Revisionspflicht) |
Für ein kleines Treuhandbüro ohne Vermögensverwaltungsmandat ist die GmbH die gängigste Wahl. Mit FINIG-Unterstellung ist das Eigenkapital-Mindesterfordernis so oder so zu beachten.
Wichtige Anlaufstellen
| Institution | Aufgabe | Kontakt |
|---|---|---|
| FINMA | Bewilligung UVV, Aufsicht, regulatorische Informationen | finma.ch |
| EXPERTsuisse | Berufsorganisation; Ausbildungen, Prüfungen, Mitgliedschaft | expertsuisse.ch |
| FAOA / RAB | Zulassung und Register Revisoren und Revisionsexperten | faoa.ch |
| TREUHAND | SUISSE | Branchenverband; SRO-Anschluss, Rechtsauskünfte |
| VQF | SRO und AO nach GwG/FINIG | vqf.ch |
FINMA
Informationen zu Bewilligungspflicht, FINIG-Anforderungen und Aufsichtsorganisationen für Vermögensverwalter und Treuhänder
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Haeufige Fragen
Brauche ich eine Lizenz, um in der Schweiz als Treuhänder tätig zu sein?
Was ist der Unterschied zwischen SRO-Anschluss und FINMA-Zulassung?
Was kostet ein FINMA-Zulassungsverfahren als unabhängiger Vermögensverwalter?
Muss ich EXPERTsuisse-Mitglied sein, um als Treuhänder tätig zu sein?
Was ist der Unterschied zwischen eingeschränkter Revision und ordentlicher Revision?
Michael Bauer
Startup-Finanzierung und Investoren
Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.