Transportunternehmen gründen in der Schweiz: Konzession, Berufszulassung und ASTAG

8. Mai 20265 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerbsmässiger Gütertransport auf der Strasse mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen erfordert eine Konzession nach dem Gütertransportgesetz (GüTG); Voraussetzungen sind berufliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und persönliche Zuverlässigkeit.
  • Die berufliche Eignung für Strassentransportunternehmen wird über einen anerkannten Fachausweis (eidg. Berufsprüfung Strassentransport, ASTS) oder eine gleichwertige Qualifikation nachgewiesen; ASTAG bietet die massgebenden Vorbereitungskurse an.
  • Lenk- und Ruhezeiten für Berufschauffeure sind in der Arbeitszeitverordnung Strassentransport (ARV 1) verbindlich geregelt; Verstösse werden sowohl bei Fahrern als auch bei Unternehmen mit empfindlichen Bussen sanktioniert.
  • Für den Personentransport gegen Entgelt (Taxi, Kleinbus, Reisebus) gelten das Personenbeförderungsgesetz (PBG) und eine separate Konzession des Bundesamts für Verkehr (BAV) oder der kantonalen Behörde.
  • Die SUVA-Anmeldung ist für alle Transportunternehmen mit Angestellten obligatorisch; der Berufsunfall-Prämiensatz im Transportgewerbe liegt wegen des erhöhten Unfallrisikos deutlich über dem Durchschnitt.

Ein Transportunternehmen in der Schweiz zu gründen erfordert mehr als ein Fahrzeug und einen Gewerbeschein. Das Gütertransportgesetz (GüTG) verknüpft die Konzessionserteilung mit drei persönlichen Nachweisen: berufliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Wer diese Voraussetzungen kennt und frühzeitig aufbaut, kann den Markteintritt deutlich beschleunigen.

Leichter Einstieg: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen

Für den gewerblichen Transport mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die GüTG-Konzessionspflicht erheblich geringer. Viele Kurierdienste, Möbel- und Kleintransporteure starten mit einem Kastenwagen oder Sprinter, ohne die volle Konzessionsroutine zu durchlaufen. Die Gewerbeanmeldung, die AHV-Selbständigenanmeldung und die Lenk- bzw. Ruhezeiten-Vorschriften sind aber auch für diese Kategorie verbindlich.

Konzessionspflicht nach dem Gütertransportgesetz (GüTG)

Das GüTG regelt den gewerbsmässigen Güterkraftverkehr auf Schweizer Strassen. Wer mit Motorfahrzeugen über 3,5 Tonnen gewerbsmässig Güter transportiert, braucht eine Konzession des ASTRA.

Drei Konzessionsvoraussetzungen:

  • Berufliche Eignung: Nachweis über Fachprüfung oder Diplom im Strassentransport; in der Regel eidg. Fachausweis Strassentransport (Berufsprüfung ASTS) oder Höheres Fachexamen.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis über ausreichendes Eigenkapital; der Mindestbetrag orientiert sich an EU-harmonisierten Grenzwerten (aktuell ca. CHF 9'000 für das erste Fahrzeug, CHF 5'000 je weiteres Fahrzeug).
  • Zuverlässigkeit: Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug; keine schwerwiegenden Verstösse gegen Strassenverkehrs- oder Sozialrecht.

Das Konzessionsgesuch wird beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) eingereicht. Das ASTRA führt ein öffentliches Register aller konzessionierten Transportunternehmen.

Berufliche Eignung: Fachausweis und Prüfungen

Die berufliche Eignung kann auf verschiedenen Wegen nachgewiesen werden:

QualifikationInhaltZuständige Stelle
Berufsprüfung Strassentransport (BP)Eidg. Fachausweis; kaufmännische, rechtliche, technische ModuleASTS / ASTAG
Höhere Fachprüfung Strassentransport (HFP)Eidg. Diplom; Unternehmensführung, DispositionASTS
Gleichwertige EU/EWR-QualifikationAnerkennungsverfahren über SBFISBFI

ASTAG (Schweizerischer Nutzfahrzeugverband) bietet Vorbereitungskurse für die Berufsprüfung und die Höhere Fachprüfung an, die berufsbegleitend absolviert werden können. Die Prüfung selbst wird durch die ASTS (Association Suisse des Transports et Services) durchgeführt.

Lenk- und Ruhezeiten (ARV 1)

Die Arbeitszeitverordnung Strassentransport (ARV 1) schreibt für Fahrer im gewerblichen Transport vor:

RegelungVorgabe
Tägliche LenkzeitMaximal 9 Stunden (zweimal pro Woche: 10 Stunden)
Wöchentliche LenkzeitMaximal 56 Stunden
Lenkzeit in 2 aufeinanderfolgenden WochenMaximal 90 Stunden
Tägliche RuhezeitMindestens 11 Stunden (unter Bedingungen reduzierbar auf 9 Stunden)
Wöchentliche RuhezeitMindestens 45 Stunden
Fahrtunterbrechung45 Minuten nach maximal 4,5 Stunden Lenkzeit

Das digitale Kontrollgerät (Tachograf) ist für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im gewerblichen Verkehr obligatorisch. Die Daten werden von der kantonalen Polizei und dem ASTRA kontrolliert; Verstösse werden sowohl beim Fahrer als auch beim Unternehmen sanktioniert.

Gefahrgut (ADR)

Für den Transport gefährlicher Güter (Chemikalien, Brennstoffe, Druckgase) gilt das ADR-Abkommen. Wesentliche Anforderungen:

  • ADR-Schulung für Fahrer (Basiskurs plus Spezialkurse je nach Gefahrgutklasse; Erneuerung alle 5 Jahre)
  • Sicherheitsberaterstelle: Betriebe mit regelmässigem Gefahrguttransport müssen einen akkreditierten Sicherheitsberater designieren
  • Fahrzeugausrüstung und Kennzeichnung gemäss ADR-Vorschriften

Für den gelegentlichen Transport kleiner Mengen greifen die Freistellungsregelungen nach ADR; ob Ihr Betrieb freigestellt ist, hängt von den transportierten Mengen und Klassen ab.

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Personentransport: Zusätzliche Anforderungen

Für den gewerbsmässigen Personentransport (Taxi, Kleinbus, Reisebus) gelten über das GüTG hinaus weitere Anforderungen:

  • Linienbetrieb (z.B. Shuttlebus, Reisebus): Konzession des Bundesamts für Verkehr (BAV) nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBG).
  • Taxi und Fahrdienste: Kantonale oder kommunale Taxibewilligung; die Regelungen variieren stark je Kanton und Gemeinde.
  • Chauffeurprüfung: Für den professionellen Personentransport ist in vielen Kantonen eine besondere Führerausweis-Kategorie (D für Reisebusse, D1 für Kleinbusse) und ggf. ein branchenspezifischer Kurs erforderlich.

Sozialversicherungen und Pflichtversicherungen

Als Arbeitgeber:

  • AHV/IV/EO: Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse vor dem ersten Lohnzahlungstag.
  • SUVA: Das Transportgewerbe ist obligatorisch SUVA-versichert; die Unfallprämien sind wegen des erhöhten Berufsunfallrisikos überdurchschnittlich hoch.
  • BVG: Pensionskassenpflicht ab BVG-Eintrittsschwelle (ca. CHF 22'680 Jahreslohn).

Pflichtversicherungen für Fahrzeuge:

  • Motorfahrzeughaftpflicht (MFH): obligatorisch für alle Fahrzeuge.
  • Frachtführerhaftpflicht: nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber branchenüblich und von Auftraggebern gefordert; deckt Schäden am transportierten Gut.

Schritt-für-Schritt: Transportunternehmen gründen

  1. Rechtsform wählen: Einzelfirma, GmbH oder AG; GmbH ab CHF 20'000 Stammkapital für erhöhte Kreditwürdigkeit bei Auftraggebern empfohlen.
  2. Berufsprüfung ablegen: Eidg. Fachausweis Strassentransport (ASTS/ASTAG), falls noch nicht vorhanden; Kurs und Prüfung dauern mehrere Monate.
  3. Eigenkapital sicherstellen: Mindestnachweis gemäss GüTG; zugleich Betriebskapital für Anlaufphase einplanen.
  4. Konzessionsgesuch einreichen: ASTRA-Dossier mit Fachausweis, Kapitalnachweis, Strafregister- und Betreibungsregisterauszug.
  5. Fahrzeuge anmelden: Strassenverkehrsamt (Fahrzeugausweis), Tachografausrüstung prüfen.
  6. Versicherungen abschliessen: MFH, Frachtführerhaftpflicht, SUVA-Anmeldung als Arbeitgeber.
  7. ASTAG-Mitgliedschaft prüfen: Branchenverband bietet Beratung, GAV-Infos, Kurse und Muster-Arbeitsverträge.

Wichtige Anlaufstellen

InstitutionAufgabeKontakt
ASTRAKonzessionserteilung GüTG, Tachografvorschriftenastra.admin.ch
ASTAGBranchenverband; Berufsprüfungskurse, GAV, Beratungastag.ch
ASTSDurchführung eidg. Berufsprüfung Strassentransportasts.ch
Kantonales StrassenverkehrsamtFahrzeuganmeldung, Berufsausweis-KategorienKantonal
EasyGovGewerbeanmeldung, Sozialversicherungsanmeldungeasygov.swiss

ASTAG

Branchenverband Strassentransport: Vorbereitungskurse für die eidg. Berufsprüfung, Konzessionsberatung und GAV für Transportunternehmen

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Haeufige Fragen

Brauche ich eine GüTG-Konzession für einen einzigen Lieferwagen?
Für den gewerbsmässigen Gütertransport mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist in der Schweiz eine Konzession nach GüTG erforderlich. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (z.B. Sprinter, Kastenwagen) gilt die Konzessionspflicht nicht im gleichen Umfang; hier genügt die Gewerbeanmeldung. Prüfen Sie die aktuellen Grenzwerte beim ASTRA oder über EasyGov, da die Schwellenwerte periodisch angepasst werden.
Wie lange dauert die Konzessionserteilung für ein Transportunternehmen?
Das ASTRA bearbeitet Konzessionsanträge bei vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Berufliche Eignung (Fachausweis), finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis) und Zuverlässigkeit (Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug) müssen lückenlos dokumentiert sein. Unvollständige Dossiers verlängern das Verfahren erheblich.
Was bedeutet 'berufliche Eignung' für Strassentransportunternehmen?
Berufliche Eignung bedeutet, dass der Unternehmer oder eine designierte Verkehrsleitung nachweislich die Kenntnisse für die Führung eines Strassentransportunternehmens hat: Recht, kaufmännische und finanzielle Führung, technische Normen und Betrieb, Strassensicherheit. Der Nachweis erfolgt über die eidg. Berufsprüfung Strassentransport (ASTS) oder eine anerkannte gleichwertige Qualifikation.
Muss ich als selbständiger Fahrer Lenk- und Ruhezeiten einhalten?
Ja; die ARV 1 gilt auch für selbständige Fahrer, die gewerbsmässig Güter oder Personen transportieren, sobald sie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen oder Fahrzeuge für die gewerbsmässige Personenbeförderung führen. Das digitale Kontrollgerät (Tachograf) ist für diese Fahrzeugkategorien im gewerblichen Verkehr vorgeschrieben und wird von kantonaler Polizei und ASTRA kontrolliert.
Welche Versicherungen sind für ein Transportunternehmen obligatorisch?
Obligatorisch sind: Motorfahrzeughaftpflicht (MFH) für alle Fahrzeuge, SUVA-Berufsunfallversicherung für alle Angestellten und AHV/IV/EO als Arbeitgeber. Dringend empfohlen: Frachtführerhaftpflicht (Schäden am Ladegut), Kaskoversicherung, Betriebshaftpflicht. Für Gefahrguttransporte (ADR) gelten zusätzliche gesetzliche Versicherungsanforderungen.
Michael Bauer

Michael Bauer

Startup-Finanzierung und Investoren

Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.