Airbnb vermieten in der Schweiz: Mietrecht, kantonale Regeln und Steuerpflicht

8. Mai 20267 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Mieter müssen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters einholen, bevor Sie Ihre Wohnung auf Airbnb anbieten; ohne Zustimmung riskieren Sie die fristlose Kündigung des Mietvertrags.
  • Viele Schweizer Gemeinden erheben Kurtaxen auf Kurzzeitvermietungen; in einigen Städten (Zürich, Genf, Luzern) erhebt Airbnb die Kurtaxe automatisch und führt sie an die Gemeinde ab, andernfalls liegt die Pflicht beim Gastgeber.
  • Die Mieteinnahmen aus der Kurzzeitvermietung sind in der Schweiz steuerpflichtiges Einkommen und müssen in der kantonalen Steuererklärung deklariert werden; direkte Kosten sind abzugsfähig.
  • Einige Kantone und Städte (insbesondere Genf) beschränken die Kurzzeitvermietung auf maximal 90 Tage pro Jahr; wer mehr vermietet, benötigt eine Bewilligung oder riskiert Bussen und Nutzungsänderungsverfügungen.
  • Die normale Hausrat- und Haftpflichtversicherung deckt typischerweise keine Schäden durch bezahlte Gäste; klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob eine Erweiterung oder eine separate Police nötig ist.

Airbnb und Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Booking.com oder Homegate sind in der Schweiz weit verbreitet, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplexer als vielfach angenommen: Das Mietrecht verlangt eine Vermieter-Zustimmung, Kantone und Gemeinden beschränken die Anzahl der Vermietungstage, und Steuer sowie Kurtaxen müssen korrekt abgeführt werden.

Vermieter-Zustimmung: Erster und wichtigster Schritt

Bevor Sie eine gemietete Wohnung auf Airbnb inserieren, holen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters ein. Ohne diese Zustimmung riskieren Sie eine fristlose Kündigung. Viele Vermieter stimmen zu, wenn die Vermietung transparent kommuniziert wird und der Untermietzins nicht substantiell über der eigenen Miete liegt.

Mietrecht und Untervermietung (OR Art. 262)

Gesetzliche Ausgangslage: Das Obligationenrecht (OR Art. 262) erlaubt Mietern die Untervermietung, aber nur mit Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung verweigern, wenn:

  • Die Untervermietungsbedingungen missbräuchlich sind (z.B. Untermietzins deutlich höher als die eigene Miete)
  • Der Vermieter durch die Untervermietung erhebliche Nachteile erleidet (Überbelegung, Lärm, Beschädigungen)
  • Der Mieter es ablehnt, dem Vermieter die Untermietzinsbedingungen bekanntzugeben

Praxishinweis: Formulieren Sie Ihre Anfrage schriftlich mit Angabe der Plattform, der geplanten Vermietungsperioden pro Jahr und des Preises. Viele Vermieter stimmen einer zeitlich begrenzten Untervermietung von bis zu 90 Tagen pro Jahr zu, lehnen aber eine dauerhafte Nutzung als Ferienwohnung ab.

Eigengenutzte Wohnung (Eigentümer): Wohneigentümer brauchen keine Vermieter-Zustimmung. Sie unterliegen aber den kantonalen und kommunalen Regulierungen sowie den Regeln der Stockwerkeigentümergemeinschaft (falls zutreffend).

Kantonale und kommunale Regelungen im Überblick

Kanton / StadtRegelungWichtigste Einschränkung
GenfSehr strikt (Loi sur les démolitions, LDTR)Max. 90 Tage/Jahr; darüber Bewilligung erforderlich; aktive Kontrollen
Zürich (Stadt)Zunehmend restriktivDauerhafte Umnutzung zur Ferienwohnung ist bewilligungspflichtig
Basel-StadtEingeschränkt (Wohnraumschutzgesetz)Dauerhafte Umwidmung von Wohnraum zu Ferienwohnung verboten
Bern (Stadt)ModeratKurtaxenpflicht; keine explizite Tagesbeschränkung (Stand 2025)
Luzern, Davos, VerbierTourismusorteAutomatische Kurtaxen-Abführung durch Airbnb; kommunale Regelungen beachten
Übrige KantoneUnterschiedlichGemeindeordnung relevant; keine einheitliche Bundesregel

Diese Regelungen ändern sich laufend, da Wohnraumknappheit in Schweizer Städten zunimmt. Prüfen Sie die aktuellen Vorschriften direkt beim kantonalen Amt für Wohnungswesen oder der Gemeindeverwaltung.

Kurtaxen und Tourismusabgaben

Fast alle Schweizer Gemeinden mit Tourismus erheben Kurtaxen. Als Gastgeber sind Sie verpflichtet, diese für Ihre Gäste abzuführen.

Automatische Abführung durch Airbnb: In mehreren Schweizer Städten hat Airbnb Vereinbarungen mit den Behörden getroffen und erhebt die Kurtaxe automatisch vom Gast und führt sie an die Gemeinde ab (u.a. Zürich, Genf, Luzern, Davos, Verbier). Prüfen Sie für Ihre Gemeinde, ob Airbnb dies bereits übernimmt.

Manuelle Abführung: Wo Airbnb die Kurtaxe nicht automatisch einzieht, sind Sie als Gastgeber verantwortlich. Die Kurtaxe variiert je nach Gemeinde und Saison: typischerweise CHF 2 bis CHF 6 pro Person und Nacht. Melden Sie sich beim Gemeindeamt an und führen Sie Gästelisten.

Steuerliche Pflichten

Für Mieter (Untervermieter): Einnahmen aus der Untervermietung sind steuerpflichtiges Einkommen. Sie deklarieren sie in der kantonalen Steuererklärung. Abzüge: anteilige Miete, Nebenkosten, Reinigungskosten, Verbrauchsmaterial und Airbnb-Servicegebühren.

Für Eigentümer: Mieteinnahmen aus der Kurzzeitvermietung kommen zum steuerpflichtigen Eigenmietwert hinzu. Gleichzeitig können erhöhte Unterhaltskosten (Reinigung, Ausstattungsersatz) geltend gemacht werden. Bei mehreren vermieteten Objekten empfiehlt sich eine ordentliche Buchhaltung.

Vereinfachtes Beispiel für Einkommenssteuer:

PositionBetrag
Airbnb-Einnahmen (Jahrestotal)CHF 8'000
Abzug: anteilige Miete (20 Nächte / 365 × Jahresmiete)CHF 1'200
Abzug: Reinigung und VerbrauchsmaterialCHF 400
Abzug: Airbnb-ServicegebührCHF 240
Steuerbares Einkommen (netto)CHF 6'160

Führen Sie Buchungskalender und Belege sorgfältig; die Steuerbehörden können im Rahmen einer Überprüfung einen lückenlosen Nachweis verlangen.

MwSt: Ab wann bin ich pflichtig?

Für gelegentliche Privatvermieter ist die MwSt-Pflicht kaum relevant: Die Schwelle liegt bei CHF 100'000 weltweitem Jahresumsatz. Ein einzelnes Zimmer oder eine Wohnung, die an 20 bis 60 Nächte pro Jahr vermietet wird, überschreitet diese Schwelle in der Regel nicht.

Beherbergungssatz (3,8%): Wenn Sie MwSt-pflichtig werden, gilt für Übernachtungsleistungen der Sondersatz von 3,8%, nicht der Normalsatz von 8,1%. Mahlzeiten und weitere Serviceleistungen an Gäste unterliegen dem Normalsatz.

Gewerbsmässige Vermietung: Wer mehrere Objekte dauerhaft vermietet (hotelnaher Betrieb), kann als gewerbsmässig eingestuft werden. In diesem Fall kann eine MwSt-Registrierung aus anderen Gründen sinnvoll sein (Vorsteuerabzug auf Renovationen und Ausstattungskäufe).

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Versicherung

Was die Standardpolice typischerweise nicht deckt: Die normale Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden durch bezahlte Gäste in der Regel nicht. Schadenereignisse (Diebstahl durch Gäste, Möbelschäden, Wasserschäden durch Gäste) können abgelehnt werden, wenn die Police keine gewerbliche Tätigkeit einschliesst.

Airbnb AirCover: Airbnb bietet Gastgebern eine kostenlose Leistung ("AirCover for Hosts"), die Schäden bis zu USD 3 Mio. bei nachgewiesenem Gäste-Verschulden abdeckt. AirCover ist aber kein Ersatz für eine eigene Haftpflichtversicherung und deckt nicht alle Schadenszenarien ab.

Empfehlung: Informieren Sie Ihre Versicherung über die Kurzzeitvermietung. Viele Schweizer Versicherer (Zurich, Helvetia, Allianz) bieten Erweiterungen der Privathaftpflicht für gelegentliche Airbnb-Vermietungen an; die Kosten sind überschaubar (oft CHF 50 bis CHF 200 pro Jahr für Ergänzungsschutz).

Stockwerkeigentum und Hausordnung

STWEG-Reglement: Das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft kann die Kurzzeitvermietung einschränken oder verbieten. Typische Formulierungen: "Vermietung der Wohnung an wechselnde Personen ohne langfristigen Mietvertrag ist nicht gestattet" oder "Gewerbliche Nutzung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer."

Änderung des Reglements: Eine Änderung des STWEG-Reglements erfordert in der Regel einen Mehrheitsbeschluss (nach Köpfen und nach Wertquoten). Wenn Sie die Kurzzeitvermietung ermöglichen wollen, bringen Sie das Thema an der nächsten Stockwerkeigentümer-Versammlung ein.

Hausordnung in Mietshäusern: Auch in Mietshäusern kann die Hausordnung kurzfristige Untervermietungen einschränken. Prüfen Sie die Hausordnung und klären Sie mit dem Vermieter, ob Airbnb-Gäste unter die Untervermietungsregeln fallen.

Checkliste vor dem ersten Gast

  1. Vermieter-Zustimmung: Schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen (bei Mietern).
  2. Reglements prüfen: STWEG-Reglement und Hausordnung auf Einschränkungen prüfen.
  3. Kantonale Regeln klären: Maximale Vermietungstage und Bewilligungspflichten für Ihre Gemeinde prüfen.
  4. Kurtaxe klären: Prüfen, ob Airbnb in Ihrer Gemeinde automatisch abführt; andernfalls beim Gemeindeamt anmelden.
  5. Versicherung anpassen: Versicherungspolice auf Airbnb-Vermietung erweitern lassen.
  6. Steuerliche Buchführung einrichten: Buchungskalender und Belege für die Steuererklärung führen.
  7. MwSt prüfen: Hochrechnen, ob der Jahresumsatz die CHF 100'000-Schwelle übersteigen könnte.
  8. Sicherheit für Gäste: Notausgänge kennzeichnen, Rauchmelder prüfen, Erste-Hilfe-Kit bereitstellen.

Wichtige Anlaufstellen

InstitutionAufgabeKontakt
ESTVMwSt-Informationen; Beherbergungsleistungen und Abrechnungenestv.admin.ch
Kantonales MietamtRechtliche Fragen zur Untervermietung und SchlichtungKantonal
GemeindeKurtaxen-Anmeldung und kommunale BewilligungenGemeindekanzlei
EDÖBDatenschutz bei Gästedaten (Buchungsunterlagen)edoeb.admin.ch
EasyGovGewerbeanmeldung bei gewerbsmässiger Ferienvermietungeasygov.swiss

EasyGov

Digitales Behördenportal: Gewerbeanmeldung und Behördeninformationen für gewerbsmässige Ferienvermietung in der Schweiz

Kostenlos

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ESTV SuisseTax

Offizielle Steuerverwaltung des Bundes: MwSt-Registrierung, Beherbergungssteuer und Informationen zur Steuerpflicht für Vermieter

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Haeufige Fragen

Brauche ich die Zustimmung meines Vermieters, um meine Wohnung auf Airbnb anzubieten?
Ja; gemäss OR Art. 262 darf ein Mieter die Sache nur mit Zustimmung des Vermieters untervermieten. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn die Untervermietungsbedingungen missbräuchlich sind (z.B. deutlich höherer Untermietzins als die eigene Miete) oder wenn er erhebliche Nachteile erleidet. Eine schriftliche Anfrage und schriftliche Zustimmung sind dringend empfohlen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Wie viel Airbnb-Einnahmen darf ich erzielen, bevor ich MwSt zahlen muss?
Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000. Für die meisten privaten Airbnb-Vermieter bleibt der Umsatz deutlich darunter. Wer mehrere Wohnungen dauerhaft vermietet, sollte den Umsatz genau beobachten; für Übernachtungsleistungen gilt der Beherbergungssatz von 3,8%, nicht der Normalsatz von 8,1%.
Welche Kosten kann ich von den Airbnb-Einnahmen steuerlich abziehen?
Abzugsfähig sind direkt mit der Vermietung zusammenhängende Kosten: anteilige Miete (Mietpreis × Vermietungstage / 365), Reinigungskosten, Wäsche und Verbrauchsmaterial, anteilige Nebenkosten, Airbnb-Servicegebühren und Kosten für Gäste-Ausstattung. Bei Eigentum sind anteilige Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Abschreibungen abzugsfähig. Führen Sie genaue Belege; die Steuerbehörden können eine detaillierte Aufstellung verlangen.
Was passiert, wenn ich ohne Bewilligung mehr als 90 Tage pro Jahr vermiete?
In Kantonen und Gemeinden mit einer 90-Tage-Beschränkung (vor allem Genf) riskieren Sie ohne Bewilligung eine Nutzungsänderungsbusse, eine Verfügung zur Einstellung der Vermietung oder den Verlust der Wohnung durch Kündigung. In Genf ist die Durchsetzung aktiv; es gibt Kontrollen und Bussen für unerlaubte Kurzzeitvermietungen. Für gewerbsmässige Ferienvermietung (mehrere Objekte) brauchen Sie in der Regel eine Gewerbebewilligung.
Kann ich als Stockwerkeigentümer meine Wohnung auf Airbnb vermieten?
Das hängt vom STWEG-Reglement Ihrer Liegenschaft ab. Viele Reglemente schränken kurzfristige Vermietungen ein oder verlangen einen Mehrheitsbeschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Prüfen Sie das Reglement sorgfältig, bevor Sie eine Wohnung inserieren. Handeln Sie gegen das Reglement, können Miteigentümer eine Unterlassungsklage einreichen.
Michael Bauer

Michael Bauer

Startup-Finanzierung und Investoren

Michael Bauer analysiert Förderprogramme und Finanzierungsoptionen für Schweizer Startups. Er hat selbst ein Unternehmen gegründet.