Betrieb

Rechnungsstellung Schweiz 2026: Pflichtangaben, QR-Rechnung und Mahnwesen

10. Mai 20265 min read

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Rechnung muss mindestens enthalten: Rechnungssteller mit Adresse, Empfänger, Rechnungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und Betrag.
  • MWST-pflichtige Unternehmen müssen zusätzlich UID/MWST-Nummer, angewandten MWST-Satz, Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttobetrag auf jeder Rechnung ausweisen.
  • Seit Oktober 2022 ist der QR-Einzahlungsschein der einzige gültige Zahlungsschein in der Schweiz. Rechnungen mit alten orangen oder roten Einzahlungsscheinen können nicht mehr verarbeitet werden.
  • Die gesetzliche Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungserhalt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Verzugszinsen können ab dem ersten Verzugstag verrechnet werden.
  • Das Mahnwesen folgt drei Stufen: 1. freundliche Erinnerung, 2. Mahnung mit Frist, 3. Betreibungsandrohung. Verzugszinsen ab dem Verzugstag sind ohne separaten Mahnaufschlag gesetzlich geschuldet.

Eine korrekte Rechnung ist mehr als eine Zahlungsaufforderung: Sie ist ein Buchungsbeleg, ein Steuerdokument und, im Streitfall, ein Beweismittel. Wer Rechnungen stellt, muss die Anforderungen des Schweizer Obligationenrechts und des MWST-Gesetzes kennen.

Dieser Guide erklärt, was auf eine Rechnung muss, wie die QR-Rechnung funktioniert und wie ein professionelles Mahnwesen aussieht.

Pflichtangaben auf Schweizer Rechnungen

Für alle Unternehmen (unabhängig von MWST-Pflicht)

Jede Rechnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

AngabeErläuterung
Name und Adresse des RechnungsstellersVollständige Firmenadresse (nicht Postfach)
Name und Adresse des EmpfängersBei Geschäftskunden: Firma und Adresse
RechnungsdatumDatum der Ausstellung
RechnungsnummerEindeutig und fortlaufend
LeistungsbeschreibungWas wurde geliefert oder geleistet, wann, für welche Periode
BetragCHF-Betrag, klar lesbar
Zahlungsfrist oder ZahlungsdatumZ.B. "zahlbar innert 30 Tagen"

Zusätzliche Pflichtangaben für MWST-pflichtige Unternehmen

MWST-pflichtige Unternehmen (Jahresumsatz über CHF 100'000) müssen zusätzlich ausweisen:

AngabeErläuterung
UID-Nummer (MWST-Nummer)Format: CHE-123.456.789 MWST
Angewandter MWST-Satz8,1 % (Normalsatz), 3,8 % (Sondersatz Beherbergung), 2,6 % (reduzierter Satz)
NettobetragBetrag vor MWST
MWST-BetragSteuerbetrag in CHF
BruttobetragGesamtbetrag inklusive MWST

Beispiel:

Nettobetrag: CHF 1'000.00
MWST 8,1 %:    CHF 81.00
Total:        CHF 1'081.00

Wenn eine Rechnung mehrere Positionen mit unterschiedlichen MWST-Sätzen enthält, muss jeder Satz separat ausgewiesen werden.

Skonto

Skonto (Rabatt bei frühzeitiger Zahlung) muss auf der Rechnung klar angegeben werden:

"2 % Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen"

Aus MWST-Sicht: Wenn Skonto in Anspruch genommen wird, reduziert sich die MWST-Grundlage. Das hat Auswirkungen auf die MWST-Abrechnung und sollte in der Buchhaltung korrekt erfasst werden.

QR-Rechnung: Der Schweizer Standard seit 2022

Seit dem 1. Oktober 2022 ist der QR-Einzahlungsschein der einzige gültige Einzahlungsschein in der Schweiz. Die alten orangen (Bank) und roten (Post) Einzahlungsscheine sind ungültig, Banken und PostFinance verarbeiten sie nicht mehr.

Aufbau der QR-Rechnung

Die QR-Rechnung besteht aus zwei Teilen:

  1. Rechnungsteil (links): Angaben zu Zahlungsempfänger, Betrag, Zahlungszweck
  2. Empfangsschein (rechts): Kurzfassung für den Zahlenden als Beleg

Der QR-Code in der Mitte enthält alle Zahlungsinformationen maschinenlesbar. Banken und Buchhaltungssoftware können den Code scannen und die Zahlung direkt verbuchen, ohne manuelle Eingabe.

QR-IBAN vs. IBAN

Für QR-Rechnungen mit QR-Code brauchen Sie eine QR-IBAN: eine spezielle IBAN-Variante, die von Ihrer Bank ausgestellt wird. Die QR-IBAN beginnt immer mit CH (wie eine normale IBAN) hat aber eine andere Struktur.

Rechnungen ohne Einzahlungsschein (z.B. reine PDF-Rechnungen mit IBAN) können weiterhin eine normale IBAN verwenden, ohne QR-Code.

QR-Rechnung erstellen

Die meisten Schweizer Buchhaltungssoftware-Lösungen (bexio, Abacus, Banana, Klara) generieren QR-Rechnungen automatisch. Alternativ gibt es kostenlose Online-Generatoren (z.B. über Swiss Payment Standards).

Wichtig: Die technischen Anforderungen an den QR-Code (Grösse, Druckqualität, Fehlerkorrekturstufe) sind spezifiziert. Fehlerhafte QR-Codes können von Bankensoftware nicht gelesen werden.

Brauchen Sie Hilfe bei der Gründung?

Wir vermitteln kostenlos geprüfte Schweizer Experten.

Zahlungsfristen und Verzugszinsen

Gesetzliche Zahlungsfrist

Das OR sieht keine universelle gesetzliche Zahlungsfrist vor. Es gilt:

  • Wenn nichts vereinbart ist: Zahlung bei Lieferung/Leistung (sofort fällig)
  • In der Praxis üblich: 30 Tage nach Rechnungsdatum als Standard, das ist eine Marktkonvention, kein Gesetz

Empfehlung: Zahlungsfrist immer auf der Rechnung angeben. "Zahlbar innert 30 Tagen" ist klar und schafft keine Auslegungsstreitigkeiten.

Verzugszinsen

Ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs können Sie Verzugszinsen verlangen, ohne separaten Mahnaufschlag (OR Art. 104):

  • Gesetzlicher Verzugszinssatz: 5 % pro Jahr
  • Berechnung ab dem ersten Tag nach Fälligkeit
  • Kein besonderer Vorbehalt auf der Rechnung nötig

In der Praxis werden Verzugszinsen bei kleinen Beträgen selten geltend gemacht, aber sie sind ein legitimes Instrument bei grossen Forderungen oder wiederholtem Zahlungsverzug.

Mahnwesen: Professionell und konsequent

Ein strukturiertes Mahnwesen schützt die Liquidität und sendet ein klares Signal an säumige Zahler.

Stufe 1: Zahlungserinnerung (nach Fälligkeitsdatum)

Zeitpunkt: 5–10 Tage nach Fälligkeit.

Ton: freundlich, sachlich. Kein Vorwurf, vielleicht wurde die Rechnung übersehen oder fehlgeleitet.

Inhalt:

  • Hinweis auf ausstehende Rechnung (Nummer, Datum, Betrag)
  • Neue Zahlungsfrist (z.B. 10 Tage)
  • Zahlungsverbindung nochmals angeben

Stufe 2: Erste Mahnung (ca. 10 Tage nach Erinnerung)

Ton: bestimmt, aber professionell. Ankündigung von Konsequenzen.

Inhalt:

  • Verweis auf Zahlungserinnerung
  • Neue Zahlungsfrist (z.B. 7–10 Tage, fix mit Datum)
  • Ankündigung von Mahngebühren oder Verzugszinsen
  • Optional: Mahngebühr CHF 20–50

Stufe 3: Letzte Mahnung / Betreibungsandrohung

Ton: sachlich, unmissverständlich.

Inhalt:

  • Letzte Zahlungsfrist (5–7 Tage)
  • Explizite Ankündigung der Betreibung nach Ablauf

Betreibung einleiten

Nach Ablauf der letzten Frist ohne Zahlung: Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz/Sitz des Schuldners einreichen.

Das Betreibungsamt stellt einen Zahlungsbefehl zu. Der Schuldner kann innerhalb von 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben, dann brauchen Sie ein Gericht, das den Rechtsvorschlag beseitigt (Rechtsöffnung). Bei einer unbestrittenen Schuld mit schriftlichem Beleg ist das eine einfache Angelegenheit.

Kosten: Die Betreibungskosten sind gesetzlich geregelt und werden im Erfolgsfall vom Schuldner getragen. Für eine einfache Betreibung betragen sie typisch CHF 50–100.

Elektronische Rechnungen und E-Invoicing

Rein elektronische Rechnungen (ohne Papier) sind in der Schweiz vollständig akzeptiert, sowohl rechtlich als auch steuerlich, sofern:

  • Alle Pflichtangaben vorhanden sind
  • Die Echtheit und Unversehrtheit der Rechnung gewährleistet ist (PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über ein gesichertes System)
  • Die Rechnung für 10 Jahre unveränderlich gespeichert wird

E-Invoicing (strukturierte Daten): Grössere Unternehmen und die öffentliche Hand verlangen zunehmend strukturierte elektronische Rechnungen im Format XML oder JSON über Plattformen wie Peppol oder SIX Interbank Clearing. Für KMU ist das derzeit noch kein Pflichtstandard, aber mittelfristig bei Geschäften mit der öffentlichen Hand zu erwarten.

Korrekte Rechnungen, pünktliches Mahnwesen und QR-konforme Zahlungsscheine sind die operative Basis einer gesunden Liquidität. Buchhaltungssoftware, die diese Standards automatisch einhält, spart Zeit und vermeidet kostspielige Fehler.

Brauchen Sie Hilfe beim Gründen?

Wir vermitteln Ihnen kostenlos und unverbindlich passende geprüfte Schweizer Experten, in 2 Minuten.

Kostenlos & unverbindlich

Haeufige Fragen

Muss ich als nicht-MWST-pflichtiges Unternehmen eine MWST-Nummer auf die Rechnung schreiben?
Nein. Wer nicht MWST-pflichtig ist, darf keine MWST auf Rechnungen ausweisen und braucht keine UID/MWST-Nummer anzugeben. Ein Hinweis wie 'Nicht MWST-pflichtig' ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber Missverständnisse beim Empfänger vermeiden.
Darf ich Rechnungen per E-Mail versenden?
Ja, E-Mail-Rechnungen (PDF) sind in der Schweiz rechtsgültig und weit verbreitet. Es gibt keine Formvorschrift für Papierrechnung. Wichtig ist, dass die Rechnung alle Pflichtangaben enthält und die originale PDF-Datei als Buchungsbeleg gespeichert wird.
Was passiert, wenn ein Kunde trotz Mahnung nicht zahlt?
Nach Ablauf einer letzten Zahlungsfrist (in der Regel 10–14 Tage nach der letzten Mahnung) kann Betreibung eingeleitet werden. Das Betreibungsbegehren wird beim zuständigen Betreibungsamt des Schuldners eingereicht. Die Kosten trägt im Erfolgsfall der Schuldner.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Ausgestellte und erhaltene Rechnungen sind Buchungsbelege und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (OR Art. 958f). Das gilt für Papier- und elektronische Rechnungen gleichermassen. Elektronische Rechnungen müssen unveränderlich gespeichert sein.
Sarah Brunner

Sarah Brunner

Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Sarah Brunner schreibt zu MWST, AHV und der direkten Bundessteuer. Sie hat einen Abschluss in Steuerrecht und mehrere Jahre Beratungspraxis.