Betrieb
Gewerbebewilligung Schweiz 2026: Welche Betriebe eine Bewilligung brauchen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz kennt keine allgemeine Gewerbebewilligung. Gewerbefreiheit (Art. 27 BV) ist der Grundsatz, Bewilligungspflicht ist die Ausnahme für spezifisch regulierte Tätigkeiten.
- Gesundheitsberufe, Gastronomie, Transportunternehmen, Finanzdienstleister, Sicherheitsgewerbe und Bewirtschaftung von Alkohol brauchen kantonale oder eidgenössische Bewilligungen.
- Bewilligungen werden in der Schweiz überwiegend kantonal erteilt. Das bedeutet: Anforderungen, Formulare und Gebühren variieren je nach Kanton erheblich.
- Der Handelsregistereintrag ist keine Gewerbebewilligung. Er registriert die rechtliche Existenz des Unternehmens, erlaubt aber keine regulierten Tätigkeiten ohne separate Bewilligung.
- EasyGov und das KMU-Portal des Bundes bieten einen Bewilligungs-Wegweiser, der nach Tätigkeit und Kanton filtert und die zuständigen Behörden nennt.
Das Schweizer Rechtssystem basiert auf dem Prinzip der Gewerbefreiheit (Art. 27 der Bundesverfassung): Jede Person hat das Recht, jede erlaubte Tätigkeit frei auszuüben. Eine generelle Gewerbelizenz wie in manchen anderen Ländern kennt die Schweiz nicht.
Das bedeutet: Die meisten Unternehmen können ihre Tätigkeit aufnehmen, ohne eine Bewilligung zu beantragen, ausser die Tätigkeit fällt in eine regulierte Branche. Und die Liste regulierter Branchen ist länger als viele annehmen.
Grundsatz: Kein allgemeines Gewerbepatent
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Gewerbeschein- oder Gewerbeerlaubnissystem. Der Handelsregistereintrag ist keine Betriebsbewilligung, er bestätigt die rechtliche Existenz der Gesellschaft, nicht die Berechtigung zur Ausübung spezifischer Tätigkeiten.
Das vereinfacht die Unternehmensgründung erheblich: Wer eine Unternehmensberatung, einen Grafik-Shop, eine Softwarefirma oder einen Online-Handel aufbaut, kann ohne behördliche Bewilligung loslegen.
Ausnahme: Wenn die konkrete Tätigkeit gesetzlich reguliert ist. Dann braucht es die entsprechende Bewilligung, und sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.
Regulierte Branchen: Wer eine Bewilligung braucht
Gesundheitsberufe
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Psychologen und viele weitere Gesundheitsberufe brauchen eine kantonale Berufsausübungsbewilligung.
Voraussetzungen (kantonal geregelt, aber ähnlich):
- Anerkanntes Diplom (eidgenössisch oder anerkannter ausländischer Abschluss)
- Wohnsitz oder Niederlassung im Kanton (oder Ausnahmebewilligung)
- Nachweis fachlicher Eignung und Leumund
Zuständig: Kantonales Gesundheitsamt.
Besonderheit: Wer als Arzt eine eigene Praxis führt, braucht sowohl die Berufsausübungsbewilligung als auch häufig eine separate Betriebsbewilligung für die Praxisräume.
Gastronomie und Lebensmittelhandel
Restaurants, Bars, Cafés, Takeaways und alle Betriebe, die Alkohol ausschenken oder Lebensmittel verkaufen, brauchen eine kantonale Gastgewerbebewilligung.
Anforderungen variieren kantonal, umfassen aber typisch:
- Betriebsleiterausweis (Nachweis Fachkunde, oft via Kurs bei kantonalem Wirteprüfungsinstitut)
- Leumund (kein Eintrag im Betreibungsregister, kein Strafregistereintrag)
- Raumnachweise (Nutzungsplan, Lebensmittelkontrolle)
- Feuerschutz- und Baupolizeiliches Attest
Zuständig: Kantonspolizei, Gemeindeverwaltung oder kantonales Wirtschaftsamt (je nach Kanton).
Alkoholhandel (Verkauf für den Heimkonsum) erfordert zusätzlich eine Alkoholhandelsbewilligung.
Transport und Logistik
Für gewerbsmässigen Personentransport (Taxi, Limousinendienst, Bus) und Gütertransport gelten spezifische Anforderungen:
Personentransport:
- Kantonale Taxibewilligung (für Fahrzeuge und Fahrer)
- Zulassung als Beförderungsunternehmen (eidgenössisch, Bundesamt für Verkehr)
Gütertransport:
- Güterverkehrskonzession (für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen) vom Bundesamt für Strassen (ASTRA)
- Schwerverkehrsabgabe (LSVA), elektronisch per OBU
Taxiapp-Fahrer (z.B. Uber): Je nach Kanton brauchen Fahrer eine kantonale Taxifahrerprüfung oder eine Bewilligung als Mietwagenservice. Die Anforderungen variieren erheblich zwischen Zürich, Genf und anderen Kantonen.
Finanzdienstleistungen
Wer gewerbsmässig Finanzdienstleistungen erbringt, Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Zahlungsabwicklung, unterliegt der Aufsicht der FINMA.
Relevant sind je nach Tätigkeit:
- Bankenlizenz (für Einlagengeschäft)
- Bewilligung als Vermögensverwalter (seit 2020 FINIG, für unabhängige Vermögensverwalter)
- Zahlungsinstitut-Lizenz (für Zahlungsabwicklung)
- Versicherungslizenz (FINMA-Aufsicht)
Treuhandtätigkeiten: Wer Treuhanddienstleistungen gewerbsmässig erbringt (Buchhaltung, Steuerberatung, Unternehmensberatung), ist in der Schweiz nicht generell lizenzpflichtig, ausser er übt zugleich regulierte Tätigkeiten aus (z.B. Revisionen, die eine RAB-Zulassung erfordern).
Sicherheitsgewerbe
Private Sicherheitsunternehmen (Bewachung, Personenschutz) brauchen in den meisten Kantonen eine Betriebsbewilligung und die Mitarbeitenden eine Personenzulassung.
Baugewerbe und Handwerk
Das Handwerk selbst ist in der Schweiz nicht lizenzpflichtig, keine Meisterpflicht wie in Deutschland. Aber:
- Elektriker und Gasfachleute brauchen eine Zulassung (eidgenössisch durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI bzw. kantonale Gasanschlussbehörden)
- Betriebe mit explosiven Stoffen (Sprengstoff) brauchen eidgenössische Sprengstoffbewilligungen
Personenvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung
Personalvermittlung und Temporärarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) erfordern eine eidgenössische Bewilligung durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie eine kantonale Bewilligung.
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Wo die Bewilligung beantragen?
Kantonale Behörden: Die meisten Bewilligungen werden kantonal erteilt. Zuständig sind je nach Tätigkeit:
- Kantonales Gesundheitsamt (Gesundheitsberufe)
- Kantonales Wirtschaftsamt oder Gewerbeinspektorat
- Kantonspolizei (Gastronomie, Sicherheitsgewerbe)
- Gemeinde (Nutzungsplan, Baubewilligungen)
Eidgenössische Behörden:
- FINMA (Finanzdienstleistungen)
- ASTRA (Schwerverkehr)
- SECO (Arbeitnehmerüberlassung, Exportkontrollen)
- BAG (bestimmte Lebensmittel und Heilmittel)
Nützliche Orientierungshilfen
KMU-Portal (kmu.admin.ch): Der Bund bietet einen strukturierten Bewilligungs-Wegweiser, der nach Branche und Kanton filtert und die zuständigen Behörden mit Kontaktangaben auflistet.
EasyGov (easygov.swiss): Offizielle Plattform für digitale Behördengänge, enthält für viele Bewilligungen direkte Online-Formulare oder Weiterleitungen zur zuständigen Behörde.
Zeitplanung: Bewilligung vor Betrieb
Wer die Bewilligungserteilung unterschätzt, riskiert Verzögerungen beim Betriebsstart. Richtwerte:
| Bewilligungstyp | Typische Bearbeitungszeit |
|---|---|
| Gastronomie / einfache Gewerbebewilligung | 4–8 Wochen |
| Gesundheitsberuf (kantonale Bewilligung) | 6–12 Wochen |
| Personalvermittlung (SECO) | 8–12 Wochen |
| FINMA-Bewilligung (Vermögensverwalter) | 6–18 Monate |
| Taxikonzession (kantonal) | 4–8 Wochen |
Planen Sie Bewilligungsverfahren immer vor der Eröffnung ein. Mietverträge, Personalrekrutierung und Marketingausgaben laufen, während die Bewilligung aussteht, das erzeugt finanziellen Druck.
Handelsregistereintrag als separate Pflicht
Der Handelsregistereintrag ist keine Betriebsbewilligung, aber in bestimmten Fällen Pflicht:
- GmbH und AG: Immer vor Geschäftsaufnahme
- Einzelunternehmen: Ab CHF 100'000 Jahresumsatz
- Bestimmte regulierte Tätigkeiten: Häufig Voraussetzung für die Bewilligungserteilung
Das Handelsregister wird kantonal geführt, die Online-Anmeldung läuft über EasyGov. Die Bearbeitungszeit beträgt typisch 1–3 Wochen.
Gewerbefreiheit bedeutet, schnell starten zu können, aber nur, wenn man die Ausnahmen kennt. Eine frühzeitige Abklärung, ob die eigene Tätigkeit einer Bewilligung bedarf, vermeidet teure Verzögerungen und rechtliche Risiken nach dem Start.
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Haeufige Fragen
Brauche ich eine Bewilligung, um ein Einzelunternehmen zu gründen?
Was passiert, wenn ich ohne Bewilligung tätig bin?
Wie lange dauert eine Bewilligungserteilung?
Gilt meine kantonale Bewilligung auch in anderen Kantonen?
Thomas Kaufmann
Spezialist für Unternehmensgründung
Thomas Kaufmann begleitet Gründer bei der Wahl der Rechtsform und dem Handelsregistereintrag. Zuvor war er als Notariatsgehilfe tätig.